SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

German

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liehen Forschens und Beweisens eine ausgiebige Kücksicht auf die Natur der psychischen Vorgänge, in denen es verläuft. Demgemäß werden logische Termini wie Vorstellung, Begriff, Urtheil, Schluß, Beweis, Theorie, Notwendigkeit, Wahrheit u. dgl. auch als Klassennamen für psychische Erlebnisse und dispositionelle Gebilde auftreten können und auftreten müssen. Dagegen bestreiten wir, daß dergleichen jemals in den reinlogischen Partien der in Eede stehenden Kunstlehre zutrifft.

Wir leugnen, daß die als selbständige theoretische Disciplin abzulösende reine Logik es je auf psychische Thatsachen abgesehen hat und auf Gesetze, die als psychologische zu charakterisiren wären. Wir erkannten ja schon, daß die rein-logischen Gesetze, wie z. B. die primitiven „Denkgesetze" oder die syllogistischen Formeln ihren wesentlichen Sinn völlig einbüßen, sowie man sie als psychologische zu intrepretiren versucht. Es ist also von vornherein klar, daß die Begriffe, aus welchen sich diese und ähnliche Gesetze aufbauen, keinen empirischen Umfang haben können. Mit anderen Worten: Sie können nicht den Charakter bloß universeller Begriffe haben, deren Umfang thatsächliche Einzelheiten erfüllen, sondern sie müssen echt generelle Begriffe sein, deren Umfang sich ausschließlich zusammensetzt aus idealen Einzelheiten, aus echten Species. Des Weiteren geht klar hervor, daß die genannten Termini und alle überhaupt, die in rein-logischen Zusammenhängen auftreten, insgesammt äquivok sein müssen, derart, daß sie auf der einen Seite eben Klassenbegriffe für seelische Gebilde bedeuten, wie solche in die Psychologie gehören, und auf der anderen Seite generelle Begriffe für ideale Einzelheiten, welche zu einer Sphäre reiner Gesetzlichkeit gehören.

§ 47. Bestätigende Nachweisungen an den logischen Grundbegriffen und, an dem Sinn der logischen Sätze.

Dies bestätigt sich, wenn wir uns auch nur flüchtig in den historisch vorliegenden Bearbeitungen der Logik umblicken und dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf den fundamentalen 174 Die psychologistischen Unterschied zwischen der subjectiv-anthropologischen Einheit der Erkenntnis und der objectiv-idealen Einheit des Erkenntnisinhaltes richten. Die Aequivocationen treten dann alsbald hervor, und sie erklären den trügerischen Schein, als ob die unter dem traditionellen Titel „Elementarlehre" abgehandelten Materien innerlich homogen und insgesammt psychologische wären.

Da wird vor Allem von den Vorstellungen gehandelt und in weitem Maße auch psychologisch gehandelt; die apperceptiven Vorgänge, in welchen Vorstellungen erwachsen, werden möglichst tief erforscht. So wie es aber an die Unterschiede der wesentlichen „Formen" der Vorstellungen geht, bereitet sich schon ein Bruch in der Betrachtungsweise vor, der sich fortsetzt in der Lehre von den Urtheilsformen und am Weitesten auseinanderklafft in der Lehre von den Schlußformen, sowie den zugehörigen Denkgesetzen. Der Terminus Vorstellung verliert plötzlich den Charakter eines psychologischen Klassenbegriffs. Dies tritt in Evidenz, sowie wir nach dem Einzelnen fragen, das unter den Begriff Vorstellung fallen soll. Wenn der Logiker Unterschiede fixirt, wie die zwischen singulären und allgemeinen Vorstellungen (Sokrates — der Mensch überhaupt; die Zahl Vier — die Zahl überhaupt), zwischen attributiven und nicht attributiven (Sokrates, Weiße — ein Mensch, eine Farbe) u. dgl.; oder wenn er die mannigfachen Verknüpfungsformen von Vorstellungen zu neuen Vorstellungen aufzählt, wie conjunctive, disjunctive, determinative Verknüpfung u. dgl.; oder wenn er wesentliche Vorstellungsverhältnisse, wie Inhalts- und Umfangsverhältnisse klassificirt: so muß doch Jedermann sehen, daß hier nicht von phänomenalen, sondern von specilischen Einzelheiten die Rede ist. Nehmen wir an, es spreche Jemand als logisches Exempel den Satz aus: Die Vorstellung Dreieck schließt die Vorstellung Figur ein, und der Umfang dieser umschließt den Umfang jener. Ist darin von den subjectiven Erlebnissen irgend einer Person und vom realen Enthaltensein von Phänomenen in Phänomenen die Rede?

Gehören in den Umfang dessen, was hier und in allen ahn- Vorurtheile. 175 liehen Zusammenhängen Vorstellung heißt, als unterschiedene Glieder, die Dreieckvorstellung, die ich jetzt, und die, welche ich in einer Stunde habe; oder nicht vielmehr als einziges Glied die Vorstellung „Dreieck" und daneben, wieder als Einzelheiten, die Vorstellung „Sokrates", die Vorstellung „Löwe" u. dgl.?

In aller Logik ist gar viel die Rede von Urtheilen; aber auch hier besteht Aequivocation. In den psychologischen Partien der logischen Kunstlehre spricht man von Urtheilen als Fürwahrhaltungen, man spricht also von bestimmt gearteten Bewußtseinserlebnissen. In den rein-logischen Partien ist davon weiter keine Rede. Urtheil heißt hier soviel wie Satz, und zwar verstanden nicht als eine grammatische, sondern als eine ideale ßedeutungseinheit. Dies trifft all die Unterscheidungen von Urtheilsacten, bezw. Formen, welche für die reinlogischen Gesetze die nöthigen Unterlagen bieten. Kategorisches, hypothetisches, disjunetives, existenziales Urtheil, und wie die Titel noch lauten mögen, sind in der reinen Logik nicht Titel für Urtheilsklassen, sondern Titel von idealen Satzformen. Dasselbe gilt für die Schlußformen: für Existenzialschluß, kategorischen Schluß u. s. w. Die bezüglichen Analysen sind Bedeutungsanalysen, also nichts weniger als psychologische Analysen. Nicht individuelle Phänomene, sondern Formen intentionaler Einheiten werden analysirt, nicht Erlebnisse des Schließens, sondern Schlüsse. Wer in logisch-analytischer Absicht sagt: das kategorische Urtheil „Gott ist gerecht" hat die Subjectvorstellung „Gott", spricht sicherlich nicht von dem Urtheil als psychischem Erlebnis, das er oder ein anderes Individuum hat, und desgleichen nicht von dem psychischen Act, der darin eingeschlossen und durch das Wort Gott erregt ist; sondern er spricht von dem Satze „Gott ist gerecht", welcher Einer ist, der Mannigfaltigkeit möglicher Erlebnisse zu Trotze, und von der Vorstellung „Gott", die wiederum Eine ist, wie es nicht anders sein kann bei dem einzelnen Theile Eines Ganzen. Und demgemäß meint der 176 Die psychologistischen Logiker mit dem Ausdruck „jedes Urtheil" nicht „jeder Urtheilsact", sondern „jeder objective Satz". Im Umfang des logischen Begriffes Urtheil steht nicht gleichberechtigt das Urtheil „2x2 = 4", das ich soeben erlebe, und das Urtheil „2x2 = 4", das gestern und sonst wann und in sonst welchen Personen Erlebnis war. Im Gegentheil, es ngurirt kein einziger unter diesen Acten im fraglichen Umfang, wol aber schlechthin „2x2 = 4" und daneben etwa „die Erde ist ein Cubus", der Lehrsatz des Pythagoras u. dgl. und zwar je als ein Glied. Genau ebenso verhält es sich natürlich, wenn man sagt: „das Urtheil S folgt aus dem Urtheil P"; und so in allen ähnlichen Fällen.

Dadurch bestimmt sich auch erst der wahre Sinn der logischen Grundsätze und zwar als ein solcher, wie ihn unsere früheren Analysen gekennzeichnet haben. Das Princip vom Widerspruch ist, so lehrt man, ein Urtheil über Urtheile. Wofern man aber unter Urtheilen psychische Erlebnisse, Acte des Fürwahrhaltens, Glaubens etc. versteht, kann diese Auffassung nicht Geltung haben. Wer das Princip aussagt, urtheilt; aber weder das Princip noch das, worüber es urtheilt, sind Urtheile. Wer aussagt: Von zwei contradictorischen Urtheilen ist eins wahr und eins falsch, meint, wenn er sich nicht mißversteht (wie es bei nachträglicher Interpretation wol kommen mag), nicht ein Gesetz für Urtheilsacte, sondern ein Gesetz für Urtheilsinhalte auszusagen, mit anderen Worten, für die idealen Bedeutungen, die wir kurzweg Sätze zu nennen pflegen. Also lautete der bessere Ausdruck: Von zwei contradictorischen Sätzen ist einer wahr und einer falsch.1 Es 1 Man verwechsle nicht den Satz vom Widerspruch mit dem normativen Satz für Urtheile, der seine evidente Folge ist: Von zwei contradictorischen Urtheilen ist eines richtig. — Der Begriff der Richtigkeit setzt den der Wahrheit voraus. Richtig ist ein Urtheil, wenn es für wahr hält, was wahr ist; also ein Urtheil, dessen Inhalt ein wahrer Satz ist. Die logischen Prädicate wahr und falsch gehen, ihrem eigentlichen Sinne nach, ausschließlich die Sätze, im Sinne idealer Aussage-Bedeutungen, an. — Wieder setzt der Begriff des contradictorischen Urtheiles denjenigen Vorurtheile. 177 ist auch klar, daß wir, um den Satz vom Widerspruch zu verstehen, nichts weiter nöthig haben, als uns den Sinn entgegengesetzter Satzbedeutungen zu vergegenwärtigen. An Urtheile als reale Acte haben wir nicht zu denken, und in keinem Falle wären sie die hiehergehörigen Objecte. Man braucht nur darauf hinzublicken, um einzusehen, daß zum Umfang dieser logischen Gesetzlichkeit nur Urtheile in einem idealen Sinne gehören — wonach „das" Urtheil 2x2 = 5 Eines ist neben „dem" Urtheil „Es giebt Drachen", neben „dem" Satz von der Winkelsumme u. dgl. — hingegen kein einziger der wirklichen oder vorgestellten Urtheilsacte, die in unendlicher Mannigfaltigkeit jeder dieser idealen Einheiten entsprechen. Aehnliches wie vom Satze des Widerspruchs gilt für alle reinlogischen Sätze, z. B. die syllogistischen.

Der Unterschied der psychologischen Betrachtungsweise, ' welche die Termini als Klassentermini für psychische Erlebnisse verwendet, von der objectiven oder idealen Betrachtungsweise, in welcher eben dieselben Termini Aristotelische Gattungen und Arten vertreten, ist kein nebensächlicher und bloß subjectiver; er bestimmt den Unterschied wesentlich verschiedener Wissenschaften. Reine Logik und Arithmetik als Wissenschaften von den idealen Einzelheiten gewisser Gattungen (oder von dem was a priori im idealen Wesen dieser Gattungen gründet) trennen sich von der Psychologie, als der Wissenschaft von den individuellen Einzelheiten gewisser empirischer Klassen.

§ 48. Die entscheidenden Differenzen.

Heben wir zum Schluß noch die entscheidenden Differenzen hervor, von deren Anerkennung, bezw. Verkennung, die ganze Stellung zur psychologistischen Argumentation abhängt, so sind es folgende: des contradictorischen Satzes voraus: Im übertragenen Sinne heißen Urtheile contradictorisch, wenn ihre Inhalte (ihre idealen Bedeutungen) in jener descriptiv bestimmten Beziehung stehen, die wir — im eigentlichen Sinn — als Contradiction bezeichnen.

Husserl, Log. Unters. I. 12 178 Die psychologistischen 1. Es ist ein wesentlicher, schlechthin unüberbrückbarer Unterschied zwischen Idealwissenschaften und Realwissenschaften. Die ersteren sind apriorisch, die letzteren empirisch. Entwickeln jene die ideal-gesetzlichen Allgemeinheiten, welche mit einsichtiger Gewißheit in echt generellen Begriffen gründen, so stellen diese die realgesetzlichen Allgemeinheiten und zwar mit einsichtiger Wahrscheinlichkeit fest, welche sich auf eine Sphäre von Thatsachen beziehen. Der Umfang der Allgemeinbegriffe ist dort ein Umfang vcfn niedersten specifischen Differenzen, hier ein Umfang von individuellen, zeitlich bestimmten Einzelheiten; die letzten Gegenstände also dort ideale Species, hier empirische Thatsachen. Offenbar vorausgesetzt sind hiebei die wesentlichen Unterschiede zwischen Naturgesetz und idealem Gesetz, zwischen universellen Sätzen über Thatsachen (die sich vielleicht als generelle Sätze verkleiden: alle Raben sind schwarz — der Rabe ist schwarz) und echt generellen Sätzen (wie es die allgemeinen Sätze der reinen Mathematik sind), zwischen empirischem Klassenbegriff und idealem Genusbegriff u. dgl. Die richtige Schätzung dieser Unterschiede ist durchaus abhängig von dem endgiltigen Aufgeben der empiristischen Abstractionstheorie, welche, gegenwärtig vorherrschend, das Verständnis alles Logischen verbaut; worüber wir später ausführlich sprechen werden.

2. Es ist in aller Erkenntnis und speciell in aller Wissenschaft der fundamentale Unterschied zwischen dreierlei Zusammenhängen zu beachten: a) Der Zusammenhang der Erkenntniserlebnisse, in welchen sich Wissenschaft subjectiv realisirt, also der psychologische Zusammenhang der Vorstellungen, Urtheile, Einsichten, Vermuthungen, Fragen u. s. w., in denen sich das Forschen vollzieht, oder in welchen die längst entdeckte Theorie einsichtig durchdacht wird.

b) Der Zusammenhang der in der Wissenschaft erforschten und theoretisch erkannten Sachen, die als solche das Gebiet dieser Wissenschaft ausmachen. Der Zusammenhang Vorurtheüe. 179 des Forschens und Erkennens ist sichtlich ein anderer als der des Erforschten und Erkannten.

c) Der logische Zusammenhang, d. h. der specifische Zusammenhang der theoretischen Ideen, welcher die Einheit der Wahrheiten einer wissenschaftlichen Disciplin, specieller einer wissenschaftlichen Theorie, eines Beweises oder Schlusses constituirt; bezw. auch die Einheit der Begriffe im wahren Satze, der einfachen Wahrheiten in Wahrheitszusammenhängen u. dgl.

Im Falle der Physik z. B. unterscheiden wir den Zusammenhang der psychischen Erlebnisse des physikalisch Denkenden von der physischen Natur, die von ihm erkannt wird, und beide wieder von dem idealen Zusammenhang der Wahrheiten in der physikalischen Theorie, also in der Einheit der analytischen Mechanik, der theoretischen Optik u. dgl. Auch die Form der Wahrscheinlichkeitsbegründung, welche den Zusammenhang von Thatsachen und Hypothesen beherrscht, gehört in die Linie des Logischen. Der logische Zusammenhang ist die ideale Form, um derentwillen in specie von derselben Wahrheit, von demselben Schlüsse und Beweise, von derselben Theorie und rationalen Disciplin die Eede ist, von derselben und Einen, wer immer „sie" denken mag. Die Einheit dieser Form ist gesetzliche Geltungseinheit. Die Gesetze, unter denen sie nebst allen Ihresgleichen steht, sind die rein logischen Gesetze, welche somit alle Wissenschaft übergreifend befassen, und zwar befassen nicht nach ihrem psychologischen und gegenständlichen, sondern nach ihrem idealen Bedeutungsgehalt. Selbstverständlich sind die bestimmten Zusammenhänge von Begriffen, Sätzen, Wahrheiten, welche die ideale Einheit einer bestimmten Wissenschaft ausmachen, nur insofern logische zu nennen, als sie unter die Logik, in der Weise von Einzelfällen, gehören; nicht aber gehören sie selbst zur Logik als Bestandstücke.

Die drei unterschiedenen Zusammenhänge betreffen Logik und Arithmetik natürlich ebenso gut wie alle anderen Disciplinen; nur aind bei beiden die erforschten Sachen, nicht wie in 180 Die psychologistischen der Physik reale Thatsachen, sondern ideale Species. Bei der Logik ergiebt sich aus der Besonderheit derselben die gelegentlich schon erwähnte Eigentümlichkeit, daß die idealen Zusammenhänge, welche ihre theoretische Einheit ausmachen, als Specialfälle unter die Gesetze gehören, die sie selbst aufstellt. Die logischen Gesetze sind zugleich Theile und Regeln dieser Zusammenhänge, sie gehören zum theoretischen Verband und doch gleichzeitig zum Gebiet der logischen Wissenschaft.

§ 49. Drittes Vorurtheil. Die Logik als Theorie der Evidenz.

Wir formuliren ein drittes Vorurtheil l in folgenden Sätzen. Alle Wahrheit liegt im Urtheil. Aber als wahr erkennen wir ein Urtheil nur im Falle seiner Evidenz. Mit diesem Worte bezeichnen wir einen eigenthümlichen und Jedem aus seiner inneren Erfahrung wolbekannten psychischen Charakter (er wird gewöhnlich als Gefühl bezeichnet), welcher die Wahrheit des Urtheils, dem er angeknüpft ist, verbürgt. Ist nun die Logik die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit fördern will, so sind die logischen Gesetze selbstverständlich Sätze der Psychologie. Es sind nämlich Sätze, die uns über die psychischen Bedingungen aufklären, von denen das Dasein oder Fehlen jenes Evidenzgefühls abhängig ist. An diese Sätze schließen sich dann naturgemäß practische Vorschriften an, welche uns bei der Realisirung von Urtheilen, die dieses auszeichnenden Charakters theilhaftig sind, fördern sollen. Allenfalls mögen auch diese psychologisch ftmdirten Denkregeln gemeint sein, wo man von logischen Gesetzen oder Normen spricht.

An diese Auffassung streift schon Mill, wenn er in der Absicht, die Logik von der Psychologie abzugrenzen, lehrt: „The proper ties of Thought which concern Logic, are some of its contingent properties; those, namely, on the presence of which depends good thinking, as distinguished from bad.il2 In seinen weiteren 1 In den Argumentationen des III. Kapitels spielte es seine Eolle Vorurtheile. 181 Ausführungen bezeichnet er die Logik wiederholt als (psychologisch zu fassende) „theorie" oder „Philosophy of Evidence",l wobei er es unmittelbar allerdings nicht auf die rein logischen Sätze abgesehen hat. In Deutschland tritt dieser Gesichtspunkt gelegentlich bei Sigwart hervor. Nach ihm „kann keine Logik anders verfahren, als daß sie sich der Bedingungen bewußt wird, unter denen dieses subjective Gefühl der Notwendigkeit (im vorhergehenden Absatz „das innere Gefühl der Evidenz") eintritt, und dieselben auf ihren allgemeinen Ausdruck bringt."3 In dieselbe Richtung deuten auch manche Aeußerungen Wundt's. In seiner Logik lesen wir z. B. „Die in bestimmten Verbindungen des Denkens enthaltenen Eigenschaften der Evidenz und Allgemeingiltigkeit lassen...aus den psychologischen die logischen Denkgesetze hervorgehen." Ihr „normativer Charakter ist lediglich darin begründet, daß gewisse unter den psychologischen Verbindungen des Denkens thatsächlich Evidenz und Allgemeingiltigkeit besitzen. Denn nun wird es erst möglich, daß wir an das Denken überhaupt mit der Forderung herantreten, es solle den Bedingungen der Evidenz und Allgemeingiltigkeit genügen." — „Jene Bedingungen selbst, denen genügt werden muß, um Evidenz und Allgemeingiltigkeit herbeizuführen, bezeichnen wir als logische Denkgesetze.." Ausdrücklich wird noch betont: „das psychologische Denken bleibt immer die umfassendere Form."3 In der logischen Literatur des letzten Jahrzehnts gewinnt die Interpretation der Logik als practisch gewendeter Psychologie der Evidenz unverkennbar an Schärfe und Ausbreitung. Besondere Erwähnung verdient hier die Logik von Höfler und Meinong, weil sie als der erste wirklich durchgeführte Versuch anzusehen ist, den Gesichtspunkt der Psychologie der Evidenz in der ganzen Logik mit möglichster Consequenz zur Geltung zu bringen. Als die Hauptaufgabe der Logik be- 3 Wundt, Logik I.2 S. 91. Wundt stellt hier beständig nebeneinander die Evidenz und die Allgemeingiltigkeit. Was die letztere anlangt, so scheidet er subjective Allgemeingiltigkeit, die eine bloße Folge der Evidenz sei, und die objective, die auf das Postulat der Begreiflichkeit der Erfahrung hinausläuft. Da aber Berechtigung und angemessene Erfüllung des Postulates doch wieder auf Evidenz fußt, so scheint das Hereinziehen der Allgemeingiltigkeit in die principiellen Erörterungen der Ausgangspunkte nicht thunlich.

Die psycholofjistischen zeichnet Höfler die Untersuchung der „(zunächst psychologischen) Gesetze, nach welchen das Zustandekommen der Evidenz von bestimmten Eigenschaften unserer Vorstellungen und Urtheile abhängt". 1 „Unter allen wirklich vorkommenden oder doch als möglich vorstellbaren Erscheinungen des Denkens" habe die Logik „diejenigen Arten (,Formen') von Gedanken herauszuheben, welchen Evidenz entweder direct zukommt, oder welche noth wendige Bedingungen für das Zustandekommen von Evidenz sind".2 Wie ernstlich psychologisch dies gemeint ist, zeigen die sonstigen Ausführungen. So wird z. B. die Methode der Logik, soweit sie die theoretische Grundlegung der Lehre vom richtigen Denken betrifft, als die nämliche bezeichnet, welche die Psychologie gegenüber allen psychischen Erscheinungen anwende; sie habe die Erscheinungen speciell des richtigen Denkens zu beschreiben, und dann so weit als möglich auf einfache Gesetze zurückzuführen, d. h. die verwickeiteren aus den einfachen zu erklären (a. a. 0. 18). In weiterer Folge wird der logischen Lehre vom Schlüsse die Aufgabe zugewiesen, „die Gesetze aufzustellen..., von welchen Merkmalen der Prämissen es abhängt, ob ein bestimmtes Urtheil aus ihnen mit Evidenz erschlossen werden § 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze über ideale Bedingungen der Urtheilsevidenz. Die resultirenden Sätze nicht psychologische. Wenden wir uns nun zur Kritik. Wir sind zwar davon weit entfernt, die Unbedenklichkeit des gegenwärtig als Gemeinplatz umlaufenden Satzes zuzugestehen, mit dem das Argument anhebt — nämlich, daß alle Wahrheit im Urtheil liege; aber daran zweifeln wir natürlich nicht, daß Wahrheit erkennen und mit Rechtsanspruch behaupten, Wahrheit einsehen voraussetzt. Desgleichen auch nicht daran, daß die logische Kunstlehre nach den psychischen Bedingungen zu forschen hat, unter welchen uns die Evidenz im Urtheilen aufleuchtet. Wir kommen der bestrittenen Auffassung sogar noch einen weiteren Schritt ent- 1 Logik, Unter Mitwirkung von A. Meinung verfaßt von A. Höfler, Vorurt heile. 183 gegen. Obwohl wir auch jetzt wieder den Unterschied zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen geltend zu machen gedenken, gestehen wir bezüglich der ersteren ausdrücklich zu, daß sie eine gewisse Beziehung zum psychischen Charakter der Evidenz haben und in gewissem Sinne psychische Bedingungen desselben hergeben.

Aber allerdings gilt uns diese Beziehung als eine rein ideale und indirecte. Wir leugnen es, daß die rein logischen Sätze selbst über die Evidenz und ihre Bedingungen das Geringste aussagen. Wir glauben zeigen zu können, daß sie jene Beziehung zu Evidenzerlebnissen nur auf dem Wege der Anwendung, resp. Hinwendung erlangen können, nämlich auf gleiche Weise, wie jedes „rein in Begriffen gründende" Gesetz auf den allgemein vorgestellten Bereich empirischer Einzelfälle jener Begriffe übertragen werden kann. Die so erwachsenden Evidenzsätze behalten aber nach wie vor ihren apriorischen Charakter, und die Evidenzbedingungen, die sie nun aussagen, sind nichts weniger als psychologische, also causale Bedingungen. Die rein begrifflichen Sätze wandeln sich vielmehr, hier wie in jedem analogen Falle, in Aussagen über ideale Unverträglichkeiten, bezw. Möglichkeiten um.

Eine einfache Ueberlegung wird Klarheit schaffen. Aus jedem rein logischen Gesetz kann man, durch a priori mögliche (evidente) Umformung gewisse Evidenzsätze, wenn man will, Evidenzbedingungen ablesen. Das combinirte Princip vom Widerspruch und ausgeschlossenen Dritten ist sicherlich äquivalent mit dem Satze: Evidenz kann bei Einem, aber auch nur bei Einem von einem Paar contradictorischer Urtheile auftreten.1 WTieder ist der modus barbara zweifellos äquivalent dem Satze: die Evidenz der nothwendigen Wahrheit eines 1 Verlangte die Evidenztheorie wirklich die Deutung, welche Höfleu a. a. 0. S. 133 bietet, so wäre sie schon durch unsere frühere Kritik der empiristischen Verkennungen der logischen Principien gerichtet (vgl. S. 74 d. W.). Höfler's Satz „ein bejahendes und ein verneinendes Urtheil über denselben Gegenstand sind unverträglich" ist, genau besehen, in sich falsch 184 Die psychologistischen Satzes der Form „alle A sind C4 (oder genauer ausgedrückt: seiner Wahrheit als einer nothwendig erfolgenden) kann auftreten in einem schließenden Acte, dessen Prämissen die Formen haben „alle A sind B" und „alle B sind C". Und so ähnlich bei jedem rein logischen Satze. Völlig begreiflich, da evidentermaßen die allgemeine Aequivalenz besteht zwischen den Sätzen „A ist wahr" und „es ist möglich, daß irgend Jemand mit Evidenz urtheilt, es sei Au. Natürlich werden also die Sätze, zu deren Sinn es gehört auszusagen, was gesetzlich im Begriffe der Wahrheit liegt, und daß das Wahrsein von Sätzen gewisser Satzformen dasjenige von Sätzen correlater Satzformen bedingt, äquivalente Umformungen zulassen, in denen das mögliche Auftreten von Evidenz zu den Satzformen der Urtheile in Beziehung gesetzt wird.

Aber die Einsicht in diesen Zusammenhang bietet uns zugleich die Handhabe zur Widerlegung des Versuches, reine Logik in Psychologie der Evidenz aufgehen zu lassen. An sich besagt doch der Satz „A ist wahr" nicht dasselbe wie sein Aequivalent „es ist möglich, daß irgend Jemand urtheile, es sei A". Der Erstere spricht nicht von Urtheilen irgend Jemandes, auch nicht irgend Jemandes ganz im Allgemeinen. Es verhält sich hier ganz so wie bei den rein mathematischen Sätzen. Die Aussage, daß a -f b — b -f a ist, besagt, daß der Zahlenwerth der Summe zweier Zahlen von ihrer Stellung in der Verknüpfung unabhängig ist, aber er spricht nichts vom Zählen und Summiren irgend Jemandes. Dergleichen kommt erst oder mindestens zweifelhaft, geschweige denn, daß er als Sinn des logischen Princips gelten könnte. Ein ähnliches Versehen unterläuft bei der Definition der Correlativa Grund und Folge, die, wenn sie richtig wäre, aus allen Schlußgesetzen falsche Sätze machen würde. Sie lautet „Ein Urtheil F ist dann die „Folge" eines „Grundes" 0, wenn mit dem Fürwahrhalten von G das (vorgestellte) Für falsch halten von F unverträglich...ist" (a. a. 0. S. 136). Man beachte, daß Höfler Unverträglichkeit durch Evidenz der Incoexistenz erklärt (a. a. 0. S. 129). Er verwechselt offenbar die ideale Incoexistenz der betreffenden Sätze (deutlicher zu reden: ihr Nicht -zusammengelten) mit der realen Incoexistenz der entsprechenden Acte des Fürwahrhaltens, Vorstellens u. s. w.

Vorurtheile. 185 Vorurtheile. 185 durch eine evidente und äquivalente Umformung hinein. In concreto giebt es ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl ohne Zählen, keine Summe ohne Summiren.

Aber selbst wenn wir die originären Formen der rein logischen Sätze verlassen und sie in die äquivalent zugehörigen Evidenzsätze umwenden, so entsteht daraus nichts, was die Psychologie als ihr Eigenthum in Anspruch nehmen könnte. Sie ist eine empirische Wissenschaft, die Wissenschaft von den psyohischen Thatsachen. Psychologische Möglichkeit ist also ein Fall von realer Möglichkeit. Jene Evidenzmöglichkeiten sind aber ideale. Was psychologisch unmöglich ist, kann ideal gesprochen sehr wol sein. Die Auflösung des verallgemeinerten „Problems der 3 Körper", sagen wir das „Problem der n Körper", mag jede menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Aber das Problem hat eine Auflösung, und so ist eine darauf bezügliche Evidenz möglich. Es giebt dekadische Zahlen mit Trillionen Stellen, und es giebt auf sie bezügliche Wahrheiten. Aber Niemand kann solche Zahlen wirklich vorstellen und die auf sie bezüglichen Additionen, Multiplicationen u. s. w. wirklich ausführen. Die Evidenz ist hier psychologisch unmöglich, und doch ist sie, ideal zu reden, ganz gewiß ein mögliches psychisches Erlebnis.

Die Umwendung des Begriffes Wahrheit in den der Möglichkeit evidenten Urtheilens hat ihr Analogon im Verhältnis der Begriffe individuelles Sein und Wahrnehmungsmöglichkeit. Die Aequivalenz dieser Begriffe ist, wofern nur unter Wahrnehmung die adäquate Wahrnehmung verstanden wird, unbestreitbar. Es ist danach eine Wahrnehmung möglich, welche in Einem Schauen die ganze Welt, die überschwengliche Unendlichkeit von Körpern mit allen ihren Theilen, Molekülen, Atomen und nach allen Verhältnissen und Bestimmtheiten wahrnimmt. Natürlich ist diese ideale Möglichkeit keine reale, die für irgend ein empirisches Subject angenommen werden könnte.

Indem wir die Idealität der Möglichkeiten betonen, welche in Betreff der Urtheilsevidenz aus den logischen Gesetzen ent- 186 Die psychologistischen liommen werden können, und welche uns in apodictischen Evidenzen als a priori geltende einleuchten, wollen wir keineswegs ihre psychologische Nutzbarkeit leugnen. Wenn wir aus dem Gesetze, daß von zwei contradictorischen Sätzen einer wahr und einer falsch ist, die Wahrheit ableiten, daß von einem Paar möglicher contradictorischer Urtheile je eines, aber nur Eines den Charakter der Evidenz haben kann — und diese Ableitung ist eine evident zu Recht bestehende, wenn wir Evidenz als das Erlebnis definiren, in dem irgend ein Urtheilender der Richtigkeit seines Urtheils, d. i. dessen Angemessenheit an die Wahrheit inne wird — so spricht ja der neue Satz eine Wahrheit aus über Verträglichkeiten, bezw. Unverträglichkeiten gewisser psychischer Erlebnisse. Aber in dieser Weise belehrt uns auch jeder rein mathematische Satz über mögliche oder unmögliche Vorkommnisse im Gebiete des Psychischen.