faßt das genaue personale Einkommen, so daß alles einzelne Objek¬ tive zu einem bloßen Element und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere Anschmiegen der Steuer an die per¬ sönliche Situation eine steigende Freiheit der Person. Denn es ge¬ hört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eigenen Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören läßt. Gerade das objek¬ tivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Ein¬ kommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muß, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie, streng genommen, nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozeß, den wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen beobachteten.
Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahrhundert schon beim ersten Auf dämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum bei den verschiedenen Ständen verschieden ansetzte: auch hier also die Tendenz, daß die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen anschmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse. Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der indi¬ viduellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie nega¬ tive Instanzen, daß mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen an dieselbe den anderen, der Totali¬ tät des wirtschaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit läßt.
Daß überhaupt durch die Steuern das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wesentlich geldwirtschaftlich bestimmt wird, gehört einer Korrelation an, die für die jetzige Zusammenfassung wichtig und auf dem folgenden Wege darstellbar ist. Wenn die Stände sich in der Hauptsache nach ihrem Geldeinkommen scheiden, so ist eine mit den Ständen als ganzen rechnende Politik sehr eingeschränkt, weil die allerverschiedensten sachlichen Interessen doch mit dem gleichen Geldeinkommen verbunden sind, und deshalb jede im Inter- 22 Simmel. Philosophie des Geldes.
esse eines Standes ergriffene Maßregel zugleich innerhalb desselben unvermeidlich vielerlei Interessen verletzt. So kann es z. B. eine einheitliche Mittelstandspolitik gar nicht geben, wenn man unter Mittelstand die Einkommensstufen etwa von 1200 — 3000 Mk. ver¬ steht. Denn die darunter begriffenen Kaufleute, Arbeiter, Bauern, Handwerker, Angestellten, Rentiers, Beamten — haben fast in bezug auf keinen einzigen Punkt der Gesetzgebung parallele Interessen.
Die Fragen der Zollpolitik, des Arbeiterschutzes, des Koalitions¬ rechtes, der Begünstigung von Groß- oder Kleinhandel, der Ge¬ werbeordnung, bis zu denen des Unterstützungswohnsitzes und der Sonntagsheiligung werden innerhalb dieses Komplexes auf das ent¬ gegengesetzteste beantwortet werden. Ebenso liegen die Dinge zwischen Großindustrie und Großgrundbesitz, die ihrem Einkommen nach demselben Stande, ihren politischen Bedürfnissen nach oft in völlig geteilte Lager gehören. So verlieren die Verschmelzungen zu je einem Stande, nach dem formalen Kriterium des Geldeinkommens vollbracht, überhaupt an praktisch-politischer Bedeutung. Dadurch aber wird der Staat mehr auf Maßregeln hingewiesen, die für die Ge¬ samtheit und Mannigfaltigkeit der Interessen passend sind. Diese Entwicklung mag von unzähligen Gegenkräften abgelenkt und über¬ deckt werden im Prinzip hat die Verdrängung der Gruppierung nach Beruf und Geburt durch die nach Einkommensquanten zur Folge, daß die quantitativ nicht ausdrückbaren Interessenqualitäten die äußere Bedeutung der Standeskomplexe zerstören und die Poli¬ tik insoweit auf eine objektive Höhe, jenseits jener Klassifizierungen überhaupt, hinweisen. Dies gehört nun einer ganz typischen Korre¬ lation an: zwischen der vollkommensten Objektivität und der voll¬ kommensten Berücksichtigung des Subjektiven — die sich an der dargelegten Entwicklung der Steuer offenbart hatte.
Ich zeige nun weiter, wie das Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser Korrelation auch weiterhin in sozialen Grund¬ verhältnissen gewährt. Ich hatte mehrfach die mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen gerechten, d. h. sach¬ lich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit von Geldwert und Sachwert bestehenden Preis zusprach und denselben gegen Er¬ höhungen wie Herabdrückungen gesetzlich festzulegen suchte. Was dabei herauskam, mußte doch im schlechten Sinne subjektiv sein: willkürliche, unzulängliche, die momentane Konstellation zu Fesseln künftiger Bewegung festschmiedende Wertsetzungen. Statt durch so unmittelbare Gleichsetzung näherte man sich vielmehr der inhalt¬ lich gerechten Angemessenheit der Preise erst, als man die Gesamt -läge der Wirtschaft, die mannigfaltigen Kräfte von Angebot und Nachfrage, die fluktuierende Produktivität der Menschen und der Dinge als Bestimmungsgründe der Preise anerkannte. Obgleich dies nun eine die Individuen bindende Festlegung der Preise ausschloß und die Berechnung der immerfort wechselnden Situation den Ein¬ zelnen überlassen mußte, so wurde doch hiermit die Preisgestaltung durch viel mehr tatsächlich wirksame Momente bestimmt und war seitdem eine objektiv angemessenere und gerechtere. Diese Ent¬ wicklung läßt sich nun noch vervollkommnet denken. Ein weiter¬ gehendes Gerechtigkeitsideal würde die Preise gestalten, wenn nicht nur die Komplikationen und Wandlungen der überindividuellen Mo¬ mente, sondern auch die persönliche Vermögenslage des Konsu¬ menten ihre Höhe mitbestimmten. Die Verhältnisse der Individuen sind doch auch objektive Tatsachen, die für den einzelnen Kaufvoll¬ zug sehr bedeutsam sind, aber jetzt in der Preisgestaltung prinzipiell gar nicht zum Ausdruck kommen. Daß man es dennoch gelegent¬ lich beobachten kann, nimmt der Idee ihre erste Paradoxität. Unter den Erscheinungen, die ich früher als das Superadditum des Reich¬ tums zusammenfaßte, begegnete es uns in einer freilich sehr outrierten Weise: der Arme bezahlte die gleiche Ware teurer als der Reiche.
Allein vielfach liegt es doch auch umgekehrt: oft versteht der Un¬ bemittelte allerdings seine Bedürfnisse billiger und doch nicht schlechter zu befriedigen als jener. Mit einer gewissen Betonung tritt die Preisregulierung nach den Verhältnissen des Konsumenten bei dem Ärztehonorar auf; es ist innerhalb bestimmter Grenzen legi¬ tim, daß der Patient den Arzt »nach seinen Verhältnissen« bezahlt. Dies ist freilich dadurch besonders gerechtfertigt, daß der Kranke sich in einer Zwangslage befindet; er muß den Arzt haben und dieser muß sich deshalb von vornherein auf ungleiche Entgelte für gleiche Leistungen einrichten. In solcher Zwangslage aber befindet sich auch der Bürger dem Staate gegenüber, dessen Dienste er nicht entbehren, ja selbst, wenn er wollte, nicht abweisen kann. Deshalb ist es in der Ordnung, daß der Staat von dem Armen ein geringeres Entgelt für seine Dienste, geringere Steuern nimmt, und zwar nicht nur, weil er dem Reicheren größeren Nutzen gewährt als diesem.
Diese äußerliche Objektivität in der Ausgleichung von Dienst und Gegendienst ist längst als unzutreffend erkannt und an ihre Stelle das Prinzip der Leistungsfähigkeit getreten. Die neue Gleichung ist nicht weniger objektiv als die alte, nur daß sie die personalen Ver¬ hältnisse als ihre Elemente in sich aufgenommen hat; ja, sie hat eine viel angemessenere Objektivität, weil das Ausschalten der wirtschaft¬ lichen Gesamtlage des Individuums aus der Preisgestaltung — ins¬ besondere wo es sich um Unentbehrlichkeiten handelt — dieser letzteren etwas Willkürliches und die Sachlage nicht genau Treffen¬ des verleiht. In dieser Richtung liegt auch schon die Honorierung des Rechtsanwalts nach der Höhe des Streitobjekts. Wer um 20 Mark prozessieren muß, darf von dem Rechtsanwalt dieselbe Bemühung für wenige Mark verlangen, wie wer in der Lage ist, Prozesse um das Tausendfache zu führen. So wird auch der Rechtsanwalt »nach den Verhältnissen« bezahlt, wenn dieselben sich auch an etwas Ob¬ jektiverem äußern, wie gegenüber dem Arzte. Dies Prinzip liegt nun weiteren Vorschlägen zugrunde: so dem noch später zu behandeln¬ den, daß das Gesetz Geldstrafen nicht nach absoluten Höhen, son¬ dern nach Einkommensquoten fixiere; oder daß die Höhe des Streit¬ objekts, von der an die Anrufung der höchsten Gerichtsinstanz zu¬ lässig ist, nicht mehr, wie bisher, eine absolute Summe, sondern ein bestimmter Teil vom Jahreseinkommen des Beschwerdeführers sei. Ja, man hat neuerdings das System der ungleichen, den Kaufmitteln der Konsumenten entsprechenden Preise zum Allheilmittel der Sozial¬ politik erklärt, das die Vorteile des Sozialismus ohne seine Nach¬ teile gewähren würde. Hier interessiert uns nicht die Richtigkeit, sondern nur die Tatsache dieses Vorschlags, der einen eigenartigen Abschluß der wirtschaftlichen Verkehrsentwicklung markiert. Mit rein subjektiv-personalen Besitzwechseln sahen wir diese beginnen: mit dem Geschenk und dem Raub. Der Tausch, der statt der Men¬ schen die Dinge untereinander in Relation setzt, schafft damit die Stufe der Objektivität. Diese ist zunächst eine formalistisch-starre, indem sie entweder durch feststehende naturalistische Tauschquanten oder gesetzliche Preistaxen verwirklicht und so bei aller objektiven Form doch inhaltlich ganz subjektiv -zufällig ist. Der freiere Handels¬ verkehr der Neuzeit erweiterte diese Sachlichkeit, indem er alle variabeln und der zufälligen Sachlage entspringenden Momente in die Preisbestimmung aufnahm: die Objektivität des Verkehrs wurde elastischer und dadurch ausgreifender. Jener Vorschlag endlich sucht auch noch die individuellsten Momente zu objektivieren: die wirt¬ schaftliche Lage des einzelnen Käufers soll den Preis des Gegen¬ standes modifizieren können, dessen er bedarf. Das wäre das Gegen¬ stück oder wenigstens die Ergänzung zur Kostentheorie; diese be¬ hauptet: der Preis hängt von den Bedingungen der Produktion ab; jene: er soll von den Bedingungen der Konsumtion abhängen oder wenigstens diesen gemäß variiert werden. Blieben bei einem Zu¬ stand der letzteren Art die Interessen des Produzenten gewahrt — was logisch nicht ausgeschlossen, wenn auch utopisch ist —, so würde nun wirklich der Preis bei jedem Kauf alle individuellen Verhält - nisse, die ihm zugrunde liegen, adäquat ausdrücken; alles Subjektive wäre zu einem objektiv -legalen Moment der Preisgestaltung ge¬ worden. Diese Entwicklung ginge etwa der eines philosophischen Weltbildes parallel, das alle ursprünglichen objektiven Gegeben¬ heiten als subjektive Gebilde erkennte: aber eben durch diese abso¬ lute Zurückführung auf das Ich verliehe es ihnen erst die Einheit, Zusammenhang, Greifbarkeit, die den eigentlichen Sinn und Wert dessen, was wir die Objektivität nennen, ausmacht. Wie hier das Subjekt über seinen Gegensatz zum Objekt hinaus wäre, weil es dieses völlig in sich aufgenommen und aufgehoben hat, so ist er in jenem Falle dadurch überwunden, daß das objektive Verhalten alles Sub¬ jektive in sich eingezogen hat, ohne einen Rückstand zu lassen, an dem der Gegensatz noch weiter leben könnte.
Für unseren Zusammenhang handelt es sich darum, daß diese Idealbildung und die fragmentarischen Annäherungen der Wirklich¬ keit an sie durch den Geldbegriff ermöglicht werden. Die Gesamt¬ heit der wirtschaftlichen Situationsmomente wird erst dann restlos für die Preisbestimmung verwendet werden können, wenn für sie alle ein gleichmäßiger Wertausdruck besteht. Erst die Reduktion auf einen gemeinsamen Nenner stiftet die Einheit zwischen allen Ele¬ menten der individuellen Lagen, die ihre Zusammenwirksamkeit, nach gerechten Maßen, zu der Bestimmung der Preise gestattet. Es ist die großartige Leistung des Geldes, durch die Nivellierung des Mannigfaltigsten gerade jeder individuellen Komplikation die an¬ gemessenste Ausprägung und Wirksamkeit zu ermöglichen — als müßten alle spezifischen Formen erst in das allen gemeinsame Ur¬ element zurückgebildet werden, um die völlige Freiheit zu indivi¬ dueller Neugestaltung zu gewähren; diese Leistung ist die Voraus¬ setzung für einen Entwicklungsgang, der aus den Preisen der Dinge alles Starre, die Einzelsituation Vergewaltigende hinwegläutern will und dies mit einer gewissen Vehemenz in dem Sozialprinzip der un¬ gleichen Preise ausdrückt — die aber im Verhältnis zu der Lage der Konsumenten gerade relative Gleichheit haben und damit die sub¬ jektiven Bedingungen, durch die Totalität ihres Einbezogenseins, nach einem Prinzip von völliger Objektivität formen. Alle Objektivi¬ tät beginnt für das Bewußtsein mit dem unbedingten Gegensatz gegen das Subjekt, die Unterscheidung kann gar nicht scharf genug sein, um das Objekt aus seiner naiven oder verworrenen Einheit mit dem Subjekt zu erlösen; die höhere Entwicklungsstufe des Geistes zeitigt dann erst wieder den umfassenden Begriff der Objektivität, der das Subjekt in sich einbezieht; er braucht diesen Gegensatz in seiner Unmittelbarkeit nicht mehr, um in sich fest und eindeutig zu sein, sondern macht im Gegenteil das Subjekt selbst zum Bestandteil eines objektiven Bildes der Welt oder eines ihrer Aspekte.
Die frühere Formulierung, in die auch diese Entwicklung ein¬ zustellen ist: daß das Geld Haben und Sein gegeneinander verselb¬ ständigt läßt das Geld doch nur einen Prozeß am entschiedensten ausdrücken und vergleichsweise abschließen, der sich schon auf andern Stufen des geschichtlichen Lebens vollzieht. Solange die Gentilverfassung bestand, war ohne weiteres eine unerschütterte Ver¬ bindung des Einzelnen mit dem Grund und Boden gegeben. Denn die Gens war einerseits die Obereigentümerin des Bodens und schmolz andrerseits den Einzelnen völlig in ihre Interessen ein; sie bildete so das Band, das sein Sein mit seinem Haben, das allerdings noch kein individualistisches war, verband. Die darauf folgende Verwand¬ lung des Bodens in Privateigentum, so sehr sie gerade Person und Besitz zu verbinden schien, löste dennoch jenen prinzipiellen Zu¬ sammenhang zwischen ihnen, indem nun jede beliebige Aktion mit dem Besitz möglich wurde. Die eindringende Geldwirtschaft hat zu¬ erst in den mittelalterlichen Städten bewirkt, daß man den Boden belasten, Renten auf ihn aufnehmen konnte, ohne daß die Person des Besitzers dadurch betroffen und in ihrer sozialen Stellung herab¬ gesetzt worden wäre. Die Geldwirtschaft trieb den Boden und den Eigentümer als Person so weit auseinander, daß eine Beschränkung des vollen Eigen, wie sie in der Hypothek lag, nicht mehr wie früher als eine Deteriorierung des Eigentümers empfunden wurde. Die Hypothezierung und der Verkauf erscheinen nur als die äußersten und allerdings erst durch das Geld möglichen Folgen jener Trennung zwischen der Person und dem Grund und Boden; begonnen aber hatte dieser Prozeß schon vor dem Gelde und mit dem Augenblick, als die Gentilverfassung sich löste. Ähnlich liegt es mit der späteren Entwicklung, die die patriarchalische Verfassung in den Rechtsstaat mit Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz überführte. Auch sie bedeutet eine Lösung des Seins vom Haben und des Habens vom Sein: die Stellung wird nicht mehr durch den Landbesitz bestimmt, der Besitz andrerseits nicht mehr durch die Zugehörigkeit zu der adligen Klasse. Eine ganze Anzahl von gesellschaftlichen Bewe¬ gungen drängt auf dieses Resultat: die Schwächung des Adels durch den quantitativen Zuwachs der unteren Stände, die Arbeitsteilung in diesen, die einerseits eine Art Aristokratie unter ihnen erzeugt, andrer¬ seits sie dem Landadel unentbehrlicher macht, die größere Be¬ wegungsfreiheit der nicht an den Grundbesitz gebundenen Stände usw.
All diese Kräfte mußten z. B. am Ende des »griechischen Mittelalters« wirksam werden, als zudem Seehandel und Kolonialbewegung sich entwickelt und Athen seit dem 7. Jahrhundert die wirtschaftliche Oberhand gewinnt; indem nun die Geldwirtschaft hinzukommt, voll¬ endet sie nur diesen Prozeß; der Grundbesitzer bedarf nun gleich¬ falls des Geldes, um mit den reichen Emporkömmlingen in einer Reihe zu bleiben, das Geld, als Hypothek, als Erlös der Produkte oder gar des Landes selbst schiebt sich zwischen ihn und seinen Be¬ sitz, und indem es ihn so von der qualitativen Bestimmtheit dieses un¬ abhängiger macht, eben damit auch dem Besitz seine personale Färbung nimmt, bewirkt es zugleich eine wachsende Gleichberechti¬ gung zwischen ihm und den andern Ständen. Das Prinzip des gleichen Rechtes für alle, wie es in den griechischen Demokratien schlie߬ lich herrschend wurde, spricht so die Lösung jener besonderen Be¬ stimmtheit aus, die sonst vom Haben auf das Sein und umgekehrt ausstrahlte; aber auch hier stellt sich die Geldwirtschaft nur dar als der mächtigste, gleichsam als der bewußteste Faktor und Ausdruck einer auf viel breiterer Basis angelegten Bewegung. Und in den germanischen Verhältnissen sehen wir für die älteste Zeit, daß der Landbesitz nicht ein unabhängiges Objekt betraf, sondern die Folge der persönlichen Zugehörigkeit des Einzelnen zu seiner Mark¬ gemeinde war. Das Land war nicht an und für sich ein derart quali¬ fiziertes Objekt, daß mit seinem Besitz sich nun das Individuum seine Bedeutungen und Folgen angeeignet hätte: sondern weil die Persönlichkeit diese bestimmte Bedeutung hatte, wurde ein be¬ stimmter Landbesitz an sie geknüpft. Diese personale Bindung aber war schon im 10. Jahrhundert verschwunden, und an ihre Stelle war eine Selbständigkeit des Grundes und Bodens getreten, die man fast als eine Personifikation desselben bezeichnen könnte. Damit war die Tendenz eingeleitet, ihn zu zerschlagen und in alle Ruhelosigkeit des wirtschaftlichen Lebens hineinzuziehen; und als diese Tendenz schließlich ihre Grenze an der von seinem Wesen untrennbaren Stabilität fand, trat das Geld, das der Persönlichkeit fremdeste Wirtschaftsobjekt, an seine Stelle. Aber es war doch eben nur die geeignetste Substanz für den restlosen Ausdruck jener Trennung zwischen Sein und Haben, die sich schon vorher an den Verhältnissen des Bodenbesitzes auszuprägen begonnen hatte. Endlich zeigt das 13. Jahrhundert dieselbe Erscheinung von der andern Seite her und am andern Ende der sozialen Leiter. Diese Zeit hat die bäuerliche Freiheit auf einen sehr hohen Stand gehoben, wesentlich im deutschen Osten, dessen Kolonisation mit freien Bauern geschah, und zwar in engem Zusammenhänge mit der damals relativ hoch ausgebildeten Geldwirtschaft. Nach kurzer Zeit indessen erfolgte ein Umschwung: die Grundherrschaft breitete sich aus, insbesondere im Osten der Elbe, und strebte mit Erfolg dahin, den Bauer an die Scholle zu binden; zugleich aber wurden die geldwirtschaftlichen wieder durch naturalwirtschaftliche Verhältnisse verdrängt. Die Fesselung des Bauern an seine ökonomische Stellung, seines Seins an sein Haben, geht hier dem Sinken der Geldwirtschaft parallel. Und wenn dies letztere Phänomen auch als Ursache des ersteren angesprochen worden ist, so ist es doch sicher nur die hervorstechendste des ganzen Komplexes von Ursachen, die damals zur Bildung der Grundherr¬ schaften führten. Wenn das Geld an und für sich, als Besitzobjekt betrachtet, gleichsam durch eine Isolierschicht vom Sein des Be¬ sitzenden getrennt ist, so stellt es in der historischen Beziehung zwischen Haben und Sein das entschiedenste und entscheidendste, ich möchte sagen symptomatischste unter den Momenten dar, die den weltgeschichtlichen Wechsel zwischen Kontraktion und Lockerung jener Beziehung veranlassen. — Wenn also Freiheit den Sinn hat, Sein und Haben voneinander unabhängig zu machen, und wenn der Geldbesitz die Bestimmtheit des einen durch das andere am entschiedensten lockert und durch -bncht — so steht dem ein anderer und positiverer Begriff der Freiheit gegenüber, der das Sein und das Haben auf einer anderen Stufe wiederum enger verbindet, darum aber nicht weniger am Geld seine energischste Verwirklichung findet. Ich knüpfe an die obige Be¬ stimmung an, daß der Besitz nicht, wie es oberflächlich scheint, ein passives Aufnehmen von Objekten ist, sondern ein Tun an und mit en. Nichts anderes kann der Besitz, auch der umfassendste und unbeschrankteste, mit den Dingen tun, als den Willen des Ich an ihnen ausprägen: denn das eben heißt eine Sache besitzen, daß sie meinem Willen keinen Widerstand entgegensetzt, daß er sich ihr gegenüber durchsetzen kann: und wenn ich von einem Menschen sage, •if j „lhn >)besitze<<> so bedeutet dies, daß er meinem Willen nach¬ gibt, daß natürliche Harmonie oder suggestive Vergewaltigung mein bern und Wollen sich gleichsam an ihm fortsetzen lassen. Wie mein Körper deshalb mein ist und in höherem Maße »mein« als jedes andere Objekt, weil er unmittelbarer und vollständiger als jedes andere meinen psychischen Impulsen gehorcht, und diese sich relativ vollständig in ihm ausdrücken: so ist jedes Ding in demselben Maße mein, in dem dies von ihm gilt. Daß man mit einer Sache »machen kann, was man will«, das ist nicht erst eine Folge des Besitzens, son¬ dern das eben heißt es, sie zu besitzen. So wird das Ich von seinem gesamten »Besitz« wie von einem Bereich umgeben, in dem seine Tendenzen und Charakterzüge sichtbare Wirklichkeit gewinnen, er bildet eine Erweiterung des Ich, das nur das Zentrum ist, von dem aus Fulgurationen in die Dinge hineingehen; und die Dinge sind eben mein, wenn sie sich dem Recht und der Kraft meines Ich er¬ geben, sie nach seinem Willen zu gestalten. Diese enge Beziehung zum Ich, die den Besitz gleichsam als dessen Sphäre und Ausdruck erscheinen läßt, knüpft sich keineswegs nur an ihn, soweit er dauert und behalten wird. Es stimmt vielmehr mit unserer Vorstellung vom Besitz als einer Summe von Aktionen durchaus überein, daß gerade das Fortgeben von Werten, sei es im Tausch, sei es als Geschenk, eine gewisse Steigerung des Persönlichkeitsgefühls mit sich führen kann — den Reiz, der mit der Selbstentäußerung, Selbstopferung verbunden ist und der auf dem Umwege über eine Verminderung eine Erhöhung des Selbst bedeutet. Oft empfindet man erst im Fort¬ geben den Besitz, ganz wie man ein Körperelement am energischsten im Moment der Exstirpation fühlt. Der Reiz des Habens spitzt sich im Augenblick des Fortgebens so stark zu — schmerzlich oder ge¬ nießend — wie es ohne diesen Preis nie stattfindet. Dieser Augen¬ blick ist — genau wie der des Gewinnens — ein eminent »frucht¬ barer Moment«, das Können der Persönlichkeit, das der Besitz darstellt, erscheint in dieser äußersten Verfügung über ihn am fühl¬ barsten aufgegipfelt — wie es mit einer gewissen Modifikation auch in der Wollust des Zerstörens geschieht. Wenn deshalb von den arabischen Beduinen berichtet wird, daß bei ihnen Betteln, Schenken und Plündern Wechselbegriffe und notwendig zusammenhängende Handlungen sind, so beweist dies, insbesondere in Anbetracht des stark individualistischen Charakters jener Stämme, wie alle diese verschiedenen Aktionen mit dem Besitz doch nur, mit verschiedenen Vorzeichen und nach verschiedenen Richtungen hin, einen und den¬ selben Sinn und Grundwert aller Besitzobjekte aussprechen: daß die Persönlichkeit sich in ihnen auslebt, ausprägt, ausbreitet. So ist das Entscheidende für das Verständnis des Besitzes, daß die scharfe Grenzsetzung zwischen ihm und dem Ich, zwischen dem Inneren und dem Äußeren als eine ganz oberflächliche erkannt und für eine tiefere Betrachtung verflüssigt werde. Einerseits liegt die ganze Bedeutung des Besitzes darin, gewisse Gefühle und Impulse in der Seele aus¬ zulösen, andrerseits erstreckt sich die Sphäre des Ich über diese »äußeren« Objekte und in sie hinein, wie sich in der Bewegung des Violinbogens oder des Pinsels doch der Vorgang in der Seele des Geigers oder des Malers kontinuierlich fortsetzt. Wie jedes äußere Objekt als Besitz sinnlos wäre, wenn es nicht zu einem psychischen Wert würde, so würde das Ich gleichsam ausdehnungslos in einen Punkt zusammenfallen, wenn es nicht äußere Objekte um sich herum hätte, die seine Tendenzen, Kraft und individuelle Art an sich aus¬ prägen lassen, weil sie ihm gehorchen, d. h. gehören. Es ist mir auch deshalb wahrscheinlich, daß die Entwicklung des Privateigen¬ tums nicht gerade die Arbeitsprodukte als solche am ehesten und intensivsten ergriffen habe, sondern die Arbeitswerkzeuge, ein¬ schließlich der Waffen. Denn gerade die Werkzeuge funktionieren am unmittelbarsten als Verlängerungen der Körperglieder, erst an ihrem Endpunkt pflegt der Widerstand der Dinge gegen unsere Impulse empfunden zu werden; so ist das Aktivitätsmoment an ihrem Besitze größer als an anderweitigem und sie werden deshalb nächst dem Körper am gründlichsten in das Ich einbezogen. Diese Deutung des Besitzes erst zeigt auf den Weg, auf dem die Weltanschauung des Idealismus und der Freiheit ihre Ergänzung durch ihr Gegen¬ bild findet: die Dinge müssen in das Ich, aber auch das Ich in die Dinge eingehen.
Man könnte sagen, das Erwerben von Besitz sei gleichsam ein Wachstum der Persönlichkeit über das Maß des Individuums hin¬ aus — wie man die Zeugung als ein solches Wachstum bezeichnet hat. In diesem wie in jenem Falle dehnt sich die individuelle Sphäre über die Grenze hinaus, die sie ursprünglich bezeichnete, das Ich setzt sich jenseits seines unmittelbaren Umfanges fort und erstreckt sich in ein Außer-Sich, das dennoch im weiteren Sinne »sein« ist.
Bei einigen malaiischen Stämmen gehören dem Vater nur diejenigen Kinder, welche nach Bezahlung des Brautpreises geboren werden, während die vorher - aber zweifeüos in derselben Ehe — geborenen ^er ^m^*e der Mutter gehören. Der Grund dieser Bestimmung ist natürlich der rein äußerliche: daß die Kinder Wertgegenstände dar¬ stellen, die man durch die Verheiratung der Tochter an den Mann fortgibt, an die man sich aber hält, bis der Preis für die Mutter selbst bezahlt ist. Dennoch offenbart sie jene tief gelegene Beziehung zwischen dem Besitz und der Proliferation. Der Mann hat gleich¬ sam die Wahl, ob er seine Machtsphäre durch den Besitz seiner Kinder oder durch Einbehalten der schuldigen Vermögensstücke er¬ weitern will. In den Veden heißt es über die frühesten brahmanischen Mönche: »Sie lassen davon ab, nach Söhnen zu trachten und nach Habe zu trachten. Denn was das Trachten nach Söhnen ist, das ist auch das Trachten nach Habe. Trachten ist das eine wie das andere.« Dies will freilich an sich noch nicht die Identität beider Bestrebungen ihrem Inhalte nach aussagen: aber das Be¬ zeichnende ist doch, daß gerade sie als Beispiele gewählt sind, um die Identität alles Strebens zu beweisen. In der Erzeugung' von Seinesgleichen setzt sich das Ich ebenso über seine ursprüngliche Beschränkung auf sich selbst fort, wie wenn es, in der Verfügung über Besitz, diesem die Form seines Willens einprägt. Dieser Be¬ griff des Besitzes als einer bloßen Erweiterung der Persönlichkeit erfährt keine Widerlegung, sondern gerade eine tiefere Bestätigung durch die Fälle, in denen das Persönlichkeitsgefühl gleichsam den Zentralpunkt des Ich verlassen und sich auf jene umgebenden Schichten, den Besitz, übertragen hat — gerade wie die Deutung der Proliferation und Familienbildung als Expansion des Ich da¬ durch nicht gestört wird, daß die direkten Ichinteressen schließlich hinter die Interessen der Kinder zurücktreten können. Im mittel¬ alterlichen England galt es als das Zeichen unfreier Stellung, wenn man nicht ohne die Einwilligung des Lords eine Tochter verheiraten und einen Ochsen verkaufen durfte. Ja, wer dazu ohne weiteres be¬ rechtigt war, wurde sogar oft als frei angesehen, auch wenn er per¬ sönliche Frohndienste zu leisten hatte. Daß das Ichgefühl so seine unmittelbaren Grenzen überschritten und sich in Objekten, die es doch nur mittelbar berühren, angesiedelt hat, beweist gerade, wie sehr der Besitz als solcher nichts anderes bedeutet, als daß die Per¬ sönlichkeit sich in jene hinein erstreckt und in der Herrschaft über sie ihre Ausdehnungssphäre gewinnt. Daher die eigentümliche Er¬ scheinung, daß gelegentlich gerade die Totalität des Habens als Äquivalent der Totalität des Seins erscheint. Im mittelalterlichen Frankreich gab es eine bestimmte Klasse von