ziehuügspunkt der Relation, so erwächst eine neue Form des Relativismus. Aller menschlichen Wahrheit Maß ist also der Mensch als solcher. Jedes Urtheil, das im Specifischen des Menschen, in den es constituirenden Gesetzen wurzelt, ist — für uns Menschen — wahr. Sofern diese Urtheile zur Form der allgemein menschlichen Subjectivität (des menschlichen „Bewußtseins überhaupt") gehören, spricht man auch hier von Subjectivismus (von dem Subject als letzter Erkenntnisquelle u. dgl.). Besser wählt man den Terminus Relativismus und unterscheidet den individuellen und specifischen Relativismus; die einschränkende Beziehung auf die menschliche Species bestimmt den letzteren dann als Anthropologismus. — Wir wenden uns nun zur Kritik, deren sorgsamste Ausführung durch unsere Interessen geboten ist.
§ 35. Kritik des individuellen Relativismus.
Der individuelle Relativismus ist ein so offenkundiger und, fast möchte ich sagen, frecher Skepticismus, daß er, wenn überhaupt je, so gewiß nicht in neueren Zeiten ernstlich vertreten worden ist. Die Lehre ist sowie aufgestellt schon widerlegt — aber freilich nur für den, welcher die Objectivität alles Logischen einsieht. Den Subjectivisten, wie den ausdrücklichen Skeptiker überhaupt, kann man nicht überzeugen, wenn ihm nun einmal die Disposition mangelt einzusehen, daß Sätze, wie der vom Widerspruch, im bloßen Sinn der Wahrheit gründen, und daß ihnen gemäß die Rede von einer subjectiven Wahrheit, die für den Einen diese, für den Andern die entgegengesetzte sei, eben als widersinnige gelten müsse. Man wird ihn auch nicfyt durch den gewöhnlichen Einwand überzeugen, daß er durch die Aufstellung seiner Theorie den Anspruch erhebe, Andere zu überzeugen, daß er also die Objectivität der Wahrheit voraussetze, die er in thesi leugne. Er wird natürlich antworten: Mit meiner Theorie spreche ich meinen Standpunkt aus, der für mich wahr ist und für Niemand sonst wahr zu sein braucht. Selbst die Thatsache seines subjectiven Meinens 8* wird er als bloß für sein eigenes Ich, nicht aber als an sich wahre behaupten.1 Aber nicht auf die Möglichkeit, den Subjectivisten persönlich zu überzeugen und zum Eingeständnis seines Irrthums zu bringen, sondern auf die, ihn objectiv giltig zu widerlegen, kommt es an. Widerlegung setzt aber als ihre Hebel gewisse einsichtige und damit allgemeingiltige Ueberzeugungen voraus. Als solche dienen uns Normaldisponirten jene trivialen Einsichten, an welchen jeder Skepticismus scheitern muß, sofern wir durch sie erkennen, daß seine Lehren im eigentlichsten und strengsten Sinne widersinnig sind: Der Inhalt ihrer Behauptungen leugnet das, was überhaupt zum Sinn oder Inhalt jeder Behauptung gehört und somit von keiner Behauptung sinngemäß abtrennbar ist.
§ 36. Kritik des specifischen Relativismus und im Besonderen des Anthropologismus.
Können wir bei dem Subjectivismus zweifeln, ob er je in vollem Ernste vertreten worden sei, so neigt im Gegentheil die neuere und neueste Philosophie dem specifischen Relativismus, und näher dem Anthropologismus, in einem Maße zu, daß wir nur ausnahmsweise einem Denker begegnen, der sich von den Irrthümern dieser Lehre ganz rein zu erhalten wußte. Und doch ist auch sie eine skeptische in der oben fixirten Bedeutung des Wortes, also mit den größtmöglichen Absurditäten behaftet, die bei einer Theorie überhaupt denkbar sind; auch bei ihr finden wir, nur wenig verhüllt, einen evidenten Widerspruch zwischen dem Sinn ihrer These und dem, was von keiner These als solcher sinngemäß abtrennbar ist. Es ist nicht schwierig dies im Einzelnen nachzuweisen.
1 Darin müßten ihm diejenigen Recht geben, welche zwischen bloß subjectiven und objectiven Wahrheiten glauben scheiden zu dürfen, indem sie den Wahrnehmungsurtheilen über die eigenen Bewußtseinserlebnisse den Charakter der Objectivität abstreiten: als ob das Für-mich-sein des Bewußtseinsinhalts nicht als solches zugleich ein An-sich-sein wäre; als ob die Subjectivität im psychologischen mit der Objectivität im logischen Sinne stritte!
als skeptischer Relativismus. 117 1. Der specifische Relativismus stellt die Behauptung auf: Wahr ist für jede Species urtheilender Wesen, was nach ihrer Constitution, nach ihren Denkgesetzen als wahr zu gelten habe. Diese Lehre ist widersinnig. Denn es liegt in ihrem Sinne, daß derselbe Urtheilsinhalt (Satz) für den Einen, nämlich für ein Subject der Species homo, wahr, für einen Anderen, nämlich für ein Subject einer anders constituirten Species, falsch sein kann. Aber derselbe Urtheilsinhalt kann nicht beides, wahr und falsch sein. Dies liegt in dem bloßen Sinne der Worte wahr und falsch. Gebraucht der Relativist diese Worte mit ihrem zugehörigen Sinn, so sagt seine These, was ihrem eigenen Sinn zuwider ist.
Die Ausflucht, es sei der Wortlaut des herangezogenen Satzes vom Widerspruch, durch den wir den Sinn der Worte wahr und falsch entfalteten, unvollständig, es sei in ihm eben von menschlich wahr und menschlich falsch die Rede, ist offenbar nichtig. Aehnlich könnte ja auch der gemeine Subjectivismus sagen, die Rede von wahr und falsch sei ungenau, gemeint sei „für das einzelne Subject wahr, bezw. falsch". Und natürlich wird man ihm antworten: Das evident giltige Gesetz kann nicht meinen, was offenbar widersinnig ist; und widersinnig ist in der That die Rede von einer Wahrheit für den oder Jenen. Widersinnig ist die offengehaltene Möglichkeit, daß derselbe Urtheilsinhalt (wir sagen in gefährlicher Laxheit: dasselbe Urtheil) je nach dem Urtheilenden beides, wahr und falsch, sei. Entsprechend wird nun auch die Antwort für den specifischen Relativismus lauten: „Wahrheit für die oder jene Species", z. B. für die menschliche, das ist — so wie es hier gemeint ist — eine widersinnige Rede. Man kann sie allerdings auch in gutem Sinne gebrauchen; aber dann meint sie etwas total Verschiedenes, nämlich den Umkreis von Wahrheiten, die dem Menschen als solchem zugänglich, erkennbar sind. Was wahr ist, ist absolut, ist „an sich" wahr; die Wahrheit ist identisch Eine, ob sie Menschen oder Unmenschen, Engel oder Götter urtheilend erfassen. Von der Wahrheit in dieser idealen Einheit 118 Der Psychologismus gegenüber der realen Mannigfaltigkeit von Rassen, Individuen und Erlebnissen sprechen die logischen Gesetze und sprechen wir alle, wenn wir nicht etwa relativistisch verwirrt sind.
2. Mit Rücksicht darauf, daß, was die Grundsätze vom Widerspruch und vom ausgeschlossenen Dritten besagen, zum bloßen Sinn der Worte wahr und falsch gehört, ließe sich der Einwand auch so fassen: Sagt der Relativist, es könnte auch Wesen geben, welche an diese Grundsätze nicht gebunden sind (und diese Behauptung ist, wie leicht zu sehen, mit der oben formulirten relativistischen äquivalent), so meint er entweder, es könnten in den Urtheilen dieser Wesen Sätze und Wahrheiten auftreten, welche den Grundsätzen nicht gemäß sind; oder er meint, der Verlauf des Urtheilens sei bei ihnen durch diese Grundsätze nicht psychologisch geregelt. Was das Letztere anbelangt, so finden wir darin gar nichts Absonderliches, denn wir selbst sind solche Wesen. (Man erinnere sich an unsere Einwände gegen die psychologistischen Interpretationen der logischen Gesetze.) Was aber das Erstere anbelangt, so würden wir einfach erwidern: Entweder es verstehen jene Wesen die Worte wahr und falsch in unserem Sinn; dann ist keine vernünftige Rede davon, daß die Grundsätze nicht gelten: sie gehören ja zu dem bloßen Sinn dieser Worte, und zwar wie wir ihn verstehen. Wir würden in aller Welt nichts wahr oder falsch nennen, was ihnen widerstritte. Oder sie gebrauchen die Worte wahr und falsch in einem anderen Sinne, und dann ist der ganze Streit ein Wortstreit. Nennen sie z. B. Bäume, was wir Sätze nennen, dann gelten die Aussagen, in die wir Grundsätze fassen, natürlich nicht; aber sie verlieren dann ja auch den Sinn, in dem wir sie behaupten. Somit kommt der Relativismus darauf hinaus, daß er den Sinn des Wortes Wahrheit total ändert aber doch Anspruch erhebt, von Wahrheit in dem Sinne zu sprechen, der durch die logischen Grundsätze festgelegt ist, und den wir Alle, wo von Wahrheit die Rede ist, ausschließlich meinen.
als skeptischer Relativismus. 119 In Einem Sinne giebt es nur Eine Wahrheit, in äquivokem Sinne aber natürlich so viel „Wahrheiten", als man Aequivocationen zu schaffen liebt.
3. Die Constitution der Species ist eine Thatsache; aus Thatsachen lassen sich immer wieder nur Thatsachen ableiten. Die Wahrheit relativistisch auf die Constitution der Species gründen, das heißt also ihr den Charakter der Thatsache geben. Dies aber ist widersinnig. Jede Thatsache ist individuell, also zeitlich bestimmt. Bei der Wahrheit giebt die Rede von zeitlicher Bestimmtheit nur Sinn mit Beziehung auf eine durch sie gesetzte Thatsache (falls sie eben Thatsachenwahrheit ist), nicht aber mit Beziehung auf sich selbst. Wahrheiten als Ursachen oder Wirkungen zu denken, ist absurd. Wir haben davon schon gesprochen. Wollte man sich darauf stützen, daß doch wie jedes Urtheil auch das wahre aus der Constitution des urtheilenden Wesens auf Grund der zugehörigen Naturgesetzeerwachse, so würden wir entgegnen: Man vermenge nicht das Urtheil als Urtheilsinhalt, d. i. als die ideale Einheit, mit dem einzelnen realen Urtheilsact. Die erstere ist gemeint, wo wir von dem Urtheil „2 x 2 ist 4" sprechen, welches dasselbe ist, wer immer es fällt. Man vermenge auch nicht das wahre Urtheil als den richtigen, wahrheitsgemäßen Urtheilsact, mit der Wahrheit dieses Urtheils oder mit dem wahren Urtheilsinhalt. Mein Urtheilen, daß 2x2 = 4 ist, ist sicherlich causal bestimmt, nicht aber die Wahrheit: 2x2 = 4.
4. Hat (im Sinne des Anthropologismus) alle Wahrheit ihre ausschließliche Quelle in der allgemein menschlichen Constitution, so gilt, daß wenn keine solche Constitution bestände, auch keine Wahrheit bestände. Die Thesis dieser hypothetischen Behauptung ist widersinnig; denn der Satz „es besteht keine Wahrheit" ist dem Sinne nach gleichwerthig mit dem Satze „es besteht die Wahrheit, daß keine Wahrheit besteht". Die Widersinnigkeit der Thesis verlangt eine Widersinnigkeit der Hypothesis. Als Leugnung eines giltigen Satzes von thatsächlichem Gehalt kann sie aber wol falsch, niemals aber wider- 120 Der Psychologismus sinnig sein. In der That ist es noch Niemandem beigefallen, den bekannten geologischen und physikalischen Theorien, welche dem Menschengeschlechte in der Zeitlichkeit Anfang und Ende setzen, als absurd zu verwerfen. Folglich trifft der Vorwurf des Widersinns die ganze hypothetische Behauptung, da sie an eine dem Sinne nach einstimmige („logisch mögliche") Voraussetzung eine widersinnige („logisch unmögliche") Folge knüpft. Derselbe Vorwurf trifft dann den Anthropologismus und überträgt sich natürlich mutatis mutandis auf die allgemeinere Form des Relativismus.
5. Nach dem Relativismus könnte sich auf Grund der Constitution einer Species die für sie giltige „Wahrheit" ergeben, daß solch eine Constitution gar nicht existire. Sollen wir also sagen, sie existire in Wirklichkeit nicht, oder sie existire. aber nur für uns Menschen? Wenn nun alle Menschen und alle Species urtheilender Wesen bis auf die eben vorausgesetzte vergiengen? Wir bewegen uns offenbar in Widersinnigkeiten.
Der Gedanke, daß die Nichtexistenz einer specifischen Constitution ihren Grund habe in dieser selben Constitution, ist der klare Widerspruch; die wahrheitgründende, also existirende Constitution soll neben anderen Wahrheiten die ihrer eigenen Nichtexistenz begründen. — Die Absurdität ist nicht viel kleiner, wenn wir Existenz mit Nichtexistenz vertauschen und dementsprechend an Stelle jener fingirten, aber vom relativistischen Standpunkt aus möglichen Species, die menschliche zu Grunde legen. Zwar jener Widerspruch, nicht aber der übrige mit ihm verwobene Widersinn verschwindet. Die Relativität der Wahrheit besagt, daß, was wir Wahrheit nennen, abhängig sei von der Constitution der Species homo und den sie regierenden Gesetzen. Die Abhängigkeit will und kann nur als causale verstanden sein. Also müßte die Wahrheit, daß diese Constitution und diese Gesetze bestehen, ihre reale Erklärung daraus schöpfen, daß sie bestehen, wobei die Principien, nach denen die Erklärung verliefe, mit eben diesen Gesetzen identisch wären — nichts als Widersinn. Die Constitution wäre causa als skeptischer Relativismus. 121 sui auf Grund von Gesetzen, die sich auf Grund von sich selbst causiren würden u. s. w.
6. Die Relativität der Wahrheit zieht die Eelativität der Weltexistenz nach sich. Denn die Welt ist nichts Anderes als die gesaminte gegenständliche Einheit, welche dem idealen System aller Thatsachenwahrheit entspricht und von ihm unabtrennbar ist. Man kann nicht die Wahrheit subjectiviren und ihren Gegenstand (der nur in und vermöge der Wahrheit ist) als absolut (an sich) seiend gelten lassen. Es gäbe also keine "Welt an sich, sondern nur eine Welt für uns oder für irgend eine andere Species von Wesen. Das wird nun Manchem trefflich passen; aber bedenklich mag er wol werden, wenn wir darauf aufmerksam machen, daß zur Welt auch das Ich und seine Bewußtseinsinhalte gehören. Auch das „Ich bin" und „Ich erlebe dies und jenes" wäre eventuell falsch; gesetzt nämlich, daß ich so constituirt wäre, diese Sätze auf Grund meiner specifischen Constitution verneinen zu müssen. Und es gäbe nicht bloß für diesen oder jenen, sondern schlechthin keine Welt, wenn keine Species urtheilender Wesen so glücklich constituirt wäre, eine Welt (und darunter sich selbst) anerkennen zu müssen. Halten wir uns an die einzigen Species, die wir thatsächlich kennen, die animalischen, so bedingte eine Aenderung ihrer Constitution eine Aenderung der Welt, wobei freilich, nach allgemein angenommenen Lehren, die animalischen Species Entwicklungsproducte der Welt sein sollen.
So treiben wir ein artiges Spiel: Aus der Welt entwickelt sich der Mensch, aus dem Menschen die Welt; Gott schafft den Menschen und der Mensch schafft Gott.
Der wesentliche Kern dieses Einwandes besteht darin, daß der Relativismus auch in evidentem Widerstreit ist mit der Evidenz des unmittelbar anschaulichen Daseins, d. i. mit der Evidenz der „inneren Wahrnehmung" in dem berechtigten, dann aber auch nicht entbehrlichen Sinne. Die Evidenz der auf Anschauung beruhenden Urtheile wird mit Recht bestritten, sofern sie intentional über den Gehalt des factischen Be- 122 Der Psychologismus wußtseinsdatums hinausgehen. Wirklich evident sind sie aber, wo ihre Intention auf ihn selbst geht, in ihm, wie er ist, die Erfüllung findet. Dagegen streitet nicht die Vagheit aller dieser Urtheile (man denke nur an die für kein unmittelbares Anschauungsurtheil aufhebbare Vagheit der Zeitbestimmung und ev. auch Ortsbestimmung).
§ 37. Allgemeine Bemerkung. Der Begriff Relativismus in erweitertem Sinne.
Die beiden Formen des Relativismus sind Specialitäten des Eelativismus in einem gewissen weitesten Sinn des Wortes, als einer Lehre, welche die rein logischen Principien irgendwie aus Thatsachen ableitet. Thatsachen sind „zufällig", sie könnten ebensogut auch nicht sein, sie könnten anders sein. Also andere Thatsachen, andere logische Gesetze; auch diese wären also zufällig, sie wären nur relativ zu den sie begründenden Thatsachen. Demgegenüber will ich nicht bloß auf die apodictische Evidenz der logischen Gesetze hinweisen, und was wir sonst in den früheren Kapiteln geltend gemacht haben, sondern auch auf einen anderen, hier bedeutsameren Punkt.1 Ich verstehe, wie man schon aus dem Bisherigen entnimmt, unter rein logischen Gesetzen alle die Idealgesetze, welche rein im Sinne (im „Wesen", „Inhalt") der Begriffe Wahrheit, Satz, Gegenstand, Beschaffenheit, Beziehung, Verknüpfung, Gesetz, Thatsache u. s. w. gründen. Allgemeiner gesprochen, sie gründen rein im Sinne der Begriffe, welche zum Erbgut aller Wissenschaft gehören, weil sie die Kategorien von Bausteinen darstellen, aus welchen die Wissenschaft als solche, ihrem Begriffe nach, constituirt ist. Gesetze dieser Art darf keine theoretische Behauptung, keine Begründung und Theorie verletzen; nicht bloß weil sie sonst falsch wäre — dies wäre sie auch durch Widerstreit gegen eine beliebige Wahrheit — sondern weil sie in sich widersinnig wäre. Z. B. eine Behauptung, deren Inhalt 1 Vgl. den einleitenden § 32 dieses Kapitels, S. 110 ff.
als skeptischer Relativismus. 123 gegen Principien streitet, die im Sinne der Wahrheit als solcher gründen, „hebt sich selbst auf". Denn Behaupten ist Aussagen, daß der und jener Inhalt in Wahrheit sei. Eine Begründung, die inhaltlich gegen die Principien streitet, die im Sinne der Beziehung von Grund und Folge gründen, hebt sich selbst auf. Denn Begründen heißt wieder Aussagen, daß diese oder jene Beziehung von Grund und Folge bestehe u. s. w. Eine Behauptung „hebt sich selbst auf", sie ist „logisch widersinnig", das heißt, ihr besonderer Inhalt (Sinn, Bedeutung) widerspricht dem, was die ihm zugehörigen Bedeutungskategorien allgemein fordern, was in ihrer allgemeinen Bedeutung allgemein gegründet ist. Es ist nun klar, daß in diesem prägnanten Sinne jede Theorie logisch widersinnig ist, welche die logischen Principien aus irgend welchen Thatsachen ableitet. Dergleichen streitet mit dem allgemeinen Sinn der Begriffe „logisches Princip" und „Thatsache"; oder um genauer und allgemeiner zu sprechen: der Begriffe „Wahrheit, die in dem bloßen Inhalt von Begriffen gründet" und „Wahrheit über individuelles Dasein". Man sieht auch leicht, daß die Einwände gegen die oben discutirten relativistischen Theorien der Hauptsache nach auch den Relativismus im allgemeinsten Sinne beträfen.
§ 38. Der Psychologismus in allen seinen Formen ein Relativismus.
Den Relativismus haben wir bekämpft, den Psychologismus haben wir natürlich gemeint. In der That ist der Psychologismus in allen seinen Abarten und individuellen Ausgestaltungen nichts Anderes als Relativismus, nur nicht immer erkannter und ausdrücklich zugestandener. Es ist dabei ganz gleich, ob er sich auf „Transcendentalpsychologie" stützt und als formaler Idealismus die Objectivität der Erkenntnis zu retten glaubt, oder ob er sich auf empirische Psychologie stützt und den Relativismus als unvermeidliches Fatum auf sich nimmt.
124 Der Psychologismus Jede Lehre, welche die rein logischen Gesetze entweder nach Art der Empiristen als empirisch-psychologische Gesetze faßt oder sie nach Art der Aprioristen mehr oder minder mythisch zurückführt auf gewisse „ursprüngliche Formen" oder „Functionsweisen" des (menschlichen) Verstandes, auf das „Bewußtsein überhaupt" als (menschliche) „Gattungsvernunft", auf die „psychophysische Constitution" des Menschen, auf den „intellectus ipse", der als angeborene (allgemein menschliche) Anlage dem factischen Denken und aller Erfahrung vorhergeht, u. dgL — ist eo ipso relativistisch, und zwar von der Art des specifischen Relativismus. Alle Einwände, die wir gegen ihn erhoben haben, treffen auch sie. Selbstverständlich muß man aber die zum Theil schillernden Schlagwörter des Apriorismus, z. B. Verstand, Vernunft, Bewußtsein, in jenem natürlichen Sinne nehmen, der ihr eine wesentliche Beziehung zur menschlichen Species verleiht. Es ist der Fluch der hiehergehörigen Theorien, daß sie ihnen bald diese reale und bald eine ideale Bedeutung unterlegen und so ein unerträgliches Gewirr theils richtiger, theils falscher Sätze ineinanderflechten. Jedenfalls dürfen wir die aprioristischen Theorien, soweit sie relativistischen Motiven Raum gönnen, auch dem Relativismus zurechnen. Allerdings, wenn ein Theil der kantianisirenden Forscher einige logische Grundsätze als Principien „analytischer Urtheile" aus dem Spiel läßt, so beschränkt sich auch ihr Relativismus (sc. auf das Gebiet der mathematischen und Naturerkenntnis); aber den skeptischen Absurditäten entgehen sie dadurch nicht. Bleiben sie doch in dem engeren Kreise dabei, die Wahrheit aus dem allgemeinen Menschlichen, also das Ideale aus dem Realen, specieller: die Notwendigkeit der Gesetze aus der Zufälligkeit von Thatsachen herzuleiten.
Doch hier interessirt uns noch mehr die extremere und consequentere Form des Psychologismus, die von solcher Einschränkung nichts weiß. Ihr gehören die Hauptvertreter der englischen empiristischen, sowie der neueren deutschen Logik an, also Forscher wie Mill, Bain, Wundt, Sigwart, Erdmann als skeptischer Relativismus. 125 und Lipps. Auf alle hiehergehörigen Werke kritische Rücksicht zu nehmen ist weder möglich noch wünschenswerte Doch darf ich, den reformatorischen Zielen dieser Prolegomena zu genügen, nicht die führenden Werke der modernen deutschen Logik übergehen, vor Allem nicht Sigwart's bedeutendes Werk, das wie kein zweites die logische Bewegung der letzten Jahrzehnte in die Bahn des Psychologismus gelenkt hat.
§ 39. Der Anthropologismus in Sigwart's Logik.
Vereinzelte Ausführungen von psychologistischem Klang und Charakter finden wir als vorübergehende Mißverständnisse auch bei Denkern, welche in ihren logischen Arbeiten eine bewußt antinsychologistische Richtung vertreten. Anders bei Sigwart. Der Psychologismus ist bei ihm nicht eine unwesentliche und abfällbare Beimischung, sondern die systematisch herrschende Grundauifassung. Ausdrücklich leugnet er gleich eingangs seines Werkes, „daß die Normen der Logik (die Normen, also nicht bloß die technischen Regeln der Methodenlehre, sondern auch die rein logischen Sätze, der Satz des Widerspruches, des Grundes u. s. w.) erkannt werden können anders, als auf Grundlage des Studiums der natürlichen Kräfte und Functionsformen, welche durch jene Normen geregelt werden sollen".1 Und dem entspricht auch die ganze Behandlungsweise der Disciplin. Sie zerfällt nach Sigwart in einen analytischen, einen gesetzgebenden und einen technischen Theil. Sehen wir von dem letzten, uns hier nicht interessirenden ab, so hat der analytische Theil „das Wesen der Function zu erforschen, für welche die, Regeln gesucht werden sollen". „Auf ihn baut sich der gesetzgebende Theil, der die „Bedingungen und Gesetze ihres normalen Vollzuges"2 aufzustellen hat. Die „Forderung, daß unser Denken nothwendig und allgemein giltig sei", ergiebt, „an die nach allen ihren Bedingungen und Factoren erkannte 126 Der Psycholog ismas Function des Urtheils" gehalten, „bestimmte Normen, welchen das Urtheilen genügen muß". Und zwar concentriren sie sich in zwei Punkten: „Erstens, daß die Elemente des Urtheils durchgängig bestimmt, d. h. begrifflich fixirt sind; und zweitens, daß der Urtheilsact selbst auf nothwendige Weise aus seinen Voraussetzungen hervorgehe. Damit fällt in diesen Theil die Lehre von den Begriffen und Schlüssen als Inbegriff normativer Gesetze für die Bildung vollkommener Urtheile."1 Mit anderen Worten, in diesen Theil gehören alle rein logischen Principien und Lehrsätze (soweit sie überhaupt in den Gesichtskreis der traditionellen, wie der SiGWART'schen Logik fallen), und darnach haben sie für Sigwart in der That eine psychologische Fundirung.
Hiemit stimmt auch die Einzelausführung. Nirgends werden die rein logischen Sätze und Theorien und die objectiven Elemente, aus denen sie sich constituiren, aus dem Flusse erkenntnis- psychologischer und erkenntnis-practischer Forschung ausgelöst. Immer wieder ist von unserem Denken und seinen Functionen gerade dort die Rede, wo es gilt, im Gegensatz zu den psychologischen Zufälligkeiten, die logische Notwendigkeit und ihre ideale Gesetzmäßigkeit zu charakterisiren. Reine Grundsätze, wie der vom Widerspruch, vom Grunde, werden wiederholt als „Functionsgesetze" oder als „fundamentale Bewegungsformen unseres Denkens"2 u. dgl. bezeichnet. Beispielsweise lesen wir: „So gewiß die Verneinung in einer über das Seiende hinausgreifenden Bewegung des Denkens wurzelt, welche auch das Unvereinbare aneinander mißt, so gewiß kann Aristoteles mit seinem Princip nur die Natur unseres Denkens treffen wollen".3 „Die absolute Giltigkeit des Princips des Widerspruchs und in Folge davon der Sätze, welche eine contradictio in adjecto verneinen" ruht, so finden wir an einer anderen Stelle, „auf dem unmittelbaren Bewußtsein, daß als skeptischer Relativismus, 127 wir immer dasselbe thun und thun werden, wenn wir verneinen...'ll Aehnliches gilt nach Sigwakt für den Satz der Identität (als „Princip der Uebereinstimmung") und jedenfalls auch für alle rein begrifflichen und specieller rein logischen Sätze.2 Wir hören Aeußerungen wie die folgende: „Leugnet man...die Möglichkeit etwas zu erkennen, wie es an sich ist; ist das Seiende nur einer der Gedanken, die wir produciren: so gilt doch das, daß wir eben denjenigen Vorstellungen die Objectivität beilegen, die wir mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit produciren, und daß, sobald wir etwas als seiend setzen, wir eben damit behaupten, daß alle anderen, wenn auch nur hypothetisch angenommenen, denkenden Wesen von derselben Natur wie wir es mit derselben Notwendigkeit produciren müßten."3 Dieselbe anthropologistische Tendenz zieht sich durch alle Ausführungen, welche sich auf die logischen Grundbegriffe und zunächst auf den Begriff der Wahrheit beziehen. Es ist z. B. nach Sigwaet „eine Fiction...als könne ein Urtheil wahr sein, abgesehen davon, daß irgend eine Intelligenz dieses Urtheil denkt". So kann doch nur sprechen, wer die Wahrheit psychologistisch umdeutet. Nach Sigwaet wäre es also auch eine Fiction, von Wahrheiten zu sprechen, die an sich gelten und doch von Niemand erkannt sind, z. B. von solchen, welche die menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Zum mindesten der Atheist dürfte so nicht sprechen, der an übermenschliche Intelligenzen nicht glaubt und wir selbst erst nach dem Beweise für die Existenz solcher Intelligenzen. Das Urtheil, das 2 Vgl. a. a. 0. S. 411: „Diese Sätze müßten a priori gewiß sein, in dem Sinne, daß wir in ihnen nur einer constanten und unabweislichen Function unseres Denkens bewußt würden..." Ich darf diese Stelle citiren, obschon sie im Zusammenhang nicht unmittelbar auf die logischen Grundsätze bezogen ist. Dazu berechtigt der gesammte Sinn der Ausführungen (sub 2, § 48) und der ausdrücklich vergleichende Hinweis auf den Satz vom Widerspruch auf derselben citirten Seite.
128 Der Psychologismus die Gravitationsformel ausdrückt, wäre vor Newton nicht wahr gewesen.- Und so wäre es, genau besehen, eigentlich widerspruchsvoll und überhaupt falsch: Offenbar gehört ja die unbedingte Geltung für alle Zeit mit zur Intention seiner Behauptung.
Ein näheres Eingehen auf die mannigfachen Ausführungen Sigwart's über den Begriff der Wahrheit würde größere Umständlichkeit erfordern, die wir uns hier versagen müssen.