Wo die Grundnorm ein Zweck ist oder Zweck werden kann, geht aus der normativen Disciplin durch eine naheliegende Erweiterung ihrer Aufgabe eine Kunstlehre hervor. So auch hier. Stellt sich die Wissenschaftslehre die weitergehende Aufgabe, die unserer Macht unterliegenden Bedingungen zu erforschen, von denen die Realisirung giltiger Methoden abhängt, und Regeln aufzustellen, wie wir in der methodischen Ueberlistung der Wahrheit verfahren, wie wir Wissenschaften triftig 28 Die Logik als normative abgrenzen und aufbauen, wie wir im Besonderen die mannigfachen in ihnen förderlichen Methoden erfinden oder anwenden, und wie wir uns in allen diesen Beziehungen vor Fehlern hüten sollen: so wird sie zur Kunstlehre von der Wissenschaft. Offenbar schließt diese die normative Wissenschaftslehre voll und ganz in sich, und es ist daher vermöge ihres unzweifelhaften Werthes durchaus angemessen, wenn man den Begriff der Logik entsprechend erweitert und sie im Sinne dieser Kunstlehre definirt.
§ 12. Hieher gehörige Definition der Logik.
Die Definition der Logik als einer Kunstlehre ist von Alters her sehr beliebt, doch lassen die näheren Bestimmungen in der Regel zu wünschen übrig. Definitionen wie Kunstlehre des Urtheilens, des Schließens, der Erkenntnis, des Denkens (Part de penser) sind mißdeutlich und jedenfalls zu enge. Begrenzen wir z. B. in der letzterwähnten und noch heute gebrauchten Definition die vage Bedeutung des Terminus „denken" auf den Begriff des richtigen Urtheils, so lautet die Definition: Kunstlehre vom richtigen Urtheil. Daß diese Definition aber zu enge ist, geht nun daraus hervor, daß aus ihr der Zweck der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht ableitbar ist. Sagt man: der Zweck des Denkens werde voll und ganz erst in der Wissenschaft erfüllt, so ist dies unzweifelhaft richtig; aber es ist damit auch zugegeben, daß eigentlich nicht das Denken, bezw. die Erkenntnis, der Zweck der fraglichen Kunstlehre ist, sondern dasjenige, den! das Denken selbst Mittel ist.
Aehnlichen Bedenken unterliegen die übrigen Definitionen. Sie unterliegen auch dem neuerdings wieder von Beegmann erhobenen Einwände, daß wir in der Kunstlehre einer Thätigkeit — z. B. des Malens, des Singens, des Reitens — vor Allem erwarten müßten, „daß sie zeige, was man thun müsse, damit die betreffende Thätigkeit richtig vollzogen werde, z. B. wie man beim Malen den Pinsel fassen und führen, beim Singen die Brust, die Kehle und den Mund gebrauchen, beim Reiten und speciell als praetische Disciplin. 29 den Zügel anziehen und nachlassen und mit den Schenkeln drücken müsse". So kämen in den Bereich der Logik ihr ganz fremdartige Lehren.1 Näher der Wahrheit steht sicherlich Schleiermacher' s Definition der Logik als Kunstlehre von der wissenschaftlichen Erkenntnis. Denn selbstverständlich wird man in der so begrenzten Disciplin nur die Besonderheit der wissenschaftlichen Erkenntnis zu berücksichtigen und, was sie fördern kann, zu erforschen haben; während die entfernteren Vorbedingungen, welche das Zustandekommen von Erkenntnis überhaupt begünstigen, der Pädagogik, der Hygiene u. s. w. überlassen bleiben. Indessen kommt in Schleiermacher's Definition nicht ganz deutlich zum Ausdruck, daß es dieser Kunstlehre auch obliege, die Regeln aufzustellen, denen gemäß Wissenschaften abzugrenzen und aufzubauen sind, während umgekehrt dieser Zweck den der wissenschaftlichen Erkenntnis einschließt. Vortreffliche Gedanken zur Umgrenzung unserer Disciplin findet man in Bolzano's „Wissenschaftslehre", aber mehr in den kritischen Voruntersuchungen als in der Definition, die er selbst bevorzugt. Diese lautet befremdlich genug, die Wissenschaftslehre (oder Logik) sei „diejenige Wissenschaft, welche uns anweise, wie wir Wissenschaften in zweckmäßigen Lehrbüchern darstellen sollen".2 1 Bergmann, Die Grundprobleme der Logik2 1895 S. 78. — Vgl. auch Dr. B. Bolzano's Wissenschaftslehre (Sulzbach 1837) I. S. 24. „Gehört z. B. die Frage, ob Koriander ein Mittel zur Stärkung des Gedächtnisses sei, in die Logik? Und doch müßte sie es, wäre die Logik eine ars rationis formandae im ganzen Umfange der Worte."
2 Bolzano, a. a. 0. I. S. 7. Allerdings ist der IV. Bd. der „Wissenschaftslehre" speciell der Aufgabe gewidmet, welche die Definition ausspricht. Aber es muthet sonderbar an, daß die unvergleichlich wichtigeren Disciplinen, welche die drei ersten Bände behandeln, bloß als Hilfsmittel einer Kunstlehre von den wissenschaftlichen Lehrbüchern dargestellt sein sollen. Natürlich beruht auch die Größe dieses noch lange nicht genug geschätzten, ja fast gar nicht benutzten Werkes auf den Forschungen dieser ersteren Bände.
30 Theoretische Disciplinen Zweites Kapitel.
Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer.
§ 13. Der Streit um den pr actischen Charakter der Logik.
Aus unseren letzten Betrachtungen ist die Berechtigung einer Logik als Kunstlehre als so selbstverständlich hervorgegangen, daß es verwunderlich erscheinen muß, wie in diesem Punkte ein Streit je hat bestehen können. Eine practisch gerichtete Logik ist ein unabweisbares Postulat aller Wissenschaften, und dem entspricht es auch, daß die Logik historisch aus practischen Motiven des Wissenschaftsbetriebes erwachsen ist. Dies geschah bekanntlich in jenen denkwürdigen Zeiten, als die neu aufkeimende griechische Wissenschaft in Gefahr gerieth, den Angriffen der Skeptiker und Subjectivisten zu unterliegen, und alles weitere Gedeihen der Wissenschaft davon abhieng, objective Wahrheitskriterien zu finden, welche den täuschenden Schein der sophistischen Dialektik zu zerstören vermöchten.
Wenn man gleichwol, zumal in neuerer Zeit unter Kant's Einflüsse, der Logik den Charakter einer Kunstlehre wiederholt aberkannt hat, während man dieser Charakterisirung auf der anderen Seite fortgesetzt Werth beimaß, so kann sich der Streit doch nicht um die bloße Frage gedreht haben, ob es möglich sei, der Logik practische Ziele zu setzen und sie darnach als eine Kunstlehre zu fassen. Hat doch Kant selber von einer angewandten Logik gesprochen, welcher die Regelung des Verstandesgebrauchs,, unter den zufälligen Bedingungen des Subjects, die diesen Gebrauch hindern und befördern können", x obliege, und von welcher wir auch lernen können,,,was den richtigen Verstandesgebrauch befördert, die Hilfsmittel desselben 1 Kritik d. r. V. Einleitung zur transc. Logik I, letzter Absatz.
als Fundamente normativer. 31 oder die Heilungsmittel von logischen Fehlern oder Irrthümern."1 Wenn er sie auch nicht eigentlich als Wissenschaft gelten lassen will, wie die reine Logik;2 wenn er sogar meint, daß sie, eigentlich nicht Logik heißen sollte", 3 so wird es doch jedermann freistehen, das Ziel der Logik so weit zu stecken, daß sie die angewandte, also practische4 mit umfaßt. Allenfalls mag man darüber streiten — und dies ist auch ausreichend geschehen — ob für die Förderung der menschlichen Erkenntnis durch eine Logik als practische Wissenschaftslehre ein erheblicher Gewinn zu erhoffen sei; ob man sich z. B. vou einer Erweiterung der alten Logik, die nur zur Prüfung gegebener Erkenntnisse dienen könne, um eine ars inventiva, eine „Logik der Entdeckung" wirklich so große Umwälzungen und Fortschritte versprechen dürfe, wie Leibniz dies bekanntlich, geglaubt hat, u. dgl. Aber dieser Streit betrifft keine principiell bedeutsamen Punkte, und er entscheidet sich durch die klare Maxime, daß schon eine mäßige Wahrscheinlichkeit für eine künftige Förderung der Wissenschaften die Bearbeitung einer 1 Kant's Logik, Einleitung II. (WW. HARTENSTEiN'sche Ausgabe 1867, 4 Wenn Kant in einer allgemeinen Logik mit einem practischen Theil eine contradictio in adjecto sieht und darum die Eintheilung der Logik in theoretische und practische verwirft (Logik, Einleitung IL sub. 3), so hindert uns dies garnicht, das, was er angewandte Logik nennt, als practische zu schätzen. Eine „practische Logik" setzt, wenn der Ausdruck in seiner gemeinen Bedeutung genommen wird, keineswegs nothwendig voraus „die Kenntnis einer gewissen Art von Gegenständen, worauf sie angewendet wird", aber wol die eines Geistes, der im Streben nach Erkenntnis durch sie gefördert werden soll. In doppelter Richtung kann Anwendung statthaben: Mit Hilfe logischer Regeln können wir Nutzen ziehen für ein besonderes Erkenntnisgebiet — dies gehört zur besonderen Wissenschaft und der sich ihr anschließenden Methodologie. Andererseits ist es aber auch denkbar, daß wir mit Hilfe der idealen, von der Besonderheit des menschlichen Geistes unabhängigen Gesetze der reinen Logik (falls es dergleichen giebt) practische Regeln ableiten, die auf die besondere Natur des Menschen (in specie) Rücksicht nehmen. Dann hätten wir eine allgemeine und doch practische Logik.
32 Theoretische Disciplinen dahin abzielenden normativen Disciplin rechtfertige; davon abgesehen, daß die abgeleiteten Regeln an sich eine werthvolle Bereicherung der Erkenntnis darstellen.
Die eigentliche und principiell wichtige Streitfrage, die leider von keiner Seite klar präcisirt worden ist, liegt in ganz anderer Richtung; sie geht dahin, ob denn die Definition der Logik als Kunstlehre ihren wesentlichen Charakter treffe. Es fragt sich m. a. W. ob es nur der practische Gesichtspunkt ist, welcher das Recht der Logik als einer eigenen wissenschaftlichen Disciplin begründe, während von theoretischem Standpunkte aus all das, was die Logik an Erkenntnissen sammle, einerseits in rein theoretischen Sätzen bestehe, die in sonst bekannten theoretischen Wissenschaften, hauptsächlich aber in der Psychologie ihr ursprüngliches Heimathsrecht beanspruchen müssen, und andererseits in Regeln, die auf diese theoretischen Sätze gegründet sind.
In der That liegt wol auch das Wesentliche in der Auffassung Kant's nicht darin, daß er den practischen Charakter der Logik bestreitet, sondern daß er eine gewisse Begrenzung, bezw. Einschränkung der Logik für möglich und in erkenntnistheoretischer Hinsicht für fundamental hält, wonach sie als eine völlig unabhängige, im Vergleich mit den anderweitig bekannten Wissenschaften neue und zwar rein theoretische Wissenschaft dasteht, welcher nach Art der Mathematik jeder Gedanke an eine mögliche Anwendung äußerlich bleibt und welche der Mathematik auch darin gleicht, daß sie eine apriorische und rein demonstrative Disciplin ist.
Die Einschränkung der Logik auf ihren theoretischen Wissensgehalt führt nach der vorherrschenden Form der gegnerischen Lehre auf psychologische, ev. auch grammatische und andere Sätze; also auf kleine Ausschnitte aus anderweitig abgegrenzten und dazu empirischen Wissenschaften; nach Kant stoßen wir vielmehr noch auf ein in sich geschlossenes, selbstständiges und dazu apriorisches Gebiet theoretischer Wahrheit, auf die reine Logik.
als Fundamente normativer. 33 Man sieht, daß in diesen Lehren noch andere bedeutsame Gegensätze mitspielen, nämlich ob die Logik als apriorische oder empirische, unabhängige oder abhängige, demonstrative oder nicht-demonstrative Wissenschaft zu gelten habe. Scheiden wir diese, als unseren nächsten Interessen fernliegend, ab, so bleibt nur die oben hingestellte Streitfrage übrig; wir abstrahlen auf der einen Seite die Behauptung, daß jeder als Kunstlehre gefaßten Logik eine eigene theoretische Wissenschaft, eine „reine" Logik zu Grunde liege, während die Gegenseite alle theoretischen Lehren, die in der logischen Kunstlehre zu constatiren sind, in anderweitig bekannte theoretische Wissenschaften glaubt einordnen zu können.
Den letzteren Standpunkt hat schon Beneke mit Lebhaftigkeit vertreten;1 klar umschrieben hat ihn J. St. Mill, dessen Logik auch in dieser Hinsicht sehr einflußreich geworden ist.2 Auf demselben Boden steht auch das führende Werk der neueren logischen Bewegung in Deutschland, die Logik Sigwaet's. Scharf und entschieden spricht sie es aus: „Die oberste Aufgabe der Logik, und diejenige, die ihr eigentliches Wesen ausmacht [ist es] Kunstlehre zu sein."3 Auf dem anderen Standpunkte finden wir neben Kant insbesondere Herbaet, dazu eine große Zahl ihrer Schüler.
Wie wol sich übrigens in dieser Beziehung der extremste Empirismus mit der Kant' sehen Auffassung verträgt, ersieht man aus Bain's Logik, die zwar als Kunstlehre aufgebaut ist, aber eine Logik als eigene theoretische und abstracte Wissen- 1 Die Ueberzeugung vom wesentlich practischen Charakter der Logik will Beneke schon in den Titeln seiner Darstellungen der Logik — „Lehrbuch der Logik als Kunstlehre des Denkens" 1832, „System der Logik als Kunstlehre des Denkens" 1842 — andeuten. In sachlicher Beziehung vgl. im. „System" das Vorwort, die Einleitung und zumal die Polemik gegen Herbart I. S. 21 f.
2 Mehr noch als Mill's logisches Hauptwerk kommt für die Discussion der hiehergehörigen Frage die Streitschrift gegen Hamilton in Betracht. Es folgen weiter unten die erforderlichen Citationen.
34 Theoretische Disciplinen schaft — und sogar als eine Wissenschaft nach Art der Mathematik — ausdrücklich anerkennt und zugleich in sich zu fassen beansprucht. Zwar ruht diese theoretische Disciplin nach Bain auf der Psychologie; sie geht also nicht, wie Kant es will, allen anderen Wissenschaften als eine absolut unabhängige Wissenschaft voraus; aber sie ist doch eine eigene Wissenschaft, sie ist nicht wie bei Mill eine bloße Zusammenordnung psychologischer Capitel, geboten durch die Absicht auf eine practische Regelung der Erkenntnis.1 In den mannigfachen Bearbeitungen, welche die Logik in diesem Jahrhundert erfahren hat, kommt der hier in Rede stehende Differenzpunkt kaum je zu deutlicher Hervorhebung und sorgsamer Ueberlegung. Mit Rücksicht darauf, daß sich die practische Behandlung der Logik mit beiden Standpunkten wol verträgt und in der Regel auch von beiden Seiten als nützlich zugestanden worden ist, erschien Manchen der ganze Streit um den (wesentlich) practischen oder theoretischen Charakter der Logik als bedeutungslos. Sie hatten sich den Unterschied der Standpunkte eben nie klar gemacht.
Unsere Zwecke erfordern es nicht, auf die Streitigkeiten der älteren Logiker — ob die Logik eine Kunst sei oder eine Wissenschaft oder beides oder keines von beiden; und wieder ob sie im zweiten Falle eine practische oder speculative Wissenschaft sei oder beides zugleich — kritisch einzugehen. Sir William Hamilton urtheilt über sie und damit zugleich über den Werth der Fragen wie folgt: „The controversy...is perhaps one of the most futile in the history of speculation. In so far as Logic is concerned, the decision of the question is not of the very smallest import. It was not in consequence of any diversity of opihion in regard to the scope and nature af this doctrine, that philosophers disputed by what name it should be called. The controversy was, in fact, only about what was properly an art, and what was properly a science; and as men attached one meaning or another to these terms, so did they affirm Logic to be an art, or a science, or als Fundamente normativer. 35 both, or neither." 1 Doch ist zu bemerken, daß Hamilton selbst über behalt und Werth der in Rede stehenden Unterscheidungen und Controversen nicht sehr tief geforscht hat. Bestände eine angemessene Uebereinstimmung in Bezug auf die Behandlungsweise der Logik und den Inhalt der ihr beizurechnenden Lehren, dann wäre die Frage, ob und wie die Begriffe art und science zu ihrer Definition gehören, von geringerer Bedeutung, obschon lange noch nicht eine Frage der bloßen Etiquettirung. Aber der Streit um die Definitionen ist (wie wir bereits ausgeführt haben) in Wahrheit ein Streit um die Wissenschaft selbst, und zwar nicht um die fertige, sondern um die werdende und vorläufig nur prätendirte Wissenschaft, bei der noch die Probleme, die Methoden, die Lehren, kurz alles und jedes zweifelhaft ist. Schon zu Hamilton's Zeiten und lange vor ihm waren die Differenzen in Ansehung des wesentlichen Gehalts, des Umfangs und der Behandlungsweise der Logik sehr erheblich. Man vergleiche nur Hamilton's, Bolzano's, Mill's und Beneke's Werke. Und wie sind die Differenzen seitdem erst gewachsen. Stellen wir Erdmann und Drobisch, Wundt und Bergmann, Schuppe und Brentano, Sigwart und Ueberweg zusammen — ist das alles Eine Wissenschaft und nicht bloß Ein Name?
Fast möchte man so entscheiden, wenn nicht umfassendere Gruppen von Themen da und dort gemeinsam wären, obschon freilich in Hinsicht auf den Inhalt der Lehren und selbst der Fragestellungen sich auch nicht zwei dieser Logiker erträglich verständigen. Hält man nun damit zusammen, was wir in der Einleitung betont haben — daß die Definitionen nur die Ueberzeugungen ausprägen, die man über die wesentlichen Aufgaben und den methodischen Charakter der Logik besitzt, und daß hierauf bezügliche Vorurtheile und Irrthümer bei einer so zurückgebliebenen Wissenschaft dazu beitragen können, die Forschung von vornherein auf falsche Bahnen zu lenken — so wird man Hamilton sicherlich nicht zustimmen können, wenn er sagt: „the decision of the question is not of the very smallest import".
Nicht wenig hat zur Verwirrung der Umstand beigetragen, daß auch von Seiten ausgezeichneter Vorkämpfer für die Eigenberechtigung einer reinen Logik, wie Dkobisch und Beeg- 1 Sir William Hamilton, Lectures on Logic,3 vol. I. (Lect. on Metaphysics and Logic, vol. III.) 1884, p. 9—10.
36 Theoretische Disziplinen mann, der normative Charakter dieser Disciplin als etwas ihrem Begriffe wesentlich Zugehöriges hingestellt wurde. Die Gegen-, seite fand hierin eine offenbare Inconsequenz, ja einen Widerspruch. Liegt nicht im Begriffe der Normirung die Beziehung auf einen leitenden Zweck und ihm zugeordnete Thätigkeiten? Besagt also normative Wissenschaft nicht genau dasselbe wie Kunstlehre?
Die Art, wie Deo bisch seine Bestimmungen einführt und faßt, kann nur zur Bestätigung dienen. In seiner noch immer werth vollen Logik lesen wir: „Das Denken kann in doppelter Beziehung Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung werden: einmal nämlich, sofern es eine Thätigkeit des Geistes ist, nach deren Bedingungen und Gesetzen geforscht werden kann; sodann aber, sofern es als Werkzeug zur Erwerbung mittelbarer Erkenntnis, das nicht nur einen richtigen, sondern auch einen fehlerhaften Gebrauch zuläßt, im ersteren Falle zu wahren, im anderen zu falschen Ergebnissen führt. Es giebt daher sowol Naturgesetze des Denkens als Normalgesetze für dasselbe, Vorschriften (Normen), nach denen es sich zu richten hat, um zu wahren Ergebnissen zu führen. Die Erforschung der Naturgesetze des Denkens ist eine Aufgabe der Psychologie, die Feststellung seiner Normalgesetze aber die Aufgabe der Logik".1 Und zum Ueberfluß lesen wir in der beigegebenen Erläuterung:,, Normalgesetze reguliren eine Thätigkeit immer einem gewissen Zwecke gemäß. " Von gegnerischer Seite wird man sagen: Hier ist kein Wort, das nicht Beneke oder Mill unterschreiben und zu eigenen Gunsten verwerthen könnte. Gesteht man aber die Identität der Begriffe „normative Disciplin" und „Kunstlehre" zu, so ist es auch selbstverständlich, daß, wie bei Kunstlehren überhaupt, nicht die sachliche Zusammengehörigkeit, sondern der leitende Zweck das Band ist, welches die logischen Wahrals Fundamente normativer. 37 heiten zu einer Disciplin einigt. Dann aber ist es sichtlich verkehrt, der Logik so enge Grenzen zu ziehen, wie es die traditionelle Aristotelische Logik — denn darauf kommt ja wol die „reine" Logik hinaus — thut. Es ist widersinnig, der Logik einen Zweck zu setzen und dann gleichwol Klassen von Normen und normativen Untersuchungen, die zu diesem Zwecke gehören, von der Logik auszuschließen. Die Vertreter der reinen Logik stehen eben noch unter dem Banne der Tradition; der verwunderliche Zauber, den der hohle Formelkram der scholastischen Logik durch Jahrtausende geübt hat, ist in ihnen noch übermächtig.
Dies die Kette naheliegender Einwände, ganz dazu angethan, das moderne Interesse von einer genaueren Erwägung der sachlichen Motive abzulenken, welche bei großen und selbständigen Denkern zu Gunsten einer reinen Logik als eigener Wissenschaft gesprochen haben, und welche auch jetzt noch auf ernste Prüfung Anspruch erheben könnten. Der treffliche Deobisch mag sich mit seiner Bestimmung vergriffen haben; aber das beweist nicht, daß seine Position, sowie die seines Meisters Hekbart und endlich diejenige des ersten Anregers, Kant,1 im Wesentlichen eine falsche war. Es schließt nicht einmal aus, daß hinter der unvollkommenen Bestimmung selbst ein werthvoller Gedanke stecke, der nur nicht zu begrifflich 1 Kant selbst, obschon er den psychologischen Gesetzen, die besagen „wie der Verstand ist und denkt", die logischen Gesetze gegenüberstellt, als „nothwendige Kegeln", die besagen „wie er im Denken verfahren sollte" (vgl. die Vorlesungen über Logik, WW. Hart. Ausgabe VIII. S. 14), hatte letztlich doch wol nicht die Absicht, die Logik als eine normative (in dem Sinne einer die Angemessenheit an gesteckte Zwecke abmessenden) Disciplin zu fassen. Entschieden weist darauf hin seine Coordinirung der Logik und Aesthetik nach den beiden „Grundquellen des Gemüths", diese als die (sc. rationale) „Wissenschaft von den Regeln der Sinnlichkeit überhaupt", jene als die correlate „Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt". Wie die Aesthetik in diesem KANT'schen Sinne, so kann auch seine Logik nicht als eine nach Zwecken regelnde Disciplin gelten wollen. (Vgl. Kritik d. r. V. Einleitung zur transcendentalen Logik, I. Schluß des zweiten Absatzes.)
38 Theoretische Disciplinen klarer Ausprägung gekommen ist. Achten wir doch auf die bei den Vertretern einer reinen Logik so beliebte Zusammenstellung der Logik und reinen Mathematik Auch die mathematischen Disciplinen begründen Kunstlehren. Der Arithmetik entspricht die practische Rechenkunst, der Geometrie die Feldmeßkunst. Wieder schließen sich, obschon in etwas anderer Weise, an die theoretischen abstracten Naturwissenschaften Technologien, an die Physik die physikalischen, an die Chemie die chemischen Technologien. Mit Rücksicht darauf liegt die Vermuthung nahe, es sei der eigentliche Sinn der prätendirten reinen Logik, eine abstracte theoretische Disciplin zu sein, die in analoger Weise wie in den bezeichneten Fällen eine Technologie begründe, eben die Logik im gemeinen, practischen Sinne. Und wie nun überhaupt bei Kunstlehren mitunter vorzugsweise eine, mitunter aber mehrere theoretische Disciplinen den Unterbau für die Ableitung ihrer Normen beistellen, so könnte auch die Logik im Sinne der Kunstlehre von einer Mehrheit solcher Disciplinen abhängen, also in jener reinen Logik bloß das eine, wenn auch vielleicht das hauptsächlichste Fundament besitzen.
Würde sich dann überdies zeigen, daß die im prägnanten Sinne logischen Gesetze und Formen einem theoretisch abgeschlossenen Kreis abstracter Wahrheit angehören, der auf keine Weise in die bislang abgegrenzten theoretischen Disciplinen einzuordnen und somit selbst als die fragliche reine Logik in Anspruch zu nehmen sei: dann würde sich die weitere Vermuthung aufdrängen, daß Unvollkommenheiten der Begriffsbestimmung dieser Disciplin, sowie die Unfähigkeit, sie in ihrer Reinheit darzustellen und ihr Verhältnis zur Logik als Kunstlehre klarzulegen, die Vermengung mit dieser Kunstlehre begünstigt und den Streit, ob die Logik wesentlich als theoretische oder practische Disciplin abgegrenzt werden solle, ermöglicht habe. Während die eine Partei auf jene rein theoretischen und im prägnanten Sinne logischen Sätze hinblickte, hielt sich die andere an die angreifbaren Definitionen der prätendirten theoretischen Wissenschaft und an ihre thatsächliche Durchführung.
als Fundamente normativer. 39 Der Einwand aber, es handle sich hier um eine Restitution der scholastisch-aristotelischen Logik, über deren Geringwerthigkeit die Geschichte ihr Urtheil gesprochen habe, soll uns nicht beunruhigen. Vielleicht, daß sich noch herausstellt, daß die fragliche Disciplin keineswegs von so geringem Umfange und so arm an tiefliegenden Problemen sei, wie man ihr damit vorwirft. Vielleicht, daß die alte Logik nur eine höchst unvollständige und getrübte Realisirung der Idee jener reinen Logik war, aber immerhin als erster Anfang und Angriff tüchtig und achtenswerth. Es ist ja auch fraglich, ob die Verachtung der traditionellen Logik nicht eine ungerechtfertigte Nachwirkung der Stimmungen der Renaissance ist, deren Motive uns heute nicht mehr berühren können. Begreiflicher Weise richtete sich der historisch berechtigte, aber in der Sache oft unverständige Kampf gegen die scholastische Wissenschaft vor Allem gegen die Logik als der zu ihr gehörigen Methodenlehre.
Aber daß die formale Logik in den Händen der Scholastik (zumal in der Periode der Entartung) den Charakter einer falschen Methodik annahm, beweist vielleicht nur: daß es an einem rechten philosophischen Verständnis der logischen Theorie (soweit sie schon entwickelt war) fehlte, daß darum die practische Nutzung derselben irrige Wege einschlug, und daß ihr methodische Leistungen zugemuthet wurden, denen sie ihrem Wesen nach nicht gewachsen ist. So beweist ja auch die Zahlenmystik nichts gegen die Arithmetik. Es ist bekannt, daß die logische Polemik der Renaissance sachlich hohl und ergebnislos war; in ihr sprach sich Leidenschaft, nicht Einsicht aus. Wie sollten wir uns von ihren verächtlichen Urtheilen noch leiten lassen? Ein theoretisch schöpferischer Geist wie Leibniz, bei dem sich der überschwengliche Reformationsdrang der Renaissance mit der wissenschaftlichen Nüchternheit der Neuzeit paarte, wollte von dem antischolastischen Kesseltreiben jedenfalls nichts wissen. Mit warmen Worten nahm er sich der geschmähten Aristotelischen Logik an, so sehr sie gerade ihm als der Erweiterung und Besserung bedürftig erschien. Jedenfalls können wir die Vor- 40 Theoretische Disziplinen würfe, daß die reine Logik auf eine Erneuerung des „hohlen scholastischen Formelkrams" hinauslaufe, solange auf sich beruhen lassen, als wir über Sinn und Gehalt der fraglichen Disciplin, bezw. über die Berechtigung der uns aufgedrängten Vermuthungen nicht ins Klare gekommen sind.
Wir wollen, diese Vermuthungen zu prüfen, nicht etwa darauf ausgehen, alle Argumente, die für die eine oder andere Auffassung der Logik historisch aufgetreten sind, zu sammeln und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Dies wäre nicht der Weg, dem alten Streit ein neues Interesse abzugewinnen; aber die principiellen Gegensätze, die in ihm nicht zur reinlichen Scheidung gelangten, haben ihr eigenes über die empirischen Bedingtheiten der Streitenden erhabenes Interesse, und dem wollen wir nachgehen.
§14. Der Begriff der normativen Wissenschaft. Bas Grundmaß oder Princip, das ihr Einheit giebt.
Wir beginnen mit der Fixirung eines Satzes, der für die weitere Untersuchung von entscheidender Wichtigkeit ist, nämlich, daß jede normative und desgleichen jede practische Disciplin auf einer oder mehreren theoretischen Disciplinen beruht, sofern ihre Regeln einen von dem Gedanken der Normirung (des Sollens) abtrennbaren theoretischen Gehalt besitzen müssen, dessen wissenschaftliche Erforschung eben jenen theoretischen Disciplinen obliegt.
Erwägen wir, um dies klarzustellen, zunächst den Begriff der normativen Wissenschaft in seinem Verhältnis zu dem der theoretischen. Die Gesetze der ersteren besagen, so heißt es gewöhnlich, was sein soll, obschon es vielleicht nicht ist und unter den gegebenen Umständen nicht sein kann; die Gesetze der letzteren hingegen besagen schlechthin, was ist. Es wird sich nun fragen, was mit dem Seinsollen gegenüber dem schlichten Sein gemeint ist.
Zu enge ist offenbar der ursprüngliche Sinn des Sollens, welcher Beziehung hat zu einem gewissen Wünschen oder Wollen, als Fundamente normativer. 41 zu einer Forderung oder einem Befehl, z. B.: Du sollst mir gehorchen; X soll zu mir kommen. Wie wir in einem weiteren Sinn von einer Forderung sprechen, wobei Niemand da ist, der fordert, und ev. auch Niemand, der aufgefordert ist, so sprechen wir auch oft von einem Sollen unabhängig von irgend Jemandes Wünschen oder Wollen. Sagen wir: „Ein Krieger soll tapfer sein", so heißt das nicht, daß wir oder Jemand sonst dies wünschen oder wollen, befehlen oder fordern. Eher könnte man die Meinung dahin fassen, daß allgemein, d. h. in Beziehung auf jeden Krieger, ein entsprechendes Wünschen und Fordern Berechtigung habe; obschon auch dies nicht ganz zutrifft, da es doch nicht geradezu nöthig ist, daß hier solch eine Bewerthung eines Wunsches oder einer Forderung wirklich Platz greife. „Ein Krieger soll tapfer sein", das heißt vielmehr, nur ein tapferer Krieger ist ein „guter" Krieger, und darin liegt, da die Prädicate gut und schlecht den Umfang des Begriffs Krieger unter sich theilen, daß ein nicht tapferer ein „schlechter" Krieger ist. Weil dieses Werthurtheil gilt, hat nun Jedermann recht, der von einem Krieger fordert, daß er tapfer sei; aus demselben Grunde ist, daß er es sei, auch wünschenswerth, lobenswerth u. s. w. Ebenso in anderen Beispielen. „Ein Mensch soll Nächstenliebe üben", das heißt wer dies unterläßt, ist nicht mehr ein „guter" und damit eo ipso ein (in dieser Hinsicht) „schlechter" Mensch. „Ein Drama soll nicht in Episoden zerfallen" — sonst ist es kein „gutes" Drama, kein „rechtes" Kunstwerk. In allen diesen Fällen machen wir also unsere positive Werthschätzung, die Zuerkennung eines positiven Werthprädicates abhängig von einer zu erfüllenden Bedingung, deren Nichterfüllung das entsprechende negative Prädicat nach sich zieht. Ueberhaupt dürfen wir als gleich, zum mindesten als äquivalent setzen den Formen: „Ein A soll B sein" und „Ein A, welches nicht B ist, ist ein schlechtes A", oder „Nur ein A, welches B ist, ist ein gutes A".
Der Terminus „gut" dient uns hier natürlich im weitesten Sinne des irgendwie Werthvollen; er ist in den concreten, unter 42 Theoretische Diseiplinen unsere Formel gehörigen Sätzen jeweilig in dem besonderen Sinne der Werthhaltungen zu verstehen, die ihnen zu Grunde liegen, z. B. als Nützliches, Schönes, Sittliches u. dgl. Es giebt so vielfältige Arten der Rede vom Sollen, als es verschiedene Arten von Werthhaltungen, also Arten von — wirklichen oder vermeintlichen — Werthen giebt.
Die negativen Aussagen des Sollens sind nicht als Negationen der entsprechenden affirmativen zu deuten; wie ja auch im gewöhnlichen Sinne die Leugnung einer Forderung nicht den Werth eines Verbotes hat. Ein Krieger soll nicht feige sein, das heißt nicht, es sei falsch, daß ein Krieger feige sein soll, sondern es sei ein feiger Krieger auch ein schlechter. Es sind also die Formen äquivalent:,,Ein A soll nicht B sein" und,,Ein A, welches B ist, ist allgemein ein schlechtes A", oder „Nur ein A, welches nicht B ist, ist ein gutes Au.
Daß sich Sollen und Nicht-sollen ausschließen, ist eine formal-logische Consequenz der interpretirenden Aussagen, und dasselbe gilt von dem Satze, daß Urtheile über ein Sollen keine Behauptung über ein entsprechendes Sein einschließen.