ständische oder zunftartige Verfassung der Gesellschaft, die ein organisches Verweben der Persönlichkeit mit ihrem ökonomischen Sein und Haben bedingt — dies alles sind Zu¬ stande von Undifferenziertheit zwischen Besitz und Person; ihre öko¬ nomischen Inhalte oder Funktionen und diejenigen, welche das Ich im engeren Sinne ausmachen, stehen in sehr unmittelbarer gegen¬ seitiger Bedingtheit. Ersichtlich wirkt diese Gefühlsweise, wenn in primitiven Zeiten dem Toten seine eigentlich persönlichen Besitz¬ stucke ins Grab mitgegeben werden — nicht weniger aber, wenn der angelsächsische König, während dieser Usus besteht, doch beim Tod des Dienstmannes das Anspruchsrecht auf dessen Rüstung hat; denn diese bleibt dem König als Rudiment und Ersatz der Persönlichkeit die mit ihr verbunden war. Ganz allgemein: wie das Denken des primitiven Menschen keine gesonderten Kategorien für die bloß sub¬ jektive Einbildung und die objektiv wahre Vorstellung besitzt, so unterscheidet seine Praxis auch nicht klar zwischen der eigenen Ge¬ setzmäßigkeit der Dinge (wo er diese anerkennt, nimmt sie leicht wieder die personifizierende Gestalt eines göttlichen Prinzips an) und der nach innen konzentrierten, von dem Äußeren unabhängigen Per¬ sönlichkeit. Die Entwicklung über dieses Stadium hinaus besteht nun in der Sonderung jener Elemente. Alle höhere wirtschaftliche Technik beruht auf einer Verselbständigung der ökonomischen Prozesse: sie werden von der Unmittelbarkeit der personalen Interessen gelöst, sie funktionieren, als ob sie Selbstzwecke wären, ihr mechanischer Ab¬ lauf wird immer weniger von den Unregelmäßigkeiten und Unberechenbarkeiten des personalen Elementes gekreuzt. Und auf der andern Seite differenziert sich eben dieses zu wachsender Selbständig - keit, das Individuum erhält eine Ausbildungsfähigkeit, die zwar nicht von seiner ökonomischen Lage überhaupt, wohl aber von den apriori¬ schen Bestimmtheiten derselben immer unabhängiger wird. Bei dieser sondernden Entwicklung der objektiven und der subjektiven Momente der Lebenspraxis bleibt natürlich die oben bezeichnete Tat¬ sache unbewußt, daß im letzten Grunde und absolut genommen, die Gesamtheit dieser Praxis doch nur menschlich-subjektiver Natur ist: die Einrichtung einer Maschine oder einer Fabrik, so sehr sie den Gesetzen der Sache gemäß ist, wird doch schließlich auch von den persönlichen Zwecken, von der subjektiven Denkfähigkeit des Men¬ schen umfaßt. Aber dieser allgemeine und absolute Charakter hat sich im relativen Sinne auf eines der Elemente konzentriert, in die das Ganze des Gebietes auseinandergegangen ist.
Wenn wir die Rolle des Geldes in diesem Differenzierungsprozeß untersuchen, so fällt zunächst auf, daß derselbe sich an die räumliche Entfernung zwischen dem Subjekt und seinem Besitz knüpft. Der Aktieninhaber, der mit der Geschäftsführung der Gesellschaft absolut nithts zu tun hat; der Staatsgläubiger, der das ihm verschuldete Land nie betreten hat; der Großgrundbesitzer, der seine Ländereien in Pacht ausgetan hat — sie alle überlassen ihre Besitzquanten einem rein technischen Betriebe, dessen Früchte sie allerdings ernten, mit dem an und für sich sie aber gar nichts zu schaffen haben. Und das eben ist ausschließlich durch das Geld möglich. Erst wenn der Er¬ trag des Betriebes eine Form annimmt, in der er ohne weiteres an jeden Punkt übertragbar ist, gewährt er, durch die Entfernung zwischen Besitz und Besitzer, beiden jenes hohe Maß von Unab¬ hängigkeit, sozusagen von Eigenbewegung: dem einen die Möglich¬ keit, ausschließlich nach den inneren Anforderungen der Sache be¬ trieben zu werden, dem anderen die Möglichkeit, sein Leben ohne Rücksicht auf die spezifischen Anforderungen seines Besitzes ein¬ zurichten. Die Femwirkung des Geldes gestattet dem Besitz und dem Besitzer so weit auseinanderzutreten, daß jedes seinen eigenen Gesetzen ganz anders folgen kann, als da der Besitz noch in unmittel¬ barer Wechselwirkung mit der Person stand, jedes ökonomische Engagement zugleich ein persönliches war, jede Wendung in der persönlichen Direktive oder Stellung zugleich eine solche innerhalb der ökonomischen Interessen bedeutete. So äußert sich, wie schon angeführt, die Solidarität zwischen Person und Besitz bei sehr vielen Naturvölkern aller Erdteile darin, daß der letztere, soweit er ganz individuell, erobert oder erarbeitet ist, mit dem Besitzenden ins Grab geht. Es liegt auf der Hand, wie sehr hierdurch auch die objektive Kultur hintangehalten wird, deren Fortschritt gerade auf dem Weiterbauen auf ererbten Produkten ruht. Erst durch die Vererbung erstreckt sich der Besitz über die Grenze des Individuums hinaus und beginnt, eine sachliche und für sich entwickelbare Existenz zu führen. Für jenes personale, dem Eigener gleichsam angewachsene Wesen des Besitzes ist es bezeichnend, daß im frühgermanischen Recht jede Schenkung im Falle der Undankbarkeit des Beschenkten und in einigen anderen Fällen widerruf bar war. Weniges zeigt so scharf den ganz personalen Charakter jener frühen Besitzformen: eine rem individuell -ethische Beziehung zwischen Schenker und Be¬ schenktem hat eine unmittelbare rechtlich -ökonomische Folge. Schon äußerlich widerstrebt die Geldwirtschaft der hiermit ausgedrückten Empfindungsweise; das naturale Geschenk kann wirklich in natura zurückgegeben werden, das Geldgeschenk aber, nach ganz kurzer Zeit, nicht mehr als »dasselbe«, sondern nur dem gleichen Werte nach. Damit ist die Beziehung geschwächt oder vernichtet, die für das Gefühl noch zwischen dem naturalen Geschenk und seinem Geber fortbestehen und die Rückforderbarkeit begründen mochte; die Geld¬ form des Geschenks entfernt und entfremdet es ihm sehr viel defini¬ tiver. Wegen dieses Auseinandertreibens von Sache und Person sind auch Zeitalter der ausgebildetsten und ganz objektiv gewordenen Technik zugleich solche der individualisiertesten und subjektivsten Persönlichkeiten: der Beginn der römischen Kaiserzeit und die letzten 1 00—150 Jahre sind beides Zeiten intensivster Geldwirtschaft. Der technisch verfeinerte Charakter der Rechtsbegriffe stellt sich gleicherst als Korrelat jenes abstrakten Individualismus her, der mit der Geldwirtschaft Hand in Hand geht. Bevor, zugleich mit dieser, das römische Recht in Deutschland rezipiert wurde, kannte das deutsche Recht keine Stellvertretung in Rechtssachen, nicht die Institution der juristischen Person, nicht das Eigentum als Gegen¬ stand freier individueller Wiükür, sondern nur als Träger von Rechten und Pflichten. Ein mit solchen Begriffen arbeitendes Recht ist nicht mehr möglich, wo das Individuum sich von der Verschmelzung mit besonderen Bestimmtheiten des Besitzes, der sozialen Position, der materialen Inhalte des Seins gelöst hat und jenes völlig freie und auf sich gestellte, aber von allen speziellen Daseinstendenzen begrifflich geschiedene Wesen geworden ist, das allein in die Geldwirtschaft hin¬ eingehört und so jene Lebensinteressen, als rein sachlich gewordene, der logisch-abstrakten römischen Rechtstechnik überlassen kann. Das Verhältnis zwischen dem Grund und Boden und dem Besitzer hat in Deutschland die Stadien durchgemacht, daß zuerst der Grundbesitz aus der personalen Stellung in der Gemeinde geflossen war, und dann umgekehrt die Person durch ihren Besitz bestimmt war, bis schließlieh die Verselbständigung des Grundbesitzes einen ganz anderen Sinn annimmt, einen solchen, in dem sie gleichsam am anderen Ende die Persönlichkeit als völlig selbständige hervortreten läßt. In der Urzeit hatte die Personalität die dinglichen Beziehungen überdeckt und verschlungen, in der Patrimonialzeit diese umgekehrt jene. Die Geldwirtschaft differenziert beides, Sachlichkeit bzw. Besitz und Per¬ sönlichkeit werden gegeneinander selbständig. Die Aufgipfelung, die dieser formale Prozeß am Gelde selbst erlebt, kann nicht schärfer als durch den Ausdruck der ausgebildetsten Geldwirtschaft bezeich¬ net werden: daß das Geld »arbeitet«, d. h. seine Funktionen nach Kräften und Normen übt, die mit denen seiner Besitzer keineswegs identisch, sondern von diesen relativ unabhängig sind. Wenn Frei¬ heit bedeutet, nur den Gesetzen des eigenen Wesens zu gehorchen, so gibt die durch die Geldform des Ertrages ermöglichte Entfernung zwischen Besitz und Besitzer beiden eine sonst unerhörte Freiheit: die Arbeitsteilung zwischen der Subjektivität und den Normen der Sache wird eine vollkommene, jedes hat nun seine Aufgaben, wie sie sich aus seinem Wesen ergeben, für sich zu lösen, in Freiheit von der Bedingtheit durch das ihm innerlich fremde andere.
Diese Differenzierung durch das Geld und diese individuelle Freiheit durch die Differenzierung betrifft aber nicht nur den Renten¬ empfänger; das Arbeitsverhältnis entwickelt Ansätze, freilich schwerer erkennbare, in der gleichen Richtung. Die ökonomische Organisation der früheren Jahrhunderte, jetzt die zurückgebliebenen Formen derselben, Handwerk und Kleinhandel, ruhen auf dem Ver¬ hältnis persönlicher Unterordnung des Gesellen unter den Meister, des Angestellten unter den Ladenbesitzer usw. Auf diesen Stufen vollzieht sich die Wirtschaft durch ein Zusammenwirken von Fak¬ toren, das durchaus persönlich -unmittelbarer Natur ist und in jedem einzelnen Fall im Geiste der leitenden Persönlichkeit und mit Unter¬ ordnung der übrigen unter deren Subjektivität verläuft. Dieses Ver¬ hältnis nimmt einen anderen Charakter an durch das steigende Über¬ gewicht der objektiven und technischen Elemente über die perso¬ nalen. Der Leiter der Produktion und der niedrigere Arbeiter, der Direktor und der Verkäufer im großen Magazin, sind nun gleich¬ mäßig einem objektiven Zweck untertan, und erst innerhalb dieses gemeinsamen Verhältnisses besteht die Unterordnung fort als tech¬ nische Notwendigkeit, in der die Anforderungen der Sache, der Produktion als eines objektiven Prozesses, zum Ausdruck kommen.
Wenn nun auch dieses Verhältnis nach manchen persönlich sehr empfindlichen Seiten für den Arbeiter härter sein mag als das frühere, so enthält es doch ein Element der Freiheit, indem seine Unter- Ordnung nicht mehr subjektiv -personaler, sondern technischer Natur ist. Zunächst wird klar, daß schon jene prinzipielle Befreiung, die im Übergang der Unterordnung in die objektive Form liegt, aufs engste an die imbedingtere Wirksamkeit des Geldprinzips gebunden ist. Solange das Lohnarbeitsverhältnis als ein Mietsvertrag angesehen wird, enthält es wesentlich ein Moment der Unterordnung des Ar¬ beiters unter den Unternehmer: denn der arbeitende Mensch wird gemietet, wie es heute noch am schroffsten bei unseren Dienstboten ausgebildet ist, wo wirklich der Mensch mit dem ganzen, sachlich gar nicht genau umschriebenen Komplex seiner Kräfte gemietet wird und so als ganze Person in das Verhältnis der Unfreiheit und Unter¬ ordnung unter einen anderen Menschen eintritt. Sobald der Arbeits¬ vertrag aber, die Geldwirtschaftlichkeit in ihre letzten Konsequenzen verfolgend, als Kauf der Ware Arbeit auftritt, so handelt es sich um die Hingabe einer völlig objektiven Leistung, die, wie man es formuliert hat, als F aktor in den kooperativen Prozeß eingestellt wird und in diesem sich mit der Leistung des Unternehmers, ihr gewisser¬ maßen koordiniert, zusammenfindet. Das gewachsene Selbstgefühl des modernen Arbeiters muß damit Zusammenhängen: er empfindet sich nicht mehr als Person untertänig, sondern gibt nur eine genau festgestellte und zwar auf Grund des Geldäquivalentes so genau festgestellte Leistung hin, die die Persönlichkeit als solche gerade um so mehr freiläßt, je sachlicher, unpersönlicher, technischer sie selbst und der von ihr getragene Betrieb ist. Für den Betriebsleiter selbst zeitigt die durchgedrungene Geldwirtschaft das gleiche Resul¬ tat von der Seite her, daß er nun seine Produkte für den Markt her¬ stellt, d. h. für gänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, die nur durch das Medium des Geldes mit ihm zu tun haben. Da¬ durch wird die Leistung in einer Weise objektiviert, die die indivi¬ duelle Persönlichkeit viel weniger in sie verflicht und von ihr ab¬ hängig macht, als da noch lokale und persönliche Rücksichten auf den bestimmten Abnehmer — insbesondere wenn man mit ihm im naturalen Austauschverhältnis stand — die Arbeit beeinflußten. Die Entwicklung des oben berührten Dienstbotenverhältnisses zu persön¬ licher Freiheit nimmt ihren Weg ebenso über die vergrößerte Wir¬ kung des Geldes. Jene persönliche Bindung, die sich in den »un¬ gemessenen« Diensten des Dienstboten ausspricht, knüpft sich wesent¬ lich an die Hausgenossenschaft desselben. Daraus, daß er im Hause der Herrschaft wohnt und beköstigt, gelegentlich auch bekleidet wird, ergibt es sich unvermeidlich, daß sein Quantum von Diensten sach¬ lich unbestimmt ist und ebenso den wechselnden Ansprüchen der Hausvorkommnisse folgt, wie er sich überhaupt der Hausordnung fügen muß. Nun scheint die Entwicklung allmählich dahin zu gehen, daß die häuslichen Dienste mehr und mehr außerhalb wohnenden Personen arbeitsteilig übertragen werden, so daß diese nur ganz Be¬ stimmtes zu leisten haben und ausschließlich mit Geld abgelohnt werden. Die Auflösung der naturalwirtschaftlichen Hausgemeinschaft würde damit einerseits zu einer objektiven Fixierung und einemmehr technischen Charakter der Dienste führen, in unmittelbarer Konse¬ quenz davon aber zu einer völligen Unabhängigkeit und Auf -sich -selbst -Stehen der leistenden Person.
Wenn die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses in dieser durch das Geld ermöglichten Linie fortschreitet, so erreicht sie vielleicht die Aufhebung gewisser Übel, die man gerade der modernen Geld¬ wirtschaft zum besonderen Vorwurf gemacht hat. Das Motiv des Anarchismus liegt in der Perhorreszierung der Über- und Unter¬ ordnung zwischen den Menschen, und wenn innerhalb des Sozialis¬ mus dieses sozusagen formale Motiv durch mehr materiale ersetzt wird, so gehört es doch auch zu seinen Grundtendenzen, die Unter¬ schiede der menschlichen Lagen zu beseitigen, durch welche der eine ohne weiteres befehlen kann, der andere ohne weiteres gehorchen muß. So sehr für die Denkweisen, denen das Maß der Freiheit zu¬ gleich das Maß alles sozial Notwendigen ist, die Beseitigung von Über- und Unterordnung eine durch sich selbst begründete Forde¬ rung ist, so wäre doch die auf Über- und Unterordnung ruhende Ge¬ sellschaftsordnung an und für sich nicht schlechter als eine Ver¬ fassung völliger Gleichheit, wenn nicht mit jener Gefühle von Unter¬ drückung, Leid, Entwürdigung verbunden wären. Würden jene Theorien psychologische Klarheit über sich selbst besitzen, so müßten sie einsehen, daß die Gleichstellung der Individuen ihnen gar nicht das absolute Ideal, gar nicht der kategorische Imperativ ist, sondern das bloße Mittel, um gewisse Leidgefühle zu beseitigen, gewisse Be¬ friedigungsgefühle zu erzeugen; wobei nur von jenen abstrakten Idealisten abgesehen wird, für die die Gleichheit ein formal -absoluter und selbst um den Preis aller möglichen inhaltlichen Nachteile, ja, des Pereat mundus, erforderter Wert ist. Wo aber eine Forderung ihre Bedeutung nicht in sich, sondern von ihren Folgen zu Lehen trägt, da ist es prinzipiell stets möglich, sie durch eine andere zu ersetzen: denn die gleiche Folge kann durch sehr verschiedene Ur¬ sachen hervorgerufen werden. Diese Möglichkeit ist im vorliegen¬ den Falle deshalb sehr wichtig, weil alle bisherige Erfahrung gezeigt hat, welches ganz imentbehrliche Organisationsmittel die Über- und Unterordnung ist, und daß mit ihr eine der fruchtbarsten Formen der gesellschaftlichen Produktion verschwände. Die Aufgabe ist also.
die Über- und Unterordnung, soweit sie diese Folgen hat, bei¬ zubehalten und zugleich jene psychologischen Folgen, um derent¬ willen sie perhorresziert wird, zu beseitigen. Diesem Ziele nähert man sich offenbar in dem Maße, in welchem alle Über- und Unter¬ ordnung eine bloß technische Organisationsform wird, deren rein ob¬ jektiver Charakter gar keine subjektiven Empfindungen mehr hervor¬ ruft. Es kommt darauf an, die Sache und die Person so zu scheiden, daß die Erfordernisse der ersteren, welche Stelle im gesellschaft¬ lichen Produktions- oder Zirkulationsprozesse sie auch der letzteren anweisen, die Individualität, die Freiheit, das innerste Lebensgefühl derselben ganz unberührt lassen. Eine Seite dieser Verfassung ist innerhalb eines Standes schon verwirklicht — im Offiziersstand. Die blinde Subordination unter den Vorgesetzten wird hier nicht als Ent¬ würdigung empfunden, weil sie nichts als das technisch unumgäng¬ liche Erfordernis für die militärischen Zwecke ist, denen auch jeder Vorgesetzte selbst in nicht weniger strenger, aber auch nicht weniger objektiver Weise unterworfen ist. Die persönliche Ehre und Würde steht ganz jenseits dieser Über- und Unterordnung, diese haftet so¬ zusagen nur der Uniform an und ist nur eine Bedingung der Sache, von der kein Reflex auf die Person fällt. In anderer Wendung tritt diese Differenzierungserscheinung bei rein geistigen Beschäftigungen auf. Zu allen Zeiten hat es Persönlichkeiten gegeben, die sich bei völliger Untergeordnetheit und Abhängigkeit der äußeren Lebens¬ stellung absolute geistige Freiheit und individuelle Produktivität gewahrt haben, insbesondere allerdings in Zeiten, wo sehr fest¬ gewordene soziale Ordnungen durch einströmende Bildungsinteressen gekreuzt werden und jene bestehen bleiben, während diese ganz neue innere Rangierungen und Kategorien schaffen — wie etwa in der Epoche des Humanismus und in der letzten Zeit des ancien regime.
Es ließe sich nun denken, daß, was in diesen Fällen ganz einseitig ausgebildet ist, zur sozialen Organisationsform überhaupt würde. Über- und Unterordnung in allen möglichen Gestalten ist jetzt die technische Bedingung für die Gesellschaft, ihre Zwecke zu erreichen; allem sie wirft einen Reflex auch auf die innerliche Bedeutung des Menschen, auf die Freiheit seiner Ausbildung, auf sein rein mensch¬ liches Verhältnis zu anderen Individuen. Indem diese Verquickung gelöst, alles Oben- und Untenstehen, alles Befehlen und Gehorchen eine bloß äußerliche Verfassungstechnik würde, welche auf die in¬ dividuelle Stellung und Entwicklung in allem übrigen weder Licht noch Schatten werfen kann, würden alle jene Leidgefühle schwinden, um derentwillen man heute, wo das Äußerliche und bloß Zweck¬ mäßige der sozialen Hierarchie doch noch mit dem Persönlich -Subjektiven des Individuums allzueng assoziert ist, nach einer Beseiti¬ gung jener Hierarchie überhaupt rufen kann. Man würde durch diese Objektivierung des Leistens und seiner organisatorischen Be¬ dingungen alle technischen Vorteile der letzteren behalten und ihre Benachteiligungen der Subjektivität und Freiheit vermeiden, auf die sich heute der Anarchismus und teilweise der Sozialismus gründet.
Das aber ist die Richtung der Kultur, die, wie wir oben sahen, die Geld Wirtschaft anbahnt. Die Trennung des Arbeiters von seinem Arbeitsmittel, die als Besitzfrage für den Knotenpunkt des sozialen Elends gilt, würde sich in einem anderen Sinne gerade als eine Er¬ lösung zeigen: wenn sie die personale Differenzierung des Arbeiters als Menschen von den rein sachlichen Bedingungen bedeutete, in die die Technik der Produktion ihn stellt. So würde das Geld eine jener nicht seltenen Entwicklungen vollziehen, in denen die Be¬ deutung eines Elementes direkt in ihr Gegenteil umschlägt, sobald sie aus ihrer ursprünglichen beschränkten Wirksamkeit sich zu einer durchgehenden, konsequenten, überall hindringenden entfaltet hat. Indem das Geld gleichsam einen Keil zwischen die Person und die Sache treibt, zerreißt es zunächst wohltätige und stützende Verbin¬ dungen, leitet aber doch jene Verselbständigung beider gegen¬ einander ein, in der jedes von beiden seine volle, befriedigende, von dem andern ungestörte Entwicklung finden kann.
Wo die Arbeitsverfassung, bzw. das allgemeine soziale Verhälthältnis aus der personalen in die sachliche Form — und, parallel damit, aus der naturalwirtschaftlichen in die geldwirtschaftliche — übergeht, finden wir zunächst oder partiell eine Verschlechterung in der Stellung des Untergeordneten. Die Entlohnung des Arbeiters in Naturalien hat, gegenüber dem Geldlohn, neben all ihren Gefahren sicher manche Vorteile. Denn die Geldleistung bezahlt ihre größere äußere Bestimmtheit, sozusagen ihre logische Präzision, mit der größeren Unsicherheit ihres schließlichen Wertquantums. Brot und Wohnung haben für den Arbeiter einen, man möchte sagen, absoluten Wert, der als solcher zu allen Zeiten derselbe ist; die Wertschwan¬ kungen, denen nichts Empirisches sich entziehen kann, fallen hier dem Arbeitgeber zur Last, der sie dadurch für den Arbeiter aus¬ gleicht. Der gleiche Geldlohn dagegen kann heute etwas völlig anderes bedeuten als vor einem Jahre, er verteilt die Chancen der Schwankungen zwischen Geber und Empfänger. Allein diese Un¬ sicherheit und Ungleichmäßigkeit, die oft genug recht empfindlich sein mag, ist doch das unvermeidliche Korrelat der Freiheit. Die Art, auf die die Freiheit sich darstellt, ist Unregelmäßigkeit, Un¬ berechenbarkeit, Asymmetrie; weshalb denn — wie später noch ausführlich zu erörtern ist — freiheitliche politische Verfassungen, wie die englische, durch ihre inneren Anomalien, ihren Mangel an Plan¬ mäßigkeit und systematischem Aufbau charakterisiert sind, während despotischer Zwang allenthalben auf symmetrische Strukturen, Gleichförmigkeit der Elemente, Vermeidung alles Rhapsodischen aus¬ geht. Die Schwankungen der Preise, unter denen der Geldlohn emp¬ fangende Arbeiter ganz anders als der in Naturalien entlohnte leidet, haben so einen tiefen Zusammenhang mit der Lebensform der Frei¬ heit, die dem Geldlohn ebenso entspricht, wie die Naturalentlohnung der Lebensform der Gebundenheit. Gemäß der Regel, die weit über die Politik hinaus gilt: wo eine Freiheit ist, da ist auch eine Steuer — zahlt der Arbeiter in den Unsicherheiten des Geldlohnes die Steuer für die durch diesen bewirkte oder angebahnte Freiheit. — Ganz Entsprechendes nehmen wir wahr, wo umgekehrt die Leistungen des sozial Tieferstehenden aus der naturalen in die Geldform übergehen.
Die Naturalleistung schafft ein gemütlicheres Verhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten. In dem Korn, dem Ge¬ flügel, dem Wein, die der Grundholde in den Herrenhof liefert, steckt unmittelbar seine Arbeitskraft, es sind gleichsam Stücke von ihm, die sich von seiner Vergangenheit und seinem Interesse noch nicht völlig gelöst haben; und entsprechend werden sie unmittelbar von dem Empfänger genossen, er hat ein Interesse an ihrer Qualität und sie gehen sozusagen ebenso in ihn persönlich ein, wie sie von jenem persönlich ausgehen. Es wird damit also eine viel engere Verbindung zwischen Berechtigtem und Verpflichtetem hergestellt, als durch die Geldleistung, in der die personalen Momente von beiden Seiten her verschwinden. Deshalb hören wir, daß im frühen mittelalterlichen Deutschland durchaus die Sitte herrschte, die Leistungen der Hörigen durch kleine Gefälligkeiten zu mildern; allenthalben erhielten sie bei der Entrichtung der Abgaben eine kleine Gegengabe, mindestens Speise und Trank. Diese wohlwollende, sozusagen anmutige Behand¬ lung der Verpflichteten hat sich in dem Maße verloren, in dem an die Stelle der Naturalleistungen mehr und mehr Geldleistungen und an die Stelle der unter ihren Grundholden lebenden Grund- und Landes¬ herren die härteren Beamten traten. Denn diese Einsetzung der Be¬ amten bedeutete die Objektivierung des Betriebes: der Beamte leitete ihn nach den unpersönlichen Anforderungen der Technik, die ein möglichst großes objektives Erträgnis liefern sollte. Er stand mit derselben entpersonalisierenden Wirkung zwischen dem Hörigen und dem Herrn, wie sich das Geld zwischen die Leistung des einen und den Genuß des andern schob, eine trennende Selbständigkeit der Mittelinstanz, die sich auch darin zeigte, daß die Verwandlung der Naturalfronen in Geldzinsung dem Gutsverwalter ganz neue Gelegen¬ heiten zu Unredlichkeiten gegenüber dem fernen Herrn gab. So sehr der Bauer von dem Persönlichkeitscharakter des Verhältnisses profi¬ tiert und nach dieser Seite hin unter seiner Versachlichung und Zugeldesetzung zunächst leiden mag, so war dieses doch, wie ich oben auseinandersetzte, der unumgängliche Weg, der zur Aufhebung der Leistungen der Hörigen überhaupt führte.
Neben der skizzierten Phänomenenreihe, welche auf dieses End¬ ziel hinaussieht, steht eine andere, die auf den ersten Blick die genau entgegengesetzte Konsequenz zeigt. Es scheint z. B., als ob der Stücklohn dem bisher charakterisierten Fortschritt der Geldkultur mehr entspräche, als der Stundenlohn. Denn der letztere steht dem Indienstnehmen des ganzen Menschen, mit seinen gesamten, aber nicht sicher bestimmbaren Kräften, viel näher, als der Stücklohn, wo die einzelne, genau bestimmte, aus dem Menschen völlig heraus -objektivierte Leistung vergolten wird. Dennoch ist augenblicklich der Stundenlohn dem Arbeiter im allgemeinen günstiger — außer wo technische Umstände, z. B. rasche Änderung der Maschinen im Sinne der Produktivitätssteigerung, für den Stücklohn sprechen —, gerade weil sich die Entlohnung hier nicht mit derselben Strenge wie beim Stücklohn nur nach der vollbrachten Leistung richtet; sie bleibt die¬ selbe, auch wenn Pausen, Verlangsamungen, Versehen, ihr Resultat irgendwie alterieren. So erscheint der Stundenlohn menschen¬ würdiger, weil er ein größeres Vertrauen voraussetzt, und er gibt innerhalb der Arbeit doch etwas mehr tatsächliche Freiheit, als der Stücklohn, trotzdem (oder hier vielmehr: weil) der Mensch als ganzer in das Arbeitsverhältnis eintritt und so die Unbarmherzigkeit des rein objektiven Maßstabes gemildert wird. Die Steigerung dieses Ver¬ hältnisses ist in der »Anstellung« zu erblicken, in der die einzelne Leistung noch viel weniger den unmittelbaren Maßstab der Ent¬ lohnung abgibt, sondern die Summe derselben, die Chance aller da¬ zwischentretenden menschlichen Unzulänglichkeiten einschließend, bezahlt wird. Am deutlichsten wird dies bei der Stellung des höheren Staatsbeamten, dessen Gehalt überhaupt keine quantitative Beziehung zu seinen einzelnen Leistungen mehr hat, sondern ihm nur die standes¬ gemäße Lebenshaltung ermöglichen soll. Als kürzlich auf einen Ge¬ richtsbeschluß hin einem preußischen Beamten, der durch eigenes schweres Verschulden längere Zeit an seiner Funktionierung verhin¬ dert war, ein Teil seines Gehaltes für diese Zeit einbehalten wurde, hob das Reichsgericht das Urteil auf: denn das Gehalt eines Beamten sei keine pro rata geltende Gegenleistung für seine Dienste, sondern eine »Rente«, welche dazu bestimmt sei, ihm die Mittel zu seinem, dem Amte entsprechenden standesgemäßen Unterhalt zu geben. Hier wird die Entlohnung also prinzipiell gerade auf das personale Ele¬ ment unter Ausschluß einer genauen objektiven Äquivalenz gerichtet.
Freilich sind diese Gehälter immer auf längere Perioden hinaus fest¬ gelegt, und bei dem Schwanken des Geldwertes in diesen wird gerade durch die Stabilität des Einkommens die Stabilität der Lebenshaltung verhindert, während die Bezahlung der Einzelleistung viel leichter den Veränderungen des Geldwertes folgt. Allein das entkräftet meine Deutung dieses Verhältnisses so wenig, daß es vielmehr die Unab¬ hängigkeit des persönlichen Elementes von dem ökonomischen, auf die es ankommt, erst recht hervorhebt. Daß die Honorierung hier nur ganz im allgemeinen erfolgt und sich nicht den einzelnen Wechselfällen der ökonomischen Entwicklung anschmiegt, bedeutet ja gerade die Absonderung der Persönlichkeit als eines Ganzen von der Einzelheit ökonomisch bewertbarer Leistungen; und der stabile Gehalt verhält sich zu der wechselnden Höhe seiner Einzel¬ verwertungen, wie die ganze Persönlichkeit zu der unvermeidlich wechselnden Qualität ihrer einzelnen Leistungen. — Die äußerste, wenngleich nicht immer als solche erkennbare Stufe dieser Phänomenenreihe liegt in der Honorierung jener idealen Funktionen, deren Inkommensurabilität mit irgendwelchen Geldsummen jede »an¬ gemessene« Bezahlung illusorisch macht. Die Bedeutung der Be¬ zahlung kann hier nur sein, daß man das Entsprechende beiträgt, um dem Leistenden die angemessene Lebenshaltung zu ermöglichen, nicht aber, daß sie und die Leistung sich sachlich entsprächen. Deshalb wird dem Portraitmaler das Honorar gleichmäßig bezahlt, ob das Bild