SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

German

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daß der Wechsel der Verpflichtungen sehr oft von uns als Freiheit empfunden wird; es ist dieselbe Verhältnisform zwischen Bindungen und Freiheit, die sich hier nur in die einzelne Bindung hinein fort¬ setzt. Ein primitives Beispiel gibt die charakteristische Differenz des mittelalterlichen Vasallen vom Unfreien: jener konnte den Herrn wechseln, während dieser imwandelbar an einen einzigen gefesselt war. Das bedeutete, selbst wenn das Maß der Bindung dem Herrn gegenüber, an sich betrachtet, das gleiche gewesen wäre, für den einen ein unvergleichlich höheres Maß von Selbständigkeit als für den anderen. Nicht die Bindung überhaupt, sondern die an einen individuell bestimmten Herrn, ist der eigentliche Gegenpol der Frei¬ heit. Noch das moderne Dienstbotenverhältnis ist dadurch be¬ zeichnet, daß die Herrschaft zwar nach den Zeugnissen und dem persönlichen Eindruck den Dienstboten auswählt, dieser aber im all¬ gemeinen zu einer entsprechenden Wahl seinerseits weder Möglich¬ keit noch Kriterien besitzt. Erst in der allerneues ten Zeit hat die Knappheit der Dienstboten in den größeren Städten ihnen hier und da die Chance gewährt, angebotene Stellen aus imponderabeln Gründen ablehnen zu können. Von beiden Seiten wird dies als ein gewaltiger Schritt zur Unabhängigkeit des Dienstboten empfunden, selbst wenn der schließlich angenommene Dienst ihn, seinen tatsäch¬ lichen Anforderungen nach, nicht weniger umfänglich als frühei bindet. Darum ist es, die gleiche Form auf ein völlig anderes Gebiet übertragen, doch auch nur die Karikatur einer prinzipiell richtigen Empfindung, wenn eine wiedertäuferische Sekte die Vielzahl der angetrauten Frauen und ihren häufigen Wechsel damit rechtfertigte, daß gerade so die innere Abhängigkeit von dem weiblichen Prinzip gebrochen würde. Unsere Gesamtlage setzt sich in jedem Augenblick aus einem Maß von Bindung und einem Maß von Freiheit zusammen — innerhalb der einzelnen Lebensprovinz oft so, daß das eine sich mehr an ihrem Inhalt, das andere mehr an ihrer Form verwirklicht.

Die Fesselung, die ein bestimmtes Interesse uns auf erlegt, empfinden wir sogleich durch Freiheit gemildert, wenn wir sie gleichsam lokal umlagern können, d. h. ohne Herabsetzung des Abhängigkeits¬ quantums die sachlichen, idealen oder personalen Ihstanzen selbst auswählen können, denen gegenüber dies letztere sich verwirklicht.

In dem Lohnarbeitertum der Geldwirtschaft kommt eine formal gleiche Entwicklung auf. Sieht man auf die Härte und Erzwungen -heit der Arbeit, so scheint es, als wären die Lohnarbeiter nur um¬ gekleidete Sklaven. Wir werden nachher sehen, wie die Tatsache, daß sie die Sklaven des objektiven Produktionsprozesses sind, als Übergang zu ihrer Befreiung gedeutet werden kann; die subjektive Seite davon aber ist, daß das Dienstverhältnis zu dem einzelnen Unternehmer früheren Arbeitsformen gegenüber ein unvergleichlich viel lockreres ist. Gewiß ist der Arbeiter an die Arbeit gefesselt wie der Bauer an die Scholle, allein die Häufigkeit, mit der die Geldwirt¬ schaft die Unternehmer austauscht, und die vielfache Möglichkeit der Wahl und des Wechsels derselben, die die Form des Geldlohnes dem Arbeiter gewährt, geben diesem doch eine ganz neue Freiheit innerhalb seiner Gebundenheit. Der Sklave konnte selbst dann den Herrn nicht wechseln, wenn er bereit war, sehr viel schlechtere Lebensbedingungen auf sich zu nehmen — was der Lohnarbeiter in jedem Augenblick kann; indem so der Druck der unwiderruflichen Abhängigkeit von dem individuell bestimmten Herrn in Wegfall kommt, ist, bei aller sachlichen Bindung, doch der Weg zu einer per¬ sonalen Freiheit beschritten. Diese beginnende Freiheit anzuer¬ kennen, darf uns ihre häufige Einflußlosigkeit auf die materielle Lage des Arbeiters nicht verhindern. Denn hier wie auf anderen Ge¬ bieten besteht zwischen Freiheit und eudämonistischer Hebung keines¬ wegs der notwendige Zusammenhang, den die Wünsche, die Theorien und die Agitationen ohne weiteres vorauszusetzen pflegen. Vor allem wirkt nach dieser Richtung, daß der Freiheit des Arbeiters auch eine Freiheit des Arbeitgebers entspricht, die bei gebundneren Arbeitsformen nicht bestand. Der Sklavenhalter wie der Gutsherr hat das persönliche Interesse, seine Sklaven oder seine frohnpflichtigen Bauern in gutem und leistungsfähigem Stande zu halten: sein Recht über sie wird um seines eigenen Vorteils willen zur Pflicht — was für den Kapitalisten dem Lohnarbeiter gegenüber entweder nicht der Fall ist oder wo es dies doch ist, keineswegs immer eingesehen wird. Die Befreiung des Arbeiters muß sozusagen auch mit einer Befreiung des Arbeitgebers, d. h. mit dem Wegfall der Fürsorge, die der Unfreie genoß, bezahlt werden. Die Härte oder Unsicherheit seiner momentanen Lage ist also gerade ein Beweis für den Be¬ freiungsprozeß, der mit der Aufhebung der individuell festgelegten Abhängigkeit beginnt. Freiheit im sozialen Sinne ist, ebenso wie Unfreiheit, ein Verhältnis zwischen Menschen. Die Entwicklung von dieser zu jener geht so vor sich, daß das Verhältnis zunächst aus der Form der Stabilität und Unveränderlichkeit in die der Labilität und des Personentausches übergeht. Ist Freiheit die Unabhängigkeit von dem Willen anderer überhaupt, so beginnt sie mit der Unabhängigkeit von dem Willen bestimmter anderer. Nicht abhängig ist der ein¬ same Siedler im germanischen oder amerikanischen Walde; unab¬ hängig, im positiven Sinne des Wortes, ist der moderne Großstadtmensch, der zwar unzähliger Lieferanten, Arbeiter und Mitarbeiter bedarf und ohne diese ganz hilflos wäre, aber mit ihnen nur in abso¬ lut sachlicher und nur durch das Geld vermittelter Verbindung steht, so daß er nicht von irgendeinem einzelnen als diesem bestimmten abhängt, sondern nur von der objektiven, geldwerten Leistung, die so von ganz beliebigen und wechselnden Persönlichkeiten getragen wer¬ den kann. Indem nun die bloße Geldbeziehung den Einzelnen sehr eng an die Gruppe als — sozusagen abstraktes — Ganzes bindet, und zwar schon, weil gemäß unseren früheren Ausführungen das Geld der Repräsentant der abstrakten Gruppenkräfte ist, wiederholt das Verhältnis des einzelnen Menschen zu den anderen nur dasjenige, das er vermöge des Geldes auch zu den Dingen hat. Durch die rapide Vermehrung der Warenvorräte einerseits, durch die eigentümliche Herabsetzung und Verlust an Betonung, die die Dinge in der Geld¬ wirtschaft erfahren, andrerseits, wird der einzelne Gegenstand gleich¬ gültiger, oft fast wertlos. Dagegen behält die ganze Gattung eben dieser Gegenstände nicht nur ihre Bedeutung, sondern mit steigen¬ der Kultur werden wir immer mehr von den Objekten und von immer mehr Objekten abhängig; so ist, wie uns schon früher wichtig wurde, die einzelne Stecknadel so gut wie wertlos, aber ohne Stecknadel überhaupt kann der moderne Kulturmensch nicht mehr auskommen.

Und nach derselben Norm entwickelt sich endlich die Bedeutung des Geldes selbst: die ungeheuere Verbilligung des Geldes macht das einzelne Geldquantum immer wertloser und irrelevanter, aber die Rolle des Geldes überhaupt wird immer mächtiger und umfassender. In all diesen Erscheinungen werden innerhalb der Geldwirtschaft die Objekte in ihrer Einzelheit und Individualität für uns immer gleichgültiger, wesenloser, auswechselbarer, während die sachliche Funktion, die die ganze Gattung übt, uns immer wichtiger wird, uns immer abhängiger macht.

Diese Entwicklung reiht sich in ein noch allgemeineres Schema ein, das für außerordentlich viele Inhalte und Beziehungen des Menschlichen gilt. In ungeschiedener Einheit des Sachlichen und des Persönlichen pflegen diese ursprünglich aufzutreten. Nicht als ob, wie wir es heute empfinden, die Inhalte des Lebens: Eigentum und Arbeit, Pflicht und Erkenntnis, soziale Stellung und Religion — irgendein Fürsichsein, eine reale oder begriffliche Selbständigkeit besäßen und dann erst, von der Persönlichkeit aufgenommen, jene enge und solidarische Verbindung mit ihr eingingen. Vielmehr, der primäre Zustand ist eine völlige Einheit, eine ungebrochene In¬ differenz, die überhaupt noch jenseits des Gegensatzes persönlicher und sachlicher Seiten des Lebens steht. So weiß z. B. das Vor¬ stellungsleben auf seinen niedrigen Stufen gar nicht zwischen ob¬ jektiver, logischer Wahrheit und subjektiven, nur psychologischen Gebilden zu unterscheiden: dem Kinde und dem Naturmenschen gilt das psychologische Gebilde des Augenblicks, das Phantasma, der subjektiv erzeugte Eindruck ohne weiteres als Wirklichkeit; das Wort und die Sache, das Symbol und das Symbolisierte, der Name und die Person fallen ihm zusammen, wie unzählige Tatsachen der Ethno¬ logie und der Kinderpsychologie beweisen. Und zwar ist nicht dies der Vorgang, daß zwei an sich getrennte Reihen irrtümlich ver¬ schmelzen und sich verwirren; sondern die Zweiheit besteht über¬ haupt noch nicht, weder abstrakt noch in tatsächlicher Anwendung, die Vorstellungsinhalte treten von vornherein als völlig einheitliche Gebilde auf, deren Einheit nicht in einem Zusammengehen jener Gegensätze, sondern in der Unberührtheit durch den Gegensatz über¬ haupt besteht. So entwickeln sich Lebensinhalte, wie die vorhin ge¬ nannten, unmittelbar in personaler Form; die Betonung des Ich einerseits, der Sache andrerseits geht erst als Erfolg eines langen, niemals ganz abzuschließenden Differenzierungsprozesses aus der ur¬ sprünglichen naiven Einheitsform hervor. Dieses Herausbilden der Persönlichkeit aus dem Indifferenzzustande der Lebensinhalte, der nach der anderen Seite hin die Objektivität der Dinge aus sich hervortreibt, ist nun zugleich der Entstehungsprozeß der Freiheit. Was wir Freiheit nennen, steht mit dem Prinzip der Persönlichkeit im engsten Zusammenhang, in so engem, daß die Moralphilosophie oft genug beide Begriffe als identisch proklamiert hat. Jene Einheit psychischer Elemente, jenes Zusammengeführtsein ihrer wie in einem Punkt, jene feste Umschriebenheit und Unverwechselbarkeit des Wesens, die wir eben Persönlichkeit nennen — bedeutet doch die Unabhängigkeit und den Abschluß allem Äußeren gegenüber, die Entwicklung ausschließlich nach den Gesetzen des eigenen Wesens, die wir Freiheit nennen. In beiden Begriffen liegt gleichmäßig die Betonung eines letzten und tiefsten Punktes in unserem Wesen, der sich allem Dinglichen, Äußeren, Sinnlichen — sowohl außerhalb wie innerhalb unserer eigenen Natur — gegenüberstellt, beides sind nur zwei Ausdrücke für die eine Tatsache, daß hier dem natürlichen, kontinuierlichen, sachlich bestimmten Sein ein Gegenpart entstanden ist, der seine Besonderung nicht nur in dem Anspruch auf eine Aus¬ nahmestellung diesem gegenüber, sondern ebenso in dem Ringen nach einer Versöhnung mit ihm zeigt. Wenn nun die Vorstellung der Persönlichkeit, als Gegenstück und Korrelat zu der der Sachlich¬ keit, im gleichen Maße wie diese erwachsen muß, so wird nun aus diesem Zusammenhang klar, daß eine strengere Ausbildung der Sachlichkeitsbegriffe mit einer ebensolchen der individuellen Freiheit Hand in Hand geht. So sehen wir die eigentümliche Parallel¬ bewegung der letzten drei Jahrhunderte: daß einerseits die Natur¬ gesetzlichkeit, die sachliche Ordnung der Dinge, die objektive Not¬ wendigkeit des Geschehens immer klarer und exakter hervortritt, und auf der anderen Seite die Betonung der unabhängigen Indivi¬ dualität, der persönlichen Freiheit, des Fürsichseins gegenüber allen äußeren und Naturgewalten eine immer schärfere und kräftigere wird. Auch die ästhetische Bewegung der neueren Zeit setzt mit dem gleichen Doppelcharakter ein: der Naturalismus der van Eycks und des Quattrocento ist zugleich ein Herausarbeiten des Individu¬ ellsten in den Erscheinungen, das gleichzeitige Auftauchen der Satire, der Biographie, des Dramas in ihren ersten Formen trägt ebenso naturalistischen Stil, wie es auf das Individuum als solches angelegt ist — das geschah, beiläufig bemerkt, in der Zeit, in der die Geldwirtschaft ihre sozialen Folgen merkbar zu entfalten begann. Hat doch auch schon der Höhepunkt des Griechentums ein recht objek¬ tives, dem naturgesetzlichen nahes Bild der Welt als die eine Seite seiner Lebensanschauung hervorgebracht, deren andere Seite die volle innere Freiheit und Aufsichselbst-Gestelltheit der Persönlichkeit bildete; und soweit bei den Griechen eine Unvollkommenheit in der theoretischen Ausbildung des Freiheits- und Ichbegriffes bestand, entsprach ihr das gleiche Manko in der Strenge der naturgesetzlichen Theorien. Welche Schwierigkeiten auch die Metaphysik in dem Ver¬ hältnis zwischen der objektiven Bestimmtheit der Dinge und der sub¬ jektiven Freiheit des Individuums finde: als Kulturinhalte gehen ihre Ausbildungen einander parallel und die Vertiefungen des einen scheinen, um das Gleichgewicht des inneren Lebens zu retten, die des anderen zu fordern.

Und hier mündet diese allgemeine Betrachtung in unser engeres Gebiet ein. Auch die Wirtschaft beginnt mit einer Ungeschiedenheit der personalen und der sachlichen Seite der Leistung. Die Indifferenz spaltet sich erst allmählich zum Gegensatz, aus der Produktion, dem Produkte, dem Umsatz tritt das personale Element mehr und mehr zurück. Dieser Prozeß aber entbindet die individuelle Freiheit. Wie wir eben sahen, daß diese sich in dem Maße entfaltet, in dem die Natur für uns objektiver, sachlicher, eigen -gesetzmäßiger wird — so steigert sie sich mit der Objektivierung und Entpersonalisierung des wirtschaftlichen Kosmos. So wenig in der wirtschaftlichen Einsam¬ keit einer unsozialen Existenz das positive Gefühl der individuellen Unabhängigkeit erwächst, so wenig in einem Weltbild, das von der Gesetzmäßigkeit und der strengen Objektivität der Natur noch nichts weiß; erst an diesem Gegensatz kommt, wie an jenem, das Gefühl einer eigentümlichen Kraft und eines eigentümlichen Wertes des Fürsichseins zustande. Ja, auch für das Verhältnis zur Natur scheint es, als ob in der Isolierung der Primitivwirtschaft — also in der Periode der Unkenntnis der Naturgesetzlichkeit im heutigen Sinne — eine um so stärkere Unfreiheit durch die abergläubische Auffassung der Natur geherrscht habe. Erst indem die Wirtschaft sich zu ihrer vollen Ausdehnung, Komplikation, innerlichen Wechselwirksamkeiten ent¬ wickelt, entsteht jene Abhängigkeit der Menschen untereinander, die durch die Ausschaltung des persönlichen Elementes den Einzelnen stärker auf sich zurückweist und seine Freiheit zu positiverem Be¬ wußtsein bringt, als die gänzliche Beziehungslosigkeit es vermöchte.

Das Geld ist der absolut geeignete Träger eines derartigen Verhält¬ nisses; denn es schafft zwar Beziehungen zwischen Menschen, aber es läßt die Menschen außerhalb derselben, es ist das genaue Äqui¬ valent für sachliche Leistungen; aber ein sehr inadäquates für das Individuelle und Personale an ihnen: die Enge der sachlichen Ab¬ hängigkeiten, die es stiftet, ist für das unterschiedsempfindliche Be¬ wußtsein der Hintergrund, von dem sich die aus ihnen herausdifferen¬ zierte Persönlichkeit und ihre Freiheit erst deutlich abhebt.

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n.

Unter den Bewegungen des Lebens, insbesondere soweit sie sich an äußere Gegenstände heften, pflegt man entweder das Erwerben, in dessen weiteren Sinn ich hier die Arbeit einbeziehe, oder das Ge¬ nießen der Dinge zu verstehen. Das Besitzen ihrer erscheint dagegen nicht als Bewegung, sondern als ein ruhender, gleichsam sub¬ stanzieller Zustand, zu jenen anderen sich verhaltend, wie das Sein zum Werden. Im Gegensatz dazu glaube ich, daß man auch das Be¬ sitzen als ein Tun bezeichnen muß, wenn man die ganze Tiefe und Breite seiner Bedeutung ergreifen will. Es ist eine falsche Ge¬ wöhnung, den Besitz als etwas passiv Hingenommenes zu betrachten, als das unbedingt nachgiebige Objekt, das, soweit es eben Besitz ist, keine Betätigung unsererseits mehr erfordert. Nur in das Reich des Ethischen, d. h. der frommen Wünsche, hat sich jene im Reiche des Seins verkannte Tatsache geflüchtet, wenn wir es als E rmahnung hören, daß wir erwerben sollen, was wir besitzen wollen, daß jeder Besitz zugleich Pflicht sei, daß man mit seinem Pfunde wuchern solle usw. Höchstens gibt man zu, daß man mit dem Eesitze weiter¬ hin etwas anzufangen habe, allein an und für sich sei er etwas Ruhendes, sei er der Endpunkt, vielleicht auch der Ausgangspunkt einer Aktion, aber nicht selbst Aktion. Sieht man näher zu, so zeigt sich dieser passivistische Eigentumsbegriff als eine Fiktion; was in gewissen primitiveren Verhältnissen besonders nachdrücklich hervor¬ tritt. Im alten Nord-Peru und ebenso im alten Mexiko war die Be¬ arbeitung der — jährlich aufgeteilten — Felder eine gemeinsame; der Ertrag aber war individueller Besitz. Nicht nur aber durfte nie¬ mand seinen Anteil verkaufen oder verschenken, sondern, wenn er freiwillig verreiste und nicht zur Bebauung seines Feldes zurück¬ kehrte, so ging er seines Anteils überhaupt verlustig. Ganz ebenso bedeutete in den alten deutschen Marken der Besitz eines Stückes Land für sich selbst noch nicht, daß man auch wirklicher Mark¬ genosse war: dazu mußte man den Besitz auch wirklich selbst be¬ bauen, mußte, wie es in den Weistümern heißt, dort selbst Wasser und Weide genießen und seinen eigenen Rauch haben. Der Besitz, der nicht irgendein Tun ist, ist eine bloße Abstraktion: der Besitz als der Indifferenzpunkt zwischen der Bewegung, die zu ihm hin, und der Bewegung, die über ihn fortführt, schrumpft auf Null zu¬ sammen; jener ruhende Eigentumsbegriff ist nichts als das in latenten Zustand übergeführte aktive Genießen oder Behandeln des Objektes und die Garantie dafür, daß man es jederzeit genießen oder etwas mit ihm tun kann. Das Kind will jeden Gegenstand, der seine Auf¬ merksamkeit erregt, »haben«, man soll ihn ihm »schenken«. Das be¬ deutet aber nur, daß es im Augenblick etwas damit anfangen, oft nur, es genau besehen und betasten will. Ebensowenig hat der Eigentumsbegriff niederer Völker die Dauer, ja, die prinzipielle Ewig¬ keit des unsrigen zum Kennzeichen, er enthält nur eine momentane Beziehung von Genuß und Aktion mit dem Dinge, das oft im nächsten Augenblick mit der größten Gleichgültigkeit verschenkt oder ver¬ loren wird. So ist der Besitz in seiner ursprünglichen Form vielmehr labil als stabil. Jede höhere Besitzform entwickelt sich daraus als bloß graduelle Steigerung der Dauer, Sicherheit, Stetigkeit der Be¬ ziehung zu dem Dinge, die bloße Momentaneität derselben verwan¬ delt sich in eine beharrende Möglichkeit, in jedem Augenblick auf sie zurückzugreifen, ohne daß doch der Inhalt und die Realisierung derselben anderes oder mehr als eine Reihenfolge einzelner Vor¬ nahmen oder Fruktifizierungen bedeutete. Die Vorstellung, als sei der Besitz etwas qualitativ Neues und Substanzielles gegenüber den ein¬ zelnen Verfügungsakten über die Dinge, gehört in jene Kategorie typischer Irrtümer, die z. B. in der Geschichte des Kausalitäts¬ begriffes so wichtig geworden ist. Nachdem Hume darauf aufmerk¬ sam gemacht hatte, daß jene sachlich notwendige Verbindung, die wir als Ursache und Wirkung bezeichnen, niemals konstatierbar sei, daß das erfahrbare Wirkliche daran vielmehr nur die zeitliche Folge zweier Ereignisse sei, schien nachher Kant die Festigkeit unseres Weltbildes durch den Nachweis zu retten, daß die bloße sinnliche Wahrnehmung einer zeitlichen Folge noch gar nicht Erfahrung sei, diese vielmehr auch in dem Sinn des Empiristen eine wirkliche Objektivität und Notwendigkeit des kausalen Erfolgens voraussetzte.

Mit anderen Worten, während dort die Erkenntnis auf bloß sub¬ jektive und einzelne Eindrücke beschränkt werden sollte, wurde hier die objektive Gültigkeit unseres Wissens nachgewiesen, die sich ganz über den einzelnen Fall und über das einzelne vorstellende Subjekt erhebt — gerade wie sich das Eigentum jenseits der einzelnen Nutz¬ nießung stellt. Es handelt sich hier um eine Anwendung eben der¬ selben Kategorie, durch die wir im ersten Kapitel das Wesen des objektiven Wertes festzustellen suchten. Oberhalb der einzelnen Inhalte unseres Bewußtseins: der Vorstellungen, Willensimpulse, Ge¬ fühle, steht ein Bezirk von Objekten, mit deren Bewußtsein der Ge¬ danke mitschwebt, sie hätten eine dauernde, sachliche, jenseits aller Singularität und Zufälligkeit ihres Vorgestelltwerdens stehende Gül¬ tigkeit. Die beharrende Substanz der Dinge und die gesetzmäßige Ordnung ihrer Schicksale, der beständige Charakter der Menschen und die Normen der Sittlichkeit, die Forderungen des Rechtes und der religiöse Sinn des Weltganzen — alles dies hat eine sozusagen ideelle Existenz und Gültigkeit, die sprachlich nicht anders zu be¬ zeichnen ist als durch die Unabhängigkeit von den einzelnen Vor¬ gängen, in denen jene Substanz und Gesetzlichkeit sich darstellt oder in denen jenen Forderungen und Normen genügt oder nicht ge¬ nügt wird. Wie wir den beharrenden Charakter einer Person von den einzelnen Handlungen unterscheiden, in denen er sich ausprägt oder die ihm auch widersprechen, so besteht etwa der sittliche Imperativ in ganz ungebrochener Würde, ob ihm im Empirischen gehorcht wird oder nicht; wie der geometrische Satz gilt, unabhängig von den einzelnen Figuren, die ihn genau oder ungenau repräsen¬ tieren, so bestehen die Stoffe und Kräfte des Weltganzen, gleichviel welche Teile davon das menschliche Vorstellen abwechselnd für sich herauslöst.

Gewiß muß die Erkenntnistheorie das ewige Naturgesetz von der zeitlichen Summe seiner Verwirklichungen unterscheiden; allein ich sehe nicht ein, was es innerhalb der Praxis des Erkennens noch außer der Bestimmung jeder überhaupt je eintretenden einzelnen Ver¬ wirklichung leisten soll. Gewiß ist der objektive Gegenstand im gleichen Sinn zu unterscheiden von den subjektiven Wahrnehmungen, in denen er sich darstellt; allein seine Bedeutung besteht doch nur darin, jede überhaupt mögliche Wahrnehmung seiner eindeutig zu bestimmen; gewiß steht die sittliche Norm jenseits der einzelnen Handlungen, auf die sie positive oder negative Anwendung findet, aber sie hat doch nur den Sinn, jeder dergleichen Handlung ihren Wert zu bestimmen, und wenn es überhaupt keine Einzelhandlungen gäbe noch geben könnte, mit denen sie sich berührt, so würde ihre reale Bedeutung gleich Null sein. Kurz, wovon die Kategorie jener Substanzen und Werte sich allerdings generell unterscheidet, ist jeder Einzelfall als solcher und die noch so große relative Summe der Einzelfälle; ihre absolute Summe aber ist ihr restloses Äquivalent, sie sind, von ihrem metaphysischen Sinne abgesehen, nur der ab¬ gekürzte Ausdruck für die Totalität der einzelnen Ereignisse, Vor¬ stellungen, Aktionen. Und daran darf man sich nicht durch die Tat¬ sache irre machen lassen, daß allerdings keine empirische Reihe von Einzelheiten — als welche immer imvollständig und relativ ist — die Inhalte jener Kategorien deckt oder erschöpft.

Dies ist mm die Formel, in die der Eigentumsbegriff sich einstellt. Gewiß ist das Eigentum begrifflich und juristisch von den einzelnen Rechten und Nutznießungen an der Sache zu unterscheiden.

Und was jemand mit seinem Eigentum vornehmen wird, läßt sich niemals von vornherein so bestimmen, daß man sagen könnte: diese Summe von Aktion und Genuß decke sich mit seinem Eigentum an der Sache. Allein die Gesamtheit der überhaupt möglichen und je wirklichen Benutzung deckt sich doch damit. So sehr sich die iura in re aliena von dem Eigentum unterscheiden mögen, so ist doch inhaltlich zwischen beiden nur ein gradueller Unterschied: in etwas anderem als einer Summe von Rechten über das Objekt kann kein Eigentum bestehen; selbst ein so einheitlich und geschlossen er¬ scheinender Besitz wie der römische Prinzipat ist rechtshistorisch der Eintritt in eine Reihe auf verschiedene Weise erworbener Ämter, gerade wie, daß der Gutsherr den untertänigen Bauern als »Eigen¬ tum« besaß, doch nur die Summiertheit einzelner, allmählich ange¬ wachsener Rechte über ihn bedeutete. Nur daß das Eigentum nicht eine relative, sondern prinzipiell die absolute Summe der Rechte an der Sache ausdrückt und garantiert. Eben deshalb hat das Eigen¬ tum als Wirklichkeit, wenn auch nicht als begriffliche Abstraktion, die Aktion des Eigentümers zum notwendigen Korrelat. Nur in der ideellen Nachwirkung der Prozesse, die zu ihm führten, und in der ideellen Vorwegnahme künftigen Genießens oder Verwertens besteht der ruhende Besitz; zieht man diese Erscheinungen, die man fälsch¬ lich für nur begleitende anzusehen pflegt, von ihm ab, so bleibt nichts von ihm übrig.

Nun aber sind die wechselnden Arten dieser subjektiven Bewe¬ gung, die Besitz heißt, in irgendeinem Maße von der Eigenart des Objekts abhängig, an dem sie sich vollzieht; das Geld aber ist das¬ jenige Besitzobjekt, bei dem diese Abhängigkeit die geringste ist. Erwerb und Fruktifizierung von Besitzobjekten, die nicht Geld sind, ist von bestimmten Kräften, spezifischen Eigenschaften und Be¬ mühungen abhängig. Daraus ergibt sich aber unmittelbar, daß um¬ gekehrt der eigenartige Besitz auch auf die Qualität und Betätigung des Besitzers Einfluß üben muß. Wer ein Landgut oder eine Fabrik besitzt, soweit er den Betrieb nicht anderen überläßt und ausschlie߬ lich Rentenempfänger ist; wer als zentrales Besitzstück eine Gemälde¬ galerie oder einen Rennstall besitzt, der ist in seinem Sein nicht mehr vollkommen frei; und das bedeutet nicht nur, daß seine Zeit in einem bestimmten Maß und Art beansprucht ist, sondern vor