Wo alsdann die Repression als aussichtslos oder aus anderen Gründen unversucht bleibt, wird je nachdem von amtlicher Seite zu vermitteln gesucht oder irgendwelche Hilfsaktion eingeleitet werden. Die Tatsache, daß ein Land nach dem anderen Gesetze über Einigungsämter und Schiedsverfahren eingeführt hat, ist ein Zeichen dafür, wie stark diese Notwendigkeit überall empfunden wird, und in den betreffenden iio Gesetzen selbst ist je nach ihrer Natur die politische Behandlung des Streiks zu einem größeren oder geringeren Grade schon proklamiert. Am stärksten natürlich dort, wo diese Gesetze, wie in Neuseeland, den Vermittlungsämtern Zwangsvollmachten zuerteilen; aber auch die Einrichtung bloß fakultativ wirkender Ämter ist schon ein Stück Umsetzung der Streiks in politische Vorgänge.
Bei Industrien von besonderer Bedeutung für das Wirtschaftsleben haben namentlich dort, wo eine in größeren Massen ansässige eingeübte Arbeiterschaft für sie Lebensbedingung ist, Streiks dieser Arbeiter in neuerer Zeit immer häufiger die Schaffung von Spezialgesetzen zu ihren Gunsten zur Folge gehabt. Dies ist namentlich in verschiedenen Ländern in bezug auf Arbeiter des Bergbaues der Fall gewesen. In Österreich haben sich Bergarbeiter durch einen Massenstreik das Neunstundengesetz errungen, in Preußen haben die Bergarbeiter Westfalens 1889 und neuerdings 1905 durch Riesenstreiks Gesetze erkämpft, die wenigstens ihre Beschwerden offiziell anerkennen, und auch die den Arbeitern wesentlich günstigere Berggesetzgebung Frankreichs ist zum Teil in Streiks erkämpft worden. In der Schweiz haben sich die Eisenbahnangestellten 1898 durch einen Massenstreik gesetzliche Abhilfe ihrer Beschwerden verschafft, und wenn wir noch weiter zurückgreifen, so werden wir auch die englische Fabrikgesetzgebung vielfach mit Streiks in Verbindung zu bringen haben.
Dehnt sich ein Streik ungeachtet aller Vermittelungsversuche weiter aus, umfaßt er die Arbeiterschaft der wichtigsten Industrien und insbesondere die Angestellten der großen Institute für den örtlichen und interlokalen Personenund Güterverkehr, so kann er zu einer völligen Unterbrechung des ganzen Geschäftslebens führen und die Wirkungen eines Kriegs- oder Revolutionszustandes hervorrufen.
Aus solchen Erwägungen heraus ist der Streik zu politischen Zwecken erwachsen. Er ist Ende der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts zuerst von den englischen Chartisten propagiert, aber mit ganz unzulänglichen Mitteln ins Werk gesetzt und dadurch für lange Zeit diskreditiert worden. Erst ein halbes Jahrhundert später ist der Gedanke dann wieder, und zwar für den gleichen Zweck, wie von den Chartisten, nämlich für eine Wahlreformbewegung, aufgenommen und in die Tat umgesetzt worden. Diesmal aber mit Erfolg. Es waren die belgischen Sozialisten, die nach langer, vorbereitender Agitation für das allgemeine Wahlrecht im Frühjahr 1893 in Brüssel und den Hauptindustriezentren Belgiens einen großen Ausstand ins Werk setzten, der die Regierung zwingen sollte, ernsthaft die von ihr bereits versprochene Wahlreform in die Hand zu nehmen und den arbeitenden Klassen das Wahlrecht zuzuerkennen. Beides ward erreicht. Die Wahlreform ward beschleunigt und die Arbeiter erhielten das Wahlrecht, — allerdings mit der Einschränkung, daß gewissen Klassen der Bevölkerung ein Pluralwahlrecht von bis zu drei Stimmen pro Wähler Vorbehalten blieb, aber ihre politische Entrechtung hatte ein Ende erreicht.
Bezeichnend für diesen politischen Generalstreik war, daß er die große Masse des liberalen Bürgertums für sich hatte, zum Teil direkt von ihm unterstützt ward. In diesen Kreisen war die Gegnerschaft gegen die an der Herrschaft befindliche klerikale Partei zu solcher Schärfe gediehen, daß man den Ausstand der Arbeiter gegen die Regierung durchaus willkommen hieß. Ob der Ausstand ohnedies siegreich gewesen wäre, muß zweifelhaft erscheinen. Wohl legten namentlich die Grubenarbeiter in verschiedenen Kohlendistrikten eine sehr drohende Haltung an den Tag, im ganzen aber streikten doch nur wenig mehr als der zehnte Teil der belgischen Arbeiterschaft.
Um etwa dieselbe Zeit erzielten in Österreich die sozialistischen Arbeiter in ihrer Agitation für das allgemeine Wahlrecht dadurch einen gewissen Erfolg, daß sie zwar keinen Massenstreik inszenierten, aber „Massenspaziergänge“ in der Hauptstadt veranstalteten, die starke Hemmungen des Verkehrs mit sich brachten. Unzweifelhaft haben diese Demonstrationen viel dazu beigetragen, den Widerstand der liberalen Bourgeoisie gegen die damals im Werk befindliche Wahlreform zu brechen. Aber auch hier waren neben der sozialistischen Arbeiterpartei andere Parteien, war namentlich auch der Träger der staatlichen Zentralgewalt an der Wahlreform interessiert und brachte diese nur erst das allgemeine, aber noch nicht das gleiche Wahlrecht. Die österreichische Wahlreform ließ sogar das Kurienwahlsystem bestehen, das den besitzenden Klassen ein für allemal die Mehrheit der Vertreter im Parlament sichert.
Einen gewissen Erfolg erzielte auch 190z die Sozialdemokratie Schwedens mit einem Massenstreik für das allgemeine Wahlrecht. Hier wurde der Streik von vornherein zeitlich begrenzt. Man verzichtete auf den Gedanken, durch ihn die herrschenden Klassen zur Gewährung des Wahlrechts zu zwingen. Durch drei Tage Ausstand sollte zunächst die Arbeiterschaft nur ihre Entschlossenheit zeigen, nicht zu rasten, bis das Wahlrecht erkämpft sei. Dieses Programm ist in der Hauptstadt Stockholm, in Malmö, Gotenburg und anderen größeren Städten Schwedens mit r gutem Erfolg durchgeführt worden. Die Arbeiterschaft ließ fast ausnahmslos die Arbeit ruhen und marschierte in imposanten Zügen durch die Straßen. Der ganze Straßenbahn- etc. Verkehr aber stockte, alle Fabriken standen still, keine Zeitung erschien. Es war eine Probedemonstration dafür, was der politische Massenstreik unter Umständen leisten kann, und das allgemeine Wahlrecht steht seitdem auf der Tagesordnung des schwedischen Parlaments. Alle Parteien haben sich zu ihm verpflichtet, der Streit geht nur um die Frage seiner Umgebung mit „Garantiebestimmungen“.
Im gleichen Jahre (1902) erlitten dagegen die belgischen Sozialdemokraten bei ihrem Versuch, durch einen zweiten Massenstreik auch das Pluralwahlrecht zu Fall zu bringen, eine Niederlage. Obgleich am Streik vielleicht die doppelte Zahl von Arbeitern teilnahm, als 1893, mußte er, und zwar gerade auf Verlangen der Organisationen der Arbeiter, nach achttägiger Dauer unverrichteter Sache abgebrochen werden. Die Kammer hatte, unbekümmert um den Streik, den Revisionsantrag der Sozialisten verworfen, in den Straßen der Hauptstadt wie in der Stadt Löwen waren Arbeiter niedergeschossen worden. Zwei Jahre später erlebte in Holland ein von der sozialistischen Arbeiterschaft proklamierter politischer Generalstreik gegen ein der Kammer vorgelegtes Zwangsgesetz wider das Streikrecht der Eisenbahnangestellten und ähnlicher Arbeiterkategorien ein Fiasko. Der Streik konnte die Kammern nicht verhindern, das Gesetz mit einigen unbedeutenden Abänderungen anzunehmen und wurde daher resultatlos abgebrochen; gerade die Eisenbahner hatten sich ihm gegenüber meist passiv verhalten.
Wir haben also politische Streiks, die ganze, solche die halbe, und solche die gar keine Erfolge erzielten. Was ist daraus zu folgern? Mit Sicherheit zunächst nur eins: daß der politische Streik eine geeignete Form des politischen Kampfes sein kann. Unter welchen Umständen er Erfolg haben wird, darüber auf Grund einiger weniger Merkmale eine kasuistische Formel aufzustellen, wie dies verschiedentlich versucht worden ist, hat sich als ganz verfehlt erwiesen.
Insbesondere ist es sehr vorschnell geurteilt, wenn man sagt, für den politischen Streik gebe es nur zwei Wahrscheinlichkeiten des Erfolgs, nämlich erstens dann, wenn er den herrschenden Klassen überraschend komme, und zweitens dann, wenn er sie auf dem letzten Loch pfeifend antreffe. So einfach verhalten sich die Dinge wirklich nicht. Die Rechnung vergißt vor allem die Vielheit der Klassen und Parteiungen, die in den modernen Staaten miteinander kämpfen und konkurrieren, und den großen Einfluß, den Verschiedenheiten der geschichtlichen Überlieferungen des Landes und seiner Parteien, die Konstellationen dieser untereinander, der Höhegrad der politischen und sozialen Entwicklung, sowie der Organisationen der Arbeiterklasse, die Natur des Kampfobjektes und die Kampftaktik selbst auf den Verlauf und Ausgang eines Massenstreiks ausüben können und werden. Im allgemeinen kann man aus den bis jetzt vorliegenden, ja immer nur erst vereinzelten Beispielen politischer Massenstreiks nur die Folgerung ziehen, daß sie unter sonst gleichen Umständen um so günstigere Aussichten haben werden, je mehr ihr Objekt von der breiten Volksmasse wirklich als brennendes Bedürfnis empfunden wird und je mehr die an seiner Verweigerung interessierten Klassen oder Gruppen dem übrigen Volk gegenüber isoliert dastehen, was soviel heißt als: je mehr die sonst indifferenten oder den jeweiligen Gewalthabern unterwürfig gegenüberstehenden Zwischenklassen von der Agitation erfaßt und zur Parteinahme für die Kämpfenden hingerissen werden. Eine reine Parteisache wird, wo nicht die Partei schon eine außergewöhnliche Kraft repräsentiert, selten durch einen Massenstreik zum Sieg gebracht werden; was ihm den Erfolg sichern soll, muß als etwas Größeres denn als die Sache einer einzelnen Partei erscheinen.
Eine Probe auf das hier Gesagte hat in der allerneuesten Zeit Rußland geliefert. Rußland ist noch weit davon entfernt, ein modernes Industrieland zu sein. Seine Industriezentren sind alles in allem noch Oasen in einer gewaltigen agrarischen Wüste, und seine Industriearbeiter stehen im ganzen noch auf ziemlich tiefem Niveau. Die ökonomisch-sozialen Bedingungen für den Erfolg eines von den Sozialisten geführten politischen Massenstreiks sind daher durchaus nicht günstig. Und doch löste im Jahre 1905 ein solcher Streik den anderen ab und mit immer wachsendem Erfolge. Warum? Weil der Kampf sich in erster Linie gegen ein allgemein verurteiltes und verhaßtes Regierungssystem wendete, dessen Sturz weit mehr war, als das Interesse einer Partei, weil das Objekt dieser Streiks von immer größeren Teilen des Volkes, sei es als das ihre empfunden, sei es als das Gebot des Moments begriffen, gebilligt und herbeigesehnt ward und der Kampf so von ihnen die höchste ethische Sanktion erhält, die politischen Bewegungen überhaupt zuteil werden kann.
Die politischen Waffen der verschiedenen gesellschaftlichen Klassen werden, soweit es sich nicht um direkten Kampf auf dem Schlachtfeld oder der Barrikade handelt, durch ihre jeweiligen gesellschaftlichen Funktionen bestimmt.
zi6 Der Feudaladel versagte dem Fürsten, der ihm nicht genehm war, in kritischen Zeiten die Heeresfolge, die Bourgeoisie nötigte widersetzlichen Regierungen dadurch Zugeständnisse ab, daß sie ihnen gegenüber die Hand auf den Geldbeutel legte, und die Arbeiterklasse der Gegenwart bekräftigt ihren Anspruch auf politische Rechte im gegebenen Fall dadurch, daß sie durch Arbeitseinstellung den Wirtschaftsorganismus der Gesellschaft zum Stocken bringt. Darin liegt schon ausgedrückt, daß der politische Streik, der größere Wirkung erzielen soll, stets zugleich Streik der Verkehrsarbeiter oder den Verkehr in den politischen Zentren hemmende Straßendemonstration sein wird. Ohne letztere ist ein großer politischer Streik schon deshalb nicht denkbar, weil, wenn große Teile der Bevölkerung für gleiche Zwecke die Arbeit einstellen, sie nicht tagelang ruhig in ihren Wohnungen verbleiben werden.
Man hat daraus gefolgert, daß der politische Streik unvermeidlich zu blutigen Zusammenstößen mit der bewaffneten Macht und damit schließlich mit Notwendigkeit zu Straßenkämpfen führen müsse. Unvermeidlich ist ein starkes Wort, nicht jede Regierung wird es großen Volksbewegungen gegenüber aufs Äußerste ankommen lassen. Aber daß im Hintergrund politischer Streiks die Gefahr gewalttätiger Zusammenstöße lauert, hat die Erfahrung gezeigt und sagt die einfachste Überlegung. Indes auch im Hintergrund der bürgerlichen Steuerverweigerung lauerte, wie die Geschichte namentlich Englands gezeigt hat, dieser Zusammenstoß, und der die Heeresfolge versagende Feudalherr mußte darauf gefaßt sein, das Recht auf dieses Versagen mit der Waffe in der Hand verteidigen zu müsssen. Bei großen, ihre gesellschaftliche Stellung tief berührenden Fragen lassen sich Klassen durch die Möglichkeit solcher Gefahr nicht beirren.
ER Streik und seine Komplementärform, der Boykott, können zu furchtbaren wirtschaftlichen Waffen werden. Umfaßt die gewerkschaftliche Koalition die große Mehrheit der Berufsangehörigen, dann hat sie jeweilig das Schicksal ganzer Unternehmungen in der Hand. Gegen den Gebrauch dieser Macht versichern sich die Unternehmer durch den Arbeitgeberverband. Aber nicht in allen Industrien ist dieser stark genug, den einzelnen Unternehmer zu schützen, wenn die Koalition der Arbeiter im Ernst es auf seine wirtschaftliche Vernichtung abgesehen hat. Denn die Solidarität der Arbeiter ist zuletzt doch umfassender, als die der Unternehmer, weil die Gleichheit der Klassenlage bei ihnen eine größere ist, und Massenaussperrungen über einen gewissen Umfang hinaus sich aus politischen Gründen verbieten. Die größere Sicherheit gegen gewerkschaftliche Übergriffe liegt darin, daß mit der Macht der Gewerkschaft auch ihre Verantwortung und ihr Verantwortlichkeitsgefühl, mit der Hebung der Arbeiter ihre Einsicht in das große Wirtschaftsgetriebe und dessen Erfordernisse wächst. Nicht an der stärkeren finanziellen Macht des Unternehmertums findet die Gewerkschaft die Grenze ihres wirtschaftlichen Könnens, sondern an der sozialen Funktion der privaten Unternehmung. Die Gewerkschaft, die alle Berufsangehörigen umfaßt, wird gerade deshalb am letzten geneigt sein, irgend einem Unternehmen den Lebensfaden zu unterbinden, das noch eine gesellschaftlich notwendige Funktion erfüllt, d. h. das in Produktion oder Vertrieb Dienste leistet, für die nicht schon anderweitige Organe da und ihrer Übernahme gewachsen sind. Hier liegt die Epoche vorgezeichnet, wo der Streik aufgehört haben ziä wird, als Waffe im Wirtschaftskampf noch eine nennenswerte Rolle zu spielen. Und wie die gewerbliche' Demokratie in ihrer Fortentwicklung den gewerblichen Streik, so wird auch die durchgeführte politische Demokratie den politischen Streik als Waffe entbehrlich machen.
DIE GESELLSCHAFT Bd. I: Das Proletariat von W. Sombart Sombart schildert das Seelenleben des modernen Proletariers. Er zeigt, was dieser an Kraft des Heimatsgefühls, an Innigkeit der Familiengemeinschaft, an Sicherheit und Bodenständigkeit des Daseins eingebüßt hat, und vergleicht damit, was er an Verstandesausbildung, an Solidaritätsbewußtsein, an kritischer Fähigkeit gewonnen hat. Er schreibt die Tragödie der Arbeiterseele.
Bd. II: Die Religion von Georg Simmel Die Religion ist nach Simmel keine starre, für sich bestehende, dem übrigen Leben ferne Macht, sondern sie ist ein Grundgefühl, das in dem Verhältnis des Kindes zu den Eltern, des Patrioten zum Vaterland, des Kosmopoliten zur Menschheit, des Arbeiters zu seiner Klasse, des Soldaten zur Armee, des Freundes zum Freunde, des Liebhabers zur Geliebten sich kundgeben kann. Diese These wird in tiefgreifender Analyse an den einzelnen Problemen durchgeführt.
Bd. IV: Der Streik von Ed. Bernstein In zugleich gründlicher und interessanter Darstellung gibt Bernstein die Geschichte und die Psychologie des Streiks. Er untersucht seine Ursachen und seine Zwecke, seine Form und Entwicklung, seine Strategie und Taktik, seine Waffen und sein Recht, seine Kosten und seine Wirkungen, wie die Mittel und Organe der Streikverhütung, endlich das Wesen des politischen Streiks.
Weitere Bände befinden sich in Vorbereitung!
DIE GESELLSCHAFT Als nächstfolgende Bände erscheinen: Bd. V: Die Zeitung von J. J. David Die Zeitung wird hier gleichsam von innen angeschaut: wie sie ist und wie sie wird, welche neuen Seelenwerte sie schafft und welche Opfer an seelischer Entwickelung sie fordert. Die Wechselwirkung zwischen Zeitung und Publikum, die Stellung, Bedeutung und Bestimmung des Journalisten werden in scharfer und auf den Grund der Dinge eindringender Weise dargelegt.
Bd. vi: D er Weltverkehr v. Albr.Wirth Wirth gibt einen Überblick über das Wesen und den Herrschaftsbezirk der modernen Verkehrsmittel; er untersucht ihren Einfluß auf Rhythmus und Tempo des Lebens, auf die Beziehungen und das Seelenleben des Menschen, auf den großen Komplex von Erscheinungen, der das Dokument dieser Beziehungen und dieses Seelenlebens ist: die Kultur.
Bd. vii: Der Arzt von E. Schweninger Schweninger setzt sich mit allen Fragen auseinander, die sich aus dem Verhältnis zwischen Arzt und Gesellschaft durch die Konstellation der letzten Jahrzehnte ergeben haben. Die behandelten Gegenstände sind: Die Humanität; das Wesen des Arztes; Arzt und Kranke (die Frage des „Vertrauens“, Einfluß von Mensch auf Mensch, „Seelenarzt“, Krankheit und Gesundheit usw.); Arzt und Staat; der ärztliche Stand (Standesverfassung, Standesehre, Konkurrenz, Kollegialitätsbegriff, Kurpfuschertum); der ärztliche Beruf (Frage des Gelderwerbs u.a.); Arzt und Gesellschaft (Einfluß auf Lebensform und Lebenshaltung; Hygiene, Gutachten, Fürsorge, Verbrechertum, Pathographie, Heilstätten, Krankenkassen, Heime, Gesellschaften zur Bekämpfung von Krankheiten, Krankenhausverfassung usw.); Erziehung des Nachwuchses.
Bd. IV.
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