SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

German

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dächten, es an den bestimmt vorliegenden Gesetzen der Logik zu verificiren. Müssen diese Gesetze aus allgemeinen Gründen psychologisch sein, wozu im Einzelnen nachweisen, daß sie es wirklich sind? Man beachtet nicht, daß ein consequenter Psychologismus zu Interpretationen der logischen Gesetze nöthigen würde, welche ihrem wahren Sinn von Grund aus fremd wären. Man übersieht, daß die natürlich verstandenen Gesetze weder der Begründung noch dem Inhalt nach Psychologisches (also Thatsächlichkeiten des Seelenlebens) voraussetzen und jedenfalls nicht mehr als die Gesetze der reinen Mathematik.

Wäre der Psychologismus auf richtigem Wege, so müßten wir in der Lehre von den Schlüssen durchaus nur Regeln* folgender Art erwarten: Erfahrungsgemäß knüpft sich ein mit dem Charakter apodictisch nothwendiger Folge versehener Schlußsatz der Form S unter den Umständen U an Prämissen der Form P. Um also „richtig" zu schließen, d. h. Urtheile dieses auszeichnenden Charakters beim Schließen zu gewinnen, hat man demgemäß zu verfahren und für die Realisirung der Umstände U und der bezüglichen Prämissen zu sorgen. Psychische Thatsächlichkeiten erschienen hier als das Geregelte, und zugleich wäre die Existenz solcher Thatsächlichkeiten, wie in der Begründung der Regeln vorausgesetzt, so in ihrem Inhalt mit eingeschlossen. Aber kein einziges Schlußgesetz entspricht diesem Typus. Was besagt z. B. der modus Barbara? Doch nichts anderes als dies: Allgemein gilt für beliebige Klassentermini A, B, C, daß wenn alle A B und alle B C sind, auch alle A C sind. Wieder sagt der „modus ponens" unverkürzt ausgesprochen: „Es ist ein für beliebige Sätze A, B giltiges Gesetz, daß wenn A gilt und überdies gilt, daß wenn A so B gilt, dann auch B gilt." So wenig diese und alle ähnlichen Gesetze empirisch sind, so wenig sind sie auch psychologisch. Allerdings werden sie in der traditionellen Logik in Absicht auf die Normirung der Urtheilsthätigkeiten aufgestellt. Aber ist die Existenz eines einzigen actuellen Urtheils oder des Psychologismus. 71 eines sonstigen psychischen Phänomens in ihnen mitbehauptet? ( w**~( Ist Jemand dieser Meinung, so verlangen wir den Beweis. /~H* pS^ «^v Was in einem Satze als mitbehauptet liegt, muß sich durch <&avw£^vtv# eine giltige Schlußweise aus ihm ableiten lassen. Aber wo /rr*&vJLJ*~ sind die Schlußformen, die aus einem reinen Gesetz eine Thatsache abzuleiten gestatten?

Man wird nicht einwenden, daß in aller Welt die Rede von logischen Gesetzen nicht hätte aufkommen können, wenn wir nie Vorstellungen und Urtheile im actuellen Erlebnis gehabt und die betreffenden logischen Grundbegriffe aus ihnen abstrahirt hätten; oder gar, daß in jedem Verstehen und Behaupten des Gesetzes die Existenz von Vorstellungen und Urtheilen implicirt, also daraus wieder zu erschließen sei. Denn kaum braucht gesagt zu werden, daß hier die Folge nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Verstehen und Behaupten des Gesetzes gezogen ist, daß dieselbe Folge aus jeder beliebigen Behauptung zu ziehen wäre, und daß psychologische Voraussetzungen oder Ingredienzien der Behauptung eines Gesetzes nicht mit logischen Momenten seines Inhaltes vermengt werden dürfen.

„Empirische Gesetze" haben eo ipso einen Thatsachen- ^ gehalt. Als unechte Gesetze sagen sie, roh gesprochen, nur aus, daß unter gewissen Umständen erfahrungsmäßig gewisse Coexistenzen oder Successionen einzutreten pflegen, oder je nach Umständen mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Darin liegt, daß solche Umstände, solche Coexistenzen oder Successionen thatsächlich vorkommen. Aber auch die strengen Gesetze der Erfahrungswissenschaften sind nicht ohne Thatsachengehalt. Sie sind nicht bloß Gesetze über Thatsachen, sie impliciren auch die Existenz von Thatsachen.

Doch es bedarf hier größerer Genauigkeit. Die exacten Gesetze in ihrer normalen Formulirung haben freilich den Charakter reiner Gesetze, sie schließen keinerlei Existenzialgehalt in sich. Aber denken wir an die Begründungen, aus denen sie die wissenschaftliche Rechtfertigung schöpfen, so ist 72 Empiristische Consequenzen es sofort klar, daß sie als die reinen Gesetze der normalen Formulirun g nicht gerechtfertigt sein können. Wahrhaft begründet ist nicht das Gravitationsgesetz, wie es die Astronomie ausspricht, sondern nur ein Satz der Form: Nach Maßgabe unserer bisherigen Erkenntnisse ist es eine theoretisch begründete Wahrscheinlichkeit höchster Dignität, daß für den Bereich der mit den gegenwärtigen Hilfsmitteln erreichbaren Erfahrung der Satz Newton's gilt oder überhaupt eines aus der unendlichen Mannigfaltigkeit mathematisch denkbarer Gesetze, welche von Newton's Gesetz nur innerhalb der Sphäre unvermeidlicher Beobachtungsfehler differiren können. Diese Wahrheit ist mit Thatsächlichkeitsgehalt reichlich beschwert, sie selbst ist also nichts weniger als ein Gesetz im echten Sinne des Wortes. Sie schließt offenbar auch mehrere Begriffe vager Umgrenzung ein.

Und so sind alle Gesetze der exacten Wissenschaften über Thatsachen zwar echte Gesetze, aber erkenntnistheoretisch betrachtet nur idealisirende Fictionen — obschon Fictionen cum fundamento in re. Sie erfüllen die Aufgabe, theoretische Wissenschaften als der Wirklichkeit nächstangepaßte Ideale zu ermöglichen, also das höchste theoretische Ziel aller wissenschaftlichen Thatsachenforschung, das Ideal der erklärenden Theorie, der Einheit aus Gesetzlichkeit, insoweit zu realisiren, als es nach Maßgabe der unüberbrückbaren Schranken der menschlichen Erkenntnis möglich ist. An Stelle der absoluten Erkenntnis, die uns versagt ist, arbeiten wir uns durch einsichtiges Denken aus dem Gebiet empirischer Einzelheiten und Allgemeinheiten zunächst jene s. z. s. apodictischen Wahrscheinlichkeiten heraus, in denen alles erreichbare Wissen betreffs der Wirklichkeit beschlossen ist. Diese reduciren wir dann auf gewisse exacte Gedanken von echtem Gesetzescharakter, und so gelingt uns der Aufbau formell vollkommener Systeme erklärender Theorien. Aber diese Systeme (wie z. B. die theoretische Mechanik, die theoretische Akustik, theoretische Optik, theoretische Astronomie u. dgl.) können sachlich nur gelten als des Psychologismus. 73 ideale Möglichkeiten cum fundamento in re, welche unendlich viele andere Möglichkeiten nicht ausschließen, aber dafür in bestimmte Grenzen einschließen. — Doch dies geht uns hier nicht weiter an und noch weniger die Erörterung der erkenntnispractischen Functionen dieser idealen Theorien, nämlich ihre Leistungen zur erfolgreichen Vorausbestimmung der künftigen und Keconstruction der vergangenen Thatsachen, und ihre technischen Leistungen für die practische Naturbeherrschung. Wir gehen also wieder zu unserem Falle über.

Ist echte Gesetzlichkeit, wie soeben gezeigt wurde, ein bloßes Ideal im Gebiete der Thatsachenerkenntnis, so findet sie sich dagegen realisirt im Gebiete der „rein begrifflichen" Erkenntnis. In diese Sphäre gehören unsere rein logischen Gesetze, wie auch die Gesetze der Mathesis pura. Ihren „Ursprung", genauer gesprochen, ihre rechtfertigende Begründung nehmen sie nicht aus der Induction; so führen sie auch nicht den existenzialen Gehalt mit sich, der allen Wahrscheinlichkeiten als solchen, auch den höchsten und werthvollsten, anhaftet. Was sie besagen, gilt voll uud ganz, einsichtig begründet sind sie selbst in ihrer absoluten Exactheit, und nicht an ihrer Statt gewisse Wahrscheinlichkeitsbehauptungen mit ersichtlich vagen Bestandstücken. Das jeweilige Gesetz erscheint nicht als eine von unzähligen theoretischen Möglichkeiten einer gewissen, obschon sachlich abgegrenzten Sphäre. Es ist die Eine und alleinige Wahrheit, die jede andersartige Möglichkeit ausschließt und sich als einsichtig erkannte Gesetzlichkeit von allen Thatsachen dem Inhalt wie der Begründung nach rein erhält.

Man sieht aus diesen Betrachtungen, wie innig die beiden Hälften der -psychologistischen Consequenz — nämlich daß die lo'gischen Gesetze nicht bloß existenziale Behauptungen über psychische Thatsächlichkeiten mit sich führen, sondern daß sie auch Gesetze für solche Thatsächlichkeiten sein müßten — zusammenhängen. Die Widerlegung der ersten Hälfte ergab sich uns zunächst. Die der anderen erscheint darin mitbe- 74 EmpiristiscJie schlössen nach folgendem Argument: Wie jedes Gesetz, das der Erfahrung und Induction aus Einzelthatsachen entstammt, ein Gesetz für Thatsachen ist, so ist umgekehrt jedes Gesetz für Thatsachen ein Gesetz aus Erfahrung und Induction; und folglich sind von ihm, wie oben nachgewiesen, Behauptungen existenzialen Gehalts unabtrennbar.

Selbstverständlich dürfen wir hier unter Thatsachengesetzen nicht auch die allgemeinen Aussagen befassen, welche rein begriffliche Sätze — d. i. Sätze, die sich als allgemeingiltige Beziehungen auf Grund reiner Begriffe darstellen — auf Thatsächlichkeiten übertragen. Ist 3 > 2, so sind auch 3 Bücher jenes Tisches mehr als 2 Bücher jenes Schrankes. Und so allgemein für beliebige Dinge. Der reine Zahlen satz spricht aber nicht von Dingen, sondern von Zahlen — die Zahl 3 ist größer als die Zahl 2 — und Anwendung kann er nicht bloß finden auf individuelle, sondern auch auf „allgemeine" Gegenstände, z. B. auf Farben- und Tonspecies, auf Arten geometrischer Gebilde u. dgl.

Wird dies alles zugestanden, so ist es natürlich ausgeschlossen, daß die logischen Gesetze (wesentlich) Gesetze psychischer Bethätigungen oder Producte sind.

§ 24. Fortsetzung.

Vielleicht wird Mancher unserer Consequenz zu entgehen suchen, indem er einwendet: Nicht jedes Gesetz für Thatsachen entspringt aus Erfahrung und Induction. Man muß hier vielmehr unterscheiden: Jede Gesetzeserkenntnis beruht auf Erfahrung, aber nicht jede erwächst aus ihr in der Weise der Induction, also in jenem wolbekannten logischen Proceß, der von singulären Thatsachen oder empirischen Allgemeinheiten niedriger Stufe zu den gesetzlichen Allgemeinheiten hinleitet. So sind im Besonderen die logischen Gesetze erfahrungsmäßige, aber nicht inductive Gesetze. In der psychologischen Erfahrung abstrahiren wir die logischen Grundbegriffe und die mit ihnen gegebenen rein begrifflichen Verhältnisse. Was wir im einzelnen des Psychologismus. 75 Fall vorfinden, erkennen wir mit Einem Schlage als allgemeingiltig, weil nur in den abstrahirten Inhalten gründend. So verschafft uns die Erfahrung ein unmittelbares Bewußtsein der Gesetzlichkeit unseres Geistes. Und wie wir hier der Induction nicht bedürfen, so ist auch das Ergebnis nicht mit ihren Unvollkommenheiten behaftet, es hat nicht den bloßen Charakter der Wahrscheinlichkeit, sondern den apodictischer Gewißheit, es ist nicht von vager, sondern von exacter Begrenzung, es schließt auch in keiner Weise Behauptungen existenzialen Gehalts ein.

Indessen, was man hier einwendet, kann nicht genügen. Niemand wird bezweifeln, daß die Erkenntnis der logischen Gesetze, als psychischer Act, die Einzelerfahrung voraussetzt, daß sie ihre Grundlage hat in der concreten Anschauung. Aber man vermenge nicht psychologische „Voraussetzungen" und „Grundlagen" der Gesetzeserkenntnis mit logischen Voraussetzungen, Gründen, Prämissen des Gesetzes; und demgemäß auch nicht die psychologische Abhängigkeit (z. B. in der Entstehung) mit der logischen Begründung und Kechtfertigung. Die Letztere folgt einsichtig dem objectiven Verhältnis von Grund und Folge, während sich die Erstere auf die psychischen Zusammenhänge in der Coexistenz und Succession bezieht. Niemand kann ernstlich behaupten, daß die etwa vor Augen stehenden concreten Einzelfälle, auf „Grund" welcher die Einsicht in das Gesetz zu Stande kommt, die Function von logischen Gründen, von Prämissen haben, als ob aus dem Dasein des Einzelnen die Folge statthätte auf die Allgemeinheit des Gesetzes. Die intuitive Erfassung des Gesetzes mag psychologisch zwei Schritte verlangen: den Hinblick auf die Einzelheiten der Anschauung und die darauf bezogene gesetzliche Einsicht. Aber logisch, ist nur Eines da. Der Inhalt der Einsicht ist nicht Folgerung aus der Einzelheit.

Alle Erkenntnis „fängt mit der Erfahrung an", aber sie „entspringt" darum nicht schon aus der Erfahrung. Was wir behaupten, ist dies, daß jedes Gesetz für Thatsachen aus 76 Empiristische Consequenzen der Erfahrung entspringt, und darin liegt eben, daß es nur durch Induction aus einzelnen Erfahrungen zu begründen ist. Giebt es einsichtig erkannte Gesetze, so können sie also nicht (unmittelbar) Gesetze für Thatsachen sein. Ich will es nicht geradezu als absurd hinstellen, daß ein Gesetz für Thatsachen unmittelbar einsichtig erkannt sei; aber ich leugne, daß es je vorkomme. Wo immer dergleichen bisher angenommen wurde, da stellte sich heraus, daß man entweder echte Thatsachengesetze, d. h. Gesetze der Coexistenz und Succession vermengt hat mit idealen Gesetzen, denen die Beziehung auf zeitlich Bestimmtes an sich fremd ist; oder daß man den lebhaften Ueberzeugungsdrang, den die wolvertrauten empirischen Allgemeinheiten mit sich führen, mit der Einsichtigkeit, die wir nur im Gebiet des rein Begrifflichen erleben, verwechselte.

Kann ein Argument dieser Art auch nicht entscheidend wirken, so kann es immerhin die Kraft anderweitiger Argumente verstärken. Noch ein solches sei hier angefügt.

Schwerlich wird Jemand leugnen, daß alle rein logischen Gesetze ein und desselben Charakters sind; können wir von einigen zeigen, daß ihre Auffassung als Gesetze über Thatsachen unmöglich sei, so wird dasselbe von allen gelten müssen. Nun finden sich unter den Gesetzen auch solche, die sich auf Wahrheiten überhaupt beziehen, in denen also Wahrheiten die geregelten „Gegenstände" sind. Z. B. für jede Wahrheit A gilt, daß ihr contradictorisches Gegentheil keine Wahrheit ist. Für Jedes Paar Wahrheiten A, B gilt, daß auch ihre conjunctiven und disjunctiven Verknüpfungen1 Wahrheiten sind. Stehen drei Wahrheiten A, B, C in dem Verhältnis, daß A Grund ist für B, B Grund für C, so ist auch A Grund für C u. dgl. Es ist aber absurd Gesetze, die für Wahrheiten als solche gelten, als Gesetze für Thatsachen zu bezeichnen. Keine 1 Ich verstehe darunter den Sinn der Sätze „A und B", d. h. Beides gilt, bezw. „A oder J3", d. h. Eines von Beiden gilt — worin nicht liegt, daß nur Eines gilt.

des Psychologismus. 77 Wahrheit ist eine Thatsache, d. i. ein zeitlich Bestimmtes. Eine Wahrheit kann freilich die Bedeutung haben, daß ein Ding ist, ein Zustand besteht, eine Veränderung von Statten geht u. dgl. Aber die Wahrheit selbst ist über alle Zeitlich -keit erhaben, d. h. es hat keinen Sinn, ihr zeitliches Sein, Entstehen oder Vergehen zuzuschreiben. Am klarsten tritt die Absurdität für die Wahrheitsgesetze selbst hervor. Als Realgesetze wären sie Regeln der Coexistenz und Succession von Thatsachen, specieller von Wahrheiten, und zu diesen Thatsachen, die sie regeln, müßten sie selbst, nämlich als Wahrheiten, gehören. Da schriebe ein Gesetz gewissen Thatsachen, genannt Wahrheiten, Kommen und Gehen vor, und unter diesen Thatsachen sollte sich nun, als Eine neben anderen, das Gesetz selbst finden. Das Gesetz entstände und verginge nach dem Gesetz — ein offenbarer Widersinn. Und ähnlich, wenn wir das Wahrheitsgesetz als Coexistenzgesetz deuten wollten, als zeitlich Einzelnes und doch als allgemeine Regel für alles und jedes zeitlich Seiende maßgebend. Derartige Absurditäten1 sind unausweichlich, wenn man den fundamentalen Unterschied zwischen idealen und realen Objecten und dementsprechend den Unterschied zwischen Ideal- und Realgesetzen nicht beachtet oder nicht in rechtem Sinne versteht; immer wieder werden wir sehen, daß dieser Unterschied für die Streitfragen zwischen psychologistischer und reiner Logik entscheidend ist.

1 Man vgl. dazu die systematischen Ausführungen des VII. Kap. d. S. über den skeptisch - relativistischen Widersinn jeder Auffassung, welche die logischen Gesetze von Thatsachen abhängig macht.

78 Die psychologischen Interpretationen Fünftes Kapitel.

Die psychologischen Interpretationen der logischen Grundsätze.

§ 25. Der Satz vom Widerspruch in der psychologisüschen Interpretation Mill's und Spencers.

Wir haben oben bemerkt, daß eine consequent durchgeführte Auffassung der logischen Gesetze als Gesetze über psychische Thatsachen zu wesentlichen Mißdeutungen derselben führen müßte. Aber in diesen, wie in allen anderen Punkten, hat die herrschende Logik die Consequenz in der Regel gescheut. Fast würde ich sagen, die Psychologismus lebe nur durch Inconsequenz, wer ihn folgerichtig zu Ende denke, habe ihn schon aufgegeben, wenn nicht der extreme Empirismus ein merkwürdiges Beispiel dafür liefern würde, wie viel stärker eingewurzelte Vorurtheile sein können, als die klarsten Zeugnisse der Einsicht. In unerschrockener Folgerichtigkeit zieht er die härtesten Consequenzen, aber nur, um sie auf sich zu nehmen und zu einer, freilich widerspruchsvollen Theorie zusammenzubinden. Was wir gegen die bestrittene logische Position geltend gemacht haben — daß die logischen Wahrheiten statt a priori gewährleisteter und absolut exaeter Gesetze rein begrifflicher Art, vielmehr durch Erfahrung und Induction begründete, mehr oder minder vage Wahrscheinlichkeiten sein müßten, gewisse Thatsächlichkeiten menschlichen Seelenlebens betreffend, dies ist (wenn wir etwa von der Betonung der Vagheit absehen) gerade die ausdrückliche Lehre des Empirismus. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese erkenntnistheoretische Richtung einer erschöpfenden Kritik zu unterwerfen. Ein besonderes Interesse bieten für uns aber die psychologischen Interpretationen der logischen Gesetze, die in dieser Schule der logischen Grundsätze. 79 aufgetreten sind, und die auch über ihre Grenzen hinaus blendenden Schein verbreitet haben.1 Bekanntlich lehrt J. St. Mill2 das principium contradictionis sei „eine unserer frühesten und naheliegendsten Verallgemeinerungen aus der Erfahrung". Seine ursprüngliche Grundlage findet er darin, „daß Glaube und Unglaube zwei verschiedene Geisteszustände sind", die einander ausschließen. Dies erkennen. wir — so fährt er wörtlich fort — aus den einfachsten Beobachtungen unseres eigenen Geistes. Und richten wir unsere Beobachtung nach außen, so finden wir auch hier, daß Licht und Dunkel, Schall* und Stille, Gleichheit und Ungleichheit, Vorangehen und Nachfolgen, Aufeinanderfolge und Gleichzeitigkeit, kurz jedes positive Phänomen und seine Verneinung [negative) unterschiedene Phänomene sind, im Verhältnis eines zugespitzten Gegensatzes, und die eine immer dort abwesend, wo die andere anwesend ist. „Ich betrachte," sagt er, „das fragliche Axiom als eine Verallgemeinerung aus all diesen Thatsachen."

Wo es sich um die principiellen Fundamente seiner empiristischen Vorurtheile handelt, ist der sonst so scharfsinnige Mill wie von allen Göttern verlassen. Und so macht hier nur Eines Schwierigkeit: zu begreifen, wie eine solche Lehre überzeugen konnte. Auffällig ist zunächst die offenbare Incorrectheit der Behauptung, es sei das Princip, daß zwei contradictorische Sätze nicht zusammen wahr sind und sich in diesem Sinne ausschließen, eine Verallgemeinerung der angeführten Thatsachen, daß Licht und Dunkel, Schall und Stille u. dgl. sich ausschließen; welche doch alles eher sind als contradictorische Sätze. Es ist überhaupt nicht recht verständlich, wie Mill den Zusammenhang dieser Erfahrungsthatsachen mit 1 Eine allgemein gehaltene Erörterung der principiellen Hauptgebrechen des Empirismus, so weit geführt als wir dadurch eine Förderung unserer idealistischen Intentionen in der Logik erhoffen dürfen, bietet der Anhang zu diesem und dem nächsten Paragraphen, S. 84 ff.

3 Mill, Logik, Buch II Kap. VII § 4 (Gompeez l I. S. 298).

80 Die psychologischen Interpretationen dem logischen Gesetz herstellen will. Vergeblich erhofft man die Aufklärung von den parallelen Ausführungen Mill's in der Streitschrift gegen Hamilton. Hier citirt er mit Beifall das „absolut constante Gesetz", welches der gleichgesinnte Spencer dem logischen Princip unterlegt hat, nämlich „that the appearence of any positive mode of consciousness cannot occur without excluding a cor relative negative mode: and that the negative mode cannot occur without excluding the correlative positive mode".1 Aber wer sieht nicht, daß dieser Satz eine pure Tautologie darstellt, da doch der wechselseitige Ausschluß zur Definition der correlativen Termini „positives und negatives ' Phänomen" gehört? Im Gegentheil ist aber der Satz vom Widerspruch nichts weniger als eine Tautologie. Es liegt nicht in der Definition contradictorischer Sätze, daß sie sich ausschließen, und thun sie es auch vermöge des genannten Princips, so gilt doch nicht das Umgekehrte: nicht jedes Paar sich ausschließender Sätze ist ein Paar contradictorischer — Beweis genug, daß unser Princip nicht zusammengeworfen werden darf mit jener Tautologie. Und als Tautologie will es ja auch Mtll nicht verstanden wissen, da es nach ihm allererst durch Induction aus der Erfahrung entspringen soll.

Jedenfalls besser als die so wenig verständlichen Beziehungen auf die Incoexistenzen der äußeren Erfahrung mögen andere Aeußerungen Mill's dazu dienen, uns den empirischen Sinn des Princips klarzulegen, zumal diejenigen, welche die Frage discutiren, ob die drei logischen Grundprincipien als „inherent necessities of thought", als „an original part of our mental Constitution", als „laws of our thoughts by the native structure of the mind" gelten dürfen, oder ob sie Denkgesetze nur sind „because we perceive them to be universally true of observed phenomenau — was Mill übrigens nicht positiv entscheiden möchte. Da lesen wir in Beziehung auf diese Gesetze: „They 1 Mill, An Examination 5 eh. XXI. S. 491. Es ist wol ein Versehen, wenn Spencer statt auf den Satz vom Widerspruch auf den des ausgeschlossenen Dritten recurrirt.

der logischen Grundsätze. 81 may or may not be capable of alter ation by experience, but the conditions of our existence deny to us the experience which would be required to alter them. Any asser tion, therefore, which conflicts wiih one of these laws — any proposition, for instance, which asserts a contradiction, though it were on a subject wholly removed from the sphere of our experience, is to us unbelievable. The belief in such a proposition is, in the present Constitution of nature, impossible as a mental factK1 Wir entnehmen daraus, daß die Inconsistenz, die im Satze vom Widerspruch ausgedrückt wird, nämlich das Nichtzusammenwahrsein contradictorischer Sätze, von Mill als Unverträglichkeit solcher Sätze in unserem belief gedeutet wird. Mit anderen Worten: dem Nichtzusammenwahrsein der Sätze wird substituirt die reale Unverträglichkeit der entsprechenden Urtheilsacte. Dies harmonirt auch mit der wiederholten Behauptung Mill's, daß Glaubensacte die einzigen Objecte seien, die man im eigentlichen Sinne als wahr und falsch bezeichnen könne. Zwei contradictorisch entgegengesetzte Glaubensacte können nicht coexistiren — so müßte das Princip verstanden werden.

§ 26. Mill's psychologische Interpretation des Princips ergiebt kein Gesetz, sondern einen völlig vagen und wissenschaftlich nicht geprüften Erfahrungssatz.

Hier regen sich nun allerlei Bedenken. Zunächst ist der Ausspruch des Princips sicher unvollständig. Unter welchen Umständen, so wird man fragen müssen, können die entgegengesetzten Glaubensacte nicht coexistiren? In verschiedenen Individuen können, wie allbekannt, entgegengesetzte Urtheile sehr wol coexistiren. Wir werden also, zugleich den Sinn der realen Coexistenz auseinanderlegend, genauer sagen 1 Mill, An Examination, S. 491. Vgl. auch S. 487: „It is the generalization of a mental fact, which is of eontinual occurrence, and which cannot be dispensed wiih in reasoning".

Husserl, Log. Unters. I. 6 82 Die psychologischen Interpretationen müssen: In demselben Individuum, oder noch besser, in demselben Bewußtsein, können während einer noch so kleinen Zeitstrecke contradictorische Glaubensacte nicht andauern. Aber ist dies wirklich ein Gesetz? Dürfen wir es wirklich mit unbeschränkter Allgemeinheit aussprechen? Wo sind die psychologischen Inductionen, die zu seiner Annahme berechtigen? Sollte es nicht Menschen gegeben haben und noch geben, die gelegentlieh, z. B. durch Trugschlüsse verwirrt, Entgegengesetztes zu gleicher Zeit für wahr hielten? Hat man wissenschaftliche Forschungen darüber angestellt, ob dergleichen nicht unter den Irrsinnigen und vielleicht sogar bei nackten Widersprüchen vorkomme? Wie steht es mit den Zuständen der Hypnose, des Fieberdeliriums u. s. w.? Gilt das Gesetz auch für Thiere?

Vielleicht begrenzt der Empirist, um diesen Einwänden zu entgehen, sein „Gesetz" durch passende Zusätze, z. B. daß es nur für normale und im Zustande normaler Denkverfassung befindliche Individuen der Species homo Geltung beanspruche. Aber es genügt die verfängliche Frage nach der genaueren Bestimmung der Begriffe „normales Individuum" und „normale Denkverfassung" aufzuwerfen, und wir erkennen, wie complicirt und wie inexact der Inhalt des Gesetzes geworden ist, mit dem wir es nun zu thun haben.

Es ist nicht nöthig diese Betrachtungen weiter fortzusetzen (obschon z. B. das im Gesetz auftretende Zeitverhältnis einigen Anhalt bieten würde): sie sind ja mehr als ausreichend, um die erstaunliche Consequenz zu begründen, daß unser wolvertrautes principium contradictionis, welches man allzeit für ein evidentes, absolut exactes und ausnahmslos giltiges Gesetz gehalten hatte, in Wahrheit das Muster eines grob ungenauen und unwissenschaftlichen Satzes ist, welcher erst nach mancherlei Correcturen, die seinen scheinbar exacten Gehalt in einen recht vagen umwandeln, zum Range einer plausiblen Vermuthung erhoben werden kann. So muß es sich freilich verhalten, wenn der Empirismus darin im Rechte ist, daß die Unverträglichkeit, von der das Princip spricht, als der logischen Grundsätze. 83 reale Incoexistenz von contradictorischen Urtheilsacten, also das Princip selbst als eine empirisch -psychologische Allgemeinheit zu deuten sei. Und der Empirismus Mill' scher Observanz denkt nicht einmal daran, jenen grob ungenauen Satz, der aus der psychologischen Deutung zunächst hervorgeht, wissenschaftlich zu begrenzen und zu begründen; er nimmt ihn, so wie er sich giebt, so ungenau, wie es bei „einer der frühesten und nächstliegenden Verallgemeinerungen aus der Erfahrung", d. h. bei einer rohen Verallgemeinerung der vorwissenschaftlichen Empirie nur irgend zu erwarten ist. Gerade da, wo es sich um die letzten Fundamente aller Wissenschaft handelt, soll es bei dieser naiven Empirie mit ihrem blinden Associationsmechanismus sein Bewenden haben. Ueberzeugungen, die ohne alle Einsicht aus psychologischen Mechanismen erwachsen, die keine bessere Rechtfertigung haben als allverbreitete Vorurtheile, die vermöge ihres Ursprungs einer haltbaren oder festen Begrenzung ermangeln, und die, wenn sie s. z. s. beim Wort genommen werden, nachweislich Falsches einschließen — sollen die letzten Gründe für die Rechtfertigung aller im strengsten Wortsinne wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen.

Doch dies haben wir hier nicht weiter zu verfolgen. Wichtig ist es aber, auf den Grundirrthum der gegnerischen Lehre mit der Frage zurückzugehen, ob denn jener empirische und wie immer zu formulirende Satz über Glaubensacte wirklich der Satz ist, von dem in der Logik Gebrauch gemacht wird. Er sagt: Unter gewissen subjectiven (leider nicht näher erforschten und complet angebbaren) Umständen X können in demselben Bewußtsein zwei als ja und nein entgegengesetzte Glaubensacte nicht zusammen bestehen. Ist das wirklich gemeint, wenn die Logiker sagen: „Zwei contradictorische Sätze sind nicht beide wahr?" Wir brauchen nur auf die Fälle hinzublicken, wo wir uns dieses Gesetzes zur Regelung der Urtheilsthätigkeiten bedienen, und wir erkennen, daß seine Meinung eine ganz andere ist. In seiner normativen Wendung besagt es offenbar dies und nichts Anderes: Welche Paare entgegengesetzter Glaubensacte heraus- 6* 84 Die psychologischen Interpretationen gegriffen werden mögen — ob nun demselben Individuum angehörig oder auf verschiedene vertheilt; ob in demselben Zeitabschnitt coexistirend oder durch irgendwelche Zeitabschnitte getrennt — es gilt in absoluter Strenge und Ausnahmslosigkeit, daß die Glieder des jeweiligen Paares nicht beide richtig, d. i. wahrheitsgemäß sind. Ich denke man wird an der Giltigkeit dieser Norm selbst auf empiristischer Seite nicht zweifeln können. Jedenfalls hat es die Logik da, wo sie von den Denkgesetzen spricht, nur mit dem zweiten, logischen Gesetze zu thun und nicht mit jenem vagen, dem Inhalt nach total verschiedenen und bisher noch nicht einmal formulirteo „Gesetz" der Psychologie.

Anhang zu den beiden letzten Paragraphen. Ueber einige principielle Gebrechen des Empirismus.

Bei der innigen Verschwisterung zwischen Empirismus und Psychologismus dürfte eine kleine Abschweifung gerechtfertigt erscheinen, welche die Grundirrthümer des Empirismus bloßlegt. Der extreme Empirismus als eine Theorie der Erkenntnis ist nicht minder absurd als der extreme Skepticismus. Er hebt die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis auf, und damit hebt er seine eigene Möglichkeit als einer wissenschaftlich begründeten Theorie auf. l Er giebt zu, daß es mittelbare, aus Begründungszusammenhängen erwachsende Erkenntnisse giebt, er leugnet auch nicht Principien der Begründung. Er gesteht die Möglichkeit einer Logik nicht bloß zu, sondern er baut sie auch selbst auf. Beruht aber jede Begründung auf Principien, denen gemäß sie verläuft, und kann ihre höchste Rechtfertigung nur durch Recurs auf diese Principien vollzogen werden, dann führte es entweder auf einen Cirkel oder einen unendlichen Regreß, wenn die Begründungs- 1 Nach dem prägnanten Begriff von Skepticismus, den wir im Kap. VII S. 112 entwickeln, ist also der Empirismus als skeptische Theorie charakterisirt. Sehr treffend wendet Windelband auf ihn das KANT'sche Wort vom „hoffnungslosen Versuch" an — er sei nämlich der hoffnungslose Versuch „durch eine empirische Theorie dasjenige zu begründen, was selbst die Voraussetzung jeder Theorie bildet" (Präludien, S. 261).

der logischen Grundsätze. 85 principien selbst immer wieder der Begründung bedürften. Das Erstere: wenn die Begründungsprincipien, die zur Rechtfertigung der Begründungsprincipien gehören, identisch sind mit diesen selbst. Das Letztere: wenn die einen und die anderen immer wieder verschieden sind. Also ist es evident, daß die Forderung einer principiellen Rechtfertigung für jede mittelbare Erkenntnis nur dann einen möglichen Sinn haben kann, wenn wir fähig sind, gewisse letzte Principien einsichtig und unmittelbar zu erkennen, auf welchen alle Begründung im letzten Grunde beruht. Alle rechtfertigenden Principien möglicher Begründungen müssen sich sonach deductiv zurückführen lassen auf gewisse letzte, unmittelbar evidente Principien, und zwar so, daß die Principien dieser Deduction selbst sämmtlich unter diesen Principien vorkommen müssen.

Der extreme Empirismus aber, indem er im Grunde nur den empirischen Einzelurtheilen volles Vertrauen schenkt (und ein gänzlich unkritisches, da er die Schwierigkeiten nicht beachtet, welche gerade diese Einzelurtheile in so reichem Maße betreffen), verzichtet eo ipso auf die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis. Anstatt die letzten Principien, von denen die Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis abhängt, als unmittelbare Einsichten und damit als gegebene Wahrheiten anzuerkennen, glaubt er ein Mehreres leisten zu können, wenn er sie aus Erfahrung und Induction ableitet, also mittelbar rechtfertigt. Fragt man nach den Principien dieser Ableitung, nach dem, was sie rechtfertigt, so antwortet der Empirismus, da ihm der Hinweis auf unmittelbar einsichtige allgemeine Principien verschlossen ist, vielmehr durch Hinweis auf die naive, unkritische Alltagserfahrung. Und für diese selbst glaubt er eine höhere Dignität gewinnen zu können, indem er sie in HüME^scher Art psychologisch erklärt. Er übersieht also, daß, wenn es keine einsichtige Rechtfertigung von mittelbaren Annahmen überhaupt giebt, also keine Rechtfertigung nach unmittelbar evidenten allgemeinen Principien, an denen die bezüglichen Begründungen fortlaufen, auch die ganze psychologische Theorie, die ganze auf mittelbarer Erkenntnis beruhende Lehre des Empirismus selbst jeder vernünftigen Rechtfertigung entbehrte, daß sie also eine willkürliche Annahme wäre, nicht besser als das nächste Vorurtheil.