So fassen wir überhaupt den Begriff des Wissens in einem weiteren, aber doch nicht ganz laxen Sinne; wir scheiden ihn ab von dem grundlosen Meinen und beziehen uns hierbei auf irgendwelche „Kennzeichen" für die Wahrheit des angenommenen Sachverhalts, bezw. für die Richtigkeit des gefällten Urtheils. Das vollkommenste Kennzeichen der Richtigkeit ist die Evidenz, es gilt uns als unmittelbares Innewerden der Wahrheit selbst. In der unvergleichlichen Mehrheit der Fälle entbehren wir dieser absoluten Erkenntnis der Wahrheit, statt ihrer dient uns (man denke nur an die Function des Gedächtnisses in den obigen Beispielen) die Evidenz für die mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts, an welche sich bei entsprechend „erheblichen" Wahrscheinlichkeitsgraden das fest entschiedene Urtheil anzuschließen pflegt. Die Evidenz der Wahrscheinlichkeit eines Sachver- 14 Die Logik als normative halts A begründet zwar nicht die Evidenz seiner Wahrheit, aber sie begründet jene vergleichenden und evidenten Wertschätzungen, vermöge deren wir je nach den positiven oder negativen Wahrscheinlichkeitswerthen vernünftige von unvernünftigen, besser begründete von schlechter begründeten Annahmen, Meinungen, Vermuthungen zu scheiden vermögen. Im letzten Grunde beruht also jede echte und speciell jede wissenschaftliche Erkenntnis auf Evidenz, und so weit die Evidenz reicht, so weit reicht auch der Begriff des Wissens.
Trotzdem bleibt eine Doppelheit im Begriff des Wissens (oder was uns als gleichbedeutend gilt: der Erkenntnis) bestehen. Wissen im engsten Sinne d. W. ist Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt gilt oder nicht gilt; z. B. daß SP ist oder nicht ist; also ist auch die Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt in dem oder jenem Grade wahrscheinlich ist, in Beziehung darauf, daß er dies ist, ein Wissen im engsten Sinne; dagegen liegt hier in Beziehung auf die Geltung des Sachverhaltes selbst (und nicht seiner Wahrscheinlichkeit) ein Wissen im weiteren, geänderten Sinne vor. In diesem letzteren spricht man, den Wahrscheinlichkeitsgraden entsprechend, von einem bald größeren, bald geringeren Ausmaß von Wissen, und es gilt das Wissen im prägnanteren Sinne — die Evidenz davon, daß SP sei — als die absolut feste, ideale Grenze, der sich die Wahrscheinlichkeiten für das P-Sein des S in ihrer Steigerungsfolge asymptotisch annähern. — Zum Begriff der Wissenschaft und ihrer Aufgabe gehört nun aber mehr als bloßes Wissen. Wenn wir innere Wahrnehmungen, einzeln oder gruppenweise erleben und als daseiend anerkennen, so haben wir Wissen aber noch lange nicht Wissenschaft. Und nicht anders verhält es sich mit zusammenhangslosen Gruppen von Wissensacten überhaupt. Zwar Mannigfaltigkeit des Wissens aber nicht bloße Mannigfaltigkeit will die Wissenschaft uns geben. Auch die sachliche Verwandtschaft macht noch nicht die ihr eigentümliche Einheit in der Mannigfaltigkeit des Wissens aus. Eine Gruppe vereinzelter und speciell als practische Disciplin. 15 chemischer Erkenntnisse würde gewiss nicht die Rede von einer chemischen Wissenschaft berechtigen. Offenbar ist mehr erfordert, nämlich systematischer Zusammenhang im theoretischen Sinne, und darin liegt Begründung des Wissens und gehörige Verknüpfung und Ordnung in der Folge der Begründungen.
Zum Wesen der Wissenschaft gehört also die Einheit des Begründungszusammenhanges, in dem mit den einzelnen Erkenntnissen auch die Begründungen selbst und mit diesen auch die höheren Complexionen von Begründungen, die wir Theorien nennen, eine systematische Einheit erhalten. Ihr Zweck ist es eben nicht Wissen schlechthin, sondern Wissen in solchem Ausmaße und in solcher Form zu vermitteln, wie es unseren höchsten theoretischen Zielen in möglichster Vollkommenheit entspricht.
Daß uns die systematische Form als die reinste Verkörperung der Idee des Wissens erscheint, und daß wir sie practisch anstreben, darin äußert sich nicht etwa ein bloß ästhetischer Zug unserer Natur. Die Wissenschaft will und darf nicht das Feld eines architectonischen Spiels sein. Die Systematik, die der Wissenschaft eignet, natürlich der echten und rechten Wissenschaft, erfinden wir nicht, sondern sie liegt in den Sachen, wo wir sie einfach vorfinden, entdecken. Die Wissenschaft will das Mittel sein, unserem Wissen das Reich der Wahrheit und zwar in größtmöglichem Umfange zu erobern; aber das Reich der Wahrheit ist kein 'ungeordnetes Chaos, es herrscht in ihm Einheit der Gesetzlichkeit; und so muß auch die Erforschung und Darlegung der Wahrheiten systematisch sein, sie muß deren systematische Zusammenhänge wiederspiegeln und sie zugleich als Stufenleiter des Fortschrittes benützen, um von dem uns gegebenen oder bereits gewonnenen Wissen aus in immer höhere Regionen des Wahrheitsreiches eindringen zu können.
Dieser hilfreichen Stufenleitern kann sie nicht entrathen. Die Evidenz, auf der schließlich alles Wissen beruht, ist nicht eine natürliche Beigabe, die sich mit der bloßen Vorstellung O 16 Die Logik als normative der Sachverhalte und ohne jede methodisch-künstliche Veranstaltungen einfindet. Anderenfalls wären die Menschen auch nie darauf verfallen, Wissenschaften aufzubauen. Methodische Umständlichkeiten verlieren ihren Sinn, wo mit der Intention schon der Erfolg gegeben ist. Wozu die Begründungsverhältnisse erforschen und Beweise construiren, wenn man der Wahrheit in unmittelbarem Innewerden theilhaftig wird? Factisch stellt sich aber die Evidenz, die den vorgestellten Sachverhalt als Wahrheit, bezw. die Absurdität, die ihn als Falschheit stempelt (und ähnlich in Hinsicht auf Wahrscheinlichkeit und Un Wahrscheinlichkeit) nur bei einer relativ höchst beschränkten Gruppe primitiver Sachverhalte unmittelbar ein; unzählige wahre Sätze erfassen wir als Wahrheiten nur dann, wenn sie methodisch „begründet" werden, d. h. in diesen Fällen stellt sich im bloßen Hinblick auf den Satzgedanken, wenn überhaupt urtheilsmäßige Entscheidung, so doch nicht Evidenz ein; aber es stellt sich, gewisse normale Verhältnisse vorausgesetzt, Beides zugleich ein, so wie wir von gewissen Erkenntnissen ausgehen und dann einen gewissen Gedankenweg zu dem intendirten Satze einschlagen. Es mag für denselben Satz mannigfaltige Begründungswege geben, die einen von diesen, die anderen von jenen Erkenntnissen auslaufend; aber charakteristisch und wesentlich ist der Umstand, daß es unendliche Mannigfaltigkeiten von Wahrheiten giebt, die ohne dergleichen methodische Proceduren nimmermehr in ein Wissen verwandelt werden können.
Und daß es sich so verhält, daß wir Begründungen brauchen, um in der Erkenntnis, im Wissen über das unmittelbar Evidente und darum Triviale hinauszukommen, das macht nicht nur Wissenschaften möglich und nöthig, sondern mit den Wissenschaften auch eine Wissenschaftslehre, eine Logik. Verfahren alle Wissenschaften methodisch im Verfolge der Wahrheit; haben sie alle mehr oder minder künstliche Hilfsmittel in Gebrauch, um Wahrheiten, bezw. Wahrscheinlichkeiten, die sonst verborgen blieben, zur Erkenntnis zu bringen, und um das Selbstverständund speciell als pr actische Disciplin. 17 liehe oder bereits Gesicherte als Hebel zu nützen für die Erreichung von Entlegenem, nur mittelbar Erreichbarem: dann dürfte doch die vergleichende Betrachtung dieser methodischen Hilfen, J ^try Li dir* in denen die Einsichten und Erfahrungen ungezählter Forscher- [j^, generationen aufgespeichert sind, Mittel an die Hand geben, um allgemeine Normen für solche Verfahrungsweisen aufzustellen und desgleichen auch Kegeln für die erfindende Construetion derselben je nach den verschiedenen Klassen von Fällen.
§ 7. Fortsetzung. Die drei bedeutsamsten Eigentümlichkeiten der Begründungen.
Ueberlegen wir, um etwas tiefer in die Sache zu dringen, die bedeutsamsten Eigenthümlichkeiten dieser merkwürdigen Gedankenverläufe, die wir Begründungen nennen.
Sie haben, um auf ein Erstes hinzuweisen, in Beziehung auf ihren Gehalt den Charakter fester Gefüge. Nicht können wir, um zu einer gewissen Erkenntnis, z. B. der des Pythagoräischen Lehrsatzes, zu gelangen, ganz beliebige aus den unmittelbar gegebenen Erkenntnissen zu Ausgangspunkten wählen, und nicht dürfen wir im weiteren Verlaufe beliebige Gedankenglieder einfügen und ausschalten: soll die Evidenz des zu begründenden Satzes wirklich aufleuchten, die Begründung also wahrhaft Begründung sein.
Noch ein Zweites merken wir alsbald. Von vornherein, d. h. vor dem vergleichenden Hinblick auf die Beispiele von Begründungen, die uns von überall her in Fülle zuströmen, möchte es als denkbar erscheinen, daß jede Begründung nach Gehalt und Form ganz einzigartig sei. Eine Laune der Natur — dies dürften wir zunächst wol für einen möglichen Gedanken halten — könnte unsere geistige Constitution so eigensinnig gebildet haben, daß die uns jetzt so vertraute Rede von mannigfachen Begründungsformen eines jeden Sinnes bar und als Gemeinsames bei der Vergleichung irgendwelcher Begründungen immer nur das Eine zu constatiren wäre: Daß eben ein Satz S, der für sich evidenzlos ist, den Charakter der Evidenz er- Husserl, Log. Untere. I. 2 18 Die Logik als normative hält, wenn er im Zusammenhang auftritt mit gewissen, ihm ohne jedes rationale Gesetz ein für allemal zugeordneten Erkenntnissen P1P2...Aher so steht die Sache nicht. Nicht hat eine blinde Willkür irgend einen Haufen von Wahrheiten P1 P2...S zusammengerafft und dann den menschlichen Geist so eingerichtet, daß er an die Erkenntnis der PlP2...unweigerlich (bezw. unter „normalen" Umständen) die Erkenntnis von S anknüpfen muß. In keinem einzigen Falle verhält es sich so. Nicht Willkür und Zufall herrscht in den Begründungszusammenhängen, sondern Vernunft und Ordnung, und das heißt: regelndes Gesetz. Kaum bedarf es eines Beispiels zur Verdeutlichung. Wenn wir in einer mathematischen Aufgabe, die ein gewisses Dreieck AP C betrifft, den Satz anwenden „ein gleichseitiges Dreieck ist gleichwinklig", so vollziehen wir eine Begründung, die explicirt lautet: Jedes gleichseitige Dreieck ist gleichwinklig, das Dreieck ABC ist gleichseitig, also ist es gleichwinklig. Setzen wir daneben die arithmetische Begründung: Jede dekadische Zahl mit gerader Endziffer ist eine gerade Zahl, 364 ist eine dekadische Zahl mit gerader Endziffer, also ist sie eine gerade Zahl. Wir bemerken sofort, daß diese Begründungen etwas Gemeinsames haben, eine gleichartige innere Constitution, die wir verständlich ausdrücken in der „Schlußform": Jedes A ist P, X ist A, also ist XB. Aber nicht bloß diese zwei Begründungen haben diese gleiche Form, sondern ungezählte andere. Und noch mehr. Die Schlußform repräsentirt einen Klassenbegriff, unter den die unendliche Mannigfaltigkeit von Sätzeverknüpfungen der in ihr scharf ausgeprägten Constitution fällt. Zugleich besteht aber das apriorische Gesetz, daß jede vorgebliche Begründung, die ihr gemäß verläuft, auch wirklich eine richtige ist, wofern sie überhaupt von richtigen Prämissen ausgeht.
Und dies gilt allgemein. Wo immer wir von gegebenen Erkenntnissen begründend aufsteigen zu neuen, da wohnt dem Begründungswege eine gewisse Form ein, die ihm gemeinsam ist mit unzähligen anderen Begründungen, und die in gewisser und speciell als pr actische Disciplin. 19 Beziehung steht zu einem allgemeinen Gesetze, das alle diese einzelnen Begründungen mit einem Schlage zu rechtfertigen gestattet. Keine Begründung steht, dies ist die höchst merkwürdige Thatsache, isolirt. Keine knüpft Erkenntnisse an Erkenntnisse, ohne daß, sei es in dem äußerlichen Modus der Verknüpfung, sei es in diesem und zugleich in dem inneren Bau der einzelnen Sätze, ein bestimmter Typus ausgeprägt wäre, der in allgemeine Begriffe gefaßt, sofort zu einem allgemeinen, auf eine Unendlichkeit möglicher Begründungen bezüglichen Gesetze überleitet.
Endlich sei noch ein Drittes als merkwürdig hervorgehoben. Von vornherein, d. h. vor der Vergleichung der Begründungen verschiedener Wissenschaften, möchte man den Gedanken für möglich halten, daß die Begründungsformen an Erkenntnisgebiete gebunden seien. Wenn schon nicht überhaupt mit den Klassen von Objecten die zugehörigen Begründungen wechseln, so könnte es doch sein, daß sich die Begründungen nach gewissen sehr allgemeinen Klassenbegriffen, etwa denjenigen, welche die Wissenschaftsgebiete abgrenzen, scharf sondern. Ist es also nicht so, daß keine Begründungsform existirt, die zwei Wissenschaften gemeinsam ist, der Mathematik z. B. und der Chemie? Indessen auch dies ist offenbar nicht der Fall, wie schon das obige Beispiel lehrt. Keine Wissenschaft, in der nicht Gesetze auf singulare Fälle übertragen, also Schlüsse der uns als Beispiel dienenden Form öfter auftreten würden. Und dasselbe gilt von vielen Schlußarten sonst. Ja wir werden sagen dürfen, daß alle anderen Schlußarten sich so verallgemeinern, sich so „rein" fassen lassen, daß sie von jeder wesentlichen Beziehung auf ein concret beschränktes Erkenntnisgebiet frei werden.
§ 8. Die Beziehung dieser Eigentümlichkeiten zur Möglichkeit von Wissenschaft und Wissenschaftslehre.
Diese Eigenthümlichkeiten der Begründungen, deren Merkwürdigkeit uns nicht auffällt, weil wir allzuwenig geneigt sind, 2* 20 Die Logik als normative das Alltägliche zum Problem zu machen, stehen in ersichtlicher Beziehung zur Möglichkeit einer Wissenschaft und weiterhin einer Wissenschaftslehre.
Daß es Begründungen giebt, reicht in dieser Beziehung nicht hin. Wären sie form- und gesetzlos, bestände nicht die fundamentale Wahrheit, daß allen Begründungen eine gewisse „Form" einwohnt, die nicht dem hie et nunc vorliegenden Schlüsse (dem einfachen oder noch so complicirten) eigenthümlich, sondern für eine ganze Klasse von Schlüssen typisch ist, und daß zugleich die Richtigkeit der Schlüsse dieser ganzen Klasse eben durch ihre Form verbürgt ist, bestände vielmehr in all dem das Gegentheil — dann gäbe es keine Wissenschaft. Das Reden von einer Methode, von einem systematisch geregelten Fortschritt von Erkenntnis zu Erkenntnis hätte keinen Sinn mehr, jeder Fortschritt wäre Zufall. Da würden einmal zufällig die Sätze P1P2...in unserem Bewußtsein zusammentreffen, die dem Satze 8 die Evidenz zu verleihen fähig sind, und richtig würde die Evidenz aufleuchten. Es wäre nicht mehr möglich, aus einer zu Stande gekommenen Begründung für die Zukunft das Geringste zu lernen in Beziehung auf neue Begründungen von neuer Materie; denn keine Begründung hätte etwas Vorbildliches für irgend eine andere, keine verkörperte in sich einen Typus, und so hätte auch keine Urtheilsgruppe, als Prämissensystem gedacht, etwas Typisches an sich, das sich uns (ohne begriffliche Hervorhebung, ohne Recurs auf die explicirte „Schlußform") im neuen Falle und bei Gelegenheit ganz anderer „Materien" aufdrängen und nach den Gesetzen der Ideenassociation die Gewinnung einer neuen Erkenntnis erleichtern könnte. Nach einem Beweis für einen vorgegebenen Satz forschen, hätte keinen Sinn. Wie sollten wir dies auch anstellen? Sollten wir alle möglichen Satzgruppen durchprobten, ob sie als Prämissen für den vorliegenden Satz brauchbar seien? Der Klügste hätte hier vor dem Dümmsten nichts voraus, und es ist überhaupt fraglich, ob er vor ihm noch etwas Wesentliches voraus hätte. Eine reiche Phantasie, ein und speciell als practisehe Disciplin. 21 umfassendes Gedächtnis, die Fähigkeit angespannter Aufmerksamkeit und dgl. mehr sind schöne Dinge, aber intellectuelle Bedeutung gewinnen sie nur bei einem denkenden Wesen, dessen Begründen und Erfinden unter gesetzlichen Formen steht. Denn es gilt allgemein, daß in einer beliebigen psychischen Complexion nicht bloß die Elemente, sondern auch die verknüpfenden Formen associative, bezw. reproductive Wirksamkeit üben. So kann sich also die Form unserer theoretischen Gedanken und Gedankenzusammenhänge als förderlich erweisen. Wie z. B. die Form gewisser Prämissen den zugehörigen Schlußsatz mit besonderer Leichtigkeit hervorspringen läßt, weil uns früher Schlüsse derselben Form gelungen waren, so kann auch die Form eines zu beweisenden Satzes, gewisse Begründungsformen in Erinnerung bringen, welche ähnlich geformte Schlußsätze früher ergeben hatten. Ist es auch nicht klare und eigentliche Erinnerung, so ist es doch ein Analogon davon, gewissermaßen latente Erinnerung, es ist „unbewußte Erregung" (im Sinne B. Eedmann's); jedenfalls ist es etwas, das sich für das leichtere Gelingen von Beweisconstructionen (und nicht allein in den Gebieten, wo die argumenta in forma vorherrschen, wie in der Mathematik) höchst förderlich zeigt. Der geübte Denker findet leichter Beweise als der ungeübte, und warum dies? Weil sich ihm die Typen der Beweise durch mannigfache Erfahrung immer tiefer eingegraben haben und darum für ihn viel leichter wirksam und die Gedankenrichtung bestimmend sein müssen. In gewissem Umfang übt das wissenschaftliche Denken beliebiger Gattung für wissenschaftliches Denken überhaupt; daneben aber gilt, daß in besonderem Maß und Umfang das mathematische Denken speciell für mathematisches, das physikalische speciell für physikalisches prädisponirt u. s. w. Ersteres beruht auf dem Bestände typischer Formen, die allen Wissenschaften gemein sind, Letzteres auf dem Bestände anderer (eventuell als bestimmt gestaltete Complexionen jener zu charakterisirenden) Formen, die zu der Besonderheit der einzelnen Wissenschaften ihre besondere • Be- 22 Die Logik als normative ziehung haben. Die Eigenheiten des wissenschaftlichen Tactes, der vorausblickenden Intuition und Divination hängen hiemit zusammen. Wir sprechen von einem philologischen Tact und Blick, von einem mathematischen u. s. w. Und wer besitzt ihn? Der durch vieljährige Uebung geschulte Philologe bezw. Mathematiker u. s. w. In der allgemeinen Natur der Gegenstände des jeweiligen Gebietes wurzeln gewisse Formen sachlicher Zusammenhänge, und diese bestimmen wieder typische Eigenthümlichkeiten der gerade in diesem Gebiete vorwiegenden Begründungsformen. Hierin liegt die Basis für die vorauseilenden wissenschaftlichen Vermuthungen. Alle Prüfung, Erfindung und Entdeckung beruht so auf den Gesetzmäßigkeiten der Form.
Ermöglicht nach all dem die geregelte Form den Bestand von Wissenschaften, so ermöglicht auf der anderen Seite die in weitem Umfang bestehende Unabhängigkeit der Form vom Wissensgebiet den Bestand einer Wissenschaft slehre. Gälte diese Unabhängigkeit nicht, so gäbe es nur einander beigeordnete und den einzelnen Wissenschaften einzeln entsprechende Logiken aber nicht die allgemeine Logik. In Wahrheit finden wir aber Beides nöthig: wissenschaftstheoretische Untersuchungen, welche alle Wissenschaften gleichmäßig betreffen, und zur Ergänzung derselben besondere Untersuchungen, welche die Theorie und Methode der einzelnen Wissenschaften betreffen und das diesen Eigenthümliche zu erforschen suchen.
So dürfte die Hervorhebung jener Eigenthümlichkeiten, die sich bei der vergleichenden Betrachtung der Begründungen ergaben, nicht nutzlos gewesen sein, auf unsere Disciplin selbst, auf die Logik im Sinne einer Wissenschaftslehre einiges Licht zu werfen.
§ 9. Die methodischen Verfahrung sweisen in den Wissenschaften theils Begründungen, theils Hilfsverrichtungen für Begründungen.
Doch es bedarf noch einiger Ergänzungen, zunächst hinsichtlich unserer Beschränkung auf die Begründungen, die und speciell als pr actische Disciplin. 23 doch den Begriff des methodischen Verfahrens nicht erschöpfen. Den Begründungen kommt aher eine centrale Bedeutung zu, die unsere vorläufige Beschränkung rechtfertigen wird.
Man kann nämlich sagen: daß alle wissenschaftlichen Methoden, die nicht selbst den Charakter von wirklichen Begründungen (sei es einfachen oder noch so complicirten) haben, entweder denkökonomische Abbreviaturen und Surrogate von Begründungen sind, die, nachdem sie selbst durch Begründungen ein für alle Mal Sinn und Werth empfangen haben, bei ihrer practischen Verwendung zwar die Leistung aber nicht den einsichtigen Gedankengehalt von Begründungen in sich schließen; oder daß sie mehr oder weniger complicirte Hilfsverrichtungen darstellen, die zur Vorbereitung, zur Erleichterung, Sicherung oder Ermöglichung künftiger Begründungen dienen und abermals keine diesen wissenschaftlichen Grundprocessen gleichwerthige und neben ihnen selbständige Bedeutung beanspruchen dürfen.
So ist es z. B., um uns an die zw eiterwähnte Methodengruppe anzuschließen, ein wichtiges Vorerfordernis für die Sicherung von Begründungen überhaupt, daß die Gedanken in angemessener Weise, zum Ausdruck kommen mittels wol unterscheidbarer und eindeutiger Zeichen. Die Sprache bietet dem Denker ein in weitem Umfang anwendbares Zeichensystem zum Ausdruck seiner Gedanken, aber obschon Niemand desselben entrathen kann, so stellt es doch ein höchst unvollkommenes Hilfsmittel der strengen Forschung dar. Die schädlichen Einflüsse der Aequivocationen auf die Triftigkeit der Schlußfolgerungen sind allbekannt. Der vorsichtige Forscher darf die Sprache also nicht ohne kunstmäßige Vorsorgen verwenden, er muß die gebrauchten Termini, soweit sie eindeutiger und scharfer Bedeutung ermangeln, definiren. In der Nominaldefinition sehen wir also ein methodisches Hilfsverfahren zur Sicherung der Begründungen, dieser primär und eigentlich theoretischen Proceduren.
24 Die Logik als normative Aehnlich verhält es sich mit der Nomenklatur. Kurze und charakteristische Signaturen für wichtigere und häufig wiederkehrende Begriffe sind — um nur eines zu erwähnen — überall da unerläßlich, wo diese Begriffe mit dem ursprünglichen Vorrath von definirten Ausdrücken nur sehr umständlich zum Ausdruck kämen; denn umständliche, vielfach ineinander geschachtelte Ausdrücke erschweren die begründenden Operationen oder machen sie sogar unausführbar.
Von ähnlichen Gesichtspunkten läßt sich auch die Methode der Klassification betrachten u. s. f.
Beispiele zur ersten Methodengruppe bieten uns die so überaus fruchtbaren algorithmischen Methoden, deren eigenthümliche Function es ist, uns durch künstliche Anordnungen mechanischer Operationen mit sinnlichen Zeichen einen möglichst großen Theil der eigentlichen deductiven Geistesarbeit zu ersparen. Wie Wunderbares diese Methoden auch leisten, sie gewinnen Sinn und Rechtfertigung nur aus dem Wesen des begründenden Denkens. Hieher gehören auch die in wörtlichem Sinne mechanischen Methoden — man denke an die Apparate für mechanische Integration, an Rechenmaschinen u. dgl. — ferner die methodischen Verfahrungsweisen zur Feststellung objectiv giltiger Erfahrungsurtheile, wie die mannigfaltigen Methoden zur Bestimmung einer Sternposition, eines elektrischen Widerstandes, einer trägen Masse, eines Brechungsexponenten, der Constanten der Erdschwere u. s> w. Jede solche Methode repräsentirt eine Summe von Vorkehrungen, deren Auswahl und Anordnung durch einen Begründungszusammenhang bestimmt wird, welcher allgemein nachweist, daß ein so geartetes Verfahren, mag es auch blind vollzogen sein, notwendiger Weise ein objectiv giltiges Einzelurtheil liefern müsse.
Doch genug der Beispiele. Es ist klar: Jeder wirkliche Fortschritt der Erkenntnis vollzieht sich in der Begründung; auf sie haben daher alle die methodischen Vorkehrungen und Kunstgriffe Beziehung, von denen über die Begründungen hinaus die Logik noch handelt. Dieser Beziehung verdanken sie auch und speciell als pr actische Disciplin. 25 ihren typischen Charakter, der ja zur Idee der Methode wesentlich gehört. Um dieses Typischen willen ordnen sie sich übrigens in die Betrachtungen des vorigen Paragraphen ebenfalls mit ein.
§ 10. Die Ideen Theorie und Wissenschaft als Probleme der Wissenschaftslehre.
Aber noch einer weiteren Ergänzung bedarf es. Natürlich hat die Wissenschaftslehre, so wie sie sich uns hier ergeben hat, nicht bloß mit der Erforschung der Formen und Gesetzmäßigkeiten einzelner Begründungen (und der ihnen zugeordneten Hilfsverrichtungen) zu thun. Einzelne Begründungen finden wir ja auch außerhalb der Wissenschaft und somit ist klar, daß einzelne Begründungen — und ebenso zusammengeraffte Haufen von Begründungen — noch keine Wissenschaft ausmachen. Dazu gehört, iwie wir uns oben ausdrückten, eine gewisse Einheit des Begründungszusammenhanges, eine gewisse Einheit in der Stufenfolge von Begründungen; und diese Einheitsform hat selbst ihre hohe teleologische Bedeutung für die Erreichung fies obersten Erkenntniszieles, dem alle Wissenschaft zusteht, uns in der Erforschung der Wahrheit — das heißt abfj nicht in der Erforschung einzelner Wahrheiten, sondern (1es Reiches der Wahrheit, bezw. der natürlichen Provinzen, in die es sich gliedert — nach Möglichkeit zu fördern. / Die Aufgabe der Wissenschaftslehre wird es also auch sein, von den Wissenschaften als so und so gearteten systematischen Einheiten zu handeln, m. a. W. von dem, jras sie der Form nach als Wissenschaften charakterisirt, was dhre wechselseitige Begrenzung, was ihre innere Gliederung in Gebiete, in relativ geschlossene Theorien bestimmt, welches ihre wesentlich verschiedenen Arten oder Formen sind, u. dgl.
Man kann diese systematischen Gewebe von Begründungen ebenfalls dem Begriff der Methode unterordnen und somit der Wissenschaftslehre nicht bloß die Aufgabe zuweisen, von den Wissensmethoden zu handeln, die in den Wissenschaften auf- 26 Die Logik als normative treten, sondern auch von denjenigen, welche selbst Wissenschaften heißen. Nicht allein giltige und ungiltige Begründungen, sondern auch giltige und ungiltige Theorien und Wissenschaften zu scheiden, fällt ihr zu. Die Aufgabe, die ihr damit zugewiesen wird, ist von der früheren offenbar nicht unabhängig, sie setzt in beträchtlichem Umfange deren vorgängige Lösung voraus; denn die Erforschung der Wissenschaften als systematische Einheiten ist nicht denkbar ohne die vorgängige Erforschung der Begründungen. Jedenfalls liegen beide im Begriffe einer Wissenschaft von der Wissenschaft als solcher.
§ 11. Die Logik oder Wissenschaftslehre als normative Disciplin und als Kunstlehre.
Nach dem, was wir bisher erörtert haben, ergiebt sich die Logik — in dem hier fraglichen Sinne einer Wissenschaftslehre — als eine normative DiscipHn. Wissenschaften sind Geistesschöpfungen, die nach einem gewissen Ziele gerichtet und darum auch diesem Ziele gemäß zu beüctheilen sind. Und dasselbe gilt von den Theorien, Begründungen \md allem überhaupt, was wir Methode nennen. Ob eine Wissenschaft in Wahrheit Wissenschaft, eine Methode in Wahrheit Methode ist, das hängt davon ab, ob sie dem Ziele gemäß ist, dem sie zustrebt. Was den wahrhaften, den giltigen Wissenschaften als solchen zukommt, m. a. W. was die Idee der Wissenschaft constituirt, will die Logik erforschen, damit wir daran messen können, ob die empirisch vorliegenden Wissenschaften ihrer Idee entsprechen, oder in wie weit sie sich ihr nähern, und worin sie gegen sie verstoßen. Dadurch bekundet sich die Logik als normative Wissenschaft und scheidet von sich ab die vergleichende Betrachtungsweise der historischen Wissenschaft, welche die Wissenschaften als concrete Culturerzeugnisse der jeweiligen Epochen nach ihren typischen Eigenthümlichkeiten und Gemeinsamkeiten zu erfassen und aus den Zeitverhältnissen zu erklären versucht. Denn das ist das Wesen der normativen Wissenschaft, daß sie allgemeine Sätze und speciell als praotisohe Disciplin. 27 begründet, in welchen mit Beziehung auf ein normirendes Grundmaß — z. B. eine Idee oder einen obersten Zweck — bestimmte Merkmale angegeben sind, deren Besitz die Angemessenheit an das Maß verbürgt oder umgekehrt eine unerläßliche Bedingung für diese Angemessenheit beistellt; desgleichen auch verwandte Sätze, in welchen der Fall der Unangemessenheit berücksichtigt oder das Nichtvorhandensein solcher Sachlagen ausgesprochen ist. Nicht als ob sie allgemeine Kennzeichen zu geben brauchte, die besagen, wie ein Object überhaupt beschaffen sein soll, um der Grundnorm zu entsprechen; so wenig die Therapie Universalsymptome angiebt, so wenig giebt irgend eine normative Disciplin Universalkriterien. Was uns im Besonderen die Wissenschaftslehre giebt und allein geben kann, sind Specialkriterien. Indem sie feststellt, daß im Hinblick auf das oberste Ziel der Wissenschaften und auf die factische Constitution des menschlichen Geistes, und was sonst noch in Betracht kommen mag, die und die Methoden, etwa M1 M2..., erwachsen, spricht sie Sätze der Form aus: Jede Gruppe von Geistesbethätigungen der Arten aß..., die in der Complexionsform MY (bezw. M2...) sich abwickeln, liefert einen Fall richtiger Methode; oder was gleichwerthig ist: Jedes (angeblich) methodische Verfahren der Form M1 (bezw. M2...) ist ein richtiges. Gelänge es alle an sich möglichen und giltigen Sätze dieser und verwandter Art wirklich aufzustellen, dann allerdings enthielte die normative Disciplin die messende Regel für jede angebliche Methode überhaupt, aber auch dann nur in Form von Specialkriterien.