Dept. of Social Ethics, Hhi.VAüD COLLEGE lil;:AHY IKANSFERÜED Ft:Oi.l TUE UUi'ARY CF THE depakimlivi uf social ethics Einband- und Vorsatz-Zeichnung sind von Peter Behrens ::: Die Initialen zeichnete Hermann Kirchmayr:: Obersetzungsrecht, sowie alle anderen Rechte Vorbehalten Published October 22, 1906. Privilege of Copyright in the United States reserved under the Act approved March 3, 190«; by the Literarische Anstalt Rütten & Loening, Frankfort 0. M.
Druck von Oscar Brandstetter in Leipzig Dr. LEO ARONS DEM MITBEGRÜNDER DES BERLINER GEWERKSCHAFTSHAUSES GEWIDMET INHALT Seite Allgemeines über den Begriff des Streiks, sein Alter, Wesen, Auftreten, Zweck und Wirken 7 Der Streik im Wirtschaftsleben der Gegenwart 16 Der Streik unter dem Gesichtspunkt der Ausdehnung...16 Der Streik unter dem Gesichtspunkt von Ursache und Zweck 2 3 Soziale Form und Entwicklung des Streiks 28 Strategie und Taktik des Streiks 49 Die Waffen und das Recht des Streiks 65 Die Kosten des Streiks 84 Die Wirkungen des Streiks 02 Mittel und Organe der Streikverhütung 102 Der politische Streik 109 Allgemeines über den Begriff des Streiks, sein Alter, Wesen, Auftreten, Zweck und Wirken NTER STREIK WIRD DIE ZU Kampfzwecken unternommene Einstellung der Arbeit verstanden. Das Wort stammt aus dem Englischen, wo es substantivisch in dem zweiten Viertel des neunzehnten Jahrhunderts in Gebrauch kam, als Ableitung von to strike work — die Arbeit mit Wucht oder Nachdruck niederlegen. Im Begriff des Zeitwortes to strike ist hierbei stets die Vorstellung des Eindrucksvollen, der Heftigkeit, Wucht enthalten. Es ist kein bloßes Im-Stich-lassen der Arbeit, welches mit dem Wort strike bezeichnet wird, sondern ein Verlassen, das von vielen ausgeübt wird und Eindruck machen, eine Wirkung über das bloße Unverrichtetbleiben der Arbeit hinaus erzielen soll. Lange Zeit gebrauchte man in England für die Arbeitseinstellung auch das Wort Turnout — von to tum out, hinaustreiben, hinauslaufen — ein Ausdruck, dessen sich auch Friedrich Engels in seiner 1844 erschienenen,,Lage der arbeitenden Klassen Englands“ wiederholt bedient. Es scheint sogar ursprünglich das gebrauchtere Wort gewesen zu sein, denn im radikal -sozialistischen Poor Men’s Guardian finden wir in dessen Nummer vom 17. Dezember 1831, in einem Berieht über eine Arbeitseinstellung von Bergleuten in Staffordshire und Shropshire, das Wort Streik, bzw. „strike“, als ungewöhnlich in Anführungsstriche gesetzt, dagegen das Wort Turnout schlechtweg gebraucht. Das letztere hat aber dem andern das Feld räumen müssen und findet heute nur hier und da noch einmal Anwendung.
In Deutschland eroberte sich der Ausdruck Streik, zuerst nach englischer Orthographie Strike geschrieben, in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts Bürgerrecht. Anfänglich wurde er damals auch von den Arbeitern noch wie Strike oder vielmehr Stricke in deutscher Lesart ausgesprochen, so daß, als 1868 in Berlin die Zimmerer streikten, das Ereignis auf einer Vorstadtbühne mit einem Coupletvers bedacht wurde, in welchem den Frauen zugerufen wurde, sie — „brauchen sich nicht mehr mit Stricken zu quälen, Jetzt stricken ja gar schon die Zimmergesellen.“ Die Sache galt damals für ebenso neu, wie der Name. Sie war es aber durchaus nicht; sie war nur durch den nach 1848 eingetretenen Reaktionsdruck den Arbeitern lange Zeit unmöglich gemacht worden und damit dem großen Publikum aus dem Gesichtskreis entschwunden. Wenn Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch nicht den Reichtum an Arbeitseinstellungen hatte, wie das damalige England, so hat es doch deren eine ganz stattliche Anzahl gehabt.
Und sie waren auf deutschem Boden obendrein länger heimisch, als in England.
Wo der Streik zu Hause und wie alt er ist, ist vorläufig noch eine unerledigte Frage. Die Geschichte des Altertums weist überall dort, wo der modernen Lohnarbeit ähnliche Verhältnisse bestanden, auch Bewegungen auf, die mit dem Streik Ähnlichkeit haben. Es wird denjenigen, die nicht durch direkte Gewaltanwendung das erkämpfen können, was sie an Verbesserung in ihrem Arbeitsverhältnis oder auch sonst in ihrer Rechtsstellung durchzusetzen streben, stets nahe liegen, es durch Verweigerung von Leistungen, und, wo diese in Arbeit bestehen, von Arbeit zu erzwingen. Selbst bei Sklavenwirtschaft sind daher Arbeitseinstellungen nicht undenkbar und werden auch kaum gefehlt haben.
Dagegen ist der in der Bibel erzählte Auszug der Israeliten aus Ägypten nur mit Unrecht einem Streik verglichen worden, obwohl der Mythus Beschwerden über unmäßige Arbeitslast als seine Ursache angibt. Denn bei ihm handelte es sich nicht um Verbesserung des Arbeitsverhältnisses, sondern um völliges Lösen desselben durch Auswanderung, bezw. Flucht. Eher treffen die Merkmale des Streiks auf den Auszug der plebejischen Soldaten Roms zu, der um das Jahr 260 der Gründung Roms stattfand und eine Verbindung von wirtschaftlichem und politischem Ausstand darstellt. Allerdings lag ihm kein gewerbliches Lohnverhältnis zugrunde, selbst die ärmeren Plebejer Roms waren keine Lohnarbeiter, sondern Kleinbauern, die eigenes oder gepachtetes Land bewirtschafteten, und in minderer Zahl kleine Gewerbsleute. Aber unter den Wirkungen der drückenden Steuern und Schuldverhältnisse waren sie doch die für die Besitzenden arbeitende Klasse Roms, wie dies das dem Menenius Agrippa in den Mund gelegte Gleichnis vom Magen und den Gliedmaßen indirekt zugibt. Zugleich waren sie aber auch Soldaten des römischen Heeres und bewaffnet. Andernfalls ihr Auszug wohl wenig Eindruck gemacht haben würde. Tatsächlich hatte er jedoch, unbeschadet der schönen Beweisführung des braven Menenius, nach Livius die Wirkung, daß Schuldnachlässe stattfanden und das Institut der Tribunen den Plebejern einen sehr starken Anteil an der politischen Macht verschaffte. Soweit die Überlieferung dem wirklichen Tatbestand entspricht, hätten wir also in diesem Auszug auf den später mons sacer benannten Hügel ein Beispiel eines erfolgreichen politischen Massenstreiks, und zwar eines Streiks von dem Heer angehörenden Massen.
Wie hier der Streik mit einem zeitweiligen Verlassen des Orts von seiten aller Ausständigen verbunden erscheint, so auch bei verschiedenen Arbeitseinstellungen von Handwerksgesellen, die uns aus dem späteren Mittelalter überliefert sind. Über die Gründe und das Wie der Durchführung dieser Maßnahme ist nicht viel bekannt. Bei den Handwerksgesellen mag sie dadurch notwendig geworden sein, daß den Gesellen, die ja gewöhnlich beim Meister wohnten, sobald sie streikten, kein Logis in der Stadt zur Verfügung stand, da der Einfluß der Meister ihnen alsdann wohl auch die Zuflucht zur Herberge der Zunft unmöglich gemacht haben wird. Dagegen scheint das Streben, nun anderwärts Arbeit zu suchen, das heute vielfach bei Streiks zur Ursache der Abwanderung wird, beim mittelalterlichen Gesellen diese Rolle nicht gespielt zu haben. Die Gesellen blieben wenigstens bei einer Anzahl von Streiks, über die genauere Beschreibungen vorliegen, gleich den plebejischen Soldaten Roms, in nächster Nähe der Stadt, und zwar wahrscheinlich in ähnlicher Absicht: nämlich, um eine Art Belagerung ausüben zu können, bei der es sich vornehmlich um die Verhinderung des Zuzugs von Arbeitswilligen gehandelt haben wird. Da sich die Streiks im Mittelalter oft sehr lange hinzogen, ist es aber auch nicht ausgeschlossen, io io daß streikende Handwerksgesellen bei den auf den Dörfern in der Umgebung der Stadt niedergelassenen außerzünftigen Handwerksmeistern, den sog. Böhnhasen, Arbeit nahmen oder selbständig Störarbeit u. dergl. übernahmen; ist es doch überhaupt ein Rätsel, wie und wovon die Gesellen während der langen Dauer dieser Arbeitseinstellungen ihren Unterhalt bestritten haben sollen. Ganz ohne etwas Wegelagerei wird es, wo solch ein Exodus stattfand, kaum abgegangen sein.
Dies um so weniger, als es im Mittelalter bei Arbeitseinstellungen auch sonst gewalttätig genug zuging. Demolierungen von Werkstätten und Läden, Mißhandlungen etwaiger Streikbrecher, Bedrohungen mit Messer oder Dolch bilden den Gegenstand immer wiederkehrender Beschwerden der Innungsvorstände, und nicht selten ward der Streik zum Anlaß für ernsthaftere Tumulte, bei denen viel Blut floß. Allerhand Edikte von Staats-, Stadt- und Zunftbehörden sprechen in dieser Hinsicht eine sehr beredte Sprache. Der mittelalterliche Geselle betrachtete seinen Arbeitsplatz als eine ihm so lange ausschließlich zustehende Arbeitsgelegenheit, als er das Arbeitsverhältnis nicht endgültig gelöst hatte. Der Streik ward aber immer nur als eine Unterbrechung und nicht als Lösung des Arbeitsverhältnisses betrachtet.
Dies ist für das Wesen des gewerblichen Streiks von grundlegender Wichtigkeit. Der Streik war und ist noch heute Einstellung der Arbeit im Sinne von Unterbrechung, nicht von Abbruch des Arbeitsverhältnisses. Es hat noch keinen Streik gegeben, der sich gegen das Fortbestehen des Unternehmertums als solchen gerichtet, die Beseitigung dieses zum Ziel gehabt hätte. Als gewerblicher Kampf ist der Streik ein ix häuslicher Konflikt, der auf Änderung von Einzelheiten im gegenseitigen Verhältnis von Unternehmer und Arbeiter, nicht auf Umwälzung der Grundlage dieses Verhältnisses abzielt. Der Streik unterbricht das Arbeitsverhältnis, um es auf der bisherigen gesellschaftlichen Grundlage wieder herzustellen. Der Streik geht, was Arbeitgeber und Arbeiter betrifft, somit auf keine grundsätzliche Umwälzung ihrer gesellschaftlichen Stellung zueinander aus. DieTendenz auf seiten der Arbeiter beim Streik war bisher und ist auch heute noch vielmehr die, daß nach seiner Beendigung der gleiche Arbeiter beim gleichen Prinzipal und womöglich auch am gleichen Platz in der Werkstatt wieder in Arbeit trete. Diese Tendenz, der ein von alters her in der Arbeiterklasse eingewurzeltes Empfinden entspricht, ist namentlich dann im Auge zu behalten, wenn es sich um die Beurteilung des Verhaltens Streikender zu Streikbrechern handelt. Ein Wechsel in den Arbeitsplätzen ist, soweit er nicht durch die Strategie des Streiks — Abreise der Unverheirateten usw. — vorgeschrieben war, stets eine ungewollte Folge des Streiks.
Man kann dies auch so ausdrücken, daß in der Idee der vor dem Streik eingegangene Arbeitsvertrag während des Streiks fortdauert: er ist nicht vernichtet, er ruht.
Dieses Ruhen des Arbeitsvertrags entspricht dem tatsächlichen Ruhen der Arbeit, worin der Streik sich äußert. Streik heißt Einstellen der Arbeit, damit sie so lange ruhe, bis der, welcher sie niederwarf, selbst sie wieder aufnimmt oder ihre Wiederaufnahme gut heißt, nicht damit ein beliebiger anderer statt seiner sie schlechtweg weiterführe. Die gewollte und normale Äußerung des Streiks ist Stillstand der Arbeit.
Dagegen ist der Stillstand der Arbeit fast niemals der Zweck des Streiks. Wohl kann, wo zum Streik geschritten wird, der Wunsch oder die Absicht, einen kürzeren oder längeren Stillstand der Arbeit schlechthin, d. h. nicht bloß als Kampf- oder Pressionsmittel, herbeizuführen, eine mitbestimmende Rolle spielen. Es kann ganz gut Vorkommen, daß Arbeiter bei der Entschließung zum Streik auch von dem Wunsch geleitet werden, eine Zeitlang Ferien zu machen; es ist auch denkbar, obwohl solcher Fall noch nicht festgestellt ist, daß Arbeiter gelegentlich einen Streik ins Werk setzen, der lediglich und ausgesprochen solchen Ferien gilt, wo also der Arbeitsstiilstand um seiner selbst willen herbeigeführt wird.*) Aber in der Regel ist der Streik Arbeitsstillstand als Mittel zum Zweck. Er ist oder soll sein das Mittel für die Erlangung oder Sicherung von den Arbeitern günstigeren Arbeitsbedingungen, soll durch Druck auf die Arbeitgeber diese zu Zugeständnissen an die Arbeiter bewegen.
Von den vorerwähnten Ausnahmen abgesehen, ist der Streik stets Mittel der Pression. Er tritt in Anwendung, wo bloße Überredung faktisch oder voraussichtlich unzulänglich ist. Als Pressionsmittel braucht er indes nicht unter allen Umständen Androhung oder Herbeiführung materiellen Schadens für die zu Beeinflussenden zu bedeuten. Er kann auch schon durch rein moralische Einwirkung seinen Zweck erfüllen. Der Streik ist fast immer mit größeren oder ge- *) Im kleinen würde das früher so häufige eigenwillige „Blaumachen“ hierhergehören. Dagegen steht das heutige Feiern am i. Mai auf einem andern Kapitel, da es einen weittragenderen Zweck hat, als bloßes Ausruhen.
ringeren Opfern für die Streikenden verbunden. Legen sich Menschen diese Opfer auf, so vollziehen sie damit eine Willenskundgebung stärkerer Art, die allein schon genügen mag, die Gegenseite zum Entgegenkommen zu bewegen. Ein klassisches Beispiel oder der reinste Typus hierfür sind die allerdings in eine andere Kategorie als die gewerblichen Streiks gehörenden Hungerstreiks — beharrliche Verweigerung von Nahrungsaufnahme —, die in verschiedenen Ländern, vor allem Rußland, wiederholt von politischen Gefangenen ausgeführt worden sind, um Grausamkeiten oder Ungerechtigkeiten in der Behandlung von sich abzuwehren. Es sind jedoch auch gewerbliche Streiks zu verzeichnen, wo es sich auf seiten der Streikenden hauptsächlich darum handelte, durch die Tat darzulegen, daß sie sich lieber den größten Opfern unterziehen würden, ehe sie gewisse Arbeitsbedingungen ertrügen. Und ein Stück solcher Manifestierung von Opferbereitschaft liegt so ziemlich in jedem Streik.
Zugleich sind aber mit wenigen Ausnahmen alle Streiks Pressionsmittel dadurch, daß sie den Personen oder Körperschaften, gegen die sie sich richten, materiellen Schaden, sei es positiven Verlust oder Entgang an Gewinn, in Aussicht stellen. Ohne diese Fähigkeit würden sie in der übergroßen Masse der Fälle jeden Sinn und jede Zweckwirkung verlieren. Die Arbeitseinstellung hat zwei Arten von Wirkungen. Die eine liegt in ihrem Wesen als Mittel und heißt Aufhören der Erzeugung von Werten und damit von kapitalistischem Mehrwert oder Profit, je nachdem auch Aufhören der Instandhaltung von Betriebsmitteln. Die andere Art Wirkungen bilden ihre eigentlichen Zwecke und heißen dann je nachdem Erzwingung von Neuerungen oder Sicher- Stellung von Errungenschaften in bezug auf Höhe und Berechnungsweise des Arbeitslohnes, auf Länge und Einteilung der Arbeitszeit, auf Norm und Durchführung des Arbeitsrechtes. Es gibt Fälle, wo sich beide Arten von Wirkungen in der Weise kombinieren, daß die erste — Aufhören der Erzeugung von Werten — gleichfalls Zweck wird oder von vornherein ist. Dies z. B. wenn Arbeiter einen Streik eintreten lassen, um eine vor ihren Augen sich vollziehende stärkere Anhäufung von Vorräten zu verhindern. Es liegt aber auf der Hand, daß hier nur eine Vorwegnahme des eigentlichen Zwecks vorliegt, der für die Arbeiter in Sicherstellung von Lohn- und anderen Errungenschaften besteht.
Die mit dem Streik verbundene Einstellung der Produktion braucht keine dauernde Produktionsverminderung zu bedeuten. Oft wird vielmehr der Produktionsverlust in sehr kurzer Zeit wieder eingeholt. Es ist daher noch eine unerledigte Frage, wie der Streik hinsichtlich der Gütermenge wirkt, über die die Gesellschaft zu verfügen hat, das heißt ob er irgend eine ernsthafte Gefahr für die Reproduktion und Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums in sich begreift. Auf der anderen Seite herrscht aber auch noch immer nicht Einstimmigkeit darüber, ob der Streik irgendwelche nennenswerte dauernde Verbesserung in der Verteilung der Güter herbeizuführen vermag, die nicht auch ohne ihn durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Konkurrenz eintreten würde und ob er nicht im Gegenteil durch mechanischen Eingriff in dieses Spiel organischer Kräfte dessen wohltätigen Wirkungen Abbruch tut. Mit anderen Worten, ob die Opfer, die der Streik erheischt, nicht Verschwendung, seine Errungenschaften, auf die verwiesen wird, nicht Illusion sind.
I Der Streik im Wirtschaftsleben der Gegenwart Der Streik unter dem Gesichtspunkt der Ausdehnung ]LS Realerscheinung im Wirtschaftsleben der Gegenwart kann der Streik unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Da der einfachste Gesichtspunkt der der Ausdehnung ist, möge er den Anfang machen. Die kleinste Einheit, die uns da entgegentritt, ist der Streik in der einzelnen Arbeitsstätte (Werkstatt, Werkplatz, Comptoir, Magazin etc.), sei es, daß diese Arbeitsstätte ein selbständiges Unternehmen bildet oder — bei großen Geschäften — selbst wiederum nur einen Bruchteil eines solchen darstellt, in welchem Fall der Streik als Betriebszweigs- oder Abteilungsstreik zu bezeichnen wäre. Bei der außerordentlichen Verschiedenheit der Größe unserer heutigen Geschäftsunternehmungen liegt es auf der Hand, daß ein Abteilungsstreik in einem einzigen Unternehmen eine größere Zahl Arbeiter umfassen und von ungleich größerer volkswirtschaftlicher Bedeutung sein kann, als Dutzende von Streiks ganzer Geschäfte. Wenn z. B. die Former der Maffeischen Maschinenfabrik in München oder die Gießer der Grusonwerke in Buckau die Arbeit niederlegen, so hat das ganz etwas anderes zu sagen, als wenn ein Dutzend kleinerer Schlossereien, Tischlereien oder Buchbindereien von ihrem ganzen Personal verlassen werden. In dem einen Falle sind vielleicht viele hundert Arbeiter direkt und etliche tausend mittelbar beteiligt, im andern mögen es insgesammt keine hundert sein. So gab es nach der deutschen Reichsstatistik im Jahre 1904 in der Böttcherei in Deutschland alles in allem in zusammen 12 Betrieben 6 Arbeitseinstellungen und die Höchstzahl der bei diesen gleichzeitig streikenden Personen belief sich auf nur 104. In den künstlerischen Gewerben fanden in zusammen 35 Betrieben 4 Streiks statt und, obwohl danach auf jeden Streik im Durchschnitt 9 Betriebe entfallen, war die Höchstzahl der gleichzeitig Streikenden nur 102. Dagegen nahmen im gleichen Jahre an einem Abteilungsausstand der Former einer Maschinenfabrik in Linden bei Hannover allein 300 Arbeiter direkt Anteil. Und das ist noch keine der höchsten Zahlen. Bei unseren großen kombinierten Unternehmungen kann ein Abteilungsstreik sich leicht auf Tausende von Arbeitern erstrecken.
Die deutsche Reichsstatistik zeigt denn auch, daß die Zahl der Betriebe, in denen jeweilig alle Arbeiter streiken, die der Betriebe, wo der Streik nur einen Teil der Arbeiter, bezw. bloß bestimmte Beschäftigungsarten ergreift, in jedem Jahr ganz wesentlich übersteigt, daß aber ebenso regelmäßig die ersteren Betriebe eine weit geringere Zahl von Arbeitern umfassen, als die Betriebe, in denen nur bestimmte Abteilungen der Arbeiterschaft streikten. Im Jahre 1904 war die Zahl der völlig von Streiks erfaßten Betriebe 7569, die der nur teilweise erfaßten aber nur 2752; dagegen zählten die ersteren Betriebe bloß 111215, die letzteren jedoch 162149 Arbeiter, im Durchschnitt also pro Betrieb viermal mehr als jene.
Nahezu drei Viertel aller Streiks des Jahres 1904, nämlich 1356 von insgesamt 1870, also genau 72,5 °/ 0 beschränkten sich auf je einen einzelnen Betrieb; auf zwei bis fünf Betriebe erstreckten sich 259 oder 13,9 °/ 0 aller 17 IV a Streiks, und 255 oder 13,6 °/ 0 der Streiks ergriffen mehr als fünf Betriebe. Dem Bild dieser umfassenden Statistik entsprechen die Streikstatistiken der einzelnen Gewerkschaften. Das vom deutschen Metallarbeiterverband, Sitz Stuttgart, herausgegebene Jahr- und Handbuch: „Der deutsche Metallarbeiterverband im Jahre 1904“, geradezu ein Muster von Übersichtlichkeit und Systematik, verzeichnet unter 73 Angriffsstreiks von Verbandsmitgliedern nur 16, die zwei oder mehr Betriebe umfaßten, die restlichen 57 — 78,1 °/ 0 — richteten sich gegen nur je einen Betrieb. Von den 92 Abwehrstreiks des Verbandes war sogar kein einziger gegen mehr als ein Unternehmen gerichtet. Das wird nicht alle Jahre ebenso sein, auch ist das Verhältnis nicht in allen Gewerben das gleiche. Aber es ist die überwiegend zutreffende Regel und findet in der zunehmenden Konzentration der Betriebe eine Unterstützung, welche den etwaigen Einfluß der Streikversicherung der Unternehmerverbände auf die Lohnkonflikte einstweilen noch durchaus neutralisiert.
Es liegt in der Natur der Dinge, daß Arbeiter im Einzelunternehmen schneller zu einer gemeinsamen Aktion zu bringen sind, als Arbeiter verschiedener Geschäfte, weil Anlaß und Zweck ihnen in unmittelbarster Deutlichkeit vor die Augen treten. Auch wirkt der Stimmungsantrieb, der so viel bei Streiks zu sagen hat, hier am stärksten. Ist die Stimmung zwischen dem Unternehmer oder seinem Vertreter einerseits und den Arbeitern andrerseits ohnehin eine gereizte, so genügt ein kleiner Streit über Ausführung, Bezahlung usw. einer Arbeit, die letzteren zu Arbeitseinstellung zu veranlassen. Ebenso sind die Aussichten für eine Lohnforderung und dergleichen im Einzelgeschäft oft besser zu übersehen, als wo es sich um viele Geschäfte handelt, da das Einlaufen dringender Aufträge den Arbeitern nicht verborgen zu bleiben pflegt. Die Ausnutzung einer solchen Konjunktur, unter Umständen einer Zwangslage des Arbeitgebers, ist keineswegs etwa eine Spezialerscheinung der Neuzeit. Sie blühte vielmehr gerade in der Epoche, die der Großindustrie voranging, und findet sich auch heute noch vornehmlich in Geschäften, deren Natur und Betrieb jener Epoche am nächsten stehen. Der Arbeiter der handwerksmäßig betriebenen Industrie war viel unstäter, viel mehr zum Feiern aufgelegt, als es der moderne Industriearbeiter ist. Es erklärt sich dies zum Teil aus der Abwesenheit von Faktoren, die den Arbeiter in stärkerem Grade an die Unterordnung unter objektiv wirkende Kräfte gewöhnen, teils aus der Tatsache, daß ein sehr großer Prozentsatz der Handwerksarbeiter — gewöhnlich sogar die große Mehrheit — unverheiratet waren. Ihnen war es daher leichter möglich und lag auch ihrer ganzen, durch ihre Stellung in der Werkstatt und ihre soziale Lage bedingten Denkweise nahe genug, bei der ersten besten Streitigkeit mit dem Meister von dem Mittel der Arbeitseinstellung Gebrauch zu machen, wobei dann freilich der Streik ein wesentlich andres Gesicht trug, als heute. Selten drehte er sich um die Lohnfrage, noch seltener um die Frage der Arbeitszeit, die vielmehr meist durch Herkommen geregelt war oder von der Zunft oder selbst der Ortsobrigkeit festgesetzt wurde, aber desto häufiger um die verabfolgte Kost, um die Natur des Arbeitsmaterials u.
dergl.
Ebenfalls schon im Mittelalter begegnen wir dem sich auf je eine ganze Gewerbsgruppe des Orts erstreckenden Streik.
Die Stadtchroniken des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts erzählen von Arbeitseinstellungen der Brauerknechte, der Tuchmachergesellen, der Metzgerknechte u. a. mehr. Es r scheint auch schon vorgekommen zu sein, daß sich solche Arbeitseinstellungen auf mehrere, allerdings benachbarte Städte erstreckten. Hier aber hat im Mittelalter und selbst in der frühkapitalistischen Epoche die Ausdehnung der Arbeitseinstellungen ihre Grenze. Es ist kein Fall bekannt, wo Arbeiter mehrerer Gewerbe gleichzeitig für ein und dieselbe Forderung, ein und denselben Zweck gestreikt, oder Gewerbsgenossen einer ganzen Provinz dies getan hätten, von einer Ausdehnung solcher Bewegungen über die Grenzen der Provinz oder gar des Landes hinaus gar nicht zu reden. Die „vertikale“ Schichtung, d. h. die Scheidung der gewerblichen Volkselemente von Beruf zu Beruf, überwog noch so völlig die horizontale Differenzierung in Unternehmer und Lohnarbeiter, daß ein über die erstere hinaus sich erstreckendes Solidaritätsgefühl nicht aufkommen konnte. In Deutschland, Frankreich und andern Ländern herrschte vielmehr zwischen den Gesellenbrüderschaften („Compagnonnages“) ewiger Streit um die Rangordnung bei festlichen Aufzügen und ähnliche Rivalitäten, und bis ins 19. Jahrhundert hinein kam es zwischen den Gesellenschaften der einzelnen Gewerbe aus den winzigsten Anlässen (meist auf Tanzböden etc.) zu förmlichen Schlachten, die nicht selten Opfer an Menschenleben zur Folge hatten.
Erst die kapitalistische Umwälzung der Industrie und die mit ihr Hand in Hand gehende Vervollkommnung des Verkehrswesens haben zu geographischer und berufsstatistischer Ausdehnung der Streiks geführt. Dieselbe Entwicklung, welche die Zunftbande sprengte und aus dem zünftigen, meist unverheirateten und sich als zukünftigen Meister betrachtenden Handwerksgesellen einen Lohnarbeiter machte, der immer mehr aufhörte, seine soziale Stellung als ein Provisorium zu betrachten, sondern als Lohnarbeiter einen Hausstand gründete und führte, diese Entwicklung mußte, indem sie die horizontale Differenzierung von Meister und Gesellen zur Klassenscheidung in kapitalistische Unternehmer und Lohnarbeiter (Proletarier) verschärfte, im entsprechenden Maße die soziale Bedeutung und psychologische Rückwirkung der vertikalen Berufstrennung abschwächen: dort wurden die Grenzwände dicker, hier dünner. Es konnte sich eine Klassensolidarität der Lohnarbeiter als proletarisches Klassenbewußtsein ausbilden und bewähren. Für die Beziehung von Gewerbe zu Gewerbe geschah und geschieht letzteres allerdings bei Arbeitseinstellungen ganz überwiegend in der Form finanzieller Unterstützung. Noch heute gehören gemeinsame Arbeitseinstellungen von Arbeitern verschiedener Berufe für gewerbliche Zwecke zu den größten Seltenheiten. Wo sie Vorkommen, sind es gewöhnlich nur kombinierte Streiks von Angehörigen ein und derselben Industriegruppe (verwandte Branchen der Baugewerbe, Metallgewerbe, der Lederindustrie etc.) oder sogenannte Sympathiestreiks, d. h. Arbeitseinstellungen, bei denen Arbeiter in Ausstand treten, um dadurch die Kampfposition anderer, schon im Streik liegender Arbeiter zu stärken. Auch hier handelt es sich aber fast immer um Arbeiter nahe verwandter, ein und derselben Industriegruppe angehörender oder bei gleichen Unternehmungen beschäftigter Gewerbe. Beispiele dafür sind: Streiks von Maurern, um eine Lohnbewegung von Zimmerern zu unterstützen (Berlin 1873), Streiks von Eisenbahnangestellten, um keine Streikarbeit ausständiger Hafenarbeiter verrichten zu müssen (Amsterdam 1904), Streik von Kohlenverladern, um keine Kohlen verladen zu müssen, die von Streikbrechern während / eines Bergarbeiterstreiks gefördert wurden (Südwales 1897), Streik von Formern, um mit streikenden Maschinenbauern gemeinsame Sache zu machen, Streik von Portefeuillearbeitern gegen Verwendung von Arbeitsmaterial, das von Streikbrechern zugerichtet war, gemeinsamerstreik sämtlicher im Schiffbau beschäftigten Kesselschmiede, Schiffszimmerer, Plattenleger, Möbelschreiner, Anstreicher, Tapezierer etc., und ähnliches mehr.
Häufiger als die Ausdehnung über die Grenzen des Berufs ist die Ausdehnung von Streiks über die Grenzen des Orts oder Distrikts. Im Zeitalter des Verkehrs und der Produktion für Großmärkte genügt es unter Umständen nicht, daß die Arbeiterschaft eines Berufs oder einer Industrie örtlich in Streik tritt, sondern es müssen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen, sich die Berufsgenossen des Bezirks, der Provinz, je nachdem des ganzen Landes oder sogar auch mehrerer Länder an ihm beteiligen. Auf Bezirke ausgedehnte Streiks finden wir zuerst im Schiffszimmerergewerbe, in der Textilindustrie Englands, die sich schon früh in bestimmten Provinzen oder Provinzteilen zentralisierten, sowie in dem aus natürlichen Gründen bezirksweise entwickelten englischen Kohlenbergbau. England hatte auch die ersten nationalen Streiks gewerblichen Charakters, von denen wohl der nationale Ausstand der Maschinenbauer von 1852 der bedeutendste war. In Deutschland waren es die Buchdrucker und die Hutmacher, die zuerst Arbeitseinstellungen hatten, welche über Ort und Distrikt hinausgriffen. Auf weite Gebiete sich erstreckende Streiks finden wir ferner im Schiffbau und im Kohlenbergbau. Der letztere zeitigt auch, neben dem Hafenarbeiterberuf, die ersten Ansätze zu internationalen Streiks im größeren Stil. Als Anfang 1905 die Bergleute im Ruhrkohlenbergbau streikten, schloß sich ein nennenswerter Teil der belgischen Kohlengrubenarbeiter ihnen an. Andere Beispiele oder Versuche internationaler Streiks finden sich in Industrien, die sich in Grenzgebieten benachbarter Länder angesiedelt haben, wie z. B. die Stickerei im österreichischen Vorarlberg und den schweizerischen Kantonen Appenzell und St. Gallen. Es leuchtet aber ein, daß Streiks wie die letzteren faktisch auf gleicher Stufe mit den Distrikts- oder Provinzstreiks rangieren. Die Internationalität bedeutet da keine quantitative Steigung über den Umfang des nationalen Streiks hinaus.
Über Berufsgrenze und Ort hinaus greifen insbesondere diejenigen Streiks, die entweder nicht rein gewerblichen, sondern mehr gewerbepolitischen Zwecken dienen sollen oder direkt politische Zwecke haben. Überhaupt fällt die geographische oder berufliche Ausdehnung des Streiks in der Regel mit erweiterten sozialpolitischen Zwecken zusammen. Streiks um die bloße Höhe des Lohnsatzes überschreiten selten die Ortsgrenze.
Der Streik unter dem Gesichtspunkt von Ursache und Zweck JM allgemeinen, wenn auch nicht immer, ist der Zweck des Streiks entweder ökonomische oder rechtlich -soziale Besserstellung oder eine Kombination von beiden.
Gelegentlich kommt es allerdings vor und ist es namentlich in der vorkapitalistischen Epoche oft geschehen, daß Arbeiter die Arbeit lediglich aus dem Grunde niederlegten, um irgendwelche innere Erregung auszulösen: Unwillen über Benehmen des Meisters oder sonstiger Vorgesetzten, Abneigung gegen die Natur der ihnen zugemuteten Arbeit, Erbitterung über Verletzungen des gewerblichen Herkommens u. dergl. In der Zeit des Aufkommens der Fabrik war der Streik, wie es scheint, manchmal nur ein Auf bäumen der noch nicht völlig dressierten Menschennatur gegen die triste Einförmigkeit der Fabrikarbeit, ein Ausbruch urwüchsigen Hanges zur Freiheit gegen die Unterjochung unter die automatische Maschine und die Disziplin der Fabrik. Daß bloßer Übermut oder Rachsucht gleichfalls Anlässe zur Arbeitseinstellung werden können, ist selbstverständlich und soll daher auch nicht verschwiegen werden.