In jenen ältesten Zeiten, bei welchen ich — Sie begreifen vielleicht jetzt besser, mit welchem Rechte — Ihering zugab, daß sie schier jeden Anflug von ethischem Denken und Fühlen vermissen ließen, geschah doch Großes für die Vorbereitung wahrer Tugend. Die öffentliche Ordnung, wie auch immer zunächst durch den Antrieb niederer Beweggründe hergestellt, wurde die Vorbedingung für die freie Entfaltung unserer edelsten Anlagen.
Auch konnte es nicht gleichgültig sein, wenn unter dem Einflüsse jener Dressur gewisse Leidenschaften gemäßigt und gewisse Dispositionen anerzogen wurden, welche es leichter machten, dem wahren sittlichen Gebot in derselben Richtung Folge zu leisten. Catilinas Tapferkeit war gewiß nicht die wahre Tugend der Tapferkeit, wenn Aristoteles mit Recht sagt, diese habe nur der, welcher in Gefahr und Tod gehe, „tou xaXov ivsxa^, „wegen des Sittlichschönen" 82), Auf seinen Fall hätte Augustinus hinweisen können, wenn er sagte: „virtutes ethnicorum splendida vitia!*' Aber wer möchte verkennen, daß es einem solchen Catilina, nach der Bekehrung, infolge seiner früher erworbenen Dispositionen leichter geworden wäre, auch im Dienste des Guten das Äußerste zu wagen? So war der Boden für die Aufnahme wahrhaft ethischer Anregungen empfänglich gemacht, und es lag darin eine mächtige Ermutigung für diejenigen, welche zuerst zu ethischen Erkenntnissen durchdrangen und die Stimme der natürlichen Sanktion in sich hörten, für die Wahrheit Propaganda zu machen. Aristoteles schon bemerkt in diesem Sinne, man könne nicht jeden zum Hörer der Ethik brauchen. Durch Gewohnheiten gut geführt müsse derjenige sein, welcher über Recht und Sittlichkeit hören solle. Bei anderen, meint er, sei alle Mühe verschwendet ^s).
Ja noch mehr kann ich jener nicht prähistorischen, aber doch prämoralischen Zeit von Verdiensten für die Erkenntnis von natürlichem Recht und natürlicher Sittlichkeit nachrühmen. Die gesetzlichen Ordnungen und Sitten, welche damals sich bildeten, haben aus früher entwickelten Gründen dem, was die Ethik fordert, so vielfach sich angenähert, daß dieser eigentümliche Fall Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. 39 von Mimikry viele über den Mangel tiefeigehender Verwandtschaft täuschte. Was dort ein blinder Drang, hier die Erkenntnis des Guten zum Gebot erheben läßt, trifft oft inhaltlich vollständig zusammen. Die legislative ethische Gewalt fand darum in jenen auch schon kodifizierten Gesetzen und Sitten sozusagen Gesetzesentwürfe vor sich, die sie mit etlichen Abänderungen ohne weiteres sanktionieren konnte. Sie waren um so wertvoller, als sie — was unter utilitarischem Gesichtspunkte gefordert erscheint — den besonderen Verhältnissen der Völker angepaßt waren. Und der Vergleich der einen Verfassung mit der andern mußte dies hervortreten lassen und hat frühzeitig dazu beigetragen, zu jener wichtigen Erkenntnis der wahren Relativität auch des natürlichen Rechtes und der natürlichen Sittlichkeit zu führen. Wer weiß, ob es sonst selbst einem Aristoteles hätte gelingen können, sich in dem Grade, wie er es tat, von jedem schabionisierenden Doktrinarismus freizuhalten!
Soviel also von jenen vorethischen Zeiten, um auch ihnen die schuldige Anerkennung nicht zu versagen.
48. Immerhin, es war damals Nacht, wenn auch eine Nacht, in welcher der kommende Tag sich vorbereitete; und der Anbruch des Morgens, er ist sicher der herrlichste Sonnenaufgang, der sich in der Weltgeschichte vollzieht. Ich saige, sich vollzieht; nicht, sich vollzogen hat; denn noch sehen wir das Licht mit den Finsternissen ringen. Die wahrhaft ethischen Motive sind, wie im Privatleben, so in der Politik, nach außen und nach innen, bei weitem nicht überall maßgebend. Diese Kräfte erweisen sich — um mit dem Dichter zu sprechen — noch immer nicht genug entwickelt, um den Bau der Welt zusammenzuhalten. Und so erhält denn, und wir dürfen ihr dafür dankbar sein, die Natur das Getriebe durch Hunger und durch Liebe und, müssen wir hinzusetzen, durch jene anderen dunkeln Strebungen, von welchen wir sahen, wie sie sich aus selbstsüchtigen Gelüsten entwickeln können.
49. Von ihnen und ihren psychologischen Gesetzen muß darum der Jurist, wenn er wahrhaft seine Zeit begreifen und förderlich auf sie einwirken will, ebenso wie h 40 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis.
von den Lehren des natürlichen Rechtes und der natürlichen Sittlichkeit Kenntnis nehmen, die, wie unsere Betrachtung zeigte, nicht das erste gewesen sind, sondern — soweit man überhaupt auf eine Realisierung des vollen Ideales hoffen darf — das letzte in der Geschichte sittlicher und rechtlicher Entwicklung sein werden.
So zeigen sich die innigen Beziehungen der Jurisprudenz und Politik zur Philosophie, von welchen Leibniz sprach, in ihrer ganzen Mannigfaltigkeit.
Piaton hat das Wort gesprochen, es werde nicht gut werden im Staate, bis der wahre Philosoph König werde oder die Könige in rechter Weise philosophierten. In unserer konstitutionellen Zeit werden wir uns besser so ausdrücken, daß wir sagen, mit den vielen Mißständen unseres staatlichen Lebens könne es nicht zum Besseren sich wenden, wenn man nicht, statt den Juristen das Wenige zu nehmen, was sie bei den bestehenden Einrichtungen zu philosophischer Bildung anregt, vielmehr endlich einmal kräftig dafür sorge, daß sie wirklich eine ihrem erhabenen Berufe genügende philosophische Bildung empfangen.
Anmerkungen.
Anmerkungen des Herausgebers zum Vorwort.
1. Die vorliegende Ausgabe hat den, Wiederabdruck unterlassen. Vgl. die Einleitung und unten Anm. 27.
2. Diese „deskriptive Psychologie" („Psychognosie") ist bisher nicht erschienen, über die Scheidung von deskriptiver und genetischer Psychologie, deren Wichtigkeit heute allgemein anerkannt ist, vgl. Franz Brentano „Meine letzten Wünsche für Österreich'*, Stuttgart 1895, S. 34 u. f. Auch Husserls „Phänomenologie" geht auf sie zurück. Veröffentlicht hat Brentano nach 1874 nur Einzeluntersuchungen; insbesondere „Untersuchungen zur Sinnespsychologie", Leipzig 1907. Niedergelegt ist die deskriptive Psychologie Brentanos in seinen Kollegien und nachgelassenen Abhandlungen.
3. Geraeint sind: Piaton und Aristoteles. (Hierüber: Alfred Kastil: Die Frage nach der Erkenntnis des Guten bei Aristoteles und Thomas von Aquin, Wien 1900); ferner Hutcheson (system of moralphilosophy). Später hat Brentano auch Martineaus Arbeiten kennen gelernt und eine umfangreiche (noch unveröffentlichte) kritische Untersuchung darüber geschrieben.
4. Ich möchte nicht unterlassen, die Wichtigkeit dieser Anmerkungen hervorzuheben. Vgl. Inhaltsverzeichnis.
Anmerkungen zum Text.*) 1. (S. 5.) A. d. H. Unter diesen Verirrungen verstand Brentano die spekulative sog. idealistische Philosophie, die er entgegen der in Deutschland herrschenden Auffassung nicht als einen Höhepunkt, sondern als das letzte Stadium des Verfalles der neuzeitlichen Philosophie ansah (vgl. seine Schrift: Die vier Phasen der Philosophie und ihr augenblicklicher Stand, Stuttgart 1895. Vergriffen. Neuausgabe vorgesehen. Vgl. auch Carl Stumpf: Die Wiedergeburt der Philosophie, Berlin 1907). Die Gegenwart hielt B. für ein Übergangsstadiura, in dem gesunde Ansätze einer methodisch, richtigen Forschungsweise von dekadenten Bildungen überwuchert werden. Spenglers „Untergang des Abendlandes", dessen Phasentheorie an B. anklingt, wäre ihm nichtsdestoweniger in ihrer willkürlichen Konstruktionssucht selbst als spekulative Verirrung erschienen.
2. (S. 6.) Vgl. Über die Entstehung des Rechtsgefühles. Vortrag von Dr. Rudolf von Ihering. — Gehalten in der Wiener juristischen Gesellschaft am 12. März 1884. (Allgem. Juristenzeitung, 7. Jahrg. Nr. 11 ff. Wien 16. März — 13. April 1884.) Ferner ist zu vergleichen v. Ihering, Der Zweck im Recht, 2 Bde. Leipzig 3. (S. 6.) Für den ersten Punkt vgl. Allgem. Juristenzeitung, *) Die Anmerkungen des Herausgebers sind als A. d. H. bezeichnet.
42 Anmerkungen.
7. Jahrg. S. 122 ff., Zweck im Recht IL S. 109 ff.;,für den zweiten Punkt Allgem. Juristenzeitimg, 7. Jahrg. S. 171, Zweck im Recht II. S. 118 — 123. Verworfen wird hier, daß es irgendeine ethische Regel von absoluter Gültigkeit gebe (S. 118, 122 f.); bekämpft wird jede, wie Ihering sie nennt, „psychologische" Behandlungsweise der Ethik (S. 121), wonach sich die Ethik „als Zwillingsschwester der Logik" darstellen würde (S. 123).
4. (S. 7.) Allgem. Juristenzeitimg, 7. Jahrg. S. 147; vgl. Zweck im Recht II. S. 124 ff.
9. (S. 9.) (A.d.H.) B. hat, in einer juristischen. Gesellschaft sprechend, an den dort geläufigen Begriff der „Sanktion" angeknüpft, um seinen Gedanken durch ein Gleichnis zu erläutern; er hat später den ursprünglichen Titel des Vortrages „Von der natürlichen Sanktion für recht und sittlich" fallen gelassen, das Gleichnis aber beibehalten. Das tertium comparationis ist etwas Negatives: Was bewirkt, daß ein staatliches Gesetz als solches existent wird? Nicht die Sanktion im Sinne der Straf Sanktion, sondern die Genehmigung durch die gesetzgeberische Autorität. Was macht, daß eine ethische Regel als verpflichtend anzusehen ist? Nicht ein blinder Drang des Gefühls (§ 8), nicht Motive der Hoffnung und Furcht (§ 9), aber auch nicht der Gedanke an das Willensgebot einer höheren Macht oder Autorität (§10), wohl aber etwas wie eine innere Richtigkeit.
10. (S. 9.) Zu den zahlreichen Anhängern dieser Meinung gehört als einer der vorzüglichsten. Vertreter J. St. Mill in seinem „Utilitarianism", Chapt. 3. Deutsch v. Th. Gomperz, Leipzig 69.
11. (S. 9.) Auch hier ist unter anderen J. St. Mill zu nennen. Diese Motive der Furcht und Hoffnung wären nach ihm die äußeren; jene früher beschriebenen, durch Gewohnheit herausgebildeten Gefühle die innere Sanktion (ebend. Chapt. 3).
12. (S. 10.) Vgl. hiefür insbesondere eine Erörterung in James Mills Fragment on Mackintosh, die J. St. Mill in der 2. Auflage der Analysis'of the phen. of the hum. mind II p. 309 ff. abdruckt, und die geistvollen Abhandlungen ivon Grote, die A. Bain unter dem Titel: Fragments on Ethical Subjects by the late George Grote F. R. S., being a selection from bis posthumous papers, London 1876, veröffentlicht hat; namentlich Ess. I: On the origine and nature of ethical Sentiment.
13. (S. 11.) (A.d.H.) Ähnlich argumentiert von Neuern der Jurist Sigmund Schloßman in seinem methodisch bedeutsamen Buche „der Vertrag", Leipzig 1876, § 23 und Leonhard Nelson in einer „Kritik der praktischen Vernunft", Leipzig 1917; über die letztere vergl. meine ausführliche Besprechung in „Naturwissenschaften", VI. Jahrg.
14. (S. 11.) D. Hume, An Enquiry concerning the Principles of Moral (zuerst London 1751). Deutsch: Phil. Bibl. Vol. 8.
15. (S. 12.) Herbart, Lehrbuch zur Einleitung in die Philosophie §81 ff. Gesamtäusga.be I S. 124 ff. Phil. Bibl. Bd. 146.
Anmerkungen. 43 16. (S. 12.) Dieser Vergleich mit der Logik dürfte mich am besten gegen den Vorwurf schützen, als ob ich hier die Herbartische Lehre in falschem Lichte erscheinen lasse. Würde das logische Kriterium in Geschmacksurteilen bei der Erscheinung regelgemäßen und regelwidrigen Denkverfahrens liegen, so würde es, verglichen mit dem, was es tatsächlich ist (der innern Evidenz des regelgemäßen Verfahrens), äußerlich zu nennen sein. Ähnlich ist darum auch das Kriterium der Herbartischen Ethik treffend als ein äußerliches zu bezeichnen, wie energisch auch die Herbartianer betonen mögen, daß in dem Geschmacksurteil, welches bei dem Anblick gewisser Willensverhältnisse von selbst entstehe, ein innerer Vorzug dieser Verhältnisse sich offenbare.
17. (S. 12.) In der Grundlegung zur.Metaphysik der Sitten führt uns Kant den kategorischen Imperativ in folgenden Fassungen vor: „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde"; und: „handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte". In der Kritik der praktischen Vernunft lautet er: „handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzigebung gelten könne", d. h., wie Kant selbst erklärt, daß die Maxime, zum allgemeinen Gesetz erhoben, nicht zu Widersprüchen führen und so sich selbst aufheben würde. Das Bewußtsein von diesem Grund gesetz wäre nach Kant ein Faktum der reinen Vernunft, die sich dadurch als gesetzgebend (sie volo, sie jubeo) ankündigte. Doch schon Beneke bemerkt (Grundlinien der Sittenlehre II, S. XVIII — 1841 —; vgl. seine Grundlegung zur Physik der Sitten, ein Gegen« stück zu Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1822), daß es vielmehr nichts als eine „psychologische Dichtung" sei, und heutzutage ist wohl kein Urteilsfähiger mehr hierüber im Zweifel Bezeichnend ist, daß selbst Philosophen, wie Mansel, der für Kant die allerhöchste Verehrung hat, zugeben, daß der kateigorische Imperativ eine Fiktion i) und schlechterdings unhaltbar sei.
Der kategorische Imperativ hat zugleich den andern und nicht geringeren Fehler, daß man, selbst wenn man ihn zugesteht, schlechterdings zu keinen ethischen Folgerungen gelangt. Die Ableitungen, die Kant versucht, mißlingen ihm, wie Mill (Utilitarianism, Chapt. 1) mit Recht sagt, „in fast grotesker Weise". Sein Lieblingsbeispiel einer Ableitung, dasjenige, womit er sowohl in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten als auch in der Kritik der praktischen Vernunft sein Verfahren erläutert, ist folgendes: Darf man, fragt er, ein Gut, das einem ohne Schein oder sonstiges Indicium anvertraut ist, für sich behalten? Er antwortet: NeinI Denn, meint er, niemand würde einem, wenn die gegenteilige Maxime zum Gesetz erhoben würde, unter solchen Umständen noch etwas anvertrauen.
1) (A. d'. H.) Eine psychologische Dichtung, eine Fiktion ist er darum, weil er nicht als ursprüngliches Faktum in jedem wirklich ist; die Aufgabe des Erkenntnistheoretikers ist, über die Natur und den Ursprung sittlicher Erkenntnis eine richtige Erläuterung zu geben.
44 Anmerkungen.
Das Gesetz wäre also ohne Möglichkeit der Anwendung; also unausführbar; also aufgehoben durch sich selbst.
Man erkennt leicht, daß die Argumentation Kants falsch, ja absurd ist. Wenn infolge des Gesetzes gewisse Handlungen unterlassen werden, so übt es eine Wirkung; es ist also noch wirklich und keineswegs durch sich selbst aufgehoben. Wie lächerlich wäre es, wenn einer in analoger Weise folgende Frage behandeln würde: Darf ich einem, der mich zu bestechen sucht, willfahren? — Ja! Denn dächte ich die entgegengesetzte Maxime zum allgemeinen Naturgesetz erhoben, so würde niemand mehr einen zu bestechen versuchen; folglich wäre das Gesetz ohne Anwendung; also unausführbar und somit aufgehoben durch sich selbst.
18. (S. 13.) Vgl. J. St. Mill, System der deduktiven und induktiven Logik IV Kap. 4 § 6 (gg. Ende); ebendas. VI Kap. 2 § 4 und anderwärts, wie z. B. in seinem „Utilitarianism", seinen Essays über Religion und seiner Abhandlung über Comte und den Positivismus, II. Teil.
19. (S, 14.) Man vgl. mit dem im Vortrage Gesagten das erste Kapitel der Nikomachischen Ethik, und man wird finden, daß Iherings „Grundgedanke" bei seinem Werke „Der Zweck im Recht" (I S. VI), nämlich, „daß es keinen Rechtssatz gebe, der nicht einem Zwecke seinen Ursprung verdanke", so alt als die Ethik selber ist.
20. (S. 14.) Es kann Fälle geben, wo der Erfolg gewisser Bestrebungen zweifelhaft ist und von zwei Wegen, die sich öffnen, der eine ein Besseres, aber mit geringerer Wahrscheinlichkeit, der andere ein minder Gutes, aber mit größerer Wahrscheinlichkeit, in Aussicht stellt. Hier kommt das Wahrscheinlichkeitsverhältnis bei der Wahl mit in Betracht. Wenn A dreimal besser ist als B, aber B zehnmal mehr Chancen hat, erzielt zu werden als A, 'so wird der praktisch Weise den Weg zu B vorzieheij.. Denken wir uns ein solches Verfahren durchgängig unter ähnlichen Umständen eingehalten, so würde damit (nach dem Gesetz der großen Zahlen) bei hinreichender Vervielfältigung der Fälle im ganzen das Bessere verwirklicht werden. Somit entspricht das Verhalten noch immer unverkennbar dem im Text ausgesprochenen Prinzip: wähle unter dem Erreichbaren das Beste. Die ganze Bedeutung dieser Bemerkung wird durch den Verlauf der Untersuchung noch melw ins Licht gestellt werden. — A. d. H. Vgl. auch die unten folgende kleine Abhandlung über Benjamin Franklin.
21. (S. 14.) Schon Aristoteles war diese Wahrheit bekannt (vgl. z. B. De Anim. III, 8). Das Mittelalter hielt sie fest, drückte sie aber nicht glücklich aus, in dem ^atze: nihil est in intellectu, quod non prius fuerit in sensti. Die Begriffe „Wollen^*, „Schließen" werden nicht aus sinnlichen Anschauungen gewonnen; man müßte denn den Begriff „sinnlich" so allgemein fassen, daß aller Unterschied von „sinnlich" und „übersinnlich" sich verwischte. Sie stammen aus Anschauungen psychischen Inhalts. Ebendaherstammen die Begriffe „Zweck" 2)^ ^.Ursache" (wir bemerken z. B. zwischen unserem Glauben an die Prämissen und unserem Glauben an den 2) A.d. H. Vgl. hierzu die Einleitung S. XII u. unten Anm. 30 S.49.
Anmerkungen. 45 Schlußsatz eine ursächliche Beziehung) 3), „Unmöglichkeit" 2) und „Notwendigkeit" 2) (wir gewinnen sie aus Urteilen, welche etwas nicht einfach assertorisch, sondern, wie man sich auszudrücken beliebt, apodiktisch anerkennen oder verwerfen) und viele andere, welche manche Moderne, denen die Erforschung des wahren Ursprungs mißlang, als von vornherein gegebene Kategorien betrachten wollten. (Beiläufig bemerkt, ist es mir wohl bekannt, daß Sigwart und, von ihm bestimmt, auch andere in jüngster Zeit die Besondeiheit der apodiktischen gegenüber der assertorischen Urteilsweise in Abrede stellen. Es ist dies aber ein psychologischer Irrtum, den als solchen zu erweisen hier nicht des Ortes ist; vgl. unten Anm. 30 22. (S. 14.) A. d. H. An Stelle der Ausdrücke „physischer und psychischer Inhalt" würde B. jetzt die Termini „physische und psychische Objekte" bevorzugen.
23. (S. 15.) Auch von dieser Lehre finden sich die ersten Keime bei Aristoteles, vgl. insbes. Metaph. J 15 p. 1021 a 29. Der Terminus „intentional" stammt, wie so miinche andere Bezeichnung wichtiger Begriffe, von den Scholastikern her. A. d. H. Er hat sich seit Brentanos Psychologie 1874 wieder eingebürgert.
24. (S. 15.) Eingehender findet man die Frage nach dem Einteilungsgrunde erörtert in meiner „Psychologie vom empirischen Standpunkte" (1874, Buch II Kap. 6; vgl. ebend. Kap. 1 §5), deren betreffende Ausführungen ich trotz mancher Abweichung im einzelnen der Hauptsache nach auch heute noch für richtig halte. — A. d. H. Vgl. Von der Klassifikation der psychischen Phänomene. Neue, durch Nachträge stark vermehrte Ausgabe der betreffenden Kapitel der Psychologie vom empirischen Standpunkte, Leipzig 1911, und Untersuchungen zur Sinnespsychologie, Leipzig 1907. Dann Anton Marty, Untersuchungen zur Grundlegung einer allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie, Halle 1908. S. 124 u. f.
25. (S. 15.) Meditat. III. Nunc autem ordo Wdetur exigere, ut prius omnes meas cogitationes (alle psychischen Akte) in certa genera distri.buam...Quaedam ex bis tamquam rerum imagines sunt, quibus solis proprie convenit ideae nomen, ut cum iiominem, vel chimaeram, vel coelum, vel angelum, vel Deum cogito; aliae vero alias quasdam praeterea formas habent, ut cum volo, cum timeo, cum affirmo, cum nego, semper quidem aliquam rem ut subjectum meae cogitationis apprehendo, sed aliquid etiam amplius quam istius rci similitudinem cogitatione complector; et ex his aliae volunlatcs, sive affectus aliae autem judicia appellantur. (A. d. H. Vgl. hierzu Alfred Kastil, Studien zur neueren Erkenntnistheorie, I. Dcscartcs, Halle a. S. 1909.)
26. (S. 15.) Ich will damit nicht sagen, daß die Einteilung gegenwärtig allgemein anerkannt sei. Man würde nicht einmal den Satz des Widerspruchs für gesichert erklären dürfen, wenn man, um dies 8) A. d. H. Vgl. hierzu m. Schrift: „Franz Brentano" S. 70 und die ausführliche Wiedergabe der Lehre B.s in Anton Martys Buch „Raum und Zeit", Halle 1916, S. 105. Ich halte die Polemik Martys allerdings nicht für überzeugend.
46 Anmerkungen.
zu tun, die allgemeine Zustimmung abwarten wollte. In unserem Falle ist es sehr begreiflich, wenn alteingewurzelte Vorurteile nicht sofort aufgegeben werden. Aber daß auch unter solchen Verhältnissen keine einzige bedeutende Objektion vorgebracht werden konnte, dient der Lehre gewiß am meisten zur Bestätigung.
Manche — wie z. B. Windelband — geben es auf, das Urteil mit der Vorstellung in einer Grundldasse zu begreifen, glauben es dagegen der Gemütstätigkeit subsumieren zu können*). Sie fallen so in den Fehler, den einst Hume bei seiner Untersuchung über die Natur des Glaubens (belief) begangen hatte, zurück. Das Bejahen soll nach ihnen ein Billigen, ein Wertschätzen im Gefühle, das Verneinen ein Mißbilligen, ein Sich-abgestoßen-fühlen sein.
Trotz einer gewissen Analogie ist die Verwechsluujg schwer begreiflich. Es gibt Leute, welche die Güte Gottes und die Bosheit des Teufels, das Wesen des Ormuzd und das Wesen des Ahriman mit gleicher Überzeugung anerkennen, während sie doch das Wesen des einen über alles schätzen, von dem des anderen sich nicht anders als abgestoßen fühlen. Da wir die Erkenntnis lieben und den Irrtum hassen, so ist es allerdings richtig, daß uns Urteile, die wir für richtig halten (und dies gilt von allen denen, welche wir selber fällen), aus diesem Grunde lieb sind (daß wir sie also im Gefühle irgendwie wertschätzen). Aber wer möchte sich dadurch verleiten lassen, die geliebten Urteile selbst für Betätigungen der Liebe zu nehmen? Die Verwechslung wäre schier ebenso grob, als wenn einer Weib und Kind und Geld und Gut deshalb, weil sie Gegenstände seiner Liebe sind, von dieser seiner darauf bezüglichen Tätigkeit nicht unterschiede. Seltsam, daß Windelband (Straßb. Abhandi.
S. 171), dem klaren Wortlaut der Meditationen entgegen (oben Anm. 25) Descartes dieselbe Lehre zuschreibt; vgl. ferner unten Anm. 31 (über die Einheit des Begriffes des Guten) sowie was Sigwart in seiner Logik I, 2. Aufl. S. 156 ff. in der Anmerkung zum Teil sehr treffend gegen Windelband geltend macht. Denjenigen, welcher nach allem dem noch nach weiteren Argumenten für den Unterschied der zweiten und dritten Grundklasse verlangen sollte, erlaube ich mir zum voraus auf meine „Deskriptive Psychologie" zu verweisen, von der ich im Vorwort als einem nahezu vollendeten Werke spreche, und die nicht als eine Fortsetzung, wohl aber als eine Fortentwick-Imig meiner „Psychologie vom empirischen Standpunkte" erscheinen wird. (A. d. H. Vgl. oben Anm. 2 zum Vorwort.)
27. (S. 16.) Miklosich, Subjektlose Sätze 2. Aufl., Wien 1883. Zur Orientierung über den Inhalt dieser wertvollen Abhandlung mag eine Anzeige dienen, die ich seinerzeit für die Wiener Abendpost geschrieben hatte. Durch Unverstand verirrte sie sich als Feuilleton in die Wiener Zeitung (13. und 14. November 1883), wo sie gewiß niemand gesucht hat^). Inzwischen ist Sigwarts Monographie „Die *) A. d. H. Vgl. hierzu den Anhang zur Klassifikation der psychischen Phänomene, Abschnitt VII.
5) A. d. H. Brentano ließ darum jene Anzeige als Beilage der ersten Auflage anfügen. Ihr Wiederabdruck wird in anderem Zusammenhange erfolgen.
Anmerkungen. 47 Impersonalien" erschienen, worin er Miklosich bekämpft. Marty hat sie, und früher schon den betreffenden Abschnitt von Sigwarts Logik, in der Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie einer treffenden Kritik unterzogen. (Vgl. jetzt Anton Marty, Gesammelte Schriften II. Band 1. Abtlg, Halle 1918.)
28. (S. 16 u. S. 22.) Der Entdeckung, daß jeder Akt der Liebe ein „Gefallen", jede Betätigung des Hasses ein „Mißfallen" sei, war Descartes, als er das zweite Buch seiner inhaltreichen kleinen Schrift über die Affekte schrieb, ganz nahe. Im zweiten Buche (Des Passions II, art. 139) sagt er: „Lorsque les choses qu'elles" (l'amour et la haine) „nous portent ä aimer sont veritablement bonnes, et Celles qu'elles nous portent ä hai'r, sont veritablement mauvaises, l'amour est incomparablement meilleure que la haine; eile ne saurait etre trop grande, et eile ne manque Jamals de produire la joie." Und damit stimmt es, wenn er wenig später (art. 140) bemerkt: „La haine, au contraire, ne saurait etre si petite qu'elle ne nuise, et eile n'est jamais sans tristesse." (Deutsch: Phil. Bibl. Bd. 29.)
Indes gebraucht man im gemeinen Leben die Ausdrücke „Freude" und „Trauer", „Lust" und „Unlust" nur da, wo das Gefallen und Mißfallen einen gewissen Grad von Lebhaftigkeit erreichen 6). Eine scharfe Grenze bei dieser unwissenschaftlichen Scheidung besteht nicht; doch mögen wir uns, so wie sie eben ist, nach wie vor im Gebrauche daran halten. Es genügt, daß die Ausdrücke „gefallen" und „mißfallen" durch eine solche Schranke nicht beengt sind.
29. A. d. H. (S. 17.) Dieser Paragraph bedarf einer Richtigstellung, die Brentano selbst vorgenommen hat: während ein Ganzes nicht richtig bejaht werden kann, wenn auch nur irgendein Teil zu leugnen ist, kann eine Summe von Gutem und Schlechtem als Ganzes gleichwohl mit Recht geliebt werden, aber auch so beschaffen sein, daß es indifferent ist, indem gut und schlecht sich die Wage hält. Vgl. Brentano, Klassifikation der psychischen Phänomene, Anhang S. 142, und Marty, Gesammelte Schriften I, 1, S. 100.
30. (S. 17.) Die Ausdrücke „wahr" und „falsch" gebrauchen, wir in mehrfachem Sinne; einmal nennen wir so die wahren imd falschen Urteile; dann aber (die Bedeutung etwas modifizierend) auch Gegenstände, wie wenn wir sagen „ein walirer Freund", „falsches Geld". Ich brauche kaum zu bemerken, daß ich, wenn ich hier im Vortrag die Worte „wahr" und „falsch" gebrauche, nicht die erste und eigentliche, sondern eine auf die Gegenstände übertragene Bedeutung damit verbinde. Wahr ist so das, was ist; falsch das, was nicht ist. Wie Aristoteles sagte: ^o*/ äig dkri&Bs''y so könnte man auch sagen „dXri^eg &s ov**.
Von der Wahrheit im eigentlichsten Sinne hat man oft gesagt, sie sei die Übereinstimmung des Urteils mit dem Gegenstande (adaequatio rei et intellectus, sagten die Scholastiker). Dieser Aus-Spruch, in gewissem Sinne richtig, ist doch im höchsten Grade mißverständlich und hat zu schweren Irrtümern geführt. Man deutete «) A. d. H. D. h. sinnliche Gefühle von gewisser Intensität mit. spielen. Näheres in den „Untersuchungen zur Sinnespsychologi©", 48 Anmerkungen.
die tJbereinstimmung als eine Art Identität zwischen etwas, was in dem Urteile oder in der diesem zugrunde liegenden Vorstellung enthalten sei, mit etwas außerhalb des Geistes Befindlichem:. Aber dies kann der Sinn hier nicht sein; „übereinstimmen" heißt hier vielmehr soviel als „konvenient sein", „in Einklang stehen", „passen", „entsprechen". Es ist, wie wenn einer auf dem Gebiete der Gemütstätigkeit sagen wollte, die Richtigkeit der Liebe und des Hasses bestehe in der Übereinstimmung der Gemütstätigkeit mit dem Gegenstande. Wohl verstanden, wäre auch dies unzweifelhaft richtig; wer richtig liebt und haßt, dessen Gemüt verhält sich den Gegenständen adäquat, d. h. es verhält sich konvenient, passend, entsprechend: dagegen wäre es offenbar abgeschmackt, wenn einer glaubte, es finde sich bei der richtigen Liebe und dem richtigen Hasse eine Iden> tität zwischen ihnen, oder auch den ihnen zugrunde liegenden Vorstellungen, auf der einen und irgend etwas außerhalb des Gemütes auf der anderen Seite, die bei unrichtigem Verhalten des Gemütes fehle. Mit manchem anderen hat auch dieses Mißverständnis dazu beigetragen, die Lehre vom Urteil in jene traurige Verwirrung zu bringen, aus welcher Psychologie und Logik sich heute so mühsam herausarbeiten. \ A. d. n. Es folgten hier weitere Ausführungen über den „Begriff" der „Existenz und Nichtexistenz" als dem angeblichen Korrelate positiver und negativer richtiger Urteile.
Seither (etwa 1905) hat B. erkannt, daß die Termini „Existenz, NichteKistenz, Existierendes, Nichtexistierendes", aber auch „Möglichkeit, Unmöglichkeit, Notwendigkeit, Notwendiges, Sein, Nichtsein, Wahrheit, Falschheit, Güte, Schlechtigkeit" usw. usw. keine selbstbedeutenden Ausdrücke sind, d. h. für sich selbst genommen nichts bedeuten; ihre Funktion als Namen ist eine bloß scheinbare, sie gehört zu dem, was A. Marty (Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie I) als „innere Sprachform" von der Bedeutung trennt.
Von Begriffen ist also eigentlich hier nicht zu reden; denn diese Ausdrücke sind unselbständige Sprachbestandteile, und man irrt, wenn man wähnt, sie bedeuteten für sich genommen etwas. Sage ich: „Die Nichtexistenz von A ist" oder „A ist nichtexistierend", so denke ich entweder nichts anderes als die Leugnung von A (= A ist nicht), oder ich will dem Gedanken Ausdruck geben, daß einer, der A leugnet, richtig urteilt. Wer an „Sätze an sich" glaubt (Bolzano-Husserl), an „Inhalte" (Marty), „Gebilde" (Stumpf), „Objektive" (Meinong) begeht Fiktionen, die in keiner Weise dazu dienen können, die Allgemeingültigkeit der Erkermtnis zu retten, die vielmehr für jeden, der das Wesen der Evidenz erfaßt hat, gesichert ist, ohne die Annahme jener fiktiven Undinge. Ganz Analoges gilt von den Ausdrücken „Güte, Pflicht, Schlechtigkeit, Gutes, Schlechtes, Wert, Unwert, Soll, wertvoll, schlecht, Gut, Übel" usw. usw. Der Satz „Erkenntnis ist ein Gut" will nichts anderes besagen, als daß keiner, der die Erkenntnis liebt, unrichtig liebt. Ähnliches gilt auch von den Ausdrücken „Vorzug, VorzügHchkeit, Nützlichkeit, Schädlichkeit, Nutzen, Schaden usw." Jedes Reden von Vorzug geht auf ein Bevorzugen, jede Zuerkennung von Nutzen auf ein motiviertes Lieben zurück.
Anmerkungen. 49 Anmerkungen. 49 Bei Abfassung der vorliegenden Schrift hat Brentano noch den allgemeinen Irrtum geteilt und jene grammatikalischen Abstrakta, Reflexiva und Negativa als selbstbedeutende Ausdrücke behandelt. Er fragt z. B. „welcher Zweck ist richtig" (S. 14), statt zu fragen, welcher motivierende Wille ist der richtige?" oder ganz konJo^t: „welcher Wollende ist ein richtig Wollender?" In der folgenden Anmerkung spricht er von der Einheitlichkeit des Begriffes des Guten; der Gedanke, der damit zum Ausdrucke kommen soll, ist kein anderer als der, daß der Begriff des richtigLiebenden ein einheitlicher sei. Der Terminus „Gut" bedeutet an und für sich genommen ebensowenig einen Begriff wie „Vorzug" oder „Nutzen". — Es handelt sich um mitbedeutende Zeichen, um bequeme sprachliche Fiktionen; sie spielen eine ähnliche Rolle wie die Hilfsfiktionen der Mathematik.
Die nähere Zergliederung ihrer Funktion ist, wie auch Vaihinger (Philosophie des Als Ob) hervorhebt, eine der wichtigsten Aufgaben der Erkenntnistheorie und Logik. — Mit der bloßen Konstatierung des Unterschiedes der „Soll"- und „Seins"funktion (Kelsen) ist es nicht getan. Jene muß auf die richtige Gemütstätigkeit, wie diese auf das richtige Urteil zurückgeführt werden. Vgl. hierzu den Anhang zur „Klassifikation der psychischen Phänomene" von Brentano, dann die Einleitung zu Martys Gesammelten Schriften IIi; 1 Von A. Kastil sowie 0. Kraus: Franz Brentano, Zur Kenntnis seines Lebens und seiner Lehre, München 1919, S. 32f. u. S. 63.
31. (S. 18.) Der Begriff des (in sich selbst) Guten') ist hiemach ein einheitlicher im strengen Sinne, und nicht, wie Aristoteles (infolge einer Verirrung, auf die wir noch zu sprechen konunen werden) lehrte, bloß in analoger Weise einer. Auch deutsche Philosophen verkannten die Einheit des Begriffes. So Kant und jüngst wieder Windelband. Verführerisch mochte für Deutsche ein Mangel unserer gewöhnlichen Sprache werden, die dem „Guten" keinen überall gleichmäßig üblichen Ausdruck entgegenstellt, sondern seinen Gegensatz bald als schlimm, bald als übel, bald als böse, bald als arg, bald als abscheulich, bald als schlecht bezeichnet usw. Da konnte es denn, wie gar oft in ähnlichen Fällen, geschehen, daß man mit dem gemeinsamen Namen auch eines gemeinsamen Begriffes zu entbehren glaubte. Und fehlte ein solcher auf der einen Seite, so mußte er auch auf der anderen fehlen, und der Ausdruck „gut" ein äquivoker Name sein.
Von allen erwähnten scheint mir (und auch Philologen, die ich zu Rate zog, waren derselben Ansicht) der Ausdruck „schlecht" noch am meisten, wie das lateinische „malum", in voller Allgemeinheit dem Guten gegenüber verwendbar, und so werde ich ihn im folgenden mir zu gebrauchen erlauben.
Daß ich an einem gewissen gemeinsamen Charakter der intentionalen Beziehung von Liebe und Haß festhalte, schließt nicht aus, daß ich daneben Besonderheiten für einzelne Fälle anerkenne. Wenn darum auch „schlecht" ein wahrhaft allgemeiner einheiUicher Klassenbegriff ist, so mögen doch in seinem Bereiche spezielle Klassen ') A. d. H. Vgl. hierzu die Einleitung S. XII und die vorige Anmerkung d. H.
Brentano, Ursprang sittl. Erkenntnis, 6 50 Anmerkungen.
unterschieden werden, von welchen die eine passend als „böse", die andere als „übel" usw. zu bezeichnen ist.