Alle Theorie in den Erfahrungswissenschaften ist bloß supponirte Theorie. Sie giebt nicht Erklärung aus einsichtig gewissen, sondern nur aus einsichtig wahrscheinlichen Grundgesetzen. So sind die Theorien selbst nur von einsichtiger Wahrscheinlichkeit, sie sind nur vorläufige, nicht endgiltige Theorien. Aehnliches gilt in gewisser Weise auch von den theoretisch zu erklärenden Thatsachen. Von ihnen gehen wir zwar aus, sie gelten uns als gegeben, und wir wollen sie bloß „erklären". Indem wir aber zu den erklärenden Hypothesen aufsteigen, sie durch Deduction und Veriiication — eventuell nach mehrfacher Umänderung — als wahrscheinliche Gesetze annehmen, bleiben auch die Thatsachen selbst nicht ganz unverändert bestellen, auch sie wandeln sich im fortschreitenden Erkenntnisproccß um. Mittelst des Erkenntniszuwachses der als brauchbar befundenen Hypothesen dringen wir immer tiefer in das „wahre Wesen" des realen Seins ein, 256 Die Idee der reinen Logik.
wir berichtigen fortschreitend unsere, mit mehr oder weniger Unverträglichkeiten behaftete Auffassung der erscheinenden Dinge. Thatsachen sind uns eben ursprünglich nur in dem Sinne der Wahrnehmung (und ähnlich im Sinne der Erinnerung) „gegeben". In der Wahrnehmung stehen uns die Dinge und Vorgänge vermeintlich selbst gegenüber, s. z. s. scheidewandlos erschaut und ergriffen. Und was wir da anschauen, sprechen wir in Wahrnehmungsurtheilen aus: dies sind die zunächst „gegebenen Thatsachen" der Wissenschaft. Im Fortschritt der Erkenntnis modificirt sich dann aber, was wir den Wahrnehmungserscheinungen an „wirklichem" Thatsachengehalt zugestehen; und um jeweils zu bestimmen, was in ihnen das Wahre ist, mit anderen Worten: um den empirischen Gegenstand der Erkenntnis zu bestimmen, bedürfen wir eines beträchtlichen (und sich fortschreitend erweiternden) Bereiches an wissenschaftlicher Gesetzeserkenntnis.
In all dem verfahren wir aber, wie schon Leibniz, und mit voller Schärfe wol als der Erste, betont hat, nicht blind, nicht ohne ein ideales Recht. Wir erheben den Anspruch, daß es jeweils nur Ein berechtigtes Verhalten in der Werthschätzung der erklärenden Gesetze und in der Bestimmung der wirklichen Thatsachen gebe, und zwar für jede erreichte Stufe der Wissenschaft. Wenn sich durch Zufluß neuer empirischer Instanzen eine wahrscheinliche Gesetzlichkeit oder Theorie als unhaltbar herausstellt, so schließen wir daraus nicht, daß die wissenschaftliche Begründung dieser Theorie eine falsche gewesen sein mußte. Im Bereiche früherer Erfahrung war die frühere, im Bereiche der erweiterten Erfahrung ist die neu zu begründende Theorie die „einzig richtige", sie ist die einzige durch correcte Wahrscheinlichkeitserwägung zu rechtfertigende. Umgekehrt urtheilen wir vielleicht, daß eine empirische Theorie falsch begründet sei, obschon sich vielleicht auf einem anderen, objectiv berechtigten Wrege herausstellt, daß sie bei dem gegebenen Stande der Erfahrungserkenntnis die einzig angemessene" sei. Daraus ist zu entnehmen, daß es auch im Die Idee der reinen Logik. 257 Gebiete des empirischen Denkens, in der Sphäre der Wahrscheinlichkeiten ideale Elemente und Gesetze geben muß, in denen die Möglichkeit der empirischen Wissenschaft, der Wahrscheinlichkeitserkenntnis von Realem, überhaupt a priori gründet. Diese Sphäre reiner Gesetzlichkeit, welche nicht zur Idee der Theorie und allgemeiner zur Idee der Wahrheit, sondern zur Idee der empirischen Erklärungseinheit, resp. zur Idee der Wahrscheinlichkeit Beziehung hat, macht ein zweites großes Fundament der logischen Kunstlehre aus und gehört mit zum Gebiet der reinen Logik in einem entsprechend weit zu fassenden Sinne.
In den folgenden Einzeluntersuchungen beschränken wir uns auf das engere und, in der wesentlichen Ordnung der Materien, erste Gebiet Berichtigungen.
S. 28. Im Titel des § 12 statt: Definition lies: Definitionen. „ 65. Z. 7 v. u. statt: reelle absolute Zahl lies: reelle Zahl. „ 132. Z. 12 v. o. statt: „das Allgemeine sei in unserem Kopfe" lies: „das Allgemeine als solches [existire] nur in unserem Kopfe" „ 219. Z. 6 vor Beginn des § 60 statt: s. z. s. Platonischen lies: specifischen, „ 219. Anm. statt: „im nächsten Bande" lies: in den späteren Theilen des Werkes.
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