dem Geldpreise noch hinzutreten kann): der Geldpreis bezieht sich auf die Leistung, der Ehrenpreis auf den Leistenden. Nun aber ist eine Ehrung in dem letzteren Sinne meistens nur innerhalb eines relativ kleinen Kreises möglich. Schon diejenige Ehre, die keine Aus¬ zeichnung des Individuums bedeutet, entsteht nur innerhalb einer kleineren Gruppe, welche durch die bestimmt umschriebene Ehren¬ haftigkeit ihrer Mitglieder sich gegen ihre Umgebung geschlossen, kräftig, unangreifbar erhält: so die Offiziersehre, die Kaufmanns¬ ehre, die Familienehre, ja sogar die oft hervorgehobene Spitzbuben¬ ehre. Jede Ehre ist ursprünglich Standes- oder Klassenehre, und die allgemein menschliche oder ganz individuelle Ehre enthält nur die¬ jenigen Anforderungen an den Einzelnen, in denen alle kleineren Gruppen innerhalb einer größeren übereinstimmen. Die Ehre nun, welche ihren Träger nicht Anderen einordnen, sondern unter ihnen hervorheben soll, bedarf nicht weniger einer gewissen Enge und Solidarität des Kreises; der Name des olympischen Siegers hallte durch das ganze, kleine und in diesem Interesse eng zusammen¬ gehörige Griechenland. Der Geldpreis trägt den egoistischen Charakter, den sehr große Kreise ihren Individuen nahelegen; den unegoistischen, der der Solidarität des kleineren entspricht, symboli¬ siert es aufs schönste, daß der goldene Kranz, den der athenische Rat der Fünfhundert für gute Amtsführung erhielt, alsdann in einem Tempel aufbewahrt wurde. Innerhalb kleinerer und geschlossener Interessenkreise, z. B. bei einigen Sportangelegenheiten, Industrie¬ fächern usw. ist noch jetzt der Ehrenpreis völlig gerechtfertigt. In dem Maße aber, in dem die Einschränkung und Homogeneität des Kreises einer Weite und gegenseitigen Fremdheit seiner Elemente Platz macht, muß an die Stelle des Ehrenpreises, der auf die Mit¬ wirkung der gesamten Gruppe rechnet, der Geldpreis treten, der die abschließende, über sich nicht hinausweisende Anerkennung der Leistung darstellt. Die Vergrößerung des sozialen Kreises fordert so den Übergang zum geldmäßigen Ausdruck des Verdienstes, weü sie unweigerlich die Atomisierung eben dieses Kreises bedeutet; die Un¬ möglichkeit, die gleiche Stimmung in derselben Weise, wie es bei einem kleinen Kreise möglich ist, durch einen großen fortzupflanzen, macht die Belohnung durch ein Mittel notwendig, bei dem der zu Belohnende nicht mehr auf eine Übereinstimmung und Bereitwillig¬ keit der ganzen Gruppe angewiesen ist.
Man kann in diesem Zusammenhang betonen, daß die Beziehung des Geldes zur Ausdehnung der sozialen Gruppe eine ebenso enge ist, wie nach unseren früheren Ausmachungen zur Objektivierung der Lebensinhalte. Dieser Parallelismus ist kein zufälliger. Was wir die objektive Bedeutung der Dinge nennen, das ist in praktischer Hin¬ sicht ihre Gültigkeit für einen größeren Kreis von Subjekten; in¬ dem sie aus ihrer ersten Bindung an das Einzelsubjekt oder einen kleinen Kreis, aus der Zufälligkeit subjektiver Deutung heraus -wachsen, wird die Vorstellung oder Gestaltung ihrer eine für immer weitere Kreise gültige und bedeutsame (auch wenn die Hindernisse der Lage es zu dieser Anerkennung durch die Gesamtheit in Wirk¬ lichkeit nicht kommen lassen), und eben damit erreichen sie, was wir ihre objektive Wahrheit oder ihre sachlich angemessene Gestal¬ tung nennen — so sehr die ideelle Gültigkeit, auf die die letzteren Be¬ griffe hindeuten, in ihrem Fürsichsein alle Beziehung auf Anerkannt¬ oder Nicht -Anerkanntwerden ablehnen mag. Die Bedeutung des Geldes nach beiden Seiten hin bestätigt die Enge dieser Korrelation, die sich auf vielerlei speziellen Gebieten geltend macht. Das Handels¬ recht des deutschen Mittelalters war ursprünglich nur das Genossen¬ schaftsrecht der einzelnen Kaufmannskollegien gewesen. Es bildete sich zu einem gemeinen Rechte unter der universalistischen Vor¬ stellung, daß der gesamte Kaufmannsstand des Reiches, ja, der Welt eigentlich eine große Gilde bilde. Und damit entwickelte sich das ge¬ meine Recht des Handels Standes zu einem gemeinen Recht der Handelsgeschäfte. Hier tritt sehr klar hervor, wie das Recht, in¬ dem es von einem engeren zu einem absolut weiten Kreise vor¬ schreitet, sich überhaupt von der Beziehung auf bloße Personen löst und zu einem Rechte der objektiven Transaktionen wird. Und eben dieselbe Entwicklung war es, die von einer immer gründlicheren Durchführung des Geldverkehres ebenso getragen wurde, wie sie andrerseits diese trug.
Schon die technische Schwierigkeit, die Werte der Naturalwirt¬ schaft auf weithin zu transportieren, muß diese auf relative Kleinheit der einzelnen Wirtschaftskreise beschränken, während das Geld ge¬ rade durch seine absolute Beweglichkeit das Band bildet, das die größte Ausdehnung des Kreises mit der Verselbständigung der Per¬ sönlichkeiten verbindet. Der vermittelnde Begriff für diese Korrela¬ tion zwischen dem Geld einerseits und der Vergrößerung des Kreises wie der Differenzierung der Individuen andrerseits ist oft das Privat¬ eigentum überhaupt. Der kleine und naturalwirtschaftliche Kreis neigt zu Gemeineigentum. Jede Vergrößerung desselben drängt auf Aussonderung der Anteile; bei sehr gewachsener Zahl von Genossen wird die Verwaltungstechnik des Gemeinbesitzes so kompliziert und konfliktsreich, die Entstehungswahrscheinlichkeit unverträglicher oder über die kommunistische Enge hinausdrängender Individuen wächst so sehr, die dem Gemeinbesitz widerstrebende Arbeitsteilung und Intensität der Ausnutzung wird zu einer solchen Notwendigkeit, daß man den Privatbesitz als eine direkte Folge der quantitativen Mehrung der Gruppe bezeichnen kann. Eine irländische Handschrift des 12. Jahrhunderts berichtet, daß die Aufteilungen des Bodens wegen der zu groß gewordenen Zahl der Familien stattfanden; und in Rußland, wo sich der Übergang vom Gesamt- zum Sondereigen¬ tum noch beobachtbar vollzieht, ist es ganz deutlich, daß die bloße Vermehrung der Bevölkerung ihn trägt oder beschleunigt. Das Geld aber ist ersichtlich das geeignetste Substrat der privaten und per¬ sönlichen Besitzform. Die gesonderte Verteilung, die Fixierung der Vermögensrechte, die Realisierung der einzelnen Ansprüche ist erst durch das Geld ohne weiteres möglich geworden. Das primäre und reinste Schema der Quantitätserweiterung des wirtschaftlichen Lebenskreises ist der Tausch überhaupt; mit ihm greift das Indivi¬ duum ganz prinzipiell — viel mehr als mit Raub und Geschenk — über seine solipsistische Peripherie hinaus. Tausch aber ist, seiner Idee nach, erst bei Privateigentum möglich; aller Kollektivbesitz ent¬ hält eine Tendenz zur »Toten Hand«, während die spezifischen.Wünsche des Einzelnen und seine Ergänzungsbedürftigkeit ihm den Täusch nötig machen. Der Besitz muß sich erst auf das Individuum konzentriert haben, um von da aus wieder sich durch den Tausch zu verbreiten. Das Geld, als der absolute Träger und Verkörperung des Tausches, wurde durch diese Vermittlung des Privateigentums, mit seiner Angewiesenheit auf den Austausch, zum Vehikel jener Er¬ weiterung der Wirtschaft, jenes Hineinbeziehens unbegrenzt vieler Kontrahenten durch das Hin und Her des Tausches. Darum wehrt sich aber das Geld auch — und dies ist die Kehrseite eben derselben Tatsache gegen gewisse kollektivistische Verfügungen, die sich innerhalb der Naturalwirtschaft von selbst ergeben. Im Mittelalter galt die Theorie, daß eine Geldleistung nur von demjenigen zu for¬ dern wäre, der sie persönlich versprochen hätte; die Mitglieder der Stände, die in der bewilligenden Versammlung nicht gegenwärtig waren, versagten deshalb oft die Leistung*. Anfangs des 13. Jahr¬ hunderts steht es in England noch nicht formell fest, daß der Be¬ schluß des Supreme Council der Ständevertretung alle Untertanen in Sachen der Besteuerung auch gegen den Willen des Einzelnen binden solle. Und als in Deutschland am Ende des Mittelalters die Landstände vielfach dem Landesherrn gegenüber eine als Einheit wirkende Körperschaft bildeten und ihre Aktionen nicht die summierten Aktionen von Einzelnen, sondern solche der Gesamtheit der Stände waren, da erhielt sich doch die erstere Vorstellung noch am längsten bei der Steuerbewilligung; hier schien am längsten die Gesamtheit nur die Summe der Einzelnen zu vertreten, so daß jeder Einzelne sich dem gemeinsamen Beschluß entziehen konnte. Das gleiche Motiv macht sich unter sehr veränderten Umständen geltend, indem bei zunehmender Zentralisation der Staatsverwaltung den¬ noch den lokalen Verbänden eine relative Freiheit der Finanz¬ gebarung gelassen wird. Die deutsche Gesetzgebung der letzten Jahr¬ zehnte z. B. scheint dahin zu neigen, die sozialen, politischen, ethischen Aufgaben der Kommunen als solcher einzuengen und sie zu lokalen Organen des Regierungswillens herabzudrücken; wogegen man ihnen innerhalb der Vermögensverwaltung erhebliche Autonomie einräumt. Es ist in demselben Sinn, wenn man es als den Hauptnachteil der Geldstrafe hervorgehoben hat, daß das Geld im Besitze des Staates lange nicht so wirtschaftlich fruchtbar zu machen ist, wie es in den Händen des Individuums wäre. Deshalb ist es schon eine technische Zweckmäßigkeit in bezug auf die Geldgebarung, demjenigen eine gewisse Freiheit zu lassen, den man in allen übrigen Beziehungen beschränkt — eine etwas verkleidete praktische Folge und Wendung der Schwierigkeit, der die kollektivistische Verfügung über Geld be¬ gegnet.
Eine solche Schwierigkeit besteht nämlich trotz der Eignung des Geldes, das zusammenhaltende Interesse für Vereinigungen sonst un¬ vereinbarer Individuen abzugeben. Beides geht schließlich auf eine und dieselbe Wirkung seiner zurück: Sonderung und gegenseitige Unabhängigkeit den Elementen zu gewähren, die vorher in ursprüng¬ licher Lebenseinheit bestanden haben. Diese Zersetzung trifft einer¬ seits die Einzelpersönlichkeiten und ermöglicht dadurch, daß sich ihre gleichartigen Interessen, wie unabhängig von dem Divergenten und Unversöhnlichen an ihnen, zu einem Kollektivgebilde zusammentun. Sie trifft aber auch andrerseits die Gemeinschaften und erschwert den nun scharf differenzierten Individuen die innere und äußere Vergemeinsamung. Das Schema dieses Widerspruchs, weit über diesen Fall hinausgreifend, durchzieht das ganze gesellschaftliche Leben. Es stammt daher, daß das Individuum einerseits ein bloßes Element und Glied der sozialen Einheit ist, andrerseits aber doch selbst ein Ganzes, dessen Elemente eine relativ geschlossene Einheit bilden.
Die Rolle, die ihm als bloßem Organ zukommt, wird deshalb häufig mit derjenigen kollidieren, die es als ganzer und eigener Organismus spielen kann oder will. Derselbe Einfluß, der das aus Individuen zusammengegliederte soziale Ganze trifft und außerdem das Indivi¬ duum als ein Ganzes selbst, löst an beiden formal gleiche Wirkungen aus, die eben deshalb, da das Individuum jene zwei völlig heterogenen Bedeutungen repräsentiert, oft genug in inhaltliche Gegensätze auslaufen. Darum ist es zwar ein praktischer, aber durchaus kein logi¬ scher, theoretisch unauflösbarer Widerspruch, daß das Geld, an der Gesellschaft ebenso wie an den Einzelnen auf Differenzierung der Elemente wirkend, in der einen Hinsicht Erschwerung, in der anderen Erleichterung ebendesselben Geschehens mit sich bringt. Die an¬ gedeutete Erschwerung der kollektivistischen Verfügung über Geld hängt mm, ganz im allgemeinen, so zusammen. Jeder andere Be¬ sitz weist, wie oben betont wurde, durch seine technischen Bedin¬ gungen auf eine gewisse Art seiner Verwendung hin, die Freiheit der Disposition über ihn hat vermöge dieser eine sachliche Schranke.
Wogegen der Verwendung des Geldes eine solche völlig fehlt, also die gemeinsame Disposition Mehrerer darüber den dissentierenden Tendenzen einen weitesten Spielraum gibt. Damit aber setzt sich die Geldwirtschaft in entschiedenen Gegensatz gegen die Lebensbedin¬ gungen der kleinen Wirtschaftskreise, die so vielfach gerade auf ge¬ meinsame Verfügungen, einheitliche Maßregeln angewiesen sind. Man kann, freilich mit sehr starker Verkürzung, sagen, daß der kleine Kreis sich durch Gleichheit und Einheitlichkeit, der große durch Individualisierung und Arbeitsteilung erhält. Indem das Geld als ein abstraktes Gebilde sich aus den wirtschaftlichen Wechselwirkungen eines relativ großen Kreises herstellt, indem es andrerseits durch seinen bloßen Quantitätscharakter den genauesten mechanischen Aus¬ druck jedes Sonderanspruchs, jedes Wertes individueller Leistung, jeder personalen Tendenz gestattet, vollendet es im Wirtschaftlichen erst jene allgemeine soziologische Korrelation zwischen der Aus¬ dehnung der Gruppe und der Ausbildung der Individualität.
Die Beziehung des Geldes zum Privateigentum und damit zur freien Ausbildung der Persönlichkeit heftet sich, wie gesagt, vor allem an seine Beweglichkeit und wird deshalb an seinem Gegensatz, dem Besitz des Bodens, besonders durchsichtig. Das Grundeigentum strebt in zwei Richtungen über die Bindung an das Individuum hinaus: gleichsam nach der Breitendimension, indem es sich mehr als alles andere zum Kollektivvermögen einer Gruppe eignet, nach der Tiefen¬ dimension, indem es das vorzüglichste Objekt der Vererbung ist.
Wenn das Gesamteigen der primitiven Gruppe aus Grundstücken be¬ steht, so führt die Entwicklung wiederum in zwei hauptsächlichen Richtungen darüber hinaus. Zunächst dadurch, daß die Nahrung aus einem Besitz beweglicheren Charakters gewonnen wird; sobald dies geschieht, ist auch sogleich das Sondereigen da. Bei Nomaden -Völkern finden wir durchgehends, daß das Land zwar Gemeingut der Sippe ist und den einzelnen Familien nur zur Benutzung ange¬ wiesen wird; allein das Vieh ist überall Privateigentum dieser einzelnen Familien. Die nomadische Sippe ist, so viel wir wissen, in bezug auf den Herdenbesitz niemals kommunistisch gewesen. Tat¬ sächlich sind auch sonst in vielen Gesellschaften die Mobilien schon Sondereigentum gewesen, als der Boden noch lange Gemeinbesitz war. Andrerseits knüpft sich die Entstehung des Privateigens an diejenigen Tätigkeiten, welche nicht des Grundes imd Bodens als Ma¬ teriales bedürfen. In dem Rechte der indischen Geschlechtsgenossen¬ schaft entsteht der Gedanke, daß dasjenige, was nicht vermittels des Familienvermögens — das eben vorzüglich aus Grundstücken ge¬ bildet ist — erworben wird, auch nicht in dieses zu fließen habe. Der Erwerb einer persönlichen Geschicklichkeit also, wie das Erlernen eines Handwerks, wird als das hauptsächlichste Mittel zum Gewinn eines Sondergutes und zur Selbständigkeit der Persönlichkeit ge¬ nannt. Der Handwerker, der seine Geschicklichkeit überallhin mit sich nimmt, hat eben in ihr jenes bewegliche Gut, das, gerade wie in anderer Weise der Viehbesitz, den Einzelnen von dem Bodenbesitz mit seinem Kollektivcharakter loslöste. Endlich: die Überführung der gemeinschaftlichen Lebensform in eine individualistische ist ein zweckmäßiges Mittel, um bei sich auflösender Naturalwirtschaft die bisher auf sie gegründete Genossenschaft so weit wie möglich zu kon¬ servieren. Bis zum 13. Jahrhundert bestand das Vermögen der kirch¬ lichen Genossenschaften wesentlich in Grundbesitz, und ihre Ge¬ schäftsführung beruhte auf dem Prinzip der Gemeinwirtschaft. Das Sinken der naturalwirtschaftlichen Erträge schuf ihr seitdem große Not; aber eben die zur Herrschaft gelangende Geldwirtschaft, die dies verschuldete, bot zugleich ein gewisses Heilmittel. Man zer¬ schlug nämlich die Einnahmen der Stifter und sogar der Klöster mehr oder weniger weitgehend in einzelne Gehälter, Pfründen, und konnte nun mehrere derselben, aus ganz getrennten Orten, vermöge der Geldform des Ertrages einer einzigen Person zusprechen. Da¬ durch war es möglich, bei sinkenden Gesamteinnahmen doch wenig¬ stens das Einkommen der führenden und repräsentierenden Persön¬ lichkeiten der Genossenschaften auf gleicher Höhe zu halten — so sehr dies auf Kosten der niederen Kleriker geschah, die nun ihrer¬ seits als Mietlinge den Dienst an der Gemeinde versahen. Dieser Vorgang zeigt sehr deutlich, wie die zurücktretende Bedeutung des Bodens selbst so eng auf Zusammenschluß und Einheit angelegte Gruppen, wie die kirchlichen, aus der kollektivistischen Lebensform in die individualistische hineintreibt, und wie die eindringende Geld¬ wirtschaft ebensowohl Ursache als — durch die Zerlegung und Mobilisierung der Grundstücke — das Mittel dieses Prozesses bildet.
Daß heute gerade der Bauer als der entschiedenste Gegner sozialistischer Bestrebungen gilt, hat wohl zunächst den Grund, daß er, in zweckmäßiger Anpassung an die Technik seines Betriebes, äußerst konservativ ist: da nun einmal individuelles Eigentum besteht, so hält er an demselben ebenso fest, wie er vor Jahrhunderten an der ge¬ meinen Mark, ja noch vor viel kürzerer Zeit wenigstens an der Ge¬ mengelage festgehalten hat. Auch hat der moderne Sozialismus ein Hauptmotiv, das jener alten Kollektivität des Grundbesitzes als etwas völlig Heterogenes gegenübersteht und ihn der innersten Lebens¬ richtung des Landwirts völlig entfremdet: die restlose Beherrschung der Produktion durch den Verstand, den Willen, die organisierende Berechnung des Menschen. Die Verfassung der Fabrik und die Kon¬ struktion der Maschine stellt dem Industriearbeiter täglich vor Augen, daß zweckmäßige Bewegungen und Wirkungen mit absoluter Zu¬ verlässigkeit zustande gebracht, persönliche und aus dem Innern der Dinge hervorbrechende Störungen völlig vermieden werden können.
Diese Erreichung der Zwecke vermöge eines durchsichtigen und dirigierbaren Mechanismus arbeitet einem sozialen Ideal vor, das die Gesamtheit mit dem souveränen Rationalismus der Maschine, unter Ausschaltung aller privaten Impulse, organisieren will. Dagegen sind die Arbeit des Bauern und ihre Erfolge von ebenso unbeeinflußbaren wie unberechenbaren Kräften abhängig, seine Gedanken gehen auf die Gunst eines nicht zu rationalisierenden Faktors und auf das je¬ weilige Ausnutzen irregulärer Bedingungen. So bilden sich seine Ideale dem sozialistischen entgegengesetzt, das nicht die Gunst, son¬ dern das Ausschalten aller Zufälligkeit und eine Organisation der Lebenselemente anstrebt, die, was bei den bäuerlichen Interessen gar nicht in Frage kommt, jedes derselben berechenbar macht. Jene absolute Beherrschung der Gesamtproduktion durch Verstand und Willen ist technisch freilich nur bei absoluter Zentralisierung der Produktionsmittel — in der Hand der »Gesellschaft« — möglich, aber es liegt auf der Hand, wie weit die alte naturalwirtschaftliche Kollektivität in ihrem Kern und Sinn von dieser sozialistischen absteht, deren Idee sich deshalb auch gerade über der geldwirtschaft¬ lichsten und mobilisiertesten Eigentumsgestaltung erheben konnte — so sehr, wie ich oben erwähnte, jener primitive Kommunismus als Instinkt und nebelhaftes Ideal zu den Triebkräften des Sozialismus beisteuern mag.
Historisch besteht jedenfalls die Korrelation zwischen Natural¬ wirtschaft und Kollektivität, der auf der anderen Seite die zwischen Mobilisierung des Besitzes und Individualisierung desselben ent¬ spricht.. Deshalb trägt, in enger Beziehung zu seinem Charakter als Kollektivgut, der Boden auch einen besonderen Charakter als Erbgut. Wenn wir die Familien Verfassungen in ihren wirtschaftlichen Gestaltungen verfolgen, so sehen wir oft, daß der Unterschied des Erbgutes gegen das selbsterworbene Gut sich mit dem des unbeweg¬ lichen gegen das bewegliche Vermögen deckt. In den nordwestlichen Distrikten von Indien ist es ein und dasselbe Wort (jalm), das einer¬ seits das Recht der Erstgeburt, andrerseits, im engeren Sinne, das Eigentum an Grund und Boden bedeutet. Umgekehrt kann das mobile Gut einen so engen Zusammenhang mit der Persönlichkeit haben, daß bei ganz primitiven und oft gerade ganz armen Völkern die Erbschaften an solchen Dingen überhaupt nicht angetreten, son¬ dern, wie aus den verschiedensten Weltgegenden mitgeteilt wird, die Gebrauchsgegenstände des Toten vernichtet werden. Gewiß sind hierzu mystische Vorstellungen wirksam: als ob der Geist des Ver¬ storbenen durch diese Gegenstände angelockt und rückkehrend allerlei Schaden anrichten würde. Allein das beweist ja gerade die enge Verbindung, die zwischen jenen und der Persönlichkeit besteht, so daß der Aberglaube durch sie seinen speziellen Inhalt erhält! Von den Nikobaren wird berichtet, daß es dort als Unrecht gilt, einen Verwandten zu beerben, und deshalb seine Hinterlassenschaft zer¬ stört wird — ausgenommen Bäume und Häuser. Diese tragen den Charakter des immobilen Besitzes, so daß ihre Verbindung mit dem Individuum eine lockere ist und sie zum Übergang auf Andere ge¬ eigneter sind. Wir empfinden den Dingen gegenüber das doppelte Verhältnis: der Mensch bleibt und die Dinge wechseln — und: die Dinge bleiben und die Menschen wechseln. Wo nun das erstere über¬ wiegt, im Mobiliarbesitz, fällt imvermeidlich der Bedeutsamkeitston auf den Menschen, die Vorstellung neigt dazu, das Individuum als das Wesentliche zu betonen. Wo umgekehrt die Objekte dem Men¬ schen gegenüber beharren und überleben, tritt das Individuum zurück; der Grund und Boden erscheint als der Fels, an dem das Leben des Einzelnen wie die Welle aufrauscht und abfließt. Damit schafft der Immobiliarbesitz begreiflich die Disposition zu dem Zurücktreten des Einzelnen, das hier dessen Verhältnis zu der Kollek¬ tivität als eine Analogie seines Verhältnisses zu den Dingen erscheinen läßt. Daher mm auch die enge Beziehung, die der Grundbesitz gerade zu der auf das Prinzip der Erblichkeit gegründeten Aristokratie hat.
Ich erinnere an das früher Erwähnte, wie sehr das aristokratische Prinzip der Familienkontinuität im alten Griechenland in religiös gefesteter Wechselwirkung mit der zentralen Stellung des Grund¬ besitzes stand: die Veräußerung des Grundbesitzes war nicht nur eine Pflichtverletzung gegen die Kinder, sondern, in noch betonterem Maße, den Ahnen gegenüber! Man hat ferner hervorgehoben, daß, 25 Simmel, Philosophie des Geldes.
wo die königlichen Lehen rein naturalwirtschaftlicher Art waren, wie im frühen mittelalterlichen Deutschland — während in Ländern, die der Geldwirtschaft etwas näher standen, Lehensverhältnisse leicht auf andere als dingliche Benefizien gegründet werden konnten — sie auf aristokratischen Charakter der ganzen Institution hinwirkten. Das Erbprinzip aber steht im großen und ganzen im Gegensatz zum Individualprinzip. Es bindet den Einzelnen in die Reihe der nach¬ einander lebenden Personen, wie das Kollektivprinzip ihn in die der nebeneinander lebenden bindet; so garantiert auch im Biologischen die Vererbung die Gleichheit der Generationen. An der Schranke des Vererbungsprinzips macht die wirtschaftliche Individualisierung Halt. Im 13. und 14. Jahrhundert hatte sich zwar die deutsche Einzel¬ familie wirtschaftlich vom »Geschlecht« emanzipiert und trat als selb¬ ständiges Vermögenssubjekt auf. Aber damit war auch die Differen¬ zierung beendet. Weder der Hausvater, noch Frau oder Kinder hatten scharf bestimmte individuelle Rechte an das Vermögen; es verblieb als Stock der Familiengenerationen. Die einzelnen Familienglieder waren nach dieser Richtung hin noch nicht individualisiert. Die Herausbildung der wirtschaftlichen Individualität beginnt hier also an dem Punkte, wo der Erbgang endet: an der Einzelfamilie, und hört dort wieder auf, wo er noch herrscht: innerhalb der Einzel¬ familie; erst wo, wie in der Neuzeit, die Vererbung wesentlich beweg¬ liches Vermögen betrifft, wird dieser Inhalt ihrer mit seinen indivi¬ dualistischen Konsequenzen freilich Herr über ihr formal anti-indivi¬ dualistisches Wesen. Ja selbst die Forderungen der Praxis können dieses oft nicht überwinden, wo es an dem Charakter des Grund¬ besitzes seine Stütze findet. Es könnte nämlich mancher Schatten¬ seite unseres bäuerlichen Erbrechts in einzelnen Fällen abgeholfen werden, wenn die Bauern testierten. Allein das tim sie sehr selten.
Das Testament ist zu individuell gegenüber der Intestaterbfolge. Die Verfügung über den Besitz nach ganz persönlichem, von der Üblichkeit und Allgemeinheit abweichendem Belieben ist ein zu starker Anspruch an die Differenziertheit des Bauern. So dokumentiert sich überall die Immobilität des Besitzes, mag sie mit seiner Kollektivität oder seiner Erblichkeit verbunden sein, als das Hemmnis, dessen Zurückweichen einen proportionalen Fortschritt der Differenzierung und persönlichen Freiheit gestattet. Insofern das Geld das beweg¬ lichste unter allen Gütern ist, muß es den Gipfel dieser Tendenz darstellen und ist nun auch tatsächlich derjenige Besitz, der die Lösung des Individuums von den vereinheitlichenden Bindungen, wie sie von anderen Besitzobjekten ausstrahlen, am entschiedensten be¬ wirkt.
Fünftes Kapitel.
Das Geldäquivalent personaler Werte.
i.
Die Bedeutung des Geldes im System der Wertschätzungen ist an der Entwicklung der Geldstrafe meßbar. Zuerst tritt uns auf diesem Gebiet, als seine auffälligste Erscheinung, die Sühnung des Tot¬ schlags durch Geldzahlung entgegen — eine in primitiven Kulturen so häufige Tatsache, daß sich, wenigstens für ihre einfache und direkte Form, einzelne Beispiele erübrigen. Weniger beachtet indes als ihre Häufigkeit ist die Intensität, mit der der Zusammenhang von Wert des Menschen und Geldwert oft die rechtlichen Vor¬ stellungen beherrscht. Im ältesten angelsächsischen England war auch für die Tötung des Königs ein Wergeid festgesetzt; ein Gesetz bestimmte es auf 2700 sh. Nun war eine solche Summe für die da¬ maligen Verhältnisse ganz imaginär und überhaupt nicht aufzutreiben.
Ihre reale Bedeutung war, daß, um sie einigermaßen zu ersetzen, der Mörder und seine ganze Verwandtschaft in Sklaverei verkauft werden mußten, wenn nicht auch dann noch, wie ein Interpret jenes Gesetzes sagt, die Differenz so groß blieb, daß sie — als bloße Geld¬ schuld! — nur durch den Tod ausgeglichen werden konnte. Erst auf dem Umwege über die Geldstrafe also hielt man sich an die Persön¬ lichkeit, jene erscheint als der ideale Maßstab, an dem man die Größe des Verbrechens ausdrückt. Wenn innerhalb desselben Kulturkreises zur Zeit der sieben Königreiche das typische Wergeid für den ge¬ wöhnlichen Freeman 200 sh. betrug und das für andere Stände nach Bruchteilen oder Vielfachen dieser Norm gerechnet wurde, so offenbart dies nur in anderer Weise, eine wie rein quantitative Vor¬ stellung vom Werte des Menschen das Geld ermöglicht hatte. Von eben dieser aus begegnet noch zur Zeit der Magna Charta die Be¬ hauptung, Ritter, Baron und Graf verhielten sich zueinander wie Schilling, Mark und Pfund — da dies die Proportion ihrer Lehens -gefälle sei; eine Vorstellung, die um so bezeichnender ist, als die Begründung tatsächlich ganz ungenau war; denn sie beweist die Tendenz, den Wert des Menschen auf einen geldmäßigen Ausdruck zu bringen, als eine so kräftige, daß sie sich selbst um den Preis einer sachlichen Unangemessenheit verwirklicht. Von ihr aus wird aber nicht nur das Geld zum Maß für den Menschen, sondern auch der Mensch zum Maß für das Geld. Die Summe, die für die Tötung eines Menschen gezahlt werden muß, begegnet uns hier und da als mone¬ tarische Einheit. Nach Grimm bedeutet das Perfektum skillan so¬ viel wie: ich habe getötet oder verwundet; daher dann: ich bin bu߬ pflichtig geworden. Nun war tatsächlich der Solidus der einfache Strafsatz, nach dem in den Volksrechten die Bußen berechnet wurden.