Es würde jedenfalls bestätigen, daß wir die oben citirte Stelle in der That beim Wort nehmen dürfen. Für Sigwart löst sich die Wahrheit in Bewußtseinserlebnisse auf, und somit ist trotz aller Rede von einer objectiven Wahrheit, die echte Objectivität derselben, die in ihrer überempirischen Idealität ruht, aufgegeben. Die Erlebnisse sind reale Einzelheiten, zeitlich bestimmt, werdend und vergehend. Die Wahrheit aber ist „ewig" oder besser: sie ist eine Idee, und als solche überzeitlich. Es hat keinen Sinn, ihr eine Stelle in der Zeit oder eine, sei es auch durch alle Zeiten sich hindurcherstreckende Dauer anzuweisen. Allerdings sagt man auch von der* Wahrheit, daß sie uns gelegentlich „zum Bewußtßein komme" und so von uns „erfaßt", „erlebt" werde. Aber von Erfassen, Erleben und Bewußtwerden ist hier, in Beziehung auf dieses ideelle Sein, in ganz anderem Sinne die Rede als in Beziehung auf das empirische, d. i. das individuell vereinzelte Sein. Die Wahrheit „erfassen" wir nicht wie einen empirischen Inhalt, der im Flusse psychischer Erlebnisse auftaucht und wieder verschwindet; sie ist nicht Phänomen unter Phänomenen, sondern sie ist Erlebnis in jenem total geänderten Sinn, in dem ein Allgemeines, eine Idee ein Erlebnis ist. Bewußtsein haben wir von ihr, so wie wir von einer Species, z. B. von „dem" Roth im Allgemeinen Bewußtsein haben.
Ein Rothes haben wir vor Augen. Aber das Rothe ist nicht die Species Roth. Das Concretum hat die Species auch nicht als ^psychologischen',.metaphysischen') Theil in sich. Der Theil, dies unselbständige Rothmoment, ist wie das concrete als skeptischer Relativismus. 129 Ganze ein Individuelles, ein Hier und Jetzt, mit und in ihm bestehend und vergehend, in verschiedenen rothenObjecten gleich, nicht identisch. Die Röthe aber ist eine ideale Einheit, bei der die Rede von Entstehen und Vergehen widersinnig ist. Jener Theil ist nicht Röthe, sondern ein Einzelfall von Röthe. Und wie die Gegenstände verschieden sind, die allgemeinen verschieden von den einzelnen, so auch die Acte der Erfassung. Es ist etwas total Verschiedenes, im Hinblick auf das anschauliche Concretum die empfundene Röthe, diesen hier und jetzt seienden Einzelzug zu meinen (wie in der psychologischen Analyse), und wieder die Species Röthe zu meinen (wie in der Aussage: die Röthe ist eine Farbe). Und so, wie wir auf das Concret- Einzelne hinblickend, doch nicht dieses, sondern das Allgemeine, die Idee meinen, so gewinnen wir im Hinblick auf mehrere Acte solcher Ideation die evidente Erkenntnis von der Identität dieser idealen, in den einzelnen Acten gemeinten Einheiten. Und es ist Identität im echten und strengsten Sinne: es ist dieselbe Species, oder es sind Species derselben Gattung u. dgl.
So ist nun auch die Wahrheit eine Idee, wir erleben sie wie jede andere Idee in einem Acte auf Anschauung gegründeter Ideation (es ist dies hier natürlich der Act der Einsicht) und gewinnen auch von ihrer identischen Einheit gegenüber einer verstreuten Mannigfaltigkeit von concreten Einzelfällen (d. i. hier von evidenten Urtheilsacten) in der Vergleichung Evidenz. Und wie das Sein oder Gelten von Allgemeinheiten auch sonst den Werth von idealen Möglichkeiten besitzt — nämlich in Hinsicht auf das mögliche Sein von empirischen Einzelheiten, die unter jene Allgemeinheiten fallen — so sehen wir dasselbe auch hier: die Aussagen „die Wahrheit gilt" und „es sind denkende Wesen möglich, welche Urtheile des bezüglichen Bedeutungsgehaltes einsehen", sind von gleichem Werthe. Giebt es keine intelligenten Wesen, sind sie durch die Naturordnung ausgeschlossen, also real unmöglich — oder giebt es für gewisse Wahrheits- Husserl, Log. Unters. I. " 130 Der Psychologismus klassen keine Wesen, die ihrer Erkenntnis fähig sind — dann bleiben diese idealen Möglichkeiten ohne erfüllende Wirklichkeit; das Erfassen, Erkennen, Bewußtwerden der Wahrheit (bezw. gewisser Wahrheitsklassen) ist dann nie und nirgend realisirt. Aber jede Wahrheit an sich bleibt, was sie ist, sie behält ihr ideales Sein. Sie ist nicht „irgendwo im Leeren", sondern ist eine Geltungseinheit im unzeitlichen Reiche der Ideen. Sie gehört zum Bereich des absolut Geltenden, in den wir zunächst all das einordnen, von dessen Geltung wir Einsicht haben oder zum Mindesten begründete Vermuthung, und zu dem wir weiterhin auch den für unser Vorstellen vagen Kreis des indirect und unbestimmt als geltend Vermutheten rechnen, also dessen was gilt, während wir es noch nicht erkannt haben und vielleicht niemals erkennen werden.
In diesen Beziehungen dringt Sigwaet, wie mir scheinen will, zu einer klaren Position nicht durch. Die Objectivität der Wahrheit möchte er retten und sie in dem subjectivistischen Phänomenalismus nicht untersinken lassen. Fragen wir aber nach dem Wege, auf dem Sigwaet' s psychologische Erkenntnistheorie zur Objectivität der Wahrheit glaubt durchdringen zu können, so stoßen wir auf Aeußerungen wie die folgende: „Die Gewißheit, daß es bei einem Urtheile bleibt, daß die Synthese unwiderruflich ist, daß ich immer dasselbe sagen werde1 — diese Gewißheit kann nur dann vorhanden sein, wenn erkannt ist, daß die Gewißheit nicht auf momentanen und mit der Zeit wechselnden psychologischen Motiven ruht, sondern auf etwas, was jedesmal, wenn ich denke, unabänderlich dasselbe und von allem Wechsel unberührt ist; und dies ist einerseits mein Selbstbewußtsein selbst, die Gewißheit Ich bin und denke, die Gewißheit Ich bin Ich, derselbe, der jetzt denkt und früher gedacht hat, der dieses 1 Kann ich das je mit Sicherheit behaupten? Die Unwiderruflichkeit betrifft nicht das Factische, sondern das Ideale. Nicht „die Gewißheit des Urtheils ist eine unveränderliche" (wie es bei Sigwaet kurz vorher heißt), sondern eben die Giltigkeit, bezw. Wahrheit.
als skeptischer Relativismus. 131 und jenes denkt; und andererseits das, worüber ich urtheile, das Gedachte selbst nach seinem gleichbleibenden, von mir in seiner Identität anerkannten Inhalt, der ganz unabhängig von den individuellen Zuständen des Denkenden ist."1 Ein consequent relativistischer Psychologismus wird hier natürlich antworten: Nicht bloß das von Individuum zu Individuum Wechselnde, sondern auch das in allen Constante, also der überall gleichbleibende Inhalt und die ihn beherrschenden constanten Functionsgesetze sind psychologische Thatsachen. Giebt es solche allen Menschen wesentlich gemeinsamen Züge und Gesetze, so machen sie das Specifische der menschlichen Natur aus. Demnach hat alle Wahrheit als Allgemeingiltigkeit Beziehung zur menschlichen Species, oder allgemeiner, zur jeweiligen Species denkender Wesen. Andere Species — andere Denkgesetze, andere Wahrheiten.
Wir unsererseits würden nun aber sagen: Allgemeingleichheit nach Inhalt und constanten Functionsgesetzen (als Naturgesetzen für die Erzeugung des allgemeingleichen Inhalts) macht keine echte Allgemeingiltigkeit, die vielmehr in der Idealität ruht. Sind alle Wesen einer Gattung ihrer Constitution nach zu gleichen Urth eilen genöthigt, so stimmen sie miteinander empirisch überein; aber im idealen Sinne der über alles Empirische erhabenen Logik können sie dabei doch statt einstimmig vielmehr widersinnig urtheilen. Die Wahrheit durch Beziehung auf die Gemeinsamkeit der Natur bestimmen, heißt ihren Begriff aufgeben. Hätte die Wahrheit eine wesentliche Beziehung zu denkenden Intelligenzen, ihren geistigen Functionen und Bewegungsformen, so entstände und vergienge sie mit ihnen, und wenn nicht mit den Einzelnen, so mit den Species. Wie die echte Objectivität der Wahrheit wäre auch die des Seins dahin, selbst die des subjectiven Seins, bezw. des Seins der Subjecte. Wie wenn z. B. die denkenden Wesen insgesammt unfähig wären, ihr eigenes Sein als wahrhaft seiend 132 Der Psycholog ismus zu setzea? Dann wären sie und wären auch nicht. Wahrheit und Sein sind beide im gleichen Sinne „Kategorien" und offenbar correlativ. Man kann nicht Wahrheit relativiren und an der Objectivität des Seins festhalten. Freilich setzt die Relativirung der Wahrheit doch wieder ein objectives Sein als Beziehungspunkt voraus — darin liegt ja der relativistische Widerspruch.
In Harmonie mit Sigwart's sonstigem Psychologismus finden wir seine Lehre vom Allgemeinen, die hierher gehört, da die Idealität der Wahrheit durchaus die Idealität des Allgemeinen, des Begrifflichen voraussetzt. Gelegentlich lesen wir die scherzhafte Aeußerung, „das Allgemeine sei in unserem Kopfe", und in ernsthafter Ausführung, das „begrifflich Vorgestellte" sei „ein rein inneres,...von nichts als von der inneren Kraft unseres Denkens Abhängiges".1 Unzweifelhaft kann man dergleichen von unserem begrifflichen Vorstellen sagen, als einem subjectiven Act von dem und dem psychologischen Gehalt. Aber das „Was" dieses Vorstellens, der Begriff, kann in keinem Sinne als reelles Stück des psychologischen Gehalts gefaßt werden, als ein Hier und Jetzt, mit dem Acte kommend und verschwindend. Es kann im Denken gemeint, aber nicht im Denken erzeugt sein.
Dieselbe Relativirung wie bei dem Wahrheitsbegriff vollzieht Sigwart consequenter Weise auch bei den mit jenem so nahe zusammenhängenden Begriffen Grund und Notwendigkeit. „Ein logischer Grund, den wir nicht kennen, ist strenge genommen ein Widerspruch, denn er wird erst ein logischer Grund dadurch, daß wir ihn kennen."2 Die Aussage, daß die mathematischen Lehrsätze ihren Grund haben in den mathematischen Axiomen, beträfe also „streng genommen" eine Sachlage von menschlich -psychologischem Inhalt. Dürften wir noch behaupten, daß sie gilt, ob überhaupt Jemand ist, gewesen ist und sein wird, der sie erkennt? Die gewöhnliche als skeptischer Relativismus. 133 Rede, welche solchen Verhältnissen zwischen Grund und Folge Objectivität verleiht, indem sie von ihrer Entdeckung spricht, wäre darnach eine verkehrte.
So sehr sich Sigwakt bemüht, die wesentlich unterschiedenen Begriffe des Grundes zu sondern, und so viel Scharfsinn er darin bekundet (wie wir dies bei einem so bedeutenden Forscher nicht anders erwarten können), die psychologistische Richtung seines Denkens hindert ihn doch die wesentlichste Scheidung zu vollziehen, welche eben die scharfe Sonderung zwischen Idealem und Realem voraussetzt. Wenn er den „logischen Grund" oder „Grund der Wahrheit" dem psychologischen Grund der Gewißheit" gegenüberstellt, so findet er ihn doch nur in einer gewissen Allgemeingleichheit des Vorgestellten, „weil nur dieses, nicht die individuelle Stimmung u. s. w. ein für alle Gemeinsames sein kann"; wogegen wir unsere obigen Bedenken nicht zu wiederholen brauchen.
Die fundamentale Sonderung zwischen Grund der Wahrheit, der das rein Logische, und Grund des Urtheils, der das normativ Logische angeht, müssen wir bei Sigwakt vermissen. Auf der einen Seite hat eine Wahrheit (nicht das Urtheil, sondern die ideale Geltungseinheit) einen Grund, d. h. hier, in äquivalenter Redeweise, es giebt einen theoretischen Beweis, der sie auf ihre (objectiven, theoretischen) Gründe zurückführt. Einzig und allein auf diesen Sinn bezieht sich der Satz vom Grunde. Und für diesen Begriff des Grundes gilt es durchaus nicht, daß jedes Urtheil einen Grund habe, geschweige denn, daß jedes einen solchen „implicite mitbehaupte". Jedes letzte Begründungsprincip, also jedes echte Axiom, ist in diesem Sinne grundlos, wie in entgegengesetzter Richtung auch jedes Thatsachenurtheil. Nur die Wahrscheinlichkeit einer Thatsache kann begründet sein, nicht sie selbst, bezw. das Thatsachenurtheil. Auf der anderen Seite meint der Ausdruck, Grund des Urtheils' — wofern wir absehen von den psychologischen,Gründen', d. i. Ursachen der Urtheilsfällung und speciell auch von den inhaltlichen Motiven derselben1 — nichts Anderes als 1 Vgl. Sigwart's treffliche Sonderung zwischen Veranlassung der Verknüpfung und Grund der Entscheidung, a. a. 0. S. 250.
134 Der Psychologismus logisches Recht des Urtheils. In diesem Sinne,beansprucht' jedes Urtheil allerdings sein Recht (obschon es nicht unbedenklich wäre zu sagen, daß es „implicite mitbehauptet" würde). Das heißt: an jedes ist die Forderung zu stellen, daß es als wahr behaupte, was wahr sei; und als Techniker der Erkenntnis, als Logiker im gewöhnlichen Sinne, müssen wir an das Urtheil auch mit Beziehung auf die weitergehende Erkenntnisbewegung mancherlei Forderungen stellen. Sind sie nicht erfüllt, so tadeln wir das Urtheil als logisch unvollkommen, als, unbegründet.'; Letzteres allerdings mit einer gewissen Ueberspannung des gemeinen Wortsinns.
Aehnliche Bedenken erregen uns Sigwart's Ausführungen über Notwendigkeit. Wir lesen: „Aller logischen Notwendigkeit [muß] doch zuletzt ein seiendes denkendes Subject, dessen Natur es ist, so zu denken, vorausgesetzt werden, solange wir verständlich reden wollen."1 Oder man verfolge die Ausführungen über den Unterschied der assertorischen und apodictischen Urtheile, den Sigwart für einen unwesentlichen erachtet, „sofern in jedem mit vollkommenem Bewußtsein ausgesprochenen Urtheil die Notwendigkeit, es auszusprechen, mitbehauptet werde".2 Die total verschiedenen Begriffe von Notwendigkeit ermangeln bei Sigwart der wechselseitigen Absonderung. Die subjective Notwendigkeit, d. h. der subjective Zwang der Ueberzeugung, welcher jedem Urtheil anhaftet (oder vielmehr bei jedem Urtheil dann hervortritt, wenn wir, von ihm noch durchdrungen, sein Gegen theil zu vollziehen suchen), wird nicht klar unterschieden von den ganz anderen Nothwendigkeitsbegriffen, zumal von der apodictischen Notwendigkeit, als dem eigenartigen Bewußtsein, in dem sich das einsichtige Erfassen eines Gesetzes oder eines Gesetzmäßigen constituirt. Dieser letztere (eigentlich zwiefache) Begriff von Notwendigkeit fehlt bei Sigwart im Grunde genommen ganz. Zugleich übersieht er die fundamentale Aequivocation, welche es gestattet, nicht bloß das apodictische Nothwendigkeitsbe wüßt sein, sondern sein objectives Correals skeptischer Relativismus. 135 lat — nämlich das Gesetz, bezw. das Gelten gemäß dem Gesetze, von dem wir in jenem Bewußtsein Einsicht haben — als nothwendig zu bezeichnen. So erst gewinnen ja die Ausdrücke,es ist eine Notwendigkeit' und,es ist ein Gesetz' ihre objective Gleichwertigkeit, und desgleichen die Ausdrücke,es ist nothwendig', daß SP sei, und,es ist nach Gesetzen begründet', daß SP sei.
Und natürlich ist es dieser letzte rein objective und ideale Begriff, der allen apodictischen Urtheilen im objectiven Sinne der reinen Logik zu Grunde liegt; er allein beherrscht und constituirt alle theoretische Einheit, er bestimmt die Bedeutung des hypothetischen Zusammenhanges als einer objectividealen Wahrheitsform von Sätzen, er bindet den Schlußsatz als,nothwendige' (ideal-gesetzliche) Folge an die Prämissen.
Wie wenig Sigwakt diesen Unterschieden gerecht wird, wie sehr er im Psychologismus befangen ist, das zeigen zumal seine Auseinandersetzungen über LEiBNizens fundamentale Scheidung in „verites de raison et celles de fait". Die „Notwendigkeit" beider Arten ist, meint Sigwart, „zuletzt eine hypothetische", denn „daraus, daß das Gregentheil einer thatsächlichen Wahrheit nicht a priori unmöglich ist, folgt nicht, daß es für mich nicht nothwendig wäre, das Factum zu behaupten, nachdem es geschehen ist, und daß die entgegengesetzte Behauptung für den möglich wäre, der das Factum kennt;"1 und wieder: „auf der anderen Seite ist das Haben der allgemeinen Begriffe, auf denen die identischen Sätze ruhen, zuletzt ebenso etwas Factisches, was da sein muß, ehe das Princip der Identität darauf angewandt werden kann, um ein nothwendiges Urtheil zu erzeugen". Und so glaubt er schließen zu dürfen, daß sich die LEiBNiz'sche Unterscheidung „hinsichtlich des Charakters der Notwendigkeit auflöse".2 Was hier geltend gemacht wird, ist freilich richtig. Für mich zu behaupten nothwendig ist jedes Urtheil, während ich es fälle, und sein Gegentheil, während ich seiner noch gewiß bin, zu leugnen, ist mir unmöglich. Aber ist es diese psychologische Notwendigkeit 136 Der Psychologismus welche Leibniz meint, wenn er den Thatsachenwahrheiten die Nothwendigkeit — die Rationalität abstreitet? Wieder ist es sicher, daß kein Gesetz erkannt werden kann, ohne das Haben der allgemeinen Begriffe, aus denen es sich aufbaut. Gewiß ist dieses Haben, wie die ganze Gesetzeserkenntnis, etwas Factisches. Aber hat denn Leibniz das Erkennen des Gesetzes und nicht vielmehr die erkannte Gesetzeswahrheit als noth wendig bezeichnet? Verträgt sich mit der Notwendigkeit der verite de raison nicht sehr wol die Contingenz des Urtheilsactes, in dem sie ev. zu einsichtiger Erkenntnis kommen mag? Nur durch Vermengung der beiden wesentlich verschiedenen Begriffe von Noth wendigkeit, der subjectiven des Psychologismus und der objectiven des LEiBNiz'schen Idealismus, kommt in Sigwabt's Argumentation der Schluß zu Stande, daß sich jene Unterscheidung LEiBNizens „hinsichtlich des Charakters der Notwendigkeit auflöse".
Dem fundamentalen objectiv-idealen Unterschied zwischen Gesetz und Thatsache entspricht unweigerlich ein subjectiver in der Weise des Erlebens. Hätten wir nie das Bewußtsein der Rationalität, des Apodictischen erlebt in seiner charakteristischen Unterschiedenheit vom Bewußtsein der Thatsächlichkeit, so hätten wir gar nicht den Begriff von Gesetz, wir wären unfähig zu unterscheiden: Gesetz von Thatsache; generelle (ideale, gesetzliche) Allgemeinheit von universeller (thatsächlicher, zufälliger) Allgemeinheit; noth wendige (d. h. wiederum gesetzliche, generelle) Folge von thatsächlicher (zufälliger, universeller) Folge; all das, wofern es wahr ist, daß Begriffe, die nicht als Complexionen bekannter Begriffe (und zwar als Complexionen bekannter Complexionsformen) gegeben sind, uns ursprünglich nur erwachsen sein können im Erlebnis von Einzelfällen. LEiBNizens verites de raison sind nichts anderes als die Gesetze, und zwar im strengen und reinen Sinn der idealen Wahrheiten, die,rein io den Begriffen gründen', die uns gegeben und erkannt sind in apodictisch evidenten, reinen Allgemeinheiten. LEiBNizens verites de fait sind alle übrigen Wahrheiten, es ist die Sphäre der Sätze, welche über individuelle Existenz aussagen, mögen sie für uns auch die Form »allgemeiner' Sätze haben, wie,alle Südländer sind heißblütig'.
§ 40. Der Anthropologismus in B. Erdmann's Logik.
Eine ausdrückliche Erörterung der relativistischen Consequenzen, die in seiner ganzen Behandlung der logischen Fundaals skeptischer Relativismus. 137 mentalbegriffe und -probleme beschlossen sind, finden wir bei Sigwaet nicht. Dasselbe gilt von Wundt. Obschon Wundt's Logik den psychologischen Motiven einen womöglich noch freieren Spielraum gewährt als diejenige Sigwart's und ausgedehnte erkenntnistheoretische Kapitel enthält, so werden in ihr die letzten principiellen Zweifel kaum berührt. Aehnliches gilt von Lipps, dessen Logik den Psychologismus übrigens so originell und consequent vertritt, so sehr allen Compromissen abhold, so tief bis in alle Verzweigungen der Disciplin durchgeführt, wie wir es seit Beneke kaum wieder finden.
Ganz anders liegt die Sache bei Erdmann. In lehrreicher Folgerichtigkeit tritt er in einer längeren Ausführung für den Relativismus entschieden ein, und durch Hinweis auf die Möglichkeit der Aenderung der Denkgesetze glaubt er der „Vermessenheit" begegnen zu müssen, „die da meint, an diesem Punkte die Grenzen unseres Denkens überspringen, einen Standort für uns außerhalb unserer selbst gewinnen zu können". l Es wird nützlich sein auf seine Lehre näher einzugehen.
Erdmann beginnt mit der Widerlegung des gegnerischen Standpunktes. „Mit überwiegender Majorität," so lesen wir,2 „ist seit Aristoteles behauptet worden, daß die Notwendigkeit dieser [logischen] Grundsätze eine unbedingte, ihre Geltung also eine ewige sei..."
„Der entscheidende Beweisgrund dafür wird in der Denkunmöglichkeit der widersprechenden Urtheile gesucht. Indessen folgt aus ihr allein doch nur, daß jene Grundsätze das Wesen unseres Vorstellens und Denkens wiedergeben. Denn lassen sie dieses erkennen, so können ihre contradictorischen Urtheile nicht vollziehbar sein, weil sie eben die Bedingungen aufzuheben suchen, an die wir in allem unserem Vorstellen und Denken, also auch in unserem Urtheilen gebunden sind."
2 A. a. 0. Nr. 369, S. 375. Die weiter unten folgenden Citate schließen sich der Reihe nach an.
138 Der Psychologismus Zunächst einige Worte über den Sinn des Argumentes. Es scheint zu schließen: Aus der Unvollziehbarkeit der Leugnung jener Grundsätze folgt, daß sie das Wesen unseres Vorstellens und Denkens wiedergeben; denn wenn sie es thun, so ergiebt sich jene Unvollziehbarkeit als nothwendige Folge. Dies kann nicht als Schluß gemeint sein. Daß A aus B folgt, kann ich nicht daraus erschließen, daß B aus A folgt. Die Meinung ist offenbar nur die, daß die Unmöglichkeit, die logischen Grundsätze zu leugnen, ihre Erklärung darin finde, daß diese Grundsätze,,das Wesen unseres Vorstellens und Denkens wiedergeben". Mit dem Letzteren wiederum ist gesagt, daß sie Gesetze sind, welche feststellen, was dem allgemein menschlichen Vorstellen und Denken als solchem zukommt, „daß sie Bedingungen angeben, an die wir in allem unserem Vorstellen und Denken gebunden sind". Und darum, weil sie dies thun, sind contradictorisch sie leugnende Urtheile — wie Erdmann annimmt — unvollziehbar.
Aber weder kann ich diesem Schluß beistimmen, noch den Behauptungen, aus denen er sich zusammensetzt. Es erscheint mir als sehr wol möglich, daß gerade vermöge der Gesetze, denen alles Denken eines Wesens (z. B. eines Menschen) untersteht, in individuo Urtheile zu Tage treten, welche die Geltung dieser Gesetze leugnen. Die Leugnung dieser Gesetze widerspricht ihrer Behauptung; aber die Leugnung als realer Act kann sehr wol verträglich sein mit der objectiven Geltung der Gesetze, bezw. mit der realen Wirksamkeit der Bedingungen, über welche das Gesetz eine allgemeine Aussage macht. Handelt es sich beim Widerspruch um ein ideales Verhältnis von Urtheilsinhalten, so handelt es sich hier um ein reales Verhältnis zwischen dem Urtheilsact und seinen gesetzlichen Bedingungen. Angenommen es wären die Gesetze der ldeenassociation Grundgesetze des menschlichen Vorstellens und Urtheilens, wie die Associationspsychologie in der That lehrte, wäre es dann eine als absurd zu verwerfende Unmöglichkeit, daß ein Urtheil, daß diese Gesetze leugnete, sein Dasein gerade der Wirksamkeit dieser Gesetze verdankte? (Vgl.
als skeptischer Relativismus. 139 Aber selbst wenn der Schluß richtig wäre, seinen Zweck müßte er verfehlen. Denn der logische Absolutist (sit venia verbo) wird mit Recht einwenden: Die Denkgesetze, von welchen Erdmann spricht, sind entweder nicht diejenigen, von welchen ich und alle Welt spricht, und dann trifft er gar nicht meine These; oder er legt ihnen einen Charakter bei, der ihrem klaren Sinn durchaus widerstreitet. Und abermals wird er einwenden: Die Denkunmöglichkeit für die Negationen dieser Gesetze, welche sich aus ihnen als Folge ergeben soll, ist entweder dieselbe, die ich und alle Welt darunter verstehen, dann spricht sie für meine Auffassung; oder sie ist eine andere, dann bin ich abermals nicht getroffen.
Was das Erste anlangt, so drücken die logischen Grundsätze nichts weiter aus, als gewisse Wahrheiten, die im bloßen Sinn (Inhalt) gewisser Begriffe, wie Wahrheit, Falschheit, Urtheil (Satz) u. dgl. gründen. Nach Erdmann sind sie aber „Denkgesetze", welche das Wesen unseres menschlichen Denkens ausdrücken; sie nennen die Bedingungen, an welche alles menschliche Vorstellen und Denken gebunden ist, sie würden sich, wie gleich nachher expressis verbis gelehrt wird, mit der menschlichen Natur verändern. Folglich hätten sie nach Erdmann einen realen Inhalt. Aber dies widerspricht ihrem Charakter als rein begrifflichen Sätzen. Kein Satz, der in bloßen Begriffen (Bedeutungen in specie) gründet, der bloß feststellt, was in den Begriffen liegt und mit ihnen gegeben ist, sagt etwas über Reales aus. Und man braucht nur auf den wirklichen Sinn der logischen Gesetze hinzublicken, um zu erkennen, daß sie dies auch nicht thun. Selbst wo in ihnen von Urtheil en die Rede ist, meinen sie nicht das, was die psychologischen Gesetze mit diesem Worte treffen wollen, nämlich Urtheile als reale Erlebnisse, sondern sie meinen Urtheile in dem Sinne von Aussagebedeutungen in specie, die identisch sind, was sie sind, ob sie wirklichen Acten des Aussagens zu Grunde liegen oder nicht, und wieder ob sie von dem oder jenem ausgesagt werden. So wie man die logischen Principien 140 Der Psychologismus als Realgesetze auffaßt, die in der Weise von Naturgesetzen unser reales Vorstellen und Urtheilen regeln, verändert man total ihren Sinn — wir haben dies oben ausführlich erörtert. Man sieht wie gefährlich es ist, die logischen Grundgesetze als Denkgesetze zu bezeichnen. Sie sind es, wie wir im nächsten Kapitel noch genauer darlegen werden, nur in dem Sinne von Gesetzen, die bei der Normirung des Denkens eine Rolle zu spielen berufen sind; eine Ausdrucksweise, die schon andeutet, daß es sich dabei um eine practische Function handelt, eine Nutzungsweise, und nicht um etwas in ihrem Inhalt selbst Liegendes. Daß sie nun das „Wesen des Denkens" ausdrücken, dies könnte im Hinblick auf ihre normative Function einen wolberechtigten Sinn noch gewinnen, wenn die Voraussetzung erfüllt wäre, daß in ihnen die nothwendigen und hinreichenden Kriterien gegeben sind, nach welchen die Richtigkeit jedes Urtheils zu bemessen wäre. Man könnte dann allenfalls sagen, daß sie das ideale Wesen alles Denkens, im outrirten Sinne des richtigen Urtheilens, ausprägten. So hätte es der alte Rationalismus gerne gefaßt, der sich aber nicht klar machen konnte, daß die logischen Grundsätze nichts weiter sind als triviale Allgemeinheiten, gegen die eine Behauptung bloß darum nicht streiten darf, weil sie sonst widersinnig wäre, und daß also umgekehrt die Harmonie des Denkens mit diesen Normen auch nicht mehr verbürgt, als daß es in sich formal (nicht) einstimmig sei. Darnach wäre es ganz unpassend, auch jetzt noch in diesem (idealen) Sinne von dem „Wesen des Denkens" zu sprechen und es durch jene Gesetze1 zu umschreiben, die, 1 Ich denke hier schon alle rein logischen Gesetze zusammengefaßt. Mit den zwei oder drei „Denkgesetzen" im traditionellen Sinn bringt man nicht einmal den Begriff eines formal -einstimmigen Denkens zu Stande, und alles, was dem entgegen von Alters her gelehrt wurde, halte ich (und nicht ich allein) für Täuschung. Jeder formale Widersinn läßt sich auf einen Widerspruch reduciren, aber nur unter Vermittlung gar mannigfaltiger anderer formaler Grundsätze, z. B. der syllogistischen, der arithmetischen u. s. w. Schon in der Syllogistik ist deren Zahl mindestens ein Dutzend. Sie lassen sich alle trefflich demonstriren — in Scheinbeweisen, die sie selbst oder ihnen äquivalente Sätze voraussetzen.
als skeptischer Relativismus. 141 wie wir wissen, nicht mehr leisten, als nns den formalen Widersinn vom Leibe zu halten. Es ist noch ein Ueberrest des rationalistischen Vorurtheils, wenn man bis in unsere Zeit statt von formaler Einstimmigkeit, von formaler Wahrheit gesprochen hat, ein höchst verwerfliches, weil beirrendes Spiel mit dem Worte Wahrheit.
Doch gehen wir nun zum zweiten Punkte über. Die Unmöglichkeit der Leugnung der Denkgesetze faßt Erdmann als Unvollziehbarkeit solcher Leugnung. Diese beiden Begriffe halten wir logischen Absolutisten für so wenig identisch, daß wir die Unvollziehbarkeit überhaupt leugnen und die Unmöglichkeit aufrecht halten. Nicht die Leugnung als Act ist unmöglich (und das hieße, als zu einem Realen gehörig, so viel wie real -unmöglich) sondern der ihren Inhalt bildende negative Satz ist unmöglich, und zwar ist er als idealer in idealem Sinne unmöglich; darin liegt aber: er ist widersinnig und somit evident falsch. Diese ideale Unmöglichkeit des negativen Satzes streitet gar nicht mit der realen Unmöglichkeit des negirenden Urtheilsactes. Man vermeide noch den letzten Rest äquivoker Ausdrücke, man sage, der Satz sei widersinnig, das Urtheil sei causal ausgeschlossen, und alles wird völlig klar.
Im factischen Denken des normalen Menschen tritt nun freilich die actuelle Negation eines Denkgesetzes in der Regel nicht auf; aber daß es beim Menschen überhaupt nicht auftreten kann, wird man schwerlich behaupten können, nachdem große Philosophen wie Epikur und Hegel den Satz des Widerspruchs geleugnet haben. Vielleicht sind Genie und Wahnsinn einander auch in dieser Hinsicht verwandt, vielleicht giebt es auch unter den Irrsinnigen Leugner der Denkgesetze; als Menschen wird man doch auch sie müssen gelten lassen. Man erwäge auch: Im selben Sinne denkunmöglich wie die Negation der primitiven Grundsätze ist diejenige aller ihrer noth wendigen Consequenzen. Aber daß man sich in Beziehung auf verwickelte syllogistische oder arithmetische Lehrsätze täuschen kann, ist allbekannt, und so dient auch dies als unanfechtbares Argument.
142 Der Psycholugismus Im Uebrigen sind dies Streitfragen, die das Wesentliche nicht berühren. Die logische Unmöglichkeit, als Widersinnigkeit des idealen Urtheilsinhalts, und die psychologische Unmöglichkeit, als Unvollziehbarkeit des correspondirenden Urtheilsactes, wären heterogene Begriffe auch dann, wenn die letztere mit der ersteren allgemein-menschlich gegeben, also die Fürwahrhaltung von Widersinnigkeiten naturgesetzlich ausgeschlossen wäre.1 Es ist nun diese echte logische Unmöglichkeit des Widerspruches gegen die Denkgesetze, welche der logische Absolutist als Argument für die „Ewigkeit" dieser Gesetze verwendet. Was meint hier die Rede von der Ewigkeit? Doch nur den Umstand, daß jedes Urtheil, unabhängig von Zeit und Umständen, von Individuen und Species, durch die rein logischen Gesetze,gebunden' ist; und dies Letztere natürlich nicht im psychologischen Sinne eines Denkzwanges, sondern in dem idealen Sinne der Norm: wer eben anders urtheilte, urtheilte unbedingt falsch, zu welcher Species psychischer Wesen er sich nun rechnen mag. Die Beziehung auf psychische Wesen bedeutet offenbar keine Einschränkung der Allgemeinheit. Normen für Urtheile,binden' urtheilende Wesen und nicht Steine.
Das liegt in ihrem Sinn, und so wäre es lächerlich, die Steine und ähnliche Wesen in dieser Hinsicht als Ausnahmen zu behandeln. Der Beweis des logischen Absolutisten ist nun sehr ■einfach. Er wird eben sagen: Folgender Zusammenhang ist mir durch Einsicht gegeben. Es gelten die und die Grundsätze, und sie thun es so, daß sie nur entfalten, was im Inhalt ihrer Begriffe gründet. Folglich ist jeder Satz (d. i. jeder mögliche Urtheilsinhalt im idealen Sinne) widersinnig, wenn er die Grundgesetze entweder unmittelbar negirt oder gegen sie mittelbar verstößt. Das Letztere besagt ja nur, daß ein rein deductiver Zusammenhang an die Wahrheit solcher Urtheilsinhalte als Hypothesis, die Unwahrheit jener Grundsätze als Thesis anknüpft. Sind darnach Urtheilsinhalte dieser Art wider-