SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

German

Page 17 of 19

Betrachtungen. 227 um die philosophische Mißachtung unbekümmert, so erfolgreich aufbauen. Denn dem Geist der BoLZANo'schen Logik fügen sie sich durchaus ein, obschon Bolzano selbst sie noch nicht geahnt hat. Jedenfalls wird einem künftigen Geschichtsschreiber der Logik nicht mehr das Versehen des sonst so gründlichen Ueberweg unterlaufen dürfen, ein Werk vom Range der „Wissenschaftslehre" auf eine Stufe zu stellen mit — Knigge's Logik für Frauenzimmer.1 So sehr Bolzano's Leistung aus Einem Gusse ist, so wenig kann sie (ganz im Sinne des grundehrlichen Denkers selbst) als endgiltig abschließende angenommen werden. Um hier nur Eines zu erwähnen, so sind besonders empfindlich die Mängel in erkenntnistheoretischer Richtung. Es fehlen (oder es sind ganz unzureichend) die Untersuchungen, welche die eigentlich philosophische Verständlichmachung der logischen Denkleistungen, und damit die philosophische Schätzung der logischen Disciplin selbst betreffen. Diesen Fragen kann allenfalls der Forscher ausweichen, der in sicher abgegrenztem Gebiet, wie der Mathematiker, Theorie auf Theorie baut, ohne sich um die Principienfragen viel kümmern zu müssen; nicht aber, wer vor der Aufgabe steht, dem, der die Disciplin garnicht sieht und gelten läßt, oder ihre wesentlichen Aufgaben mit heterogenen vermengt, das Eigen recht einer solchen Disciplin und das Wesen ihrer Gegenstände und Aufgaben klar zu machen. Ueberhaupt wird der Vergleich der vorliegenden logischen Untersuchungen mit dem Werke Bolzano's lehren, daß es sich bei ihnen keineswegs um bloße Commentationen oder kritisch nachbessernde Darstellungen BoLZANo'scher Gedankenbildungen handelt, obschon sie andererseits die entscheidenden Einflüsse von Bolzano — und daneben von Lotze — empfangen haben.

1 Von Beiden weiß nämlich Ueberweg gleich viel Nennenswerthes zu sagen: den Titel. Im Uebrigen wird man dereinst auch eine Geschichtsbehandlung der Logik, die sich, wie die ÜEBERWEo'sche, nach den,großen Philosophen' orientirt, als sonderbare Anomalie empfinden.

l.v 228 Die Idee der reinen Logik.

Elftes Kapitel. Die Idee der reinen Logik.

Um wenigstens ein vorläufiges, durch einige charakteristische Züge bestimmtes Bild des Zieles zu erlangen, dem die im II. Theil folgenden Einzeluntersuchungen zustreben, wollen wir den Versuch wagen, die Idee der reinen Logik, welche durch die bisherigen kritischen Betrachtungen einigermaßen vorbereitet ist, zu begrifflicher Klarheit zu erheben.

§ 62. Die Einheit der Wissenschaft. Der Zusammenhang der Sachen und der Zusammenhang der Wahrheiten.

Wissenschaft ist zunächst eine anthropologische Einheit, nämlich Einheit von Denkacten, Denkdispositionen nebst gewissen zugehörigen äußeren Veranstaltungen. Was alles diese Einheit als anthropologische und speciell, was sie 'als psychologische bestimmt, ist hier nicht unser Interesse. Dieses geht vielmehr darauf, was Wissenschaft zur Wissenschaft macht, und das ist jedenfalls nicht der psychologische und überhaupt reale Zusammenhang, dem sich die Denkacte einordnen, sondern ein gewisser objectiver oder idealer Zusammenhang, der ihnen einheitliche gegenständliche Beziehung und in dieser Einheitlichkeit auch ideale Geltung verschafft.

Doch es bedarf hier größerer Bestimmtheit und Klarheit. Unter dem objectiven Zusammenhang, der das wissenschaftliche Denken ideell durchzieht, ihm und so der Wissenschaft als' solcher „Einheit" giebt, kann Doppeltes verstanden werden: Der Zusammenhang der Sachen, auf welche sich die Denkerlebnisse (die wirklichen oder möglichen) intentional beziehen, und auf der anderen Seite der* Zusammenhang der Wahrheiten, in dem die sachliche Einheit als das, was sie ist, zur objectiven Geltung kommt. Eins und das Andere ist Die Idee der reinen Logik. 229 a priori mit einander gegeben und von einander unablösbar. Es kann nichts sein, ohne so oder so bestimmt zu sein; und daß es ist und so oder so bestimmt ist, dies ist eben die Wahrheit an sich, welche das nothwendige Correlat des Seins an sich bildet. Offenbar gilt dasselbe, was von einzelnen Wahrheiten, bezw. Sachverhalten gilt, auch von Zusammenhängen von Wahrheiten, bezw. von Sachverhalten. Diese evidente Unabtrennbarkeit ist aber nicht Identität. In den bezüglichen Wahrheiten oder Wahrheitszusammenhängen constituirt sich die Geltung der Sachen und sachlichen Zusammenhänge. Aber die Wahrheitszusammenhänge sind andere als die Zusammenhänge der Sachen, die in jenen wahr (wahrhaft) sind; dies zeigt sich sofort darin, daß die Wahrheiten, die von Wahrheiten gelten, nicht zusammenfallen mit den Wahrheiten, die von den Sachen gelten, welche in jenen Wahrheiten gesetzt sind.

Um Mißverständnisse nicht aufkommen zu lassen, betone ich ausdrücklich, daß die Wörter Gegenständlichkeit, Gegenstand, Sache u. dgl. hier allzeit im weitesten Sinne, also in Harmonie mit dem von mir bevorzugten Sinn des Terminus Erkenntnis gebraucht werden. Ein Gegenstand (der Erkenntnis) kann ebensowol ein Reales sein wie ein Ideales, ebensowol ein Ding oder ein Vorgang wie eine Species oder eine mathematische Relation, ebensowol ein Sein wie ein Seinsollen. Dies überträgt sich von selbst auf Ausdrücke wie Einheit der Gegenständlichkeit, Zusammenhang der Sachen u. dgl.

Gegeben sind uns diese beiden, nur abstractiv ohne einander zu denkenden Einheiten — die Einheit der Gegenständlichkeit auf der einen, die der Wahrheit auf der anderen Seite — im Urtheil oder genauer in der Erkenntnis. Dieser Ausdruck ist weit genug, um wie die einfachen Erkenntnisacte, so alle wie immer complicirten, logisch einheitlichen Erkenntniszusammenhänge in sich zu fassen: ein jeder als Ganzes ist selbst Ein Erkenntnisact. Indem wir nun einen Erkenntnisact vollziehen oder, wie ich es mit Vorliebe ausdrücke, in ihm leben, sind wir „mit dem Gegenständlichen beschäftigt", das er.

230 Die Idee der reinen Logik.

eben in erkennender Weise, meint und setzt; und ist es Erkenntnis im strengsten Sinne, d. h. urtheilen wir mit Evidenz, so ist das Gegenständliche gegeben. Der Sachverhalt steht uns jetzt nicht bloß vermeintlich, sondern wirklich vor Augen und in ihm der Gegenstand selbst, als das, was er ist, d. h. genau so und nicht anders, als wie er in dieser Erkenntnis gemeint ist: als Träger dieser Eigenschaften, als Glied dieser Relationen u. dgl. Er ist nicht bloß vermeintlich, sondern wirklich so beschaffen, und als wirklich so beschaffener ist er unserer Erkenntnis gegeben; das heißt aber nichts Anderes: als solcher ist er nicht bloß überhaupt gemeint (geurtheilt), sondern erkannt; oder: daß er so ist, ist actuell gewordene Wahrheit, ist Erlebnis im evidenten Urtheil. Reflectiren wir auf diesen Act, so wird statt jenes Gegenständlichen die Wahrheit selbst zum Gegenstande, und nun ist sie in gegenständlicher Weise gegeben. Wir erfassen hiebei — in ideirender Abstraction — die Wahrheit als das ideale Correlat des flüchtigen subjectiven Erkenntnisactes, als die Eine, gegenüber der unbeschränkten Mannigfaltigkeit möglicher Erkenntnisacte und erkennender Individuen.

Den Erkenntniszusammenhängen entsprechen idealiter Zusammenhänge von Wahrheiten. Sie sind, passend verstanden, nicht nur Complexe von Wahrheiten, sondern complexe Wahrheiten, die somit selbst, und zwar als Ganze, dem Begriff der Wahrheit unterstehen. Dahin gehören auch die Wissenschaften, das Wort objectiv genommen, also im Sinne der geeinigten Wahrheit. Bei der allgemeinen Correlation, die zwischen Wahrheit und Gegenständlichkeit besteht, entspricht auch der Einheit der Wahrheit in einer nnd derselben Wissenschaft eine einheitliche Gegenständlichkeit: es ist die Einheit des Wissenschaftsgebietes. Auf sie bezogen, heißen alle einzelnen Wahrheiten derselben Wissenschaft sachlich zusammengehörig, ein Ausdruck, der freilich, wie wir nachher sehen werden, hiebei in einem weiteren Sinne, als es üblich ist, genommen erscheint. (Vgl. den Schluß des § 64 S. 236.)

Die Idee der reinen Logik. 231 § 63. Fortsetzung. Die Einheit der Theorie.

Es fragt sich nun, was die Einheit der Wissenschaft und damit auch die Einheit des Gebietes bestimmt. Denn nicht jede Zusammenfügung von Wahrheiten zu einem Wahrheitsverbande, die ja auch eine ganz äußerliche bleiben könnte, macht eine Wissenschaft. Zur Wissenschaft gehört, so sagten wir im ersten Kapitel,1 eine gewisse Einheit des Begründungszusammenhanges. Aber auch dies will noch nicht genügen, da es zwar auf die Begründung als etwas zur Idee der Wissenschaft wesentlich Gehöriges hinweist, aber nicht sagt, welcher Art Einheit von Begründungen Wissenschaft ausmacht.

Um zur Klarheit zu kommen, schicken wir einige allgemeine Feststellungen voraus.

Wissenschaftliche Erkenntnis ist als solche Erkenntnis aus dem Grunde. Den Grund von Etwas erkennen, heißt die Notwendigkeit davon, daß es sich so und so verhält, einsehen. Die Noth wendigkeit als objectives Prädicat einer Wahrheit (die dann nothwendige Wahrheit heißt) bedeutet soviel wie gesetzliche Giltigkeit des bezüglichen Sachverhaltes.2 Also einen Sachverhalt als gesetzmäßigen oder seine Wahrheit als nothwendig geltende einsehen, und Erkenntnis vom Grunde des Sachverhaltes, bezw. seiner Wahrheit habeü, das sind äquivalente Ausdrücke. In naturgemäßer Aequivocation pflegt man allerdings auch jede allgemeine Wahrheit, die selbst 1 Vgl. § 6 S. 13. Wir hatten dort unter dem Titel Wissenschaft allerdings einen eingeschränkteren Begriff, den der theoretisch -erklärenden, abstracten Wissenschaft im Auge. Doch macht dies keinen wesentlichen Unterschied aus, zumal mit Rücksicht auf die ausgezeichnete Stellung der abstracten Wissenschaften, die wir weiter unten gleich erörtern.

2 Es handelt sich also nicht um einen subjectiven, psychologischen Charakter des bezüglichen Urtheils, etwa gar um ein Gefühl des Genöthigtseins u. dgl. Wie ideale Gegenstände und somit auch ideale Prädicate solcher Gegenstände zu den subjectiven Acten stehen, darüber haben wir Einiges S. 128 f. angedeutet. Näheres im II. Theil.

Die Idee der reinen Logik.

ein Gesetz ausspricht, als nothwendige Wahrheit zu bezeichnen. Entsprechend dem erstdefinirten Sinne wäre sie vielmehr als erklärender Gesetzesgrund zu bezeichnen, aus dem eine Klasse nothwendiger Wahrheiten entspringt.

Die Wahrheiten zerfallen in individuelle und generelle. Die ersteren enthalten (explicite oder implicite) Behauptungen über wirkliche Existenz individueller Einzelheiten, während die letzteren davon völlig frei sind und nur die (rein aus Begriffen) mögliche Existenz von Individuellem zu erschließen gestatten.

Individuelle Wahrheiten sind als solche zufällig. Spricht man bei ihnen von Erklärung aus Gründen, so handelt es sich darum, ihre Notwendigkeit unter gewissen vorausgesetzten Umständen nachzuweisen. Ist nämlich der Zusammenhang einer Thatsache mit anderen Thatsachen ein gesetzlicher, so ist ihr Sein, auf Grund der Gesetze, welche die Zusammenhänge der betreffenden Art regeln, und unter Voraussetzung der zugehörigen Umstände als notwendiges Sein bestimmt.

Handelt es sich nicht um die Begründung einer thatsächlichen, sondern um die einer generellen Wahrheit (die hinsichtlich möglicher Anwendung auf die unter sie fallenden Thatsachen selbst wieder den Charakter eines Gesetzes hat), so werden wir auf gewisse generelle Gesetze hingewiesen, die auf dem Wege der Specialisirung (nicht Individualisirung) und der deductiven Folge den zu begründenden Satz ergeben. Die Begründung von generellen Gesetzen führt nothwendig auf gewisse, ihrem Wesen nach (also „an sich" und nicht bloß subjectiv oder anthropologisch) nicht mehr begründbare Gesetze. Sie heißen Grundgesetze.

Die systematische Einheit der ideal geschlossenen Gesammtheit von Gesetzen, die in einer Grundgesetzlichkeit als auf ihrem letzten Grunde ruhen und aus ihm durch systematische Deduction entspringen, ist die Einheit der systematisch vollendeten Theorie. Die Grundgesetzlichkeit besteht hiebei entweder aus Einem Grundgesetz oder aus einem Verband homogener Grundgesetze.

Die Idee der reinen Logik. 233 Theorien in diesem strengen Sinne besitzen wir in der allgemeinen Arithmetik, in der Geometrie, der analytischen Mechanik, der mathematischen Astronomie u. s. w. Gewöhnlich faßt man den Begriff der Theorie als einer relativen, nämlich relativ zu einer durch sie beherrschten Mannigfaltigkeit von Einzelheiten, denen sie die erklärenden Gründe beistellt. Die allgemeine Arithmetik giebt die erklärende Theorie für die numerischen und concreten Zahlensätze; die analytische Mechanik für die mechanischen Thatsachen; die mathematische Astronomie für die Thatsachen der Gravitation u. s. w. Die Möglichkeit, erklärende Function anzunehmen, ist aber eine selbstverständliche Folge des Wesens der Theorie in unserem absoluten Sinne. — In einem laxeren Sinn versteht man unter Theorie ein deductives System, in dem die letzten Gründe noch nicht Grundgesetze im strengen Sinne des Wortes sind, aber als echte Gründe ihnen näher führen. In der Stufenfolge der geschlossenen Theorie bildet die Theorie in diesem laxen Sinn eine Stufe.

Wir beachten noch folgenden Unterschied: jeder erklärende Zusammenhang ist ein deductiver, aber nicht jeder deductive Zusammenhang ist ein erklärender. Alle Gründe sind Prämissen, aber nicht alle Prämissen Gründe. Zwar ist jede Deduction eine nothwendige, d. i. sie steht unter Gesetzen; aber daß die Schlußsätze nach Gesetzen (den Schlußgesetzen) folgen, besagt nicht, daß sie aus Gesetzen folgen und in ihnen im prägnanten Sinne „gründen". Freilich pflegt man auch jede Prämisse, zumal eine allgemeine, als „Grund" für die daraus gezogene „Folge" zu bezeichnen — eine wol zu beachtende Aequivocation.

§ 64. Die wesentlichen und außerwesentlichen Principien, die der Wissenschaft Einheit geben. Abstracte, concrete und normative Wissenschaften.

Wir sind nun in der Lage, die oben aufgeworfene Frage zu beantworten, was die Zusammengehörigkeit der Wahrheiten Einer Wissenschaft bestimme, was ihre „sachliche" Einheit ausmache.

234 Die Idee der reinen Logik.

Das einigende Princip kann von doppelter, von wesentlicher und außerwesentlicher Art sein.

Wesentlich eins sind die Wahrheiten einer Wissenschaft, wenn ihre Verknüpfung auf dem beruht, was Wissenschaft vor Allem zur Wissenschaft macht; und dies ist, wie wir wissen, Erkenntnis aus dem Grunde, also Erklärung oder Begründung (im prägnanten Sinne). Wesentliche Einheit der Wahrheiten einer Wissenschaft ist Einheit der Erklärung. Aber alle Erklärung weist hin auf eine Theorie und findet ihren Abschluß in der Erkenntnis der Grundgesetze, der Erklärungsprincipien. Einheit der Erklärung bedeutet also theoretische Einheit, das heißt, nach dem oben Ausgeführten, homogene Einheit der begründenden Gesetzlichkeit, letztlich homogene Einheit der erklärenden Principien.

Die Wissenschaften, in denen der Gesichtspunkt der Theorie, der principiellen Einheit das Gebiet bestimmt, und welche somit in ideeller Geschlossenheit alle möglichen Thatsachen und generellen Einzelheiten umfassen, die in Einer Grundgesetzlichkeit ihre Erklärungsprincipien haben, nennt man, nicht eben passend, abstracte Wissenschaften. Am Bezeichnendsten hießen sie eigentlich theoretische Wissenschaften. Doch wird dieser Ausdruck im Gegensatz zu den practischen und normativen Wissenschaften gebraucht, und auch wir haben ihn oben in diesem Sinne belassen. Einer Anregung von J. v. Keies1 folgend, könnte man diese Wissenschaften fast ebenso charakteristisch als nomologische Wissenschaften bezeichnen, sofern sie im Gesetz das einigende Princip, wie das wesentliche Forschungsziel besitzen. Auch der mitunter gebrauchte Name erklärende Wissenschaften ist zutreffend, wenn er die Einheit aus Erklärung und nicht das Erklären 1 J. v. Keies, Die Principien der Wahrscheinlichkeitsrechnung 1886, S. 85 f. und Vierteljahrsschrift f. wiss. Philosophie, XVI. (1892) S. 255. Doch handelt es sich v. Keies bei den Terminis „ nomologisch " und,,ontologisch" um eine Unterscheidung von Urtheilen, nicht wie hier von Wissenschaften.

Die Idee der reinen Logik. 235 selbst betonen will. Denn zum Wesen jeder Wissenschaft als solcher gehört es ja zu erklären. I Es giebt aber fürs Zweite auch außer wesentliche Gesichtspunkte für die Zusammenordnung von Wahrheiten zu Einer Wissenschaft, und als den nächstliegenden nennen wir die Einheit der Sache in einem mehr wörtlichen Sinne. Man verknüpft nämlich all die Wahrheiten, die sich ihrem Inhalte nach auf eine und dieselbe individuelle Gegenständlichkeit oder auf eine und dieselbe empirische Gattung beziehen. Dies ist der Fall der concreten oder, mit Benutzung des v. KRiEs'schen Terminus, der ontologischen Wissenschaften, wie Geographie, Geschichte, Sternkunde, Naturgeschichte, Anatomie u. s. w. Die Wahrheiten der Geographie sind geeint durch ihre Beziehung zur Erde, die Wahrheiten der Meteorologie betreffen, noch eingeschränkter, die irdischen Witterungserscheinungen u. s. w.

Man pflegt diese Wissenschaften auch als descriptive zu bezeichnen, und man könnte diesen Namen insofern gelten lassen, als ja die Einheit der Beschreibung durch die empirische Einheit des Gegenstandes oder der Klasse bestimmt ist, und es in den hiehergehörigen Wissenschaften diese descriptive Einheit ist, welche die Einheit der Wissenschaft bestimmt. Aber natürlich dürfte man den Namen nicht so verstehen, als ob descriptive Wissenschaften es auf bloße Beschreibung abgesehen hätten, was dem für uns maßgebenden Begriff von Wissenschaft widerspricht.

Da es möglich ist, daß die Erklärung, die sich nach empirischen Einheiten richtet, in weit auseinander liegende oder gar heterogene Theorien und theoretische Wissenschaften führt, so nennen wir die Einheit der concreten Wissenschaft mit Recht eine außerwesentliche.

Jedenfalls ist es klar, daß die abstracten oder nomologischen Wissenschaften die eigentlichen Grundwissenschaften sind, aus deren theoretischem Bestände die concreten Wissenschaften alles 236 Die Idee der reinen Logik.

das zu schöpfen haben, was sie zu Wissenschaften macht, nämlich das Theoretische. Wol begreiflich lassen sich die concreten Wissenschaften daran genügen, das Gegenständliche, das sie beschreiben, an die niedrigeren Gesetze der nomologischen Wissenschaften anzuknüpfen, und allenfalls noch die Hauptrichtung aufsteigender Erklärung anzudeuten. Denn die Reduction auf die Principien und der Bau der erklärenden Theorien überhaupt ist die eigenthümliche Domäne der nomologischen Wissenschaften, und ist in ihnen, bei hinreichender Entwicklung, in allgemeinster Form als bereits geleistet vorzufinden. Natürlich soll hiemit über den relativen Werth der beiderlei Wissenschaften nichts ausgesagt sein. Das theoretische Interesse ist nicht das alleinige und nicht das einzig werthbestimmende. Aesthetische, ethische, im weiteren Sinne cl. W.

practische Interessen können sich an Individuelles anknüpfen und seiner vereinzelten Beschreibung und Erklärung höchsten Werth verleihen. Wofern aber das rein theoretische Interesse das maßgebende ist, da gilt das individuelle Einzelne und die empirische Verknüpfung für sich nichts, oder es gilt nur als methodologischer Durchgangspunkt für die Construction der allgemeinen Theorie. Der theoretische Naturforscher, bezw. der Naturforscher im Zusammenhange rein theoretischer, mathematisirender Erwägung, sieht die Erde und die Gestirne mit anderen Augen an, als der Geograph oder der Astronom; sie sind ihm an sich gleichgiltig und gelten ihm nur als Beispiele gravitirender Massen überhaupt.

Wir haben schließlich noch ein anderes, ebenfalls außerwesentliches Princip wissenschaftlicher Einheit zu erwähnen, es ist dasjenige, welches aus einem einheitlichen wertschätzenden Interesse erwächst, also objectiv bestimmt ist durch einen einheitlichen Grunclwerth (bezw. durch die einheitliche Grundnorm), wie wir dies im II. Kap. § 14 ausführlich besprochen haben. Dies macht also in den normativen Disciplinen die sachliche Zusammengehörigkeit der Wahrheiten, bezw. die Einheit des Gebietes aus. Freilich wird man bei der Rede von sachlicher Die Idee der reinen Logik. 237 Zusammengehörigkeit am Natürlichsten eine solche verstehen, die in den Sachen selbst gründet; man wird also hiebei nur die Einheit aus theoretischer Gesetzlichkeit oder die Einheit der concreten Sache im Auge haben. In dieser Auffassung treten normative und sachliche Einheit in einen Gegensatz.

Nach dem, was wir früher erörtert haben, hängen die normativen Wissenschaften von den theoretischen — und vor Allem von den theoretischen Wissenschaften in dem engsten Sinn der nomologischen — in einer Weise ab, daß wir wieder sagen können, daß sie aus diesen all das schöpfen, was an ihnen das Wissenschaftliche ausmacht, als welches eben das Theoretische ist.

§ 65. Die Frage nach den idealen Bedingungen der Möglichkeit von Wissenschaft, bezw. Theorie überhaupt.

A. Die auf die actuelle Erkenntnis bezogene Frage.

Wir stellen nun die bedeutsame Frage nach den „Bedingungen derMöglichkeit vonWissenschaft überhaupt". Da das wesentliche Ziel der wissenschaftlichen Erkenntnis nur durch die Theorie in dem strengen Sinne der nomologischen Wissenschaften erreicht werden kann, so ersetzen wir die Frage durch die nach den Bedingungen der Möglichkeit einer Theorie überhaupt. Theorie als solche besteht aus Wahrheiten, und die Form ihrer Verknüpfung ist die deductive. Also schließt die Beantwortung unserer Frage die der allgemeineren ein, nämlich die der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Wahrheit überhaupt und wieder von deductiver Einheit überhaupt. — Die historischen Anklänge sind in der Form der Fragestellung natürlich beabsichtigt. Wir haben es offenbar mit einer durchaus nothwendigen Verallgemeinerung der Frage nach den „Bedingungen der Möglichkeit einer Erfahrung" zu thun. Erfahrungseinheit ist ja für Kant die Einheit der gegenständlichen Gesetzlichkeit; also fällt sie unter den Begriff der theoretischen Einheit.

Doch der Sinn der Frage bedarf einer genaueren Präcisirung. Sie wird zunächst wol in subjectivem Sinne ver- 238 Die Idee der reinen Logik.

standen werdeD, in dem sie besser ausgedrückt würde als Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit theoretischer Erkenntnis überhaupt, allgemeiner von Schlußfolgerung überhaupt und von Erkenntnis überhaupt, und zwar der Möglichkeit nach für ein beliebiges menschliches Wesen. Diese Bedingungen sind theils reale, theils ideale. Von den erste ren, den psychologischen, sehen wir hier ab. Selbstverständlich gehören zur Möglichkeit der Erkenntnis in psychologischer Beziehung all die causalen Bedingungen, von denen wir im Denken abhängen. Ideale Bedingungen für die Möglichkeit der Erkenntnis können, nach dem was wir bereits ausgeführt haben,1 von doppelter Art sein. Entweder sie sind noe tische, nämlich sie gründen in der Idee der Erkenntnis als solcher, und zwar a priori, ohne jede Rücksicht auf die empirische Besonderheit des menschlichen Erkennens in seinen psychologischen Bedingtheiten; oder sie sind rein -logische, d. h. sie gründen rein im „Inhalt" der Erkenntnis. Was das Eine anbelangt, so ist es a priori evident, daß denkende Subjecte überhaupt z. B. befähigt sein müssen, alle Arten von Acten zu vollziehen, in denen sich theoretische Erkenntnis realisirt. Speciell müssen wir, als denkende Wesen, das Vermögen haben, Sätze als Wahrheiten und Wahrheiten als Folgen anderer Wahrheiten einzu- 1 Vgl. oben § 32 S. 111. Ich habe dort, wo es zur Fixirung des prägnanten Begriffes von Skepticismus auf so subtile Unterscheidung nicht ankam, bloß gegenübergestellt: noetische Bedingungen der theoretischen Erkenntnis und objectiv-logische der Theorie selbst. Hier aber, wo wir alle einschlägigen Verhältnisse zu vollster Klarheit bringen müssen, erscheint es angemessen, die logischen Bedingungen zunächst auch als % Erkenntnisbedingungen anzusehen, und ihnen dann erst directe Beziehung auf die objective Theorie selbst zu geben. Natürlich berührt dies nicht das Wesentliche unserer Auffassung, die so vielmehr zu deutlicherer Entfaltung kommt. Dasselbe gilt bezüglich der hier vollzogenen Mitberücksichtigung der empirisch -subjectiven Erkenntnisbedingungen, neben den noetischen und rein -logischen. Offenbar ziehen wir hiebei Nutzen von den kritischen Betrachtungen zur Evidenztheorie der Logik. Vgl. oben S. 187. Evidenz ist ja nichts Anderes als der Charakter der Erkenntnis als solcher.

Die Idee der reinen Logik. 239 sehen; und wiederum Gesetze als solche, Gesetze als erklärende Gründe, Grundgesetze als letzte Principien u. s. w. einzusehen. Nach der anderen Seite ist es aber auch evident, daß Wahrheiten selbst und speciell Gesetze, Gründe, Principien sind, was sie sind, ob wir sie einsehen oder nicht. Da sie aber nicht gelten, sofern wir sie einsehen können, sondern da wir sie nur einsehen können, sofern sie gelten, so müssen sie als objective oder ideale Bedingungen der Möglichkeit ihrer Erkenntnis angesehen werden. Folglich sind apriorische Gesetze, die zur Wahrheit als solcher, zur Deduction als solcher, und zur Theorie als solcher (d. i. zum allgemeinen Wesen dieser idealen Einheiten) gehören, als Gesetze zu charakterisiren, welche ideale Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt, bezw. von deductiver und theoretischer Erkenntnis überhaupt, ausdrücken, und zwar Bedingungen, welche rein im „Inhalt" der Erkenntnis gründen.

Offenbar handelt es sich hier um apriorische Erkenntnisbedingungen, welche abgesondert von aller Beziehung zum denkenden Subject und zur Idee der Subjectivität überhaupt betrachtet und erforscht werden können. Die fraglichen Gesetze sind ja in ihrem Bedeutungsgehalt von solcher Beziehung ganz frei, sie sprechen nicht, und sei es auch in idealer Weise, vom Erkennen, Urtheilen, Schließen, Vorstellen, Begründen u. dgl., sondern von Wahrheit, Begriff, Satz, Schluß, Grund und Folge u. s. w.; wie wir dies oben ausführlich erörtert haben.1 Selbstverständlich können diese Gesetze aber evidente Wendungen erfahren, durch die sie ausdrückliche Beziehung auf die Erkenntnis und das Erkenntnissubject gewinnen und nun selbst über reale Möglichkeiten des Erkennens aussagen. Hier wie sonst erwachsen apriorische Behauptungen über reale Möglichkeiten durch Uebertragung idealer (durch rein generelle Sätze ausgedrückter) Verhältnisse auf empirische Einzelfälle.2 2 Vgl. das arithmetische Beispiel § 2'A S. 74 oben.

240 Die Idee der reinen Logik.

Im Grunde genommen sind die idealen Erkenntnisbedingungen, die wir als die noetischen von den objectiv-logischen unterschieden haben, nichts Anderes als derartige Wendungen jener zum reinen Erkenntnisinhalt gehörigen gesetzlichen Einsichten, durch welche diese selben eben zur Kritik und durch weitere Wendungen zur practisch-logischen Normirung der Erkenntnis fruchtbar gemacht werden. (Denn auch die normativen Wendungen der rein -logischen Gesetze, wovon oben so viel die Eede war, schließen sich hier an).

§ 66. B. Die auf den Erkenntnisinhalt bezogene Frage.

Aus dieser Betrachtung ergiebt sich, daß wir bei der Frage nach den idealen Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt und speciell von theoretischer Erkenntnis, letztlich zurückgeführt werden auf gewisse Gesetze, die rein im Inhalt der Erkenntnis, bezw. in den kategorialen Begriffen, denen er untersteht, gründen und so abstract sind, daß sie von der Erkenntnis als Act eines erkennenden Subjects nichts mehr enthalten. Eben diese Gesetze, bezw. die sie aufbauenden kategorialen Begriffe, machen nun das aus, was im objeetiv-idealeu Sinne unter Bedingungen der Möglichkeit von Theorie überhaupt verstanden werden kann. Denn nicht nur in Bezug auf die theoretische Erkenntnis, wie wir es bisher thaten, sondern auch in Bezug auf ihren Inhalt, also direct auf die Theorie selbst, kann die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit aufgeworfen werden. Wir verstehen dann, dies ist wiederholt zu betonen, unter Theorie einen gewissen idealen Inhalt möglicher Erkenntnis, genau so wie unter Wahrheit, Gesetz u. dgl. Der Mannigfaltigkeit von individuell einzelnen Erkenntnisacten desselben Inhalts entspricht die Eine Wahrheit, eben als dieser ideal identische Inhalt. In gleicher Weise entspricht der Mannigfaltigkeit von individuellen Erkenntniscomplexionen, in deren jeder dieselbe Theorie — jetzt oder ein anderes Mal, in diesen oder in jenen Subjecten — zur Erkenntnis kommt, eben Die Idee der reinen Logik. 241 diese Theorie als der ideal identische Inhalt. Sie ist dann nicht aus Acten, sondern aus rein idealen Elementen, aus Wahrheiten, aufgebaut, und dies in rein idealen Formen, in denen von Grund und Folge.

Beziehen wir nun die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit direct auf Theorie in diesem objectiven Sinne, und zwar auf Theorie überhaupt, so kann diese Möglichkeit keinen anderen Sinn haben, als den bei rein begrifflich gedachten Objecten sonst. Von den Objecten werden wir dann auf die Begriffe zurückgeführt, und „Möglichkeit" bedeutet nichts Anderes als „Geltung" oder besser Wesenhaft igkeit des bezüglichen Begriffs. Es ist dasselbe, was öfters als „Realität" des Begriffes bezeichnet worden ist, im Gegensatz zur Imaginarität oder, wie wir besser sagen: zur Wesenlosigkeit. In diesem Sinne spricht man von Realdefinitionen, welche die Möglichkeit, Geltung, Eealität des definirten Begriffes verbürgen, und wieder vom Gegensatz reeller und imaginärer Zahlen, geometrischer Gebilde u. s. w. Offenbar ist die Rede von der Möglichkeit in Anwendung auf Begriffe äquivok durch Uebertragung. Im eigentlichen Sinne möglich ist die Existenz von Gegenständen, die unter die bezüglichen Begriffe fallen. Diese Möglichkeit wird a priori gewährleistet durch Erkenntnis des begrifflichen Wesens, welche uns z. B. aufleuchtet auf Grund der anschaulichen Vorstellung eines solchen Gegenstandes. Die Wesenhaftigkeit des Begriffes wird nun aber, durch Uebertragung, auch selbst als Möglichkeit bezeichnet.

Mit Beziehung darauf gewinnt die Frage nach der Möglichkeit einer Theorie überhaupt und nach den Bedingungen, an welchen sie hängt, einen leicht faßlichen Sinn. Die Möglichkeit oder Wesenhaftigkeit von Theorie überhaupt ist natürlich gesichert durch einsichtige Erkenntnis irgendeiner bestimmten Theorie. Die weitere Frage wird aber sein: Was bedingt in ideal -gesetzlicher Allgemeinheit diese Möglichkeit von Theorie überhaupt. Also was macht das ideale „Wesen" von Theorie als solcher aus. Welches sind die primitiven „Möglichkeiten", Hussekl, Log. Unters. I. *•" 242 Die Idee der reinen Logik.

aus denen sich die „Möglichkeit" der Theorie, m. a. W., welches sind die primitiven wesenhaften Begriffe, aus denen sich der selbst wesenhafte Begriff der Theorie constituirt. Und des Weiteren, welches sind die reinen Gesetze, die in diesen Begriffen gründend, aller Theorie als solcher Einheit geben; also die Gesetze, welche zur Form aller Theorie als solcher gehören und die möglichen (wesentlichen) Abwandlungen oder Arten derselben a priori bestimmen.

Umgrenzen diese Idealbegriffe, bezw. Gesetze die Möglichkeit von Theorie überhaupt, drücken sie m. a. W. aus, was zur Idee der Theorie wesentlich gehört, so ergiebt sich unmittelbar, daß jede prätendirte Theorie Theorie nur ist, wenn sie und sofern sie mit diesen Begriffen, bezw. Gesetzen harmonirt. Logische Rechtfertigung eines Begriffes, d. h. Rechtfertigung seiner idealen Möglichkeit, vollzieht sich durch Rückgang auf sein anschauliches oder deductibles Wesen. Also logische Rechtfertigung einer gegebenen Theorie als solcher (d. i. ihrer reinen Form nach), erfordert den Rückgang auf das Wesen ihrer Form, und somit den Rückgang auf jene Begriffe und Gesetze, welche die idealen Constituentien von Theorie überhaupt (die „Bedingungen ihrer Möglichkeit") ausmachen, und welche alle Specialisirung der Idee Theorie in ihre möglichen Arten a priori und deductiv regeln. Es verhält sich hier ebenso, wie im weiteren Gebiet der Deduction, z. B. bei den einfachen Syllogismen. Obschon sie in sich selbst von Einsicht durchleuchtet sein können, empfangen sie doch ihre letzte und tiefste Rechtfertigung erst durch Rückgang auf das formale Schlußgesetz. Hiedurch erwächst ja Einsicht in den apriorischen Grund des syllogistischen Zusammenhangs. Ebenso bei jeder noch so complicirten Deduction und im Besonderen bei einer Theorie.