Die soeben klargelegten Urtheile normativer Form sind offenbar nicht die einzigen, die man als solche wird gelten lassen, mag auch im Ausdruck das Wörtchen Sollen keine Verwendung finden. Unwesentlich ist es, daß wir statt „A soll (bezw. soll nicht) B sein", auch sagen können „A muß (bezw. darf nicht) B sein". Sachhaitiger ist der Hinweis auf die beiden neuen Formen „A muß nicht B sein" und „A darf B sein", welche die contradictorischen Gegensätze zu den obigen darstellen. Es ist also „muß nicht" die Negation von „soll" oder — was gleich gilt — von „muß"; „darf" die Negation von „soll nicht" oder — was gleich gilt — von „darf nicht"; wie man aus den interpretirenden Werthurtheilen leicht ersieht: „Ein A muß nicht B sein" = „Ein A, das nicht B ist, ist darum noch kein schlechtes A". „Ein A darf B sein" = „Ein A, das B ist, ist darum noch kein schlechtes A".
Aber noch andere Sätze werden wir hieher rechnen müssen.
als Fundamente normativer. 43 Z. B.: „Damit ein A ein gutes sei, genügt es (bezw. genügt es nicht) daß es B sei." Während die vorigen Sätze irgend welche noth wendige Bedingungen für die Zuerkennung oder Aberkennung der positiven oder negativen Werthprädicate betreffen, handelt es sich in den jetzt vorliegenden um hinreichende Bedingungen. Andere Sätze wiederum wollen zugleich notwendige und hinreichende Bedingungen aussagen.
Damit dürften die wesentlichen Formen allgemeiner normativer Sätze erschöpft sein; ihnen entsprechen natürlich auch Formen particulärer und individueller Werthurtheile, die der Analyse nichts Bedeutsames hinzufügen, und von denen jedenfalls die letzteren für unsere Zwecke auch nicht in Betracht kommen; sie haben allezeit eine nähere oder fernere Beziehung zu gewissen normativen Allgemeinheiten und können in abstracten, normativen Disciplinen nur in Anlehnung an die sie regelnden Allgemeinheiten als Beispiele auftreten. Solche Disciplinen halten sich überhaupt jenseits aller individuellen Existenz, ihre Allgemeinheiten sind „rein begrifflicher" Art, sie haben den Charakter von Gesetzen im echten Sinne des Wortes.
Wir ersehen aus diesen Analysen, daß jeder normative Satz eine gewisse Art der Werthhaltung (Billigung, Schätzung) voraussetzt, durch welche der Begriff eines in bestimmtem Sinne „Guten" (Werthen), bezw. „Schlechten" (Unwerthen) hinsichtlich einer gewissen Klasse von Objecten erwächst; ihr gemäß zerfallen darnach diese Objecte in gute und schlechte. Um das normative Urtheil „Ein Krieger soll tapfer sein" fällen zu können, muß ich irgend einen Begriff von „guten" Kriegern haben, und dieser Begriff kann nicht in einer willkürlichen Nominaldefinition gründen, sondern nur in einer allgemeinen Werthhaltung, die nach diesen oder jenen Beschaffenheiten die Krieger bald als gute, bald als schlechte zu schätzen gestattet. Ob diese Schätzung eine in irgend welchem Sinne „objectiv giltige" ist oder nicht, ob überhaupt ein Unterschied zwischen subjectiv und objectiv „Gutem" zu machen ist, kommt hier bei der bloßen Feststellung des Sinnes der Sollenssätze 44 Theoretische Disciplinen nicht in Betracht. Es genügt, daß für werth gehalten wird, als ob Etwas wirklich werth oder gut sei.
Ist umgekehrt auf Grund einer gewissen allgemeinen Werthhaltung ein Paar von Werthprädicaten für die zugehörige Klasse festgelegt, dann ist auch die Möglichkeit normativer Urtheile gegeben; alle Formen normativer Sätze erhalten ihren bestimmten Sinn. Jedes constitutive Merkmal B des „guten" A liefert z. B. einen Satz der Form: „Ein A soll B sein"; ein mit B unverträgliches Merkmal B' einen Satz: „Ein A darf nicht (soll nicht) B' sein" u. s. w.
Was endlich den Begriff des normativen Urtheils anbelangt, so können wir ihn nach unseren Analysen folgendermaßen beschreiben: (Mit Beziehung auf eine zu Grunde liegende Werthhaltung und den hiedurch bestimmten Inhalt des zugehörigen Paares von Werthprädicaten heißt jeder Satz ein normativer, der irgend welche nothwendige oder hinreichende, oder nothwendige und hinreichende Bedingungen für den Besitz eines solchen Prädicates ausspricht.) Haben wir einmal einen Unterschied zwischen „gut" und „schlecht" in bestimmtem Sinne, also auch in bestimmter Sphäre werthschätzend gewonnen, dann sind wir naturgemäß an der Entscheidung interessirt, unter welchen Umständen, durch welche innere oder äußere Beschaffenheiten das Gut-sein, bezw. Schlecht-sein in diesem Sinne verbürgt oder nicht verbürgt ist; welche Beschaffenheiten nicht fehlen dürfen, um einem Objecte der Sphäre den Werth des Guten noch geben zu können u. s. f.
Wo wir von gut und schlecht sprechen, da pflegen wir auch in vergleichender Werthschätzung Unterschiede des Besseren und Besten, bezw. des Schlechteren und Schlechtesten zu vollziehen. Ist die Lust das Gute, so ist von zwei Lüsten die intensivere, und wieder die länger andauernde die bessere. Gilt uns die Erkenntnis als das Gute, so gilt uns noch nicht jede Erkenntnis als „gleich gut". Die Gesetzeserkenntnis werthen wir höher als die Erkenntnis singulärer Thatsachen; die Erkenntnis allgemeinerer Gesetze — z. B. jede Gleichung ah Fundamente normativer. 45 nten Grades hat n- Wurzeln — höher als die Erkenntnis ihnen untergeordneter Specialgesetze — jede Gleichung 4ten Grades hat 4 Wurzeln. So erheben sich also in Beziehung auf die relativen Werthprädicate ähnliche normative Fragen wie in Beziehung auf die absoluten. Ist der constitutive Inhalt des als gut — bezw. schlecht — zu Bewerbenden fixirt, so fragt es sich, was in vergleichender Werthung constitutiv als besser oder schlechter zu gelten habe; des Weiteren dann, welches die näheren und ferneren, notwendigen und hinreichenden Bedingungen für die relativen Prädicate sind, die den Inhalt des Besseren — bezw. Schlechteren — und schließlich des relativ Besten constitutiv bestimmen. Die constitutiven Inhalte der positiven und relativen Werthprädicate sind s. z. s. die messenden Einheiten, nach denen wir Objecte der bezüglichen Sphäre abmessen.
Die Gesammtheit dieser Normen bildet offenbar eine durch die fundamentale Werthhaltung bestimmte, in sich geschlossene Gruppe. Der normative Satz, welcher an die Objecte der Sphäre die allgemeine Forderung stellt, daß sie den constitutiven Merkmalen des positiven Werthprädicates in größtmöglichem Ausmaße genügen sollen, hat in jeder Gruppe zusammengehöriger Normen eine ausgezeichnete Stellung und kann als die Grundnorm bezeichnet werden. Diese Rolle spielt z. B. der kategorische Imperativ in der Gruppe normativer Sätze, welche Kant's Ethik ausmachen; ebenso das Princip vom „größtmöglichen Glück der größtmöglichen Anzahl" in der Ethik der Utilitarier.
Die Grundnorm ist das Correlat der Definition des im fraglichen Sinne „Guten" und „Besseren"; sie giebt an, nach welchem Grundmaße (Grundwerthe) alle Normirung zu vollziehen ist, und stellt somit im eigentlichen Sinne nicht einen normativen Satz dar. Das Verhältnis der Grundnorm zu den eigentlich normirenden Sätzen ist analog demjenigen zwischen den sog. Definitionen der Zahlenreihe und den — immer auf sie rückbezogenen — Lehrsätzen über numerische Verhältnisse in der 46 Theoretische Disciplinen Arithmetik. Man könnte auch hier die Grundnorm als „Definition" des maßgebenden Begriffes vom Guten — z. B. des sittlich Guten — bezeichnen; womit freilich der gewöhnliche logische Begriff der Definition verlassen wäre.
Stellen wir uns das Ziel mit Beziehung auf eine derartige „Definition", also mit Beziehung auf eine fundamentale allgemeine Werthung, die Gesammtheit zusammengehöriger normativer Sätze wissenschaftlich zu erforschen, so erwächst die Idee einer normativen Disciplin. Jede solche Disciplin ist also eindeutig charakterisirt durch ihre Grundnorm, bezw. durch die Definition dessen, was in ihr als das „Gute" gelten soll. Gilt uns z. B. die Erzeugung und Erhaltung, Mehrung und Steigerung von Lust als das Gute, so werden wir fragen, welche Objecte erregen die Lust, bezw. unter welchen subjectiven und objectiven Umständen thun sie es; und überhaupt, welches sind die notwendigen und die hinreichenden Bedingungen für den Eintritt der Lust, für ihre Erhaltung, Mehrung u. s. w. Diese Fragen als Zielpunkte für eine wissenschaftliche Disciplin genommen, ergeben eine Hedonik; es ist die normative Ethik im Sinne der Hedoniker. Die Werthung der Lusterregung liefert hier die die Einheit der Disciplin bestimmende und sie von jeder anderen normativen Disciplin unterscheidende Grundnorm. Und so hat eine jede ihre eigene Grundnorm, und diese stellt jeweils das einsmachende Princip der normativen Disciplin dar.
In den theoretischen Disciplinen entfällt hingegen diese centrale Beziehung aller Forschungen auf eine fundamentale Werthhaltung als Quelle eines herrschenden Interesses der Normirung; die Einheit ihrer Forschungen und die Zusammenordnung ihrer Erkenntnisse wird ausschließlich durch das theoretische Interesse bestimmt, welches gerichtet ist auf die Erforschung des sachlich (d. i. theoretisch, vermöge der inneren Gesetzlichkeit der Sachen) Zusammengehörigen und daher in seiner Zusammengehörigkeit auch zusammen zu Erforschenden.
als Fundamente normativer. 47 § 15. Normative Disciplin und Kunstlehre.
Das normative Interesse beherrscht uns naturgemäß besonders bei realen Objecten als Objecten practischer Werthungen; daher die unverkennbare Neigung, den Begriff der normativen Disciplin mit dem der practischen Disciplin, der Kunstlehre, zu identificiren. Man sieht aber leicht, daß diese Identificirung nicht zu Kecht bestehen kann. Für Schopenhauer, welcher in Consequenz seiner Lehre vom angeborenen Charakter alles practische Moralisiren grundsätzlich verwirft, giebt es keine Ethik im Sinne einer Kunstlehre, wohl aber eine Ethik als normative Wissenschaft, die er ja selbst bearbeitet. Denn keineswegs läßt er auch die moralischen Werthunterscheidungen fallen. — Die Kunstlehre stellt jenen besonderen Fall der normativen Disciplin dar, in welchem die Grundnorm in der Erreichung eines allgemeinen practischen Zweckes besteht. Offenbar schließt so jede Kunstlehre eine normative^, aber selbst nicht practische Disciplin ganz in sich. Denn ihre Aufgabe setzt die Lösung der engeren voraus, zunächst, abgesehen von allem auf die practische Erreichung Bezüglichen, die Normen zu fixiren, nach welchen die Angemessenheit an den allgemeinen Begriff des zu realisirenden Zieles, an das Haben der die bezügliche Klasse von Werken charakterisirenden Merkmale beurtheilt werden kann. Umgekehrt erweitert sich jede normative Disciplin, in welcher sich die fundamentale Werthhaltung in eine entsprechende Zwecksetzung verwandelt, zu einer Kunstlehre.
§ 16. Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer.
Es ist nun leicht einzusehen, daß jede normative und a fortiori jede practische Disciplin eine oder mehrere theoretische Disciplinen als Fundamente voraussetzt, in dem Sinne nämlich, daß sie einen von aller Normirung ablösbaren theoretischen Gehalt besitzen muß, der als solcher, in irgend welchen, sei es schon abgegrenzten oder noch zu con- 48 Theoretische Disciplinen stituirenden theoretischen Wissenschaften seinen natürlichen Standort hat.
Die Grundnorm (bezw. der Grundwerth, der letzte Zweck) bestimmt, wie wir sahen, die Einheit der Disciplin; sie ist es auch, die in alle normativen Sätze derselben den Gedanken der Normirung hineinträgt. Aber neben diesem gemeinsamen Gedanken der Abmessung an der Grundnorm besitzen diese Sätze einen eigenen, den einen vom anderen unterscheidenden theoretischen Gehalt. Ein jeder drückt den Gedanken einer abmessenden Beziehung zwischen Norm und Normirtem aus; aber diese Beziehung selbst charakterisirt sich — wenn wir von dem wertschätzenden Interesse absehen — objectiv als eine Beziehung zwischen Bedingung und Bedingtem, die in dem betreffenden normativen Satze als bestehend oder nicht bestehend hingestellt ist. So schließt z. B. jeder normative Satz der Form „Ein A soll B sein" den theoretischen Satz ein „Nur ein Ay welches B ist, hat die Beschaffenheiten C", wobei wir durch C den constitutiven Inhalt des maßgebenden Prädicates „gut" andeuten (z. B. die Lust, die Erkenntnis, kurz das durch die fundamentale Werthhaltung im gegebenen Kreise eben als gut Ausgezeichnete.) Der neue Satz ist ein rein theoretischer, er enthält nichts mehr von dem Gedanken der Normirung. Und umgekehrt, gilt irgend ein Satz dieser letzteren Form und erwächst als ein Neues die Werthhaltung eines C als solchen, die eine normirende Beziehung zu ihm erwünscht sein läßt, so nimmt der theoretische Satz die normative Form an: Nur ein A, welches B ist, ist ein Gutes, d. h.-ein A soll B sein. Darum können auch selbst in theoretischen Gedankenzusammenhängen normative Sätze auftreten: das theoretische Interesse legt in solchen Zusammenhängen Werth auf den Bestand eines Sachverhaltes der Art M (etwa auf den Bestand der Gleichseitigkeit eines zu bestimmenden Dreiecks) und mißt daran anderweitige Sachverhalte (z. B. die Gleichwinkligkeit: Soll das Dreieck gleichseitig sein, so muß es gleichwinklig sein), nur daß diese Wendung in den theoretischen Wissenschaften als Fundamente normativer. 49 etwas Vorübergehendes und Secundäres ist, da die letzte Intention hier auf den eigenen, theoretischen Zusammenhang der Sachen geht; bleibende Ergebnisse werden daher nicht in normative Form gefaßt, sondern in die Formen des objectiven Zusammenhanges, hier in die des generellen Satzes.
Es ist nun klar, daß die theoretischen Beziehungen, die nach dem Erörterten in den Sätzen der normativen Wissenschaften stecken, ihren logischen Ort haben müssen in gewissen theoretischen Wissenschaften. Soll die normative Wissenschaft also ihren Namen verdienen, soll sie die Beziehungen der zu normirenden Sachverhalte zur Grundnorm wissenschaftlich erforschen, dann muß sie den theoretischen Kerngehalt dieser Beziehungen studiren und daher in die Sphären der betreffenden theoretischen Wissenschaften eintreten. Mit anderen Worten: Jede normative Disciplin verlangt die Erkenntnis gewisser nicht normativer Wahrheiten, diese aber entnimmt sie gewissen theoretischen Wissenschaften oder gewinnt sie durch Anwendung der aus ihnen entnommenen Sätze auf die durch das normative Interesse bestimmten Constellationen von Fällen. Dies gilt natürlich auch für den specielleren Fall der Kunstlehre und offenbar noch in erweitertem Maße. Es treten die theoretischen Erkenntnisse hinzu, welche die Grundlage für eine fruchtbare Realisirung der Zwecke und Mittel bieten müssen.
Noch Eins sei im Interesse des Folgenden bemerkt. Natürlich können diese theoretischen Wissenschaften in verschiedenem Ausmaße Antheil haben an der wissenschaftlichen Begründung und Ausgestaltung der bezüglichen normativen Disciplin; auch kann ihre Bedeutung für sie eine größere oder geringere sein. Es kann sich zeigen, daß zur Befriedigung der Interessen einer normativen Disciplin die Erkenntnis gewisser Klassen von theoretischen Zusammenhängen in erster Linie erforderlich, und daß somit die Ausbildung und Heranziehung des theoretischen Wissensgebietes, dem sie angehören, für die Ermöglichung der normativen Disciplin geradezu entscheidend ist. Andererseits kann es aber auch sein, daß für den Aufbau dieser Disciplin 50 Der Psychologismus, seine Argumente und seine gewisse Klassen theoretischer Erkenntnisse zwar nützlich und ev. sehr wichtig, aber doch nur von secundärer Bedeutung sind, sofern ihr Wegfall den Bereich dieser Disciplin einschränken, jedoch nicht ganz aufheben würde. Man denke beispielsweise an das Verhältnis zwischen bloß normativer und practischer Ethik. * Alle die Sätze, welche auf die Ermöglichung der practischen Eealisirung Bezug haben, berühren nicht den Kreis der bloßen Normen ethischer Werthung. Fallen diese Normen weg, bezw. die ihnen zu Grunde liegenden theoretischen Erkenntnisse, so giebt es keine Ethik überhaupt; entfallen jene ersteren Sätze, so giebt es nur keine Möglichkeit ethischer Praxis, bezw. keine Möglichkeit einer Kunstlehre vom sittlichen Handeln.
Mit Beziehung auf derartige Unterschiede soll nun die Rede von den wesentlichen theoretischen Fundamenten einer normativen Wissenschaft verstanden werden. Wir meinen damit die für ihren Aufbau schlechterdings wesentlichen theoretischen Wissenschaften, eventuell aber auch die bezüglichen Gruppen theoretischer Sätze, welche für die Ermöglichung der normativen Disciplin von entscheidender Bedeutung sind.
Drittes Kapitel.
Der Psychologismus, seine Argumente und seine Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten.
§ 17. Die Streitfrage, ob die wesentlichen theoretischen Fundamente der normativen Logik in der Psychologie liegen.
Machen wir von den allgemeinen Feststellungen des letzten Kapitels Anwendung auf die Logik als normative Disciplin, so erhebt sich als Erstes und Wichtigstes die Frage: Welche theoretische Wissenschaften liefern die wesentlichen Fundamente der Wissenschaftslehre? Und daran fügen wir sogleich die weitere Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 51 Frage: Ist es richtig, daß die theoretischen Wahrheiten, die wir im Rahmen der traditionellen und neueren Logik behandelt finden, und vor Allem die zu ihrem wesentlichen Fundament gehörigen, ihre theoretische Stelle innerhalb der bereits abgegrenzten und selbständig entwickelten Wissenschaften besitzen? Hier stoßen wir auf die Streitfrage nach dem Verhältnis zwischen Psychologie und Logik; denn auf die angeregten Fragen hat eine, gerade in unserer Zeit herrschende Richtung die Antwort fertig zur Hand: Die wesentlichen theoretischen Fundamente liegen in der Psychologie; in deren Gebiet gehören ihrem theoretischen Gehalt nach die Sätze, die der Logik ihr charakteristisches Gepräge geben. Die Logik verhält sich zur Psychologie wie irgend ein Zweig der chemischen Technologie zur Chemie, wie die Feldmeßkunst zur Geometrie u. dgl. Zur Abgrenzung einer neuen theoretischen Wissenschaft, zumal einer solchen, die in einem engeren und prägnanteren Sinne den Namen Logik verdienen sollte, besteht für diese Richtung kein Anlaß. Ja nicht selten spricht man so, als gäbe die Psychologie das alleinige und ausreichende theoretische Fundament für die logische Kunstlehre. So lesen wir in Mill's Streitschrift gegen Hamilton: ,,Die Logik ist nicht eine von der Psychologie gesonderte und mit ihr coordinirte Wissenschaft- Sofern sie überhaupt Wissenschaft ist, ist sie ein Theil oder Zweig der Psychologie, sich von ihr einerseits unterscheidend wie der Theil vom Ganzen und anderseits, wie die Kunst von der Wissenschaft. Ihre theoretischen Grundlagen verdankt sie gänzlich der Psychologie, und sie schließt so viel von dieser Wissenschaft ein, als nöthig ist, die Regeln der Kunst zu begründen."1 Nach Lipps scheint es sogar als wäre die Logik der Psychologie als ein bloßer Bestandteil einzuordnen; denn er sagt: „Eben daß die Logik eine Sonderdisciplin der Psychologie ist, scheidet beide genügend deutlich voneinander. "2 1 J. St. Mill, An Examination of Sir William Hamiltons Philo- 2 Lipps, Grundzüge der Logik (1893) § 3.
4* 52 Der Psychologismus, seine Argumente und seine § 18. Die Beweisführung der Psychologisten.1 Fragen wir nach der Berechtigung derartiger Ansichten, so bietet sich uns eine höchst plausible Argumentation dar, die jeden weiteren Streit von vornherein abzuschneiden scheint. Wie immer man die logische Kunstlehre definiren mag — ob als Kunstlehre vom Denken, Urtheilen, Schließen, Erkennen, Beweisen, Wissen, von den Verstandesrichtungen beim Verfolge der Wahrheit, bei der Schätzung von Beweisgründen u. s. f. — immer finden wir psychische Thätigkeiten oder Producte als die Objecte practischer Regelung bezeichnet. Und wie nun überhaupt kunstmäßige Bearbeitung eines Stoffes die Erkenntnis seiner Beschaffenheiten voraussetzt, so wird es sich auch hier, wo es sich speciell um einen psychologischen Stoff handelt, verhalten. Die wissenschaftliche Erforschung der Regeln, nach denen er zu bearbeiten ist, wird selbstverständlich auf die wissenschaftliche Erforschung dieser Beschaffenheiten zurückführen: das theoretische Fundament für den Aufbau einer logischen Kunstlehre liefert also die Psychologie, und näher die Psychologie der Erkenntnis.2 Dies bestätigt auch jeder Blick auf den Gehalt der logischen Literatur. Wovon ist da beständig die Rede? Von Begriffen, Urtheilen, Schlüssen, Deductionen, Inductionen, Definitionen, Klassifikationen u. s. w. — alles Psychologie, nur ausgewählt und geordnet nach den normativen und practischen Gesichtspunkten. Man möge der reinen Logik noch so enge Grenzen ziehen, das Psychologische wird man nicht fernhalten können. Es steckt schon in den Begriffen, welche für die logischen Gesetze constitutiv sind, wie z. B. Wahrheit und Falschheit, Bejahung und Verneinung, Allgemeinheit und Besonderheit, Grund und Folge, u. dgl.
1 Ich gebrauche die Ausdrücke Psychologist, Psychologismus u. dgl. ohne jede abschätzende „Färbung", ähnlich wie Stumpf in seiner Schrift „Psychologie und Erkenntnistheorie'*.
2 „Die Logik ist eine psychologische Disciplin, so gewiß das Erkennen nur in der Psyche vorkommt und das Denken, das sich in ihm vollendet ein psychisches Geschehen ist" (Lipps, a. a. 0.).
Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 53 § 19. Die gewöhnlichen Argumente der Gegenpartei und ihre psychologistische Losung.
Merkwürdig genug, glaubt man von der Gegenseite die scharfe Trennung beider Disciplinen gerade in Hinblick auf den normativen Charakter der Logik begründen zu können. Die Psychologie, sagt man, betrachtet das Denken, wie es ist, die Logik, wie es sein soll. Die erstere hat es mit den Naturgesetzen, die letztere mit den Normalgesetzen des Denkens zu thun. So heißt es in Jäsche's Bearbeitung der Kant' sehen Vorlesungen über Logik:1- „ Einige Logiker setzen zwar in der Logik psychologische Principien voraus. Dergleichen Principien aber in die Logik zu bringen, ist ebenso ungereimt, als Moral vom Leben herzunehmen. Nehmen wir die Principien aus der Psychologie, d. h. aus den Beobachtungen über unseren Verstand, so würden wir bloß sehen, wie das Denken vor sich geht, und wie es ist unter den mancherlei subjeetiven Hindernissen und Bedingungen; dieses würde aber nur zur Erkenntnis bloß zufälliger Gesetze führen. In der Logik ist aber die Frage nicht nach zufälligen, sondern nach nothwendigen Regeln — nicht, wie wir denken, sondern, wie wir denken sollen. Die Regeln der Logik müssen daher nicht vom zufälligen, sondern vom nothwendigen Vernunftgebrauche hergenommen sein, den man ohne alle Psychologie bei sich findet. Wir wollen in der Logik nicht wissen: wie der Verstand ist und denkt, und wie er bisher im Denken verfahren ist, sondern: wie er im Denken verfahren sollte. Sie soll uns den richtigen, d. h. den mit sich selbst übereinstimmenden Gebrauch des Verstandes lehren. " Eine ähnliche Position nimmt Heebaet ein, indem er gegen die Logik seiner Zeit und „die psychologisch sein sollenden Erzählungen vom Verstände und der Vernunft, mit denen sie anhebt", einwendet, es sei dies ein 1 Einleitung, I. Begriff der Logik. Kant's Werke, ed. Hartenstein 54 Der Psychologismus, seine Argumente und seine Fehler gerade so arg, wie der einer Sittenlehre, welche mit der Naturgeschichte der menschlichen Neigungen, Triebe und Schwachheiten beginnen wollte, und indem er zur Begründung des Unterschiedes auf den normativen Charakter der Logik, wie Ethik hinweist.1 Derartige Argumentationen setzen die psychologistischen Logiker in keinerlei Verlegenheit. Sie antworten: der notwendige Verstandesgebrauch ist eben auch ein Verstandesgebrauch und gehört mit dem Verstände selbst in die Psychologie. Das Denken, wie es sein soll, ist ein bloßer Specialfall des Denkens, wie es ist. Gewiß hat die Psychologie die Naturgesetze des Denkens zu erforschen, also die Gesetze für alle Urtheile überhaupt, ob richtige oder falsche; aber ungereimt wäre es, diesen Satz so zu interpretiren, als gehörten nur solche Gesetze in die Psychologie, welche sich in umfassendster Allgemeinheit auf alle Urtheile überhaupt beziehen, während Specialgesetze des Urtheilens, wie die Gesetze des richtigen Urtheilens, aus ihrem Bereich ausgeschlossen werden müßten.2 Oder ist die Meinung eine andere? Will man leugnen, daß die Normalgesetze des Denkens den Charakter solcher psychologischen Specialgesetze haben? Aber auch dies geht nicht an. Normalgesetze des Denkens wollen, heißt es, nur angeben, wie man zu verfahren habe, vorausgesetzt, daß man richtig denken will. „Wir denken richtig, im materialen Sinne, wenn wir die Dinge denken, wie sie sind. Aber die Dinge sind so oder so, sicher und unzweifelhaft, dies heißt in unserem Munde, wir können sie der Natur unseres Geistes zufolge nicht anders als eben auf diese Weise denken. Denn es braucht ja nicht wiederholt zu werden, was oft genug gesagt worden ist, daß selbstverständlich kein Ding, so wie es ist, abgesehen von der Art, wie wir es denken müssen, von uns gedacht werden oder Gegenstand unseres Erkennens sein kann, daß also, wer seine 1 Herbart, Psychologie als Wissenschaft II. § 119. (Originalaus- Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 55 Gedanken von den Dingen mit den Dingen selbst vergleicht, in der That nur sein zufälliges, von Gewohnheit, Tradition, Neigung und Abneigung beeinflußtes Denken an demjenigen Denken messen kann, daß von seinen Einflüssen frei, keiner Stimme gehorcht, als der der eigenen Gesetzmäßigkeit. " „Dann sind aber die Eegeln, nach denen man verfahren muß, um richtig zu denken, nichts anderes als Eegeln, nach denen man verfahren muß, um so zu denken, wie es die Eigenart des Denkens, seine besondere Gesetzmäßigkeit, verlangt, kürzer ausgedrückt, sie sind identisch mit den Naturgesetzen des Denkens selbst. Die Logik ist Physik des Denkens oder sie ist überhaupt nichts. ul Vielleicht sagt man von antipsychologistischer Seite:2 Allerdings gehören die verschiedenen Gattungen von Vorstellungen, Urth eilen, Schlüssen u. s. w. als psychische Phänomene und Dispositionen auch in die Psychologie hinein; aber die Psychologie hat in Ansehung derselben eine verschiedene Aufgabe wie die Logik. Beide erforschen die Gesetze dieser Bethätigungen; aber „Gesetz" bedeutet für beide etwas total Verschiedenes. Die Aufgabe der Psychologie ist es, den realen Zusammenhang der Bewußtseinsvorgänge untereinander, sowie mit den zugehörigen psychischen Dispositionen und den correlaten Vorgängen im körperlichen Organismus gesetzlich zu erforschen. Gesetz bedeutet hier eine zusammenfassende Formel für nothwendige und ausnahmslose Verknüpfung in Coexistenz und Succession. Der Zusammenhang ist ein causaler. Ganz anders geartet ist die Aufgabe der Logik. Nicht nach causalen Ursprüngen und Folgen der intellectuellen Bethätigungen fragt sie, sondern nach ihrem Wahrheitsgehalt; sie fragt, wie solche Bethätigungen beschaffen sein und verlaufen sollen, damit die resultirenden 1 Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie, Philos. Monatshefte 56 Der Psychologismus, seine Argumente und seine